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Preiserhöhung/Konfigurator-Preise explodiert bei Innovationspaket

BMW X1 U11

1. Im Konfigurator ist seit ca gestern etwas sehr Eigentümliches passiert: konfiguriert man einen X1 als x-line, so werden extrem hohe Preise für Premium/Innovation-Paket von 2.740 € bzw. 4.090,- € aufgerufen; die bisherigen Preise lagen bei 1.750/3.100 €. DIESE alten Preise erscheinen aber immer noch, wenn mein das Basismodell statt x-line konfiguriert. Weiß jemand eine sinnvolle Erklärung? Ein Fehler? Oder eine künftige Preiserhöhung?

2. Das bringt mich zur zweiten Frage:

ab wann gelten die nächsten Preiserhöhungen? Ich habe nach mehrere Carwow-Angebote zu den alten Preisen, die Angebote gelten noch 6 Tage. Weiß jemand Genaueres? Wenn man jetzt bestellt, aber erst in 5 Monaten beliefert wird, gelten dann die Preiserhöhungen?

Paketpreise für x-line
Paketpreise für Basismodell
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99 Antworten

Zitat:

@bahra schrieb am 23. März 2023 um 07:28:42 Uhr:

Ich lese hier ständig 4-Monatsregel. Ich verstehe was ihr damit behaupten möchtet, aber wo, in welchem Rechtstext-/ Vertragsbestandteil steht das?

In unserem Vertrag steht nichts davon, ich habe nun alles mehrfach durchgelesen und sogar zum Ausschluss der eigenen Dummheit eine PDF-Texterkennung durchlaufen lassen.

Verbraucherrecht? Ich finde nichts.

Sicherlich könnte man mit der Originalklausel mehr anfangen.

Wir haben am 11. Oktober 2022 bestellt und warten immernoch. Der Hobel ist noch nichtmal gebaut. Unser Händler meinte wir sind nicht von der Preiserhöhung betroffen, dafür etliche nach uns. Ja was denn nun.

Bei mir (BMW Autohaus in München) steht es in den AGBs. Da steht bei mir drin, dass der Verkäufer den Preis anpassen KANN. Das Wort KANN ist bei mir wichtig, da meine Konfiguration knapp 100€ günstiger geworden ist. Ich ahne aber, dass mein Händler „aus Kulanz“ diese Preisanpassung nicht an mich weitergibt (fange wegen den knapp 100€ abzüglich Prozente aber auch keine Diskussion an).

Mal was umgekehrtes.

Falls die Teile/Produkte billiger werden oder der Staat senkt die MwSt bekommt man dann Geld zurueck, wenn zB. der X1 in dieser Periode wo das gilt ausgeliefert wird?

Ich habe noch nie Geld zurueck bekommen.

Dazu kommt noch das jeder Betrieb/Geschaefft ein Betreibersrisiko hat/kennt.

Note: ich habe noch nie nach Vertrag eine erhoehung vom Preis bezahlt/oder zahlen muessen fuer die an uns ausgelieferten Autos

Zitat:

@hans1963 schrieb am 23. März 2023 um 08:06:42 Uhr:

 

Falls die Teile/Produkte billiger werden oder der Staat senkt die MwSt bekommt man dann Geld zurueck, wenn zB. der X1 in dieser Periode wo das gilt ausgeliefert wird?

Das wird auf die Formulierung ankommen.

Gekauft wird Fahrzeug zum Betrag von 10000€ inkl MwSt

ist etwas anderes als

gekauft wird Fahrzeug zum Betrag von 8403,20€ zuzügl. der jeweils gültigen MwSt

ist was anderes als

gekauft wird Fahrzeug zum Betrag von 8403,20€ zuzüglich 19%MwSt

@CivicTourer

Also ist Vertrag vertrag lese ich es richtig

Ist Quatsch. Es ist der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuersatz zu Grunde zu legen und natürlich auch zu zahlen. Alles andere wäre buchhalterisch auch nur selten dämlich vom Händler, da die MwSt. immer ein durchlaufender Posten ist.

Lg

Richtig, Rechnung - Bezahlung = gültige MwSt.

 

War genauso während der Corona Senkung für uns maßgeblich.

Zitat:

@bahra schrieb am 23. März 2023 um 10:12:13 Uhr:

Ist Quatsch. Es ist der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuersatz zu Grunde zu legen und natürlich auch zu zahlen. Alles andere wäre buchhalterisch auch nur selten dämlich vom Händler, da die MwSt. immer ein durchlaufender Posten ist.

Lg

Jepp.... wer im 2. Hj 2020 ein Fahrzeug bekam (,welches mit 19% bestellt wurde) profitierte von der Senkung auf 16%...

Ja, ich bin auch unter die 16% gekommen, da gab es gar keine Fragen. Mit der 4 Monatsklausel, da bin ich mir sicher, habe das auch mehrfach der Presse entnommen, ob es in meinem Vertg aufgeführt war, ich bin mir nicht mehr sicher.

Gruß

Zitat:

@bahra schrieb am 23. März 2023 um 10:12:13 Uhr:

Ist Quatsch. Es ist der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuersatz zu Grunde zu legen und natürlich auch zu zahlen. Alles andere wäre buchhalterisch auch nur selten dämlich vom Händler, da die MwSt. immer ein durchlaufender Posten ist.

Lg

Kein Quatsch. Wenn nämlich die Vereinbarung lautet Kaufpreis + 19%MwSt und bis zur Lieferung beträgt sie 22%, dann schuldet der Kunde eben nur 19% und der Händler kann sehen wo er die Differenz verbucht.

Steht da Preis 10000€, dann sehe ich auch nicht warum der Händler gezwungen sein sollte bei einer Senkung der MwSt den Preis zu ändern

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 24. März 2023 um 11:34:36 Uhr:

Zitat:

@bahra schrieb am 23. März 2023 um 10:12:13 Uhr:

Ist Quatsch. Es ist der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuersatz zu Grunde zu legen und natürlich auch zu zahlen. Alles andere wäre buchhalterisch auch nur selten dämlich vom Händler, da die MwSt. immer ein durchlaufender Posten ist.

Lg

Kein Quatsch. Wenn nämlich die Vereinbarung lautet Kaufpreis + 19%MwSt und bis zur Lieferung beträgt sie 22%, dann schuldet der Kunde eben nur 19% und der Händler kann sehen wo er die Differenz verbucht.

Steht da Preis 10000€, dann sehe ich auch nicht warum der Händler gezwungen sein sollte bei einer Senkung der MwSt den Preis zu ändern

Absoluter Blödsinn! Die Mehrwertsteuer ist kein beliebig zu gestaltender Posten auf einer Rechnung. Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchersteuer und ist als Regelsteuersatz ist in § 12 UStG festgelegt.

Bitte belass es dabei oder such dir schnell eine neue Buchhaltung oder Steuerberater.

Für den Händler bleibt der Umsatz immer der selbe, ganz gleich ob 12% MwSt. oder 30% MwSt. Wie oben geschrieben, für Gewerbetreibende „durchlaufender Posten“. JEDER Gewerbetreibende kalkuliert eben deshalb immer Netto.

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