1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Post von der Polizei

Post von der Polizei

Hallo liebe Gemeinde,

Ich habe heute Post von der Polizei bekommen wegen einer Zeugenaussage wer zu einer bestimmten Zeit den Wagen gefahren hat.
Wie soll ich mich am besten bei der Zeugenaussage verhalten?

Folgender Verlauf, warum es wohl zu diesem Schreiben kam:

Ich bin vor gut drei Wochen auf dem Weg nach Hause gewesen, abends bei fast leerer Autobahn, und hatte weit vor mir einen Wagen der konsequent auf der linken Spur gefahren ist und obwohl er sah das ich schon weit hinter ihm angefahren kam, hat er keinen Platz gemacht. Daraufhin habe ich kurz aufgeleuchtet um ihm anzuzeigen dass ich hinter im schneller bin ohne zu sehr aufzufahren. Dies zog sich über mindestens 2 km (einmalige Lichthupe). Als ich ihn dann überholt hatte gab er Gas und fuhr mir auf, mit Lichthupe. Dieser hat mich dann rechts überholt.

Als wir beide bei der gleichen Ausfahrt raus sind, hat er mich nochmal stark in der Ausfahrt ausgebremst.
Ich bin ihm dann hinterher gefahren um ihn zu stellen, was das sollte..
Er stieg direkt mit Handy aus, machte Bilder von meinem Auto und vom Kennzeichen..
Als ich dann ausstieg und ihm gefragt habe "was sollte der scheiß, ich musste zwei mal voll in die Eisen gehen, was sollte die Lichthupe usw." sagte er, ich hätte ihm aufgefahren und deswegen ist er nicht rechts rüber bla bla..

Jedenfalls haben wir uns derb in die Haare bekommen und er sagte das er jetzt die Polizei ruft weil ich ihn bis nachhause verfolgt hätte und ich ihm mit Gewalt drohe (was so nicht korrekt ist, ich war aber ziemlich erbost)..
Ich hab dann abgewunken und hab gesagt, ich hab auf so einen Mist keine Lust um die Uhrzeit (spät Abends), hab mich ins Auto gesetzt und bin Heim gefahren..

Nun hat der mich wohl bei der Polizei angezeigt und ich soll als Zeuge aussagen wer den Wagen zu dem Zeitpunkt gefahren hat..
Ich weiß nur nicht was genau die Anklage ist ob er die "Gewaltandrohung" oder das mit der Autobahn angegeben hat (aus seiner Sicht natürlich)...
In dem Bogen steht nur: Bemerkung: A... Richtung L. Fahrer erhält nach Benennung einen gesonderten Anhörungsbogen.

Das ist das erste mal das ich sowas bekommen habe... Wie verhält man sich richtig?! Soll ich den Typ meinerseits Anzeigen?! Aussage verweigern?! Was macht man da am besten...

Ich wäre über Rat sehr dankbar..

Beste Antwort im Thema

Is doch ganz einfach, wenn so ein Honk mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und einem dann auch noch hinterher fährt, dann ist mein Weg nicht nach Hause, sondern direkt zur nächsten Polizeistation und entweder steigen dort beide aus, oder nur einer und der andere haut ab. In dem Fall würde ich, nachdem der weg ist, kurz zur Polizei rein, Vorfall schildern und dann vermutlich ohne Anzeige unverrichter Dinge, aber auch ohne Verfolger, nach Hause fahren.

Im Übrigen auch nicht normal, wie im Eingangspost geschildert, dem Nötiger hinterher zu fahren und zu "stellen". Bei sowas stell ich mich im Zweifel auf nächtlicher Autobahn mit Warnblinker aufn Standstreifen, atme 100 Mal tief ein und aus und fahr weiter, wenn der Spasti weg ist. Stellt der sich irgendwann vor mich auch aufn Standstreifen, dann rufe ich die Polizei, mit der Vorgabe, ich werde genötigt und verfolgt und ich habe Angst.

Warum soll ich sowas selber regeln, dafür gibts die Sherrifs ja.

134 weitere Antworten
134 Antworten

@ Taye
Ich soll als Zeuge aussagen wer den Wagen zu dem Zeitpunkt gefahren hat..

Welchen Wagen ?
Der des anzeigenden Oder wer deinen Wagen gefahren hat .

Eine Zeugenbefragung wäre ersteres .
Ein Anhörungsbogen ist beim Schreiben dabei ?

Wenn das nicht ist geh hin als Zeuge und hör was die von dir wollen .
Es kann durchaus sein das jemand anders auch dazu was gesehen bzw. gesagt hat .
Mehr als deine Personalien musst du nicht zu Protokoll geben , wenn du selbst mit beschuldigst wirst
sagst du nix mehr und merkst dann deutlich an das dich dein Anwalt vertreten wird .
Als Zeuge sollltest du dann ebenfalls Strafantrag stellen
wegen "Gefährlicher Verkehrsgefährdung "
Versteh dieses ganze herumgeeiere hier nicht wirklich ....

@metalhead79
Könnte schon den Tatbestand einer einfachen Nötigung erfüllen!

Ich würde einfach bei der Polizei fragen worum es geht aber KEINE Aussagen zur Sache machen. Auch nicht ob ich da gewesen bin oder wo ich zu der Zeit war.

Edit: Man könnte den Spieß auch umdrehen und den anderen Fahrer anzeigen durch das starke abbremsen usw hat er dich auch genötigt. Aber wie soll man das beweisen? Und dazu ist das ganze den Aufwand nicht wert. Wenn du nichts Aussagst und konsequent die Aussage verweigerst wird das Verfahren sicher eingestellt.

Das Problem ist nicht das, was passiert ist sondern dass, was der andere angezeigt hat. Das wird sich definitiv anders lesen. An der Fahreridentifizierung wird es nicht scheitern. Ich rate hier auch zu einem Anwalt, denn ohne Kenntnis der Akte kann jede Aussage problematisch werden und ohne Aussage bleibt die Anzeige des Anderen unwidersprochen .

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 16. Februar 2018 um 09:47:31 Uhr:


@metalhead79
Könnte schon den Tatbestand einer einfachen Nötigung erfüllen!

Nötigung bedeutet doch jemanden zu einer Handlung zu nötigen/zwingen. Inwiefern ist das gegeben wenn ich jemandem hinterher fahre?

Nötigung sehe ich beim Anderen (sofern die Geschichte stimmt) und da das eine Straftat ist, dürfte man ihn sogar festhalten bis die Polizei da ist wenn seine Personalien nicht feststellbar sind.

Gruß Metalhead

Ähnliche Themen

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. Februar 2018 um 09:50:00 Uhr:


Das Problem ist nicht das, was passiert ist sondern dass, was der andere angezeigt hat. Das wird sich definitiv anders lesen.
...

Das ist ja das ganze Problem an der Sache, wer angezeit wird, muss seine Unschuld erstmal glaubwürdig beweisen. Ohne Anwalt wirds schwierig, in solchen Situationen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Feb. 2018 um 09:51:04 Uhr:


Nötigung bedeutet doch jemanden zu einer Handlung zu nötigen/zwingen. Inwiefern ist das gegeben wenn ich jemandem hinterher fahre?

Gruß Metalhead

Wenn du nicht schnellerfährst bzw auf die rechte Spur wechselst fahr ich dir hinten rein! Dazu die Lichthupe kann eine Nötigung darstellen. Das starke abbremsen des Anderen sowie das rechts Überholen auch aber beweis das Mal!

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 16. Februar 2018 um 09:55:45 Uhr:


Dazu die Lichthupe kann eine Nötigung darstellen.

Richtig, aber nicht wenn sie wie hier beschrieben genutzt wurde (das ist in der StVo explizit zur Ankündigung der Überholabsicht erlaubt).

Es ging doch aber um die Aussage daß nachfahren eine Nötigug wäre.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Februar 2018 um 09:57:38 Uhr:



Richtig, aber nicht wenn sie wie hier beschrieben genutzt wurde (das ist in der StVo explizit zur Ankündigung der Überholabsicht erlaubt).

Falsch. Die Lichthupe darf nicht dazu benutzt werden, einem Vorausfahrenden zu signalisieren, dass er gefälligst Platz machen soll.

Sie darf dem Voraussfahrenden signalisierungen, dass man ihn jetzt überholen wird oder bereits dabei ist und er daher bitte schön auf seiner Spur bleiben möge.

Das schließt du woraus? Der Gesetzgeber spricht nur ganz allgemein vom Anzeigen der Überholabsicht.

Zitat:

@situ schrieb am 16. Februar 2018 um 10:02:33 Uhr:


Falsch. Die Lichthupe darf nicht dazu benutzt werden, einem Vorausfahrenden zu signalisieren, dass er gefälligst Platz machen soll.

Woraus schließt du das? Hab ich noch nie gehört.

Zitat:

§5 Abs 5 StVo:
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegen kommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Feb. 2018 um 09:57:38 Uhr:


Richtig, aber nicht wenn sie wie hier beschrieben genutzt wurde (das ist in der StVo explizit zur Ankündigung der Überholabsicht erlaubt).

Es ging doch aber um die Aussage daß nachfahren eine Nötigug wäre.

Habe ich wohl überlesen! Da kommt es darauf an wie die ganze Situation für den Anderen gewirkt haben muss. Wenn der TE ihm dicht nachgefahren ist gehupt hat und als der Andere ausgestiegen ist ihn aggressiv angeschrien hat was das soll kann das schon eine Nötigung sein, wenn er den berechtigten Eindruck haben konnte das der TE ihm sonst eine Reinhaut. (Das jetzt nur als Beispiel sollte keine Unterstellung sein). Es kommt auf den Eindruck bei objektiver Betrachtung an.

Zitat:

@situ schrieb am 16. Februar 2018 um 10:02:33 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Februar 2018 um 09:57:38 Uhr:



Richtig, aber nicht wenn sie wie hier beschrieben genutzt wurde (das ist in der StVo explizit zur Ankündigung der Überholabsicht erlaubt).
Falsch. Die Lichthupe darf nicht dazu benutzt werden, einem Vorausfahrenden zu signalisieren, dass er gefälligst Platz machen soll.

Sie darf dem Voraussfahrenden signalisierungen, dass man ihn jetzt überholen wird oder bereits dabei ist und er daher bitte schön auf seiner Spur bleiben möge.

https://www.focus.de/.../...-zu-benutzen-ist-noetigung_aid_584232.html

Ja ich bin gefahren.. Aber weder er noch ich hatten wen dabei..
Ein Anhörungsbogen war nicht dabei, nur ein Zeugenbogen wo ich angeben soll wer mein Auto gefahren hat.. Nur als Bemerkung: Autobahn A... in Richtung L..... Der Fahrer wird einen Anhörungsbogen erhalten.
Ich bin weder gewalttätig geworden noch anders. Ich hab ihn nur erbost gefragt was das sollte...

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 16. Februar 2018 um 10:06:11 Uhr:


Da kommt es darauf an wie die ganze Situation für den Anderen gewirkt haben muss.

Nö, es kommt darauf an was wirklich vorgefallen ist. Viele denken ja scheinbar wirklich daß es Nötigung ist wenn bei normalem Sicherheitsabstand gelichthupt wird. Man kann doch niemanden wegen mangelhaftem Rechtsverständnis eines Dritten verurteilen.

Zitat:

Wenn der TE ihm dicht nachgefahren ist ...

Das ist mit oder ohne Hupe/Lichthupe Nötigung, das stimmt (wenn es denn hier so vorgefallen ist, was wir nicht wissen).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Taye schrieb am 16. Feb. 2018 um 10:11:36 Uhr:


Ja ich bin gefahren.. Aber weder er noch ich hatten wen dabei..
Ein Anhörungsbogen war nicht dabei, nur ein Zeugenbogen wo ich angeben soll wer mein Auto gefahren hat.. Nur als Bemerkung: Autobahn A... in Richtung L..... Der Fahrer wird einen Anhörungsbogen erhalten.
Ich bin weder gewalttätig geworden noch anders. Ich hab ihn nur erbost gefragt was das sollte...

Wie gesagt wollte nichts unterstellen nur zeigen das das eine Nötigung darstellen könnte! Ich würde wie gesagt fragen worum es geht aber keine weiteren Aussagen machen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen