Post von der Polizei
Hallo liebe Gemeinde,
Ich habe heute Post von der Polizei bekommen wegen einer Zeugenaussage wer zu einer bestimmten Zeit den Wagen gefahren hat.
Wie soll ich mich am besten bei der Zeugenaussage verhalten?
Folgender Verlauf, warum es wohl zu diesem Schreiben kam:
Ich bin vor gut drei Wochen auf dem Weg nach Hause gewesen, abends bei fast leerer Autobahn, und hatte weit vor mir einen Wagen der konsequent auf der linken Spur gefahren ist und obwohl er sah das ich schon weit hinter ihm angefahren kam, hat er keinen Platz gemacht. Daraufhin habe ich kurz aufgeleuchtet um ihm anzuzeigen dass ich hinter im schneller bin ohne zu sehr aufzufahren. Dies zog sich über mindestens 2 km (einmalige Lichthupe). Als ich ihn dann überholt hatte gab er Gas und fuhr mir auf, mit Lichthupe. Dieser hat mich dann rechts überholt.
Als wir beide bei der gleichen Ausfahrt raus sind, hat er mich nochmal stark in der Ausfahrt ausgebremst.
Ich bin ihm dann hinterher gefahren um ihn zu stellen, was das sollte..
Er stieg direkt mit Handy aus, machte Bilder von meinem Auto und vom Kennzeichen..
Als ich dann ausstieg und ihm gefragt habe "was sollte der scheiß, ich musste zwei mal voll in die Eisen gehen, was sollte die Lichthupe usw." sagte er, ich hätte ihm aufgefahren und deswegen ist er nicht rechts rüber bla bla..
Jedenfalls haben wir uns derb in die Haare bekommen und er sagte das er jetzt die Polizei ruft weil ich ihn bis nachhause verfolgt hätte und ich ihm mit Gewalt drohe (was so nicht korrekt ist, ich war aber ziemlich erbost)..
Ich hab dann abgewunken und hab gesagt, ich hab auf so einen Mist keine Lust um die Uhrzeit (spät Abends), hab mich ins Auto gesetzt und bin Heim gefahren..
Nun hat der mich wohl bei der Polizei angezeigt und ich soll als Zeuge aussagen wer den Wagen zu dem Zeitpunkt gefahren hat..
Ich weiß nur nicht was genau die Anklage ist ob er die "Gewaltandrohung" oder das mit der Autobahn angegeben hat (aus seiner Sicht natürlich)...
In dem Bogen steht nur: Bemerkung: A... Richtung L. Fahrer erhält nach Benennung einen gesonderten Anhörungsbogen.
Das ist das erste mal das ich sowas bekommen habe... Wie verhält man sich richtig?! Soll ich den Typ meinerseits Anzeigen?! Aussage verweigern?! Was macht man da am besten...
Ich wäre über Rat sehr dankbar..
Beste Antwort im Thema
Is doch ganz einfach, wenn so ein Honk mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und einem dann auch noch hinterher fährt, dann ist mein Weg nicht nach Hause, sondern direkt zur nächsten Polizeistation und entweder steigen dort beide aus, oder nur einer und der andere haut ab. In dem Fall würde ich, nachdem der weg ist, kurz zur Polizei rein, Vorfall schildern und dann vermutlich ohne Anzeige unverrichter Dinge, aber auch ohne Verfolger, nach Hause fahren.
Im Übrigen auch nicht normal, wie im Eingangspost geschildert, dem Nötiger hinterher zu fahren und zu "stellen". Bei sowas stell ich mich im Zweifel auf nächtlicher Autobahn mit Warnblinker aufn Standstreifen, atme 100 Mal tief ein und aus und fahr weiter, wenn der Spasti weg ist. Stellt der sich irgendwann vor mich auch aufn Standstreifen, dann rufe ich die Polizei, mit der Vorgabe, ich werde genötigt und verfolgt und ich habe Angst.
Warum soll ich sowas selber regeln, dafür gibts die Sherrifs ja.
134 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Februar 2018 um 10:34:57 Uhr:
Naja, Nötigung läuft als Straftat und damit wäre das sogar legitim.
Um als Nötigung gelten zu können müsste Ich den Fahrer während der Fahrt zum Anhalten "zwingen"
Zitat:
@Geisslein schrieb am 21. Februar 2018 um 10:59:07 Uhr:
Zitat:
@TomF31 schrieb am 21. Februar 2018 um 09:59:29 Uhr:
Weder das eine noch das andere ist die Aufgabe eines "normalen" Verkehrsteilnehmers!Wenn also solche Dinge deiner Meinung nach nicht Aufgabe eines normalen Verkehrsteilnehmers sind und auch keine Gespräche geführt werden sollen, dann fährt man halt härtere Geschütze in Zukunft auf und ruft gleich die Persönlichkeiten, welche dazu aus Deiner Sicht befugt sind.
Ob das Dir z.B. dann gefällt wäre mir unterm Strich dann auch egal.Deine Devise lautet als wegschauen ?!
🙄🙄🙄
Zitat:
@TomF31 schrieb am 21. Februar 2018 um 11:03:09 Uhr:
🙄🙄🙄
Absolut richtig erkannt
Zitat:
@Geisslein schrieb am 21. Februar 2018 um 11:02:31 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Februar 2018 um 10:34:57 Uhr:
Naja, Nötigung läuft als Straftat und damit wäre das sogar legitim.Um als Nötigung gelten zu können müsste Ich den Fahrer während der Fahrt zum Anhalten "zwingen"
Aha .....
Zitat:
@Taye schrieb am 16. Februar 2018 um 06:04:50 Uhr:
Hallo liebe Gemeinde,Als ich ihn dann überholt hatte gab er Gas und fuhr mir auf, mit Lichthupe......
Das ist wohl eindeutig eine Nötigung und da wurde keiner zum Anhalten gezwungen ... 🙄😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@Geisslein schrieb am 21. Februar 2018 um 11:04:15 Uhr:
Zitat:
@TomF31 schrieb am 21. Februar 2018 um 11:03:09 Uhr:
🙄🙄🙄Absolut richtig erkannt
ok, dann halt extra nochmal für dich ganz langsam
Zitat:
@Geisslein schrieb am 21. Februar 2018 um 10:59:07 Uhr:
Wenn also solche Dinge deiner Meinung nach nicht Aufgabe eines normalen Verkehrsteilnehmers sind
Sind sie nicht, das kannst du drehen und wenden wie du willst!
Zitat:
und auch keine Gespräche geführt werden sollen
Sprechen kannst du mit wem du willst, von mir würdest du im Zweifelsfall maximal ein müdes lächeln ernten! Vielleicht würde ich dich noch fragen mit welcher Befugnis du meinst mit belehren zu müssen! 😁😁
Zitat:
dann fährt man halt härtere Geschütze in Zukunft auf und ruft gleich die Persönlichkeiten, welche dazu aus Deiner Sicht befugt sind.
Genau die richtige Verhaltensweise wenn es denn eine Situation wirklich erfordert.
Zitat:
Ob das Dir z.B. dann gefällt wäre mir unterm Strich dann auch egal.
Warum sollte es mir nicht gefallen?
Zitat:
Deine Devise lautet als wegschauen ?!
Das schreibe ich wo? Entweder ist es eine Situation über dich ich mich evtl. kurz aufrege aber dann wieder meines Weges fahre oder es ist wirklich eine haarige Geschichte so wie gerade im "Aufreger-Thread" beschrieben wurde mit abdrängen dann schalte ich die entsprechenden Institutionen ein! In KEINEM Fall würde es MIR einfallen, das ich hier irgendeine Befugnis hätte erzieherisch eingreifen zu müssen!
Zitat:
@TomF31 schrieb am 21. Februar 2018 um 10:50:01 Uhr:
Stimmt, nur gibt es in der "Juristerei" noch den klitzekleine Zauberspruch "Verhältnismäßigkeit der Mittel" .... 😉
Gibts mildere Mittel als einfach verfolgen?
Gruß Metalhead
Zitat:
@Geisslein schrieb am 21. Februar 2018 um 11:02:31 Uhr:
Um als Nötigung gelten zu können müsste Ich den Fahrer während der Fahrt zum Anhalten "zwingen"
Das hat der "Gegner" vom TE doch auch gemacht.
Außerdem reicht da IMHO schon eine grundlose starke Bremsung (noch dazu in der Autobahnabfahrt wo von hinten ja auch mal was schnelleres um die Ecke kommt).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Februar 2018 um 11:19:58 Uhr:
Zitat:
@TomF31 schrieb am 21. Februar 2018 um 10:50:01 Uhr:
Stimmt, nur gibt es in der "Juristerei" noch den klitzekleine Zauberspruch "Verhältnismäßigkeit der Mittel" .... 😉
Gibts mildere Mittel als einfach verfolgen?Gruß Metalhead
Nein, sicher nicht 😁 .... es ging aber ja mehr um das "stellen". Mir wäre die Zeit zu schade jemandem hinterher zu fahren um ihn dann evtl. irgendwann "verhältnismäßig" stellen zu könne um in dann belehren zu können. Ist wie schon gesagt ja auch nicht meine Aufgabe (oder die Aufgabe anderer Verkehrsteilnehmer)
Zitat:
@TomF31 schrieb am 21. Februar 2018 um 11:27:05 Uhr:
Mir wäre die Zeit zu schade jemandem hinterher zu fahren ...
Mir auch, wie gesagt ich wäre da einfach rechts vorbei und hätte den Vollpfosten vermutlich schneller vergessen als er die Polizei hätte rufen können. 😁
Zitat:
... um in dann belehren zu können.
Darfst du ja eh nicht, du darfst ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten sofern seine Personalien nicht feststellbar sind.
Zitat:
Ist wie schon gesagt ja auch nicht meine Aufgabe (oder die Aufgabe anderer Verkehrsteilnehmer)
Stimmt, aber eben erlaubt und manchmal sogar sinnvoll (hier vermutlich nicht).
Gruß Metalhead
Das nächste mal einfach rechts überholen wenn deine Geschichte wirklich stimmt - Dann wird er Lichthupe machen... einfach nicht beachten & gut ist. Die die dann noch Lichthupe machen und denken die hätten nichts falsch gemacht & dann sich noch denken "HEY WAS ÜBERHOLST DU MICH RECHTS" die können mich mal kräftig..... naja egal.
Rechts überholen bin ich kein Fan von aber sollte deine Geschichte stimmen und man dackelt dem Vogel minutenlang hinterher auf der linken Spur dann würde ich auch rechts überholen! Das was der andere macht ist Nötigung.
Bevor ich es vergesse, hab mal rechts überholt und bekam auch ein Brief von der Polizei, das ganze ging bis zum Gericht - Der andere ***** hat anscheinend nichts besseres zutun gehabt und hat behauptet ich hätte genötigt und ihn auch zum bremsen gezwungen bzw zum stehen, über mehrere Spuren... dabei habe ich die Lichthupe getätigt, nichts ist passiert, irgendwann rechts überholt, mehr nicht.
Hatte mit mein Anwalt sehr viel Spaß.... Die Richterin nach dem sie meine Dashcam-Aufzeichnung gesehen hat ebenso 😉 Dashcam-Aufzeichnungen sichere ich IMMER über Monate wenn mich einer mal an hupen sollte oder mir die Vorfahrt nehmen sollte, man weiß nie was die anderen ******* für lügen erzählen.
Dein Fall wird so oder so eingestellt, unnötige kacke für den Richter.
Zitat:
@Bressco schrieb am 22. Februar 2018 um 11:06:46 Uhr:
Hatte mit mein Anwalt sehr viel Spaß.... Die Richterin nach dem sie meine Dashcam-Aufzeichnung gesehen hat ebenso 😉
Ist dann noch rechts-überholen übrig geblieben (gibt ja auch 'nen Punkt) oder wurde komplett eingestellt?
Zitat:
Dashcam-Aufzeichnungen sichere ich IMMER über Monate wenn mich einer mal an hupen sollte oder mir die Vorfahrt nehmen sollte, man weiß nie was die anderen ******* für lügen erzählen.
Handhabe ich mittlerweile genauso, nach zwei Vollidioten-Vorgängen in zwei Monaten (vorher 20 Jahre nix passiert).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 22. Februar 2018 um 12:16:01 Uhr:
Zitat:
@Bressco schrieb am 22. Februar 2018 um 11:06:46 Uhr:
Hatte mit mein Anwalt sehr viel Spaß.... Die Richterin nach dem sie meine Dashcam-Aufzeichnung gesehen hat ebenso 😉
Ist dann noch rechts-überholen übrig geblieben (gibt ja auch 'nen Punkt) oder wurde komplett eingestellt?
Ich habe alles richtig gemacht behauptet die Richterin, wenn ich es nicht getan hätte müsste ich gefühlt Stundenlang hinder dem Typen fahren.
Ich konnte ja beweisen das ich es auf die saubere Art und Weise versucht habe, hinterher gefahren bin.
Is doch ganz einfach, wenn so ein Honk mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und einem dann auch noch hinterher fährt, dann ist mein Weg nicht nach Hause, sondern direkt zur nächsten Polizeistation und entweder steigen dort beide aus, oder nur einer und der andere haut ab. In dem Fall würde ich, nachdem der weg ist, kurz zur Polizei rein, Vorfall schildern und dann vermutlich ohne Anzeige unverrichter Dinge, aber auch ohne Verfolger, nach Hause fahren.
Im Übrigen auch nicht normal, wie im Eingangspost geschildert, dem Nötiger hinterher zu fahren und zu "stellen". Bei sowas stell ich mich im Zweifel auf nächtlicher Autobahn mit Warnblinker aufn Standstreifen, atme 100 Mal tief ein und aus und fahr weiter, wenn der Spasti weg ist. Stellt der sich irgendwann vor mich auch aufn Standstreifen, dann rufe ich die Polizei, mit der Vorgabe, ich werde genötigt und verfolgt und ich habe Angst.
Warum soll ich sowas selber regeln, dafür gibts die Sherrifs ja.
Zitat:
@Bressco schrieb am 22. Februar 2018 um 12:19:12 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 22. Februar 2018 um 12:16:01 Uhr:
Ist dann noch rechts-überholen übrig geblieben (gibt ja auch 'nen Punkt) oder wurde komplett eingestellt?Ich habe alles richtig gemacht behauptet die Richterin, wenn ich es nicht getan hätte müsste ich gefühlt Stundenlang hinder dem Typen fahren.
Ich konnte ja beweisen das ich es auf die saubere Art und Weise versucht habe, hinterher gefahren bin.
[/quote
Du das Urteil wäre ja Richtungsweisend für alle die in so einer Situation für Rechtsüberholen verknackt werden.
Wäre hilfreich wenn du das Aktenzeichen des Urteils posten könntest.
Schönes rest WE
Zitat:
@ulli57 schrieb am 25. Februar 2018 um 15:22:54 Uhr:
Zitat:
@Bressco schrieb am 22. Februar 2018 um 12:19:12 Uhr:
Ich habe alles richtig gemacht behauptet die Richterin, wenn ich es nicht getan hätte müsste ich gefühlt Stundenlang hinder dem Typen fahren.
Ich konnte ja beweisen das ich es auf die saubere Art und Weise versucht habe, hinterher gefahren bin.
[/quoteDu das Urteil wäre ja Richtungsweisend für alle die in so einer Situation für Rechtsüberholen verknackt werden.
Wäre hilfreich wenn du das Aktenzeichen des Urteils posten könntest.
Schönes rest WE
Ein anderer Kollege wiederum hat so einen Fall ohne Dashcam verloren, ich muss mal schauen ob ich das noch finde, das war im Jahre 2013 oder 2014.