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Polizei legt mein KFZ still, Fahrzeug war aber schon umgemeldet.

Themenstarteram 26. Januar 2010 um 14:01

Hallo Ihr Lieben,

ein kleines Problem, das ich soweit es möglich ist kurz schildern möchte.

Sachverhalt:

Ich kaufe das KFZ einer Bekannten. Zwei Tage später wird der Wagen durch die Polizei stillgelegt. Das Fahrzeug war noch auf die Bekannte angemeldet, was ich aber auch abgesprochen hatte. Grund der Abmeldung war, daß angeblich die Versicherungsbeiträge nicht bezahlt worden sind. Der KFZ-schein wurde eingezogen.

Nach einiger Zeit wurde klar, die Polizei hat sich vertan. Denn der Wagen wurde auf meine Bekannte umgemeldet, da Ihr Mann (gleicher Nachname) keine Haftpflicht bezahlt hat. Die KFZ-Versicherung wurde von meiner Bekannten aber ein Jahr im voraus bezahlt, die Bestätigung der Verischerung habe ich eingeholt.

Nun habe ich zwei Monate später noch immer keinen Schein, den werde ich jetzt wohl alsbald erhalten. Die Polizei hat den Wagen unrechtmäßig zwangsstillgelegt. Die habe nur das Fahrzeugkennzeichen beachtet, aber gar nicht nach dem halter geschaut, denn der Wagen wurde ja umgemeldet.

Was mache ich??? Von wem kann ich Schadensersatz fordern, der Wagen steht schon zwei Monate rum, ummelden kann ich das fahrzeug nicht und auch nicht weiterverkaufen.

Ich bitte um Hilfe.

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11 Antworten
am 26. Januar 2010 um 14:05

Wenn du überhaupt ne chance auf schadensersatz hast, dann nur mit nem Anwalt!

Also wie gesagt, ich würde zum Anwalt gehen, der weiß da am besten bescheid.

 

Aber erzähl dann mal wie es weiter gegangen ist, würde mich interressieren!

Da im System noch der Vermerk zur Fahndung war, kann wohl an der Story was nicht stimmen. Hier kann höchstens die Versicherung haftbar gemacht werden, die die Fahndung nicht hat anulieren lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Donald1984

Die habe nur das Fahrzeugkennzeichen beachtet, aber gar nicht nach dem halter geschaut, denn der Wagen wurde ja umgemeldet.

die polizei erhält von der zulassungsstelle die aufforderung das fahrzeug mit den kennzeichen ... stillzulegen.....wer da halter ist/war/sein wird interessiert dabei nicht!

wie groß war denn zeitraum zwischen ummeldung, zahlung des jahresbeitrages und entstemplung der kennzeichen?!

Ich würde ganz einfach die Zulassungsstelle mit dem Sachverhalt konfrontieren und fragen, ob das Fahrzeug umgemeldet werden kann.

Du hast einen Kaufvertrag - das nehme ich mal an - und da dürfte das doch kein Problem sein.

Hatte auch schon mal ein zwangsabgemeldetes Fahrzeug gekauft und zugelassen.

Mal den einfachen Weg probieren anstelle Ansprüche erzeugen, die nicht existieren.

Viel Erfolg bei der Zulassungsstelle, der ja die Tatsache der Zwangsabmeldung ja auch bekannt sein dürfte.

am 26. Januar 2010 um 15:53

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Da im System noch der Vermerk zur Fahndung war, kann wohl an der Story was nicht stimmen. Hier kann höchstens die Versicherung haftbar gemacht werden, die die Fahndung nicht hat anulieren lassen.

Nicht so ganz richtig:

Verantwortlich für die Löschung der Fahndung ist die Zulassungsstelle bei der das Auto zugelassen wurde!

Diese müsste bei einer Ummeldung (auch bei Mann auf Frau) die Löschung der Fahdnung veranlasen, wenn ne neue Deckung für die künftige Versicherung vorliegt.

am 26. Januar 2010 um 15:55

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Donald1984

Die habe nur das Fahrzeugkennzeichen beachtet, aber gar nicht nach dem halter geschaut, denn der Wagen wurde ja umgemeldet.

die polizei erhält von der zulassungsstelle die aufforderung das fahrzeug mit den kennzeichen ... stillzulegen.....wer da halter ist/war/sein wird interessiert dabei nicht!

wie groß war denn zeitraum zwischen ummeldung, zahlung des jahresbeitrages und entstemplung der kennzeichen?!

Doch, ist wichtig! Die Polizei muss / sollte noch die Zulasungsbescheinigung / Fahrzeugschein einziehen!

Und bevor man die Plaketten kratzt sollte man auch noch schnell telef. Rücksprache mit der Zulassung halten, ob die Fahndung noch aktuell ist!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Da im System noch der Vermerk zur Fahndung war, kann wohl an der Story was nicht stimmen. Hier kann höchstens die Versicherung haftbar gemacht werden, die die Fahndung nicht hat anulieren lassen.

Nicht so ganz richtig:

Verantwortlich für die Löschung der Fahndung ist die Zulassungsstelle bei der das Auto zugelassen wurde!

Diese müsste bei einer Ummeldung (auch bei Mann auf Frau) die Löschung der Fahdnung veranlasen, wenn ne neue Deckung für die künftige Versicherung vorliegt.

Richtig, habe ich vielleicht unklar ausgedrückt. Die werden mit Meldung der Versicherung tätig, die scheint es aber wohl nicht gegeben zu haben. Interessant ist auch, daß die Kiste dann wochenlang angeblich irgendwo rumsteht. Sorry, aber irgendwas stimmt hier nicht.

am 26. Januar 2010 um 17:59

warum holst du dir nicht eine Doppelkate und meldest das auto auf deinen namen neu an? Lg

Themenstarteram 27. Januar 2010 um 1:21

Also zum Post von Trouble01:

Selbstverständlich existieren Ansprüche. Es wurde eine Fahrzeug zwangsabgemeldet, was gar nicht hätte abgemeldet werden dürfen. Ich habe heute Nachmittag einen Termin beim Anwalt gehabt. Die Kennzeichen sind eine Objekt-Fahndungshilfe. Man kann aber nur das fahrzeug einer Person stilllegen, welche die Haftpflicht nicht bezahlt hat, das war in diesem Fall der Mann und nicht dessen Frau.

Zu dem letzten Beitrag:

Ich würde es ja gerne anmelden, nur brauche ich dafür den Schein. Ich war auch heute noch beim Straßenverkehrsamt. Von dort habe ich die Info erhalten, dass der Schein von der Staatsanwaltschaft auf dem Weg zu Ihnen sei und mir dann schnellstmöglich bescheid gegeben würde.

Wenn es was neues gibt, sage ich Euch sofort bescheid.

Ich bezweifel das die Zulassungsstelle keine Meldung der Versicherung über einen fehlenden Versicherungsschutz bekommen hat.

Die Versicherungskündigung geht heute elektronisch bei der Zulassungsstelle ein und bei Eingang überprüft das System automatisch ob die Daten der Versicherung mit den Halterdaten überein stimmen.

Wenn der Halter eine neue Versicherung abschließt oder die ausstehende Versicherungssumme zahlt aber die Zulassungsstelle keine neue Versicherungsbestätigung erhält wird die Fahndung auch nicht aufgehoben. Geht eine neue Versicherungsbestätigung ein wird zumindestens in unserem System beim Abschluss des Vorgangs automatisch die Fahndungslöschung erstellt.

Wenn das Fahrzeug umgemeldet wurde auf die Frau, muss die Fahndung auch gelöscht werden, dies geschieht in der Regel aber auch automatisch.

Ich kann die Geschichte mit versehentlich entwertet nicht glauben.

Themenstarteram 27. Januar 2010 um 21:08

glauben tue ich auch vieles nicht mehr. Doch was ich weiß ist, dass der Sachverhalt wie geschildert stattgefunden hat.

Ich halte Euch auf dem laufenden. Mein RA ist beauftragt etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

lG

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