Polo GTI OPF Höchstgeschwindigkeit

VW Polo 6 (AW)

Moin moin, ich fahre einen Polo GTI mit OPF. Es sind jetzt ca 2.300 km auf der Uhr. Sound technisch ist er ok, leider nicht so wie den ich Probegefahren bin aber so ist es nun mal.

Was mich dennoch etwas stört ist das ich Probleme habe, die angegebene vmax zu erreichen. Der GTI quelt sich so langsam auf 230 km/h wo in einigen Videos bei z.B. Youtube und von anderen gti fahren gezeigt wird, dass sie sogar locker über 240 - 250 drauf haben. Ok wenn es auf eine Strecke wo es bergab geht, ist das ja verständlich.

Aber bei mir ja jodel ich bis an die grenze und denke bei 225... Wars das jetzt? Da kommt nix mehr. Hab das gefühl das ich "15-20 PS" weniger habe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Audidriver75 schrieb am 11. Februar 2019 um 06:38:26 Uhr:


Ernsthaft?
Ihr unterhaltet euch in der heutigen Zeit über die Höchstgeschwindigkeit, die angeblich nicht erreicht wird? Und dass angeblich ein paar km/h auf der Uhr fehlen?

Ja, ernsthaft.
Was soll die Frage?
Wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht erreicht wird, ist das ein Mangel. Ob man sie täglich nutzt oder nicht.
Wenn du 6 Lautsprecher bestellt hast und nur 5 funktionieren würdest du dich auch aufregen. Und erst Recht, wenn andere Ochsen dir sagen, das 5 Stück reichen und du dich nicht so anstellen sollst. 6 sind auch viel zu laut.
Das hat nichts mit "der heutigen Zeit" oder Raserei zu tun.
Vielleicht möchte der TE mit seinem Auto auf die Rennstrecke, wer weiß das schon.
Wenn dir das nicht passt, lese den Thread einfach nicht mehr.

Das regt mich auf. Sorry.

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Oh Gott....

Zitat:

@DonJamon schrieb am 15. Februar 2019 um 19:36:21 Uhr:


meine Fresse! Wenn du dir ein schwarzes Auto bestellst und ein graues bekommst, merkst du das auch nicht wirklich, oder? Ist also egal. Bestell dir nen GTI und ein 95 PS wird geliefert. Ist ja egal.... Nimm ein Schnitzle und krieg nen Lachs. Egal....

ich bestelle etwas und zahle Geld dafür. Dann möchte ich das auch haben.

Grundsätzlich richtig, dein Anspruch ist aber nicht durchsetzbar über einen Rechtsanspruch. Was auch seinen Sinn hat.

Zudem dein Lösungsansatz einen Denkfehler hat.

Zitat:

@DonJamon schrieb am 15. Februar 2019 um 19:36:21 Uhr:


meine Fresse! Wenn du dir ein schwarzes Auto bestellst und ein graues bekommst, merkst du das auch nicht wirklich, oder? Ist also egal. Bestell dir nen GTI und ein 95 PS wird geliefert. Ist ja egal.... Nimm ein Schnitzle und krieg nen Lachs. Egal....

ich bestelle etwas und zahle Geld dafür. Dann möchte ich das auch haben.

Ich empfehle den Klageweg - dann haben wenigstens die Anwälte etwas von Deinen „Problemen“ 😁
Sich über eine Abweichung von <1,1% aufzuregen und sich dann auch noch die Blöße zu geben, dass beim Händler zu bemängeln - einfach nur krank 🙄🙄

Deine Vergleiche hinken schon etwas, gell?

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Was ich hier nicht verstehen kann, ist das einigen Leuten es anscheinend egal ist, ob das Auto seine Höchstgeschwindigkeit erreicht oder nicht.
Ob es nun 280, 250, 237 oder 150 ist, ob man die Geschwindigkeit ausnutzt oder nicht.
Muss man sich jetzt schämen, das man schneller als 130 fährt? So kommt es mir bei diversen Beiträgen fast vor.
Wenn die Bahn frei ist, wird gefahren. So schnell wie man will oder kann. Noch darf man das in Deutschland.
Andererseits wird sich bis zum Erbrechen über vibrierende Handbremsknöpfe, schiefe Spaltmaße und schlecht eingestellte Scheinwerfer aufgeregt. Damit werden die Werkstätten ausgelastet, notfalls mit Anwalt.
Alles das sind natürlich Mängel, die man nicht haben möchte.
Wo ist das Problem, das man die fehlende Höchstgeschwindigkeit bemängelt?
Das ist meiner armseligen Meinung nach ein größerer Mangel als ein klickendes Relais.

Jeder darf seine Meinung sagen/schreiben.
Aber es steht auch jedem frei dieses Thema nicht weiter zu lesen und die Leute in Ruhe zu lassen, die ein Problem haben welches andere nicht verstehen wollen.

Ich persönlich habe meinen GTI noch nicht ausgefahren, habe noch Winterreifen drauf.
Werde das aber bestimmt tun. Und wehe die Kiste rennt nicht!

Zitat:

@Up-gefahren schrieb am 15. Februar 2019 um 19:58:29 Uhr:


Was ich hier nicht verstehen kann, ist das einigen Leuten es anscheinend egal ist, ob das Auto seine Höchstgeschwindigkeit erreicht oder nicht.
Ob es nun 280, 250, 237 oder 150 ist, ob man die Geschwindigkeit ausnutzt oder nicht.
Muss man sich jetzt schämen, das man schneller als 130 fährt? So kommt es mir bei diversen Beiträgen fast vor.
Wenn die Bahn frei ist, wird gefahren. So schnell wie man will oder kann. Noch darf man das in Deutschland.
Andererseits wird sich bis zum Erbrechen über vibrierende Handbremsknöpfe, schiefe Spaltmaße und schlecht eingestellte Scheinwerfer aufgeregt. Damit werden die Werkstätten ausgelastet, notfalls mit Anwalt.
Alles das sind natürlich Mängel, die man nicht haben möchte.
Wo ist das Problem, das man die fehlende Höchstgeschwindigkeit bemängelt?
Das ist meiner armseligen Meinung nach ein größerer Mangel als ein klickendes Relais.

Jeder darf seine Meinung sagen/schreiben.
Aber es steht auch jedem frei dieses Thema nicht weiter zu lesen und die Leute in Ruhe zu lassen, die ein Problem haben welches andere nicht verstehen wollen.

Definition eines Problems/Mangels: „Abweichung vom Sollzustand, die über die üblichen Produktionstoleranzen hinausgeht und die Nutzung des Gegenstands in nicht zumutbarer Weise beeinträchtigt“. Eine Abweichung der Endgeschwindigkeit um -1,07% gehört sicher nicht in diese Kategorie

Definition Klugscheisser/ Besserwisser: Als Besserwisser oder klugscheisser wird umgangssprachlich eine Person bezeichnet, die ihre Meinung in belehrend-aufdringlicher Art und Weise äußert und damit den Anschein erweckt, als ob sie in bestimmten (oder in allen) Angelegenheiten mehr Wissen oder Bildung besäße oder dazu besser urteilen könnte als andere.

Du raffst es wirklich nicht - oder? Bei einer Abweichung wie vom TE beschrieben kann man sich sicher aufregen. Das was Du hier aber als beanstandungswürdige Abweichung beschreibst ist einfach nur lächerlich. Das ist wahrscheinlich sogar noch innerhalb der Messtoleranzen einer GPS Messung - mal ganz abgesehen von Äußeren Einflüssen, die man als „Amateur“ nur schwer beeinflussen oder bewerten kann. Das hat nichts mit Klugscheissen zu tun. Wahrscheinlich hat sich die komplette Belegschaft Deines Händlers vor Lachen auf dem Boden gewälzt nachdem Du wieder weg warst. Aber jeder blamiert sich so gut wie er kann.

Zitat:

@10emmi68 schrieb am 15. Februar 2019 um 22:02:40 Uhr:



Zitat:

@Up-gefahren schrieb am 15. Februar 2019 um 19:58:29 Uhr:


Was ich hier nicht verstehen kann, ist das einigen Leuten es anscheinend egal ist, ob das Auto seine Höchstgeschwindigkeit erreicht oder nicht.
Ob es nun 280, 250, 237 oder 150 ist, ob man die Geschwindigkeit ausnutzt oder nicht.
Muss man sich jetzt schämen, das man schneller als 130 fährt? So kommt es mir bei diversen Beiträgen fast vor.
Wenn die Bahn frei ist, wird gefahren. So schnell wie man will oder kann. Noch darf man das in Deutschland.
Andererseits wird sich bis zum Erbrechen über vibrierende Handbremsknöpfe, schiefe Spaltmaße und schlecht eingestellte Scheinwerfer aufgeregt. Damit werden die Werkstätten ausgelastet, notfalls mit Anwalt.
Alles das sind natürlich Mängel, die man nicht haben möchte.
Wo ist das Problem, das man die fehlende Höchstgeschwindigkeit bemängelt?
Das ist meiner armseligen Meinung nach ein größerer Mangel als ein klickendes Relais.

Jeder darf seine Meinung sagen/schreiben.
Aber es steht auch jedem frei dieses Thema nicht weiter zu lesen und die Leute in Ruhe zu lassen, die ein Problem haben welches andere nicht verstehen wollen.

Definition eines Problems/Mangels: „Abweichung vom Sollzustand, die über die üblichen Produktionstoleranzen hinausgeht und die Nutzung des Gegenstands in nicht zumutbarer Weise beeinträchtigt“. Eine Abweichung der Endgeschwindigkeit um -1,07% gehört sicher nicht in diese Kategorie

Dem stimme ich voll zu. Selbst ein Maha-Prüfstand zur Leistungsmessung hat eine Meßtoleranz von 2%.
Ich beziehe mich natürlich auf eine Abweichung größer 5%. Da fängt lt. Rechtsprechung der Mangel an und genau da hat der TE bereits sein Problem, diese Geschwindigkeit zu erreichen.
1% ist Quatsch, nicht der Aufregung wert. Mit Klugscheißerei hat das nichts zu tun.

Ende vom Lied: wenn Max = 238 ist 225 laut Tacho nicht akzeptabel, da dürften ja mehr als 10 PS fehlen oder sehe ich das falsch?

Das der Motor nicht genug Leistung bringt ist ja immer der erste Gedanke.
Es kann ja auch Leistung im Getriebe verloren gehen, Reibung im Radlager, Fahrwerkgeometrie ist verstellt oder im Abgasstrang ist etwas dicht. Möglichkeiten gibt es viele.

Zitat:

@Tasien0 schrieb am 16. Februar 2019 um 00:49:15 Uhr:


Ende vom Lied: wenn Max = 238 ist 225 laut Tacho nicht akzeptabel, da dürften ja mehr als 10 PS fehlen oder sehe ich das falsch?

Wobei wir nicht wissen wie er getestet hat. War das DSG auf manuell und er hat es im fünften Gang versucht oder war das Getriebe auf normal und er hat es im sechsten Gang versucht....

Im sechsten Gang braucht der GTI nämlich etwas Gefälle oder Rückenwind um die Vmax halbwegs zügig zu erreichen, im fünften eher nicht.

Zitat:

@Tasien0 schrieb am 16. Februar 2019 um 00:49:15 Uhr:


Ende vom Lied: wenn Max = 238 ist 225 laut Tacho nicht akzeptabel, da dürften ja mehr als 10 PS fehlen oder sehe ich das falsch?

Aha. Er hat 200 PS mit 5% multipliziert. Verdammte Axt, das war irre.

Spaß beiseite. Jungs, nehmt den Rat an und fahrt erst einmal >5000 Kilometer und schaut dann nochmal.
Ein Winterreifen hat im Übrigen auch eine höhere Verlustleistung, als ein Sommerreifen. Durch innere und äußere Reibung. Sollte sich die erreichbare Höchstgeschwindigkeit dauerhaft nicht der Angegebenen annähern, stehen dem Betroffenen weitere Schritte frei.
Das wird vermutlich so aussehen, dass man sich zuerst beim 🙂 beschwert und dieser die Beanstandung nicht nachvollziehen können wird. Wie auch …
Danach muss man schauen, wie man weiter macht. Leistungsgutachten auf eigene Kosten. Am Besten bei einer renommierten Stelle. Die gibt's nicht wie Sand am Meer und sind auch noch vergleichsweise teuer.
Auf jeden Fall wird es in einem Rechtsstreit auch Gegengutachten geben. Das war ja schon Thema.
Gut möglich, dass einzelne Betroffene nach einem langen und steinigen Weg tatsächlich den rechtsverbindlichen Nachweis erbracht haben, dass die gelieferte Sache nicht der Bestellten entspricht. Prima. Sie bekommen ein neues Fahrzeug, müssen jedoch für das Mangelhafte in nicht unerheblicher Höhe eine Nutzungsgebühr gegenrechnen und dadurch ein definiertes Finanzierungsloch schließen.

Na egal. Diese Einzelfälle haben dann jedenfalls nach x-Jahren wieder einen Neuwagen, welcher dann hoffentlich die versprochenen Eigenschaften aufweist. Sonst geht der ganze Unsinn nämlich von vorn los.

Neben viel negativer Energie und verlorener Lebenszeit hat diese Lösung jedoch ein nicht unerhebliches Geld gekostet - selbst wenn dem Hersteller die Verfahrens- und Anwaltskosten der Gegenseite auferlegt worden sind.

Für mich persönlich würde sich dieser Weg - auch hinsichtlich des verdammt hohen Unterlegenheitsrisikos - nicht lohnen, wenngleich ich die Unzufriedenheit durch größere Abweichungen von den versprochenen Eigenschaften durchaus verstehen kann.
Jedoch wird sich das hier thematisierte Problem in meinen Augen bei der Mehrzahl Betroffener nach einer gewissen Laufleistung gelegt haben.

In diesem Sinne ...

Selbst beim Hyundai I 30 n gab es schon häufig Beschwerden weil er viel größere Abweichungen anscheinend hat. Trotzdem ist nie was dabei rausgekommen und Hyundai weigert sich etwas zu tun.

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