POLIZEIKONTROLLE

hallo,
gestern mittag stand ich vor einem rollerzubehör laden in meinem Ort und hab mit abgeschaltetem motor Öl eingefüllt
Plötzlich kam die polizei vorbei , hielt an und ich hörte nurnoch "allgemeine verkehrskontrolle". Man merkte sofort ,dass der Man keine ahung davon hatte was er tat und so weiter. Ich hatte ALLE papiere dabei und verscuhte ein Gespräch zu führen. Er verdächtigte mich andauernd und ich streitete alles ab. Dann sagte er "na dann fahren wir mal zu dekra" . dort angekommen stellte er meinen roller auf dem haupständer (roller entdrosselt) und drehte auf . Dann meinte er, ich hätte ihn angelogen . Kurios, ich hatte weder erwähnt , dass mein roller 25 kmh fahren würde!! noch hat er mich diesbezüglich befragt. Er hatte gleich einen verdacht und fragte garnicht erst ob der legal fahren würde ^^. Er wusste nicht was ABE bedeutet, dachte der auspuff wäre am motor festgeschweißt, und so weiter ^^
Jetzt steht mein roller in der kleinen Garage an der dekra und es wird ein Gutachten für 150 euro erstellt -.-
meine frage ist , ob er mich überhaupt kontrollieren darf , wenn der motor abgeschaltet ist und der auspuff kalt ist . also er konnte mir eigentlich nicht nachweisen, dass ich gefahren bin . Hat da jemand erfahrung ? mfg thorsten

Beste Antwort im Thema

Die Tatsache, daß ein Roller ab Werk oder Händler nicht korrekt gedrosselt ist befreit den Führer des Fahrzeuges nicht von einer Schuld. Jeder Führer eines Fahrzeuges im Straßenverkehr hat sich vor Fahrtantritt vom verkehrssicheren und einwandfreien Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen.

Unwissenheit, Zeitmangel, der liebe Gott,oder sonst was schützt nicht vor diesem Gesetzestext!!

Langsam gehen einem diese Themen auf den Geist worin einer sich beklagt, daß er mit einem Illegalen Fahrzeug erwischt wurde und andere wiederrum sich brüsten wieviele Polizeikontrollen sie schon mit einem illegalen Fahrzeug geschafft haben.

Ich will niemanden angreifen oder zu nahe treten, aber kann mir mal jemand erklären was so toll am fuffi tunen ist? Das auchnoch illegal?

Mein Nachbar hat sich einen nagelneuen Peugeot Jetforce gekauft und das Teil war noch keinen Monat alt und er hatte schon die Werkzeugkiste draußen um ihn zu tunen ( der hat einen 125er Schein).
Was soll sowas??? Dann soll er direkt nen 125er kaufen und spart sich die ganze Kohle für das Tuning-Gedöns! Ein anderer Bekannter hat genau das gleiche mit einem Gilera Runner 50 gemacht, trotz Motorradschein.

Und immer wieder lese ich hier Leute wo man ganz klar liest, daß es am Führerschein nicht hapert. Trotzdem muß ein 50er her und das ding soll immer 70 Sachen laufen. Ich verstehe es nicht......

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Hy,
Er darf wohl eine "Allgemeine Verkehrskontrolle" machen.
Nur ob es da Einschränkungen/Bestimmungen gibt,wie und wo,
weiss ich nicht.
Habe mal eine Runde mit dem Roller gedreht,da ist die Zündung
verreckt,und ich habe ihn nach Hause geschoben,das hat die
"Rennleitung" gesehen,Mir direkt hinterher.
War schon auf dem Privat Grundstück,und die haben mich trotzdem
Kontrolliert.
Genau so wie mit dem Pkw,auch mal wieder eine Kontrolle,war
ebenfalls gerade auf dem Privat Grundstück,und die haben
auch wieder eine Kontrolle Durchgeführt.
( Es wahren immer Verschiedene Personen von der Rennleitung )
Mfg,
Wilfried

ich gehe mal davon aus das sich deine karre im allgemeinen straßenverkehrsraum befunden hat.

Zitat:

Original geschrieben von speedfighter93


also er konnte mir eigentlich nicht nachweisen, dass ich gefahren bin .

Ob du gefahren bist, ist in diesem Fall vollkommen unerheblich.

Wenn sie dir nachweisen, daß der Roller entdrosselt war und dies in den Papieren nicht vermerkt ist, dann steht letztlich das Verbringen eines Fahrzeuges ohne gültige Betriebserlaubnis in den öffentlichen Verkehrsraum zur Debatte.

Wenn das Ding ein Versicherungskennzeichen hat, ist es zur Teilnahme am Strassenverkehr  gedacht.
Dann muss es den Regularien der jeweiligen fahrzeuggattung entsprechen.

Mofa 25 km/h
Mokick 45 km/h

Und natürlich den Angaben in der Betrieberlaubnis entsprechen.

Ist das nicht der Fall, hatte der Polizist Recht.
Und du hast ein Problem.

Ist dein Roller in Ordnung, musst du das Gutachten nicht zahlen.
Findet die DEKRA was, dann schon....

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Naja, daß der Roller entdrosselt ist, hat der TE ja schon öffentlich bekanntgegeben. Somit wird er jetzt auch die Konsequenzen seines Handelns tragen müssen.

Moinsen,

ich weiß gar nicht, warum Du jetzt hier rumheulst. Letztens klang das bei Dir noch ganz anders: http://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?...

Pech gehabt.

Das ist mal wieder ein Beweis dafür, daß die in letzter Zeit verstärkten Schwerpunktkontrollen Wirkung zeigen. Manche Zeitgenossen lernen es eben nur auf die harte Tour...

Erst mal zu deiner Frage, ja er darf. Eine allgemeine Verkehrskontrolleist immer machbar. Interessant wird, was dir schlussendlich vorgeworfen wird.

Normalerweise würde ich sagen, da kommt Fahren ohne BE und ohne Fahrerlaubnis auf dich zu. Klar hat der Roller gestanden, aber wie ist er denn da hingekommen? Und wie kam er denn zur Dekra. Bist du da gefahren?

Aber lass dich dann in jedem Fall mal von der Polizei beraten wenn klar ist was sie dir vorwerfen. Sollte es Fahren ohne Fahrerlaubnis werden, sollte man dich über das Diversionsverfahren informiern. Und nimm auf jeden Fall deine Eltern mit, dass ist dein Recht. Sollte es nur um die BE gehen, drossel, fahr zur Dekra und lass es dir eine Lehre sein.

Und noch was, sobald du Beschuldigter bist, darfst du lügen, was deine Fantasie hergibt. Aber Achtung, erstens sollten Lügenmärchen immer gleichen Inhalt haben und zum anderen sind Sie in einem Diversionsverfahren hinderlich. Also erst mal lieber nichts sagen und Anwaltlichen Rat holen.

Aber warte erst mal ab was auf dich zukommt.

Gruß Frank

P.S. Bevor jetzt irgend jemand schreibt wegen A 1 und entdrosselter Roller, das ist dennoch Fahren ohne Fahrerlaubnis

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664


Normalerweise würde ich sagen, da kommt Fahren ohne BE und ohne Fahrerlaubnis auf dich zu.

In einem anderen Thread hat der TE angegeben, im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 zu sein.

Vor diesem Hintergrund erscheinen allerdings die zugegebenen illegalen Manipulationen an dem Fahrzeug des TE besonders unsinnig.

hallo zusammen ,soeifach ist das nicht, der roller stand ! also motor kalt,oder sehe ich das falsch? des weiteren auch wenn die drossel draussen ist,stand der roller ! ich selber wäre nicht gefahren zur dekra . denn der roller war ja entdrosselt. ist gut es ist mal wieder ein kaugumi was man ziehen kann. nur ich hätte den karren stehen gelassen.denn er hätte erstmal beweisen müsen wer ist gefahren ! mfg fritz

Markant01 hat Recht.
Das Versicherungskennzeichen macht es aus, daß das Fahrzeug StVZO-konform bleiben muß. Ausrede auf reines Renn-/Showgerät zieht da nicht.

Fahren ohne Fahrerlaubnis kann nur vorgeworfen werden, wenn Fahrten nachweisbar sind (Zeugenaussagen etc.). Ohne Zeugen und bei kaltem Motor wird kaum ein Richter das einfach unterstellen.

Fahren ohne Betriebserlaubnis gibt es als Tatbestand schon lange nicht mehr.
Man muß sich eine andere Sanktion aussuchen, je nachdem, was die Untersuchung ergibt.
Klassischer Ersatz für den alten Tatbestand wäre ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen zu haben, zu einer Gefährdung im Strassenverkehr führend. Kommt auf das Gleiche raus wie das frühere Fahren ohne BE

Der TE wird erklären müssen, wie der Roller vor den Rollerzubehörladen kam. Es wird ihm niemand glauben, daß er den Roller dorthin geschoben hat...

Ich habe auch schon Roller zum Laden geschoben. Sind ja nur 500m zum nächsten Händler.
Z.B. um das passende Ersatzteil zu kaufen oder mir Starthilfe geben zu lassen.

Und noch krasser: Ich habe einen Monat regelmäßig den Roller in der Früh zum Kindergarten (800m) geschoben und mittags wieder nach Hause. Weil ich so 2 Kinder transportieren konnte.

Ob geschoben oder gefahren ist für die Problematik der DEKRA-Untersuchung und der daraus resultierenden Kosten und Strafe erst mal nicht relevant.

Der Roller ist versichert und somit als Verkehrsmittel zur Teilnahme am Strassenverkehr deklariert.
Damit muss er Regelkonform sein ohne Tuning oder sonstige Verkehrsrechtlich bedeutsame Veränderungen (zum Beispiel:Lichtanlage, Unterbodenbeleuchtung, Höherlegung...) oder Mängel (z.B.:abgefahrene Reifen, Bremsdefekt oder Verschleiß)

Sicher wird die zu erwartende Strafe berücksichtigen, das eine Fahrt nicht nachgewiesen werden kann. Das mindert aber nur wenig.

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