Polizei und Licht
Hallo zusammen, vor Bestellung unseres 4F hatte ich vor einiger Zeit Gelegenheit den Wagen ein Wochenende zur Probe zu fahren.
In der Nacht sind wir nach Hause gekommen. Wärend ich noch den Kofferraum entladen habe kam eine Streife, hielt an und fragte mich ob ich dnn weiß was ich falsch mache. (Immer diese Ratespielchen...) Nein ich wußte es nicht. Aber die Grünen. Mein Nebellicht war an! Nein ist es nicht! Doch ist es! Nämlich die Coming Home Funktion, bei der auch die Nebellampen leuchten. Geduldig versuchte ich den beiden dieses "Phänomen" zu erklären. fürte es auch mehrmal vor, aber erst als ich die Bedienungsanleitung holte sahen sie von einem Strafzettel ab. Auch wenn sie es mir noch immer nicht wirklich glaubten.
Fands dann ja eigentlich lustig. Ist jemandem ähnliches passiert?
Wie ist die Rechtslage?
Danke und gute Fahrt
80 Antworten
Wir können hier schon beim DU bleiben.
@AudiAudi
Die Kollegen haben nach geltendem Recht gehandelt. Zu einer Organstrafverfügung ist es nur dadurch nicht gekommen, da der "Mensch" da durchgekomme ist, von Rechts wegen wäre es ne Übertretung.
Logisch denken konnten die Brüder noch nie und frustriert sind sie auch alle, sonst würden sie nicht so ein Kaspertheater veranstalten.😉
Mir hat ein Dorfsheriff am Katschberg Pass 20,-€ abgeknüpft, weil ich morgens um 10h, kein Abblendlicht eingeschaltet hatte.
Dass das Tagfahrtlicht eingeschaltet war, hat ihn auch nicht interessiert, weil das eben kein Abblendlicht sei. (Gendarmen Logik) 😁😁
Bei ADAC habe ich dann erfahren, dass das Gesetz erst ab 06.2006 in Kraft treten wird und der Preis für den Freiticket 15,-€ kosten soll.😉
Zitat:
Original geschrieben von goldeneroktober
auf das Ding hin, von dem Kollegen "Rennleitung", sehe ich schon alle in den Städten und Ortschaften darauf zu geiern, dass endlich ein A6 kommt, der Fahrer aussteigt, um in sein warmes Stübchen zu gehen, damit der liebe Herr Beamte ein Knöllchen unter den Scheibenwischer klemmt, weil die Coming Home Beleuchtung noch brennt
...und wie ist das dann bei der C-Klasse? Wenn man den mit Kurvenlicht hat, geht ja der jeweilige Nebelscheinwerfer an. Oder auch bei Ausfall einer der vorderen Blinker. Dann blinkt jeweils der Nebelscheinwerfer!
Sagmal wo bin ich eigentlich? Muss denn jetzt wieder dieser blöder Spruch vonwegen:" Die sollen lieber Verbrecher jagen!" herhalten?
Ich will das nicht glauben. Kann denn niemand diese übereifrigen Herren zur Verhältnissmässigkeit erziehen???
GRRRRRuss Jens
Zitat:
Original geschrieben von BP-Hatzer3
Wir können hier schon beim DU bleiben.
@AudiAudi
Die Kollegen haben nach geltendem Recht gehandelt. Zu einer Organstrafverfügung ist es nur dadurch nicht gekommen, da der "Mensch" da durchgekomme ist, von Rechts wegen wäre es ne Übertretung.
@ (VER) Rennleiter
...und das ist sicherlich auch nur Auslegungssache.
Denn da können sich Rechtsverdreher wunderbar dran austoben!!!
Denn SOOO Eindeutig ist die deutesch Verordnungswut zum Glück ja nicht immer!
So, jetzt muss der Blutdruck irgendwie wieder runter.
Gruss jens
Ähnliche Themen
Zitat:
Also wer es schon mitbekommen hat, ich bin von der Rennleitung und ob das jetzt ab Werk so ist oder nicht, interessiert prizipiell mal nicht.
Zitat:
...und wie ist das dann bei der C-Klasse? Wenn man den mit Kurvenlicht hat, geht ja der jeweilige Nebelscheinwerfer an. Oder auch bei Ausfall einer der vorderen Blinker. Dann blinkt jeweils der Nebelscheinwerfer!
Das ist kein Kurvenlicht bei Mercedes, sondern ein sog. Abbiegelicht.
@ BP-Hatzer3: Gleichwohl interessiert mich die Antwort hierauf auch. Offenbar hat MB hier eine Sonderstellung.
Zitat:
Original geschrieben von BP-Hatzer3
Wir können hier schon beim DU bleiben.
@AudiAudi
Die Kollegen haben nach geltendem Recht gehandelt. Zu einer Organstrafverfügung ist es nur dadurch nicht gekommen, da der "Mensch" da durchgekomme ist, von Rechts wegen wäre es ne Übertretung.
Also, wenn ich das richtig verstehe, darf ich die CH/LH-Funktion nur auf meinem bzw. einem privaten Grundstück benutzen, wenn ich aber im öffentlichen Verkehrsraum parke oder halte, muss ich die Funktion vorher ausschalten ??? 😕
Das kann ja wohl nicht wahr sein. 🙁
Typisch Deutsch 🙁 Wir werden noch zu Tode reglementiert
Gruss
silverblue
... wer zahlt eigentlich wenn man, bevor man zuhause ankommt, durch die Deaktivierung im MMI abgelenkt ist und einen Unfall mit Personenschaden veruracht??
das lässt sich ja sicher noch weiterspinnen.
Gruss jens
Zitat:
Original geschrieben von Nilrem
Mir hat ein Dorfsheriff am Katschberg Pass 20,-€ abgeknüpft, weil ich morgens um 10h, kein Abblendlicht eingeschaltet hatte.
Das Bussgeld in AT wird seit mitte April erhoben, während die entsprechende Vorschrift schon Ende letzten Jahres in Kraft trat. Allerdings erlaubt AT, auch TFL anstelle Abblendlicht einzuschalten. Siehe dazu die folgenden Infos vom ADAC.
Seit November vergangenen Jahres müssen Autofahrer in Österreich ganzjährig auch tagsüber auf allen Straßen das Abblendlicht einschalten. Dies gilt auch für ausländische Fahrzeuglenker. Wer künftig in eine Verkehrskontrolle gerät, kommt zunächst mit einer Ermahnung davon. Erst ab 15. April 2006 müssen Lichtmuffel ein Bußgeld von 15 Euro bezahlen.
Die Lichtpflicht am Tag gilt schon seit längerem in folgenden Ländern: Dänemark (Bußgeld 70 Euro bei Verstoß), Estland (35 Euro), Finnland (50 Euro), Island (60 Euro), Italien (33 Euro), Kroatien 40 Euro), Lettland (15 Euro), Norwegen (180 Euro), Schweden (55 Euro), Slowenien und Ungarn (jeweils 40 Euro). In Ungarn ist Abblendlicht am Tag allerdings nur auf Außerortsstraßen vorgeschrieben.
In allen nachstehend aufgeführten Ländern muss im Rahmen der Lichtpflicht grundsätzlich das Abblendlicht verwendet werden. Lediglich in den skandinavischen Ländern, in Italien, Österreich, Frankreich und der Schweiz darf man tagsüber alternativ auch Tagfahrleuchten anschalten. In den übrigen Ländern sehen die Gesetzestexte ausdrücklich die Benutzung von Abblendlicht vor; Tagfahrleuchten können allenfalls geduldet werden (ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht). In der Praxis gab es bislang nur in Kroatien, Slowenien und Ungarn Beanstandungen der Polizei bei der Verwendung von Tagfahrleuchten.
Fazit:
Mit dem A6 kann man in Österreich nichts falsch machen. Richtiges Licht ist immer an.
-> Lasst uns die Österreicher erhellen 😉
Gruß,
Zitat:
Original geschrieben von jensic
... wer zahlt eigentlich wenn man, bevor man zuhause ankommt, durch die Deaktivierung im MMI abgelenkt ist und einen Unfall mit Personenschaden veruracht??
das lässt sich ja sicher noch weiterspinnen.Gruss jens
Nu, mal wieder beruhigen 😉.
Am MMI während der Fahrt rumspielen und dann Unfall bauen. Ich würde sagen der Fahrer hat schlechte Karten.
Des weiteren ist laut "Rennleiter's" Aussage) jedes verschließen mit FB und Rückmeldung durch Warnblinken auch ein Verstoß gegen gültiges Recht (Missbrauch der Warnblinkanlage).
Wird kaum vor irgend einem Gericht haltbar sein.
So what ....
MfG.
Also bei meiner "Noch" E-Klasse ist das mit der Zuschaltung der nebelscheinwerfer "Coming Home" normal.
Das letzte Mal wurde ich auf dem parkplatz vom legoland in Günzburg deshalb angemacht so nach dem Motto: "Guck die mal den blöden Daimler-Fahrer an, der hat schon wieder die nebelscheinwerfer an". - Bis ich dem Knaller dann mal erklärt
habe, was das für ne Funktion ist.
Bei den umstehenden Passanten sah der dann echt belämmert aus......
Also nachdem ich das, wie geschildert; als noch Leidgeprüfter
Stern-Fahrer kenne, geht mir das von den Herren in Grün
relativ an meiner Sitzschwiele vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von M1972
Das Bussgeld in AT wird seit mitte April erhoben, während die entsprechende Vorschrift schon Ende letzten Jahres in Kraft trat. Allerdings erlaubt AT, auch TFL anstelle Abblendlicht einzuschalten. Siehe dazu die folgenden Infos vom ADAC.
Erst ab 15. April 2006 müssen Lichtmuffel ein Bußgeld von 15 Euro bezahlen.
du, ich weiß ja nicht was du meinst, wie weit wir hier in österreich eurer zeit voraus sind, aber ich kann dich beruhigen: auch wir haben noch nicht den 01.04.2006.
*ROTFL* 😁
@nilrem
Du wurdest vmtl beanstandet, weil bei der herrschenden Witterungsverhältnissen Abblendlicht vorgeschrieben war, du jedoch nur das Tagfahrlicht eingeschaltet hattest.
Tagfahrlicht ist nicht zwangsläufig mit Abblendlicht gleichzusetzen, weil
meistens die Schlußlichter nicht mitleuchten und
entweder das Abblendlicht gedimmt wird oder gesonderte Tagfahrleuchten verwendet werden.
Und das Gesetz ist schon seit Jahren in Kraft. Die verpflichtende Verwendung von Tagfahrlicht ist bereits seit 15.10.2005 in Kraft, wird aber erst mit 15.04.2006 bestraft.
Betreffend der Funktionen bei MB-Fahrzeugen muss ich mir die Homologationsdokumente vorlegen lassen und werde anher berichten.
Zitat:
Original geschrieben von realSMILEY
du, ich weiß ja nicht was du meinst, wie weit wir hier in österreich eurer zeit voraus sind, aber ich kann dich beruhigen: auch wir haben noch nicht den 01.04.2006.
*ROTFL* 😁
Holla, schon wieder Sternzeit mit dem Gregorianischen Kalender verwechselt...
Im Ernst: Leider sind wir in DE tatsächlich mittlerweile in vielen Dingen etwas hinterher. Ihr in AT bekommt wirklich bessere Finanz- und Wirtschaftspolitik als wir.
Nur hier im Freistaat Bayern ist die Welt noch in Ordnung 😉
Die Rennleitung hat uns noch net angesprochen, aber dafür schon genug Passanten, dass wir das Licht noch anhaben 😁
Mein Tagfahrlicht ist zur Zeit defekt. (Kein Scherz)
Muss ich das jetzt sofort reparieren lassen? Soweit ich weiß, muss ja alles was man so an Sicherheitsdingen am Auto hat auch funktionieren. Und wenn ich es dann reparieren lassen habe, muss ich es dann wieder sofort ausschalten? So langsam bin ich aber verwirrt.