Polizei und Licht

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen, vor Bestellung unseres 4F hatte ich vor einiger Zeit Gelegenheit den Wagen ein Wochenende zur Probe zu fahren.

In der Nacht sind wir nach Hause gekommen. Wärend ich noch den Kofferraum entladen habe kam eine Streife, hielt an und fragte mich ob ich dnn weiß was ich falsch mache. (Immer diese Ratespielchen...) Nein ich wußte es nicht. Aber die Grünen. Mein Nebellicht war an! Nein ist es nicht! Doch ist es! Nämlich die Coming Home Funktion, bei der auch die Nebellampen leuchten. Geduldig versuchte ich den beiden dieses "Phänomen" zu erklären. fürte es auch mehrmal vor, aber erst als ich die Bedienungsanleitung holte sahen sie von einem Strafzettel ab. Auch wenn sie es mir noch immer nicht wirklich glaubten.

Fands dann ja eigentlich lustig. Ist jemandem ähnliches passiert?
Wie ist die Rechtslage?
Danke und gute Fahrt

80 Antworten

Dazu fällt mir eigentlich nur ein, dass es offensichtlich immer noch viel zu viele Polizisten in Deutschland gibt.

Solange die Herren Zeit haben sich um sowas zu kümmern, sind es entweder zu viele oder aber sie haben noch nicht verstanden dass es in Deutschland tatsächliche Verbrechen gibt. Aber die kann man nicht so bequem "verfolgen".

Mal ganz ehrlich: Es gibt soviele Straftaten, die aus irgendwelchen Gründen nicht verfolgt werden (können). Dann hört an immer "wir haben nicht genug Personal". Naja.

Lieber BP-Hatzer, nimm's nicht persönlich, aber wenn ich den Schrott lese und auch noch die "Begründung" dazu, dann bleibt Euer Ansehen bei mir genau da wo es schon lange ist.

Wenn Du es suchst, kannst ja mal in den Keller gehen.

Kopfschüttelnde Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Senior


Mein Tagfahrlicht ist zur Zeit defekt. (Kein Scherz)

Muss ich das jetzt sofort reparieren lassen? Soweit ich weiß, muss ja alles was man so an Sicherheitsdingen am Auto hat auch funktionieren. Und wenn ich es dann reparieren lassen habe, muss ich es dann wieder sofort ausschalten? So langsam bin ich aber verwirrt.

Ich würd es nicht reparieren lassen. Sonst läufst Du ja Gefahr von den Ösis nen Strafzettel zu bekommen. Lass es einfach kaputt und mach das Abblendlicht an. Scheiß auf den Mehrverbrauch und die Umwelt, die Regelungswut mancher Politiker und Dorf-Hilfssheriffs ist doch viel mehr wert.

🙁

Zitat:

Original geschrieben von Dennie


Solange die Herren Zeit haben sich um sowas zu kümmern, sind es entweder zu viele oder aber sie haben noch nicht verstanden dass es in Deutschland tatsächliche Verbrechen gibt. Aber die kann man nicht so bequem "verfolgen".

Mal ganz ehrlich: Es gibt soviele Straftaten, die aus irgendwelchen Gründen nicht verfolgt werden (können). Dann hört an immer "wir haben nicht genug Personal". Naja.

Lieber BP-Hatzer, nimm's nicht persönlich, aber wenn ich den Schrott lese und auch noch die "Begründung" dazu, dann bleibt Euer Ansehen bei mir genau da wo es schon lange ist.

Lieber Dennie

Äusserungen dieser Art rufen in mir nur den Drang herauf, noch etwas genauer hinzuschauen.
Die Polizei im Allgemeinen hat die Aufgabe Verbrechen zu bekämpgen aber darüberhinaus gibt es
1. Spezialeinheiten wie Kripo, Autobahnpolizei, etc. die sich mit unterscheidlichen Hauptaufgabenbereichen beschäftigen und
2. lasse ich mir von ner Partei nicht gerne sagen, wie ich meinen Job zu machen habe, da regarier ich porös drauf (lässt du dir sicherlich von nem Polizisten auch nicht sagen, wie du deinen Job zu machen hast).

Wie soll ich´s denn sonst nehmen? Das ist so ne Floskel, die absolut in die falsche Richtung geht.

Es gibt auch Gesetze in D, die ich nicht verstehe, trotzdem habe ich mich daran zu halten.
Ich bin eben in A und habe die Einhaltung der Bestimmungen hier zu überwachen und Maßnahmen zu Einleitung von Strafverfahren (gerichtl/verwaltung) zu treffen.

In diesem Beispiel ist meines Erachtens klar, dass der Gesetzgaber das fahrende Auto im Sinn hatte, als er von NSW und NSL schrieb. Als die StVO geschrieben wurde, war das noch Sonder- und keine Serienausstattung, und keiner dachte an Coming und Leaving Home.

Jeder Polizist hat einen Ermessensspielraum. Und gerade bei Coming und Leaving Home und der Warnblinkanlage beim Öffnen und Schließen muss doch der gesunder Menschenverstand eines jeden schalten und sagen, dass das in Ordnung ist.

Problematischer ist für mich tatsächlich die Willkür. Während die einen Polizisten es ahnden, fahren die anderen daran vorbei. Das ärgert mich viel mehr...

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Für D kann ja mal jeder hier in §17 StVO reinschauen und ein bißchen orakeln.

Meines Erachtens gilt §17 III StVO nur bei der Teilnahme am fließenden Verkehr, d.h. auch bei verkehrsbedingtem Halten, nicht aber, wenn das Auto ordnungsgemäß geparkt wurde. Sonst würde auch §17 IV StVO keinen Sinn machen, wo explizit die Beleuchtung haltender Fahrzeuge geregelt ist. Ich kann, wenn gewünscht, aber auch gerne mal in einen Kommentar schauen 😉.

Würde man so Sachen wie das Abbiegelicht bei MB als Owi einstufen, würde dass dem Sinn und Zweck der StVO m.E. zuwider laufen, da sie dann ja der Sicherheit im Straßenverkehr dienende Fahrzeugfunktionen verbieten würde.

Zitat:

wenn ich so was höre, schwillt mir der kamm. wie ich diesen staat hassen kann. **** the system.

So isset six-päck. Herzlich willkommen bei A(narchie) 6. 😁

Grüße

Hätte ich nicht sowas ähnliches erlebt, würde ich die Story kaum glauben.

Einem Freund fuhr mal die Zivilstreife ungefähr 8 (acht!) Kilometer quer durch die Innenstadt hinterher, bis nach Hause, bis vor die Garage, stellte sich genau dahinter, wartete bis er ausstieg und wies dann darauf hin, dass er doch in geschlossenen Ortschaften mit Nebelscheinwerfern fahre. Der Bekannte ist kein manischer NSW-Fahrer, wie es sich manchmal gibt, es war ein Versehen. Ganz egal. Wer glaubt, die Grünen hätten keine Zeit, wird so ganz schnell eines besseren belehrt.

Sind auch nur Menschen. Allerdings haben meine Bekannten bei der Kripo auch nur mit dem Kopf geschüttelt.

MT-Opfer

Re: Polizei und Licht

Zitat:

Original geschrieben von ....


In der Nacht sind wir nach Hause gekommen. Wärend ich noch den Kofferraum entladen habe kam eine Streife, hielt an und fragte mich ob ich dnn weiß was ich falsch mache. (Immer diese Ratespielchen...) Nein ich wußte es nicht. Aber die Grünen. Mein Nebellicht war an! Nein ist es nicht! Doch ist es! Nämlich die Coming Home Funktion, bei der auch die Nebellampen leuchten. Geduldig versuchte ich den beiden dieses "Phänomen" zu erklären. fürte es auch mehrmal vor, aber erst als ich die Bedienungsanleitung holte sahen sie von einem Strafzettel ab. Auch wenn sie es mir noch immer nicht wirklich glaubten.
Wie ist die Rechtslage?

Recht einfach (und die Grünen oder Blauen mehr als besch... oder besoffen), denn die Bußgeldvorschrift ist in irhem Wortlaut eindeutig (BußgeldkatalogVO Nr. 73) und setzt den Betrieb des Kfz im Straßenverkehr voraus. Betrieb bedeutet zumindest laufender Motor....

Zitat:

Original geschrieben von ....


Übrigen ist mir neu dass Fahren mit NSW strafbar ist, mit Nebelschlussleuchte ist klar, das ist auch genau geregelt aber NSW können bei "Sichtbehinderung" eingeschaltet werden, da ist die Formulierung in der StVo nicht gerade eindeutig.

Insofern unrichtig: es heißt "soweit es die Sichtverhältnisse erfordern"; also schließt es die Nebler bei normaler Sicht (egal ob Tag oder Nacht ist) aus - vgl. § 17 Abs. 3 StVO

Nebler sind Pflicht bei erheblicher Sichtbehinderung, die nicht genau definiert ist, jedoch regelmäßig bei Sichtweiten unter 100 m angenommen wird, da bei Sichtweiten unter 50 m bereits das Abblendlicht vorgeschrieben ist.

Zitat:

Original geschrieben von ....


Des weiteren ist laut "Rennleiter's" Aussage) jedes verschließen mit FB und Rückmeldung durch Warnblinken auch ein Verstoß gegen gültiges Recht (Missbrauch der Warnblinkanlage).

Auch falsch...bei Fahrtantritt ist die Funktionstüchtigkeit sowieso zu überprüfen (was ja durch die Rückmeldung beim Öffnen geschieht und bei Fahrtende (und das ist das entscheidende) handelt es sich beim Verschließen um keinen übermäßigen Gebrauch (das fordert ab der Gesetzgeber bei Strafe wegen der Warnblinker).

I.ü. nicht schlagen, ich bin einer von diesen Rechtsverdrehern, die genau davon leben, Gesetze auszulegen...also immer schön aufrecht bleiben.

Habe ich das richtig verstanden? Ich komme nach Hause...steige aus...Nebellampen gehen an wg. coming home...und ein Grüner will mich anpi**en? Na das möchte ich aber mal real erleben!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von A380-800


mit Nebelschlussleuchte ist klar, das ist auch genau geregelt

Geregelt schon, aber interessieren tuts auch keinen. Wer fährt schon max. 50km/h wenn die NSL an ist - niemand und auf der Autobahn schon gar nicht. Das selbe ist die Regelung, wonach ein LKW beim Überholen mind. 10km/h Differenz haben muß. Alles Regeln, die auf dem Papier stehen und sorry: kein Schwein interessieren, weil sie nicht kontrolliert werden.

Gruß DVE

Zitat:

Original geschrieben von Ultraschallmann


Habe ich das richtig verstanden? Ich komme nach Hause...steige aus...Nebellampen gehen an wg. coming home...und ein Grüner will mich anpi**en? Na das möchte ich aber mal real erleben!!!!!

Oh ja...und ich würde es genau so machen, wie weiter oben geschildert...soll doch der liebe Polizeibeamte - nach einer bitte ordnungsgemäßen Belehrung über meine Rechte in einem OwiVerfahren von meinem umfänglichen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen - abwarten, daß er sein Verwarnungsgeld versucht, anzubringen.

Ich glaube, schon da würde ich mich totlachen...und danach (nämlich nach Nichtzahlung des Verwarnungsgeldes, Einleitung eines Bußgeldverfahrens mit entsprechendem Bußgeldbescheid und entsprechendem Rechtsmittel dagegen) ´nen Mordsspaß haben, wenn die Sache zur Verhandlung beim Amtsgericht kommt.

@Agent: mein reden...! Manchmal könnte man meinen...die Jungs haben einfach nur Langeweile...!

Zitat:

In der Nacht sind wir nach Hause gekommen. Wärend ich noch den Kofferraum entladen habe kam eine Streife, hielt an und fragte mich ob ich dnn weiß was ich falsch mache. (Immer diese Ratespielchen...) Nein ich wußte es nicht. Aber die Grünen. Mein Nebellicht war an! Nein ist es nicht! Doch ist es! Nämlich die Coming Home Funktion, bei der auch die Nebellampen leuchten. Geduldig versuchte ich den beiden dieses "Phänomen" zu erklären. fürte es auch mehrmal vor, aber erst als ich die Bedienungsanleitung holte sahen sie von einem Strafzettel ab. Auch wenn sie es mir noch immer nicht wirklich glaubten.

Ich glaub des einfach net. In welcher Welt leben unsere werten Herren von der Streife eigentlich?

Nach bestimmt schon 5-jähriger Marktpräsenz der cominghome/leavinghome Funktion bei mehreren Autoherstellern, sollte solangsam jeder die Technik kennen, die Frauen und Rentner mal ausgenommen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von BP-Hatzer3


Also wer es schon mitbekommen hat, ich bin von der Rennleitung und ob das jetzt ab Werk so ist oder nicht, interessiert prizipiell mal nicht.
Wir haben sich nur an die Verkehrsvorschriften zu halten, die besagen, dass vor Antritt der Fahrt die Beleuchtung zu kontrollieren ist (wie das gemacht wird, muss jeder selber wissen).
NSW und NSL dürfen nur bei Sichtbehinderung verwendet werden, ua darf hier NSW nur in Verbindung mit Licht, welches von Begrenzungslicht, Abblendlicht, oder Fernlicht ausgestrahlt wird, eingeschaltet sein.

Coming-/Leaving-Home kann man im MMI ausschalten.

Das ist ja mal ein ganz tolles Thema: man darf die serienmäßig angebotene CH/LH-Funktion also nicht nutzen, weil dann die Nebelscheinwerfer brennen - dies aber nur bei schlechten Sichtverhältnissen erlaubt ist?! 😕

Das kann's ja wohl nicht sein, denn:

1. wird Audi, genau wie alle anderen Hersteller, so eine Funktion nicht anbieten, ohne dass sie vor Modelleinführung "genehmigt/abgenommen" wurde. Wenn CH/LH mit Nebelscheinwerfern gegen die StVO verstoßen würde, dann würde und dürfte Audi dies in D gar nicht anbieten.

2. bieten andere Hersteller ähnliche Funktionen an. Wie oben bereits angesprochen wurde, hat MB Abbiegelicht, was auch über Nebelscheinwerfer funktioniert (aber wohl auch schon oft zu Ärger mit der "Rennleitung" bei Fahrern solcher Wagen geführt hat).

3. auch das Verwenden der Warnblinkanlage als Bestätigung zum Öffnen/Schließen des Fahrzeugs eben kein Missbrauch der Warnblinker darstellt - wie oben schon ganz zutreffend erwähnt wurde. Eigentlich müsste dies dann doch auch zu Ärger mit der "Rennleitung" führen, wenn sie schon so akribisch-penibel parkende Fahrzeuge beobachtet.

4. hier die Rede von

parkenden

Fahrzeugen ist. Und außerdem: soll man also ernsthaft eine Funktion wie die CH/LH abschalten, die werkseitig von Audi, sprich für den Einsatz hierzulande, bzw in der EU, aktiviert ist? Was muss man denn da noch alles abschalten, um keinen Ärger zu kriegen? Vielleicht gibt es als nächstes ja Schwierigkeiten wegen der "Lichterkette" beim Avant - von wegen "Sie wissen aber schon, dass LEDs keine Glühbirnen sind?" Oder vielleicht darf der Avant ja den 2. Rückfahrscheinwerfer - analog zur Limo - gar nicht haben? ;D

5. sollten mittlerweile sämtliche "Rennleiter" das Phänomen CH/LH-Funktion und damit verbundener Nebelscheinwerfereinsatz auch ohne Nebel und ohne fahrendes Auto, kennen. Schließlich haben mittlerweile zahlreiche Fahrzeuge sämtlicher Marken diese Funktion serienmäßig - schon seit einigen Jahren. Vielleicht müsste der VDA oder ähnliche Institutionen die "Rennleitungsausbildungen" dahingehend mit Informationsmaterial ausstatten, sodass wir armen Fahrer uns nicht ständig über die innovativen und vor allem annehmlichen Komfortmerkmale unserer tollen Fahrzeuge "rechtfertigen" müssen. 😉 😁

Naja, solange die "Rennleitung" sonst keine Probleme hat, außer natürlich diese unverschämten "Nebelscheinwerferbenutzer" zu Gehorsam zu erziehen, geht's unserm Land ja noch gut. Vielleicht ist ein parkender 4F mit brennenden Nebelscheinwerfern, aber ausgeschalteten Hauptscheinwerfern (also mit aktivierter CH/LH-Funktion) ja das nächste Motiv für eine ganzseitige Anzeige der tollen Kampagne "Du bist Deutschland" 😉 😁 Na dann, gute Nacht....

Zitat:

Original geschrieben von A380-800


Im Übrigen ist mir neu dass Fahren mit NSW strafbar ist, mit Nebelschlussleuchte ist klar, das ist auch genau geregelt aber NSW können bei "Sichtbehinderung" eingeschaltet werden, da ist die Formulierung in der StVo nicht gerade eindeutig.

Ist tatsächlich so, hatte auch schon Stress. Gerade das zusätzliche Einschalten von Nebelleuchten bei Nacht "wegen der besseren Sichtbarkeit" auf der linken Spur scheint glatt verboten zu sein, so lange die Sicht nicht behindert ist.

@F6-Fan

Alle Informationen meinerseits hier gründen sich auf österr. Recht.

Mit Wirkung der 26. KFG-Nov. wurde die Verwendung von NSW insofern entschärft, dass nur mehr eine Verpflichtung besteht, die NSW bei bestimmten Witterungsverhältnissen zu verwenden, die Verwendung bei guter Sicht ist nicht mehr unter Strafe gestellt.

Zu dem Zeitraum vor der 26. KFG-Nov.:
Wenn vom Beamten festgestellt wird, dass keine verkehrsrelevante Sichtbehinderung besteht und er diesbzgl ne Anzeige erstattet, dann liegt es beim Lenker, dies zu entkräften, evtl mit einem SV-Gutachten, erstellt durch die ZAMG.

@all
Da ich hier augenscheinlich von allen Seiten angegriffen werde aufgrund der herrschenden gültigen österr. Rechtslage, werde ich diesbzgl sämtliche Nachforschungen betr Abbiegelicht und Notfunktionen-Blinker beim MB einstellen.
Wer das wissen will, möge sich bei Hersteller bzw Generalimporteur selbst erkundigen.

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