Polizei und Licht

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen, vor Bestellung unseres 4F hatte ich vor einiger Zeit Gelegenheit den Wagen ein Wochenende zur Probe zu fahren.

In der Nacht sind wir nach Hause gekommen. Wärend ich noch den Kofferraum entladen habe kam eine Streife, hielt an und fragte mich ob ich dnn weiß was ich falsch mache. (Immer diese Ratespielchen...) Nein ich wußte es nicht. Aber die Grünen. Mein Nebellicht war an! Nein ist es nicht! Doch ist es! Nämlich die Coming Home Funktion, bei der auch die Nebellampen leuchten. Geduldig versuchte ich den beiden dieses "Phänomen" zu erklären. fürte es auch mehrmal vor, aber erst als ich die Bedienungsanleitung holte sahen sie von einem Strafzettel ab. Auch wenn sie es mir noch immer nicht wirklich glaubten.

Fands dann ja eigentlich lustig. Ist jemandem ähnliches passiert?
Wie ist die Rechtslage?
Danke und gute Fahrt

80 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von AvantI_A4


Was für ne blöde Frage 😁

Gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten (war doch lustig gemeint mit dem kontrollieren 😉)

Wenn du die Staatskasse belastest, belastest du dich ebenso wie alle anderen sinnlos mit 😉.

Ich hätte wahrscheinlich permanent grinsen müssen, wenn mir die Grünen wegen so etwas ans Bein pissen wollten.

MfG.

PS: Ich musste schon einmal 10,- DM, für eingeschaltete Nebelscheinwerfer (während der Fahrt), bei Sonnenschein zahlen.
Ausrede, die Sicht war eingeschränkt hat nicht gezogen 😁

@siks-päck, nein, aber ganz dicht dabei... Kennst Dich aus hier oben?
Liebe Grüße von der Ostsee

Zitat:

Original geschrieben von BP-Hatzer3


Sobald das Fahrzeug auf einer öffentlichen Verkehrsfläche steht, befindet es sich im ruhenden Verkehr.
Auch dort gelten die Verkehrsvorschriften.
Ist aber wie immer ne Auslegungssage des Beamten, ob er jetzt einschreitet oder nicht.

wow, ich will mir nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn die gemerkt hätten, dass das fahrzeug

OHNE FAHRER

und dazu noch mit GEÖFFNETEM KOFFERRAUM und ABGESTELLTEM MOTOR am verkehr teilnimmt! hoffentlich war AudiAudi wenigstens angeschnallt oder hat sich zumindest an einem gurt oder vergleichbarem festgehalten während er den kofferraum entladen hat. nicht auszumalen sonst!

</ironie off>

Zitat:

Original geschrieben von Basti16


Gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten (war doch lustig gemeint mit dem kontrollieren 😉)

ICh hoffe du hast meinen Smiley nicht übersehen, auch von mir war die Aussage "Blöde Frage" natürlich scherzhaft! Dass es tatsächlich keine blöden Fragen gibt stimmt übrigens zu 100%!

Zitat:

Wenn du die Staatskasse belastest, belastest du dich ebenso wie alle anderen sinnlos mit 😉.

Kann ich nix für, wenn sich die Staatsdiener auf solch schmalen Pfaden bewegen und derlei Kosten verursachen. Ich persönlich würde die beiden Herren mit ihrer Privatkasse antreten lassen, damit die das finanzieren. Aber ich bin kein Politiker und deswegen fragt mich auch keiner 😉

Zitat:

Ich hätte wahrscheinlich permanent grinsen müssen, wenn mir die Grünen wegen so etwas ans Bein pissen wollten.

Wie gesagt, wenn man nur Namens- und Fahrzeugangaben macht und sonst jedwede andere Frage oder Aussage gar nicht oder nur mit einem Schulterzucken beantwortet, finde ich das in dieser äußerst traurigen Situation spaßiger... 😉

Zitat:

PS: Ich musste schon einmal 10,- DM, für eingeschaltete Nebelscheinwerfer (während der Fahrt), bei Sonnenschein zahlen.
Ausrede, die Sicht war eingeschränkt hat nicht gezogen 😁

Ich hab zu meinen tiefer-breiter-härter-Zeiten auch schon Tickets bekommen. Immer wieder wegen so brutaler Verbrechen wie einer blauen Kennzeichenbeleuchtung (nein, keine Scheinwerfer in blau, nur das hintere Kennzeichen!). Es gibt eben Verkehrspolizisten (habe ich Respekt vor) und Verkehrs-Sheriffs (habe ich keinen)...

Grüßle,
Daniel

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@ Avanti: "Jungs von der Rennleitung" find ich ja mal richtig gut, den kannte ich noch gar nicht!!
Ausgezeichnet.

@audiaudi

fahren seit 10 jahren nach kübo in den urlaub. bin in die gegen echt verliebt. habe schon fast ehrenbürger-status.
kennst du in kübo das backstübchen von dietrich?

Zitat:

Original geschrieben von nuss77


@ Avanti: "Jungs von der Rennleitung" find ich ja mal richtig gut, den kannte ich noch gar nicht!!
Ausgezeichnet.

😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von nuss77


@ Avanti: "Jungs von der Rennleitung" find ich ja mal richtig gut, den kannte ich noch gar nicht!!
Ausgezeichnet.

"Jungs von der Rennleitung"

Hab ich jetzt erst kappiert. 😁 😁 😁.

MfG.

Wie klein ist die Welt

@sicks-päck

Ja, kenne ich. Ist ein Freund von mir.
Machen viele Veranstaltungen gemeinsam. Silvester Seebrücke, Eisbahn... Bevor wir Ärger bekommen bite alles weitere per PN oder Mail
LG

Also wer es schon mitbekommen hat, ich bin von der Rennleitung und ob das jetzt ab Werk so ist oder nicht, interessiert prizipiell mal nicht.
Wir haben sich nur an die Verkehrsvorschriften zu halten, die besagen, dass vor Antritt der Fahrt die Beleuchtung zu kontrollieren ist (wie das gemacht wird, muss jeder selber wissen).
NSW und NSL dürfen nur bei Sichtbehinderung verwendet werden, ua darf hier NSW nur in Verbindung mit Licht, welches von Begrenzungslicht, Abblendlicht, oder Fernlicht ausgestrahlt wird, eingeschaltet sein.

Coming-/Leaving-Home kann man im MMI ausschalten.

@BP-Hatzer

Verstehe ich Dich, entschuldigung, verstehe ich Sie jetzt richtig?
Die Kollegen haben also rechtens gehandelt und wären auch berechtigt mir eine Verwarnung zu geben weil ich hätte ja die Coming Home Funktion im MMI abschalten können?

Bitte sag mir das ich Dich falsch verstanden habe.
Liebe grüße

Zitat:

Original geschrieben von BP-Hatzer3


Also wer es schon mitbekommen hat, ich bin von der Rennleitung und ob das jetzt ab Werk so ist oder nicht, interessiert prizipiell mal nicht.
Wir haben sich nur an die Verkehrsvorschriften zu halten, die besagen, dass vor Antritt der Fahrt die Beleuchtung zu kontrollieren ist (wie das gemacht wird, muss jeder selber wissen).
NSW und NSL dürfen nur bei Sichtbehinderung verwendet werden, ua darf hier NSW nur in Verbindung mit Licht, welches von Begrenzungslicht, Abblendlicht, oder Fernlicht ausgestrahlt wird, eingeschaltet sein.

Coming-/Leaving-Home kann man im MMI ausschalten.

Kann man, aber wofür zahle ich Geld um diese Option zu haben? Niemand wird mir verbieten dürfen etwas zu benutzen, was Audi ab Werk anbietet. Wie oben gesagt, da wird sich Audi wohl vorher schlau gemacht haben und demnach wird es auch zulässig sein. Was bin ich froh, dass beim A3 das Xenon und nicht die Nebler leuchten 🙂

auf das Ding hin, von dem Kollegen "Rennleitung", sehe ich schon alle in den Städten und Ortschaften darauf zu geiern, dass endlich ein A6 kommt, der Fahrer aussteigt, um in sein warmes Stübchen zu gehen, damit der liebe Herr Beamte ein Knöllchen unter den Scheibenwischer klemmt, weil die Coming Home Beleuchtung noch brennt

Zitat:

Original geschrieben von BP-Hatzer3


Also wer es schon mitbekommen hat, ich bin von der Rennleitung und ob das jetzt ab Werk so ist oder nicht, interessiert prizipiell mal nicht.
Wir haben sich nur an die Verkehrsvorschriften zu halten, die besagen, dass vor Antritt der Fahrt die Beleuchtung zu kontrollieren ist (wie das gemacht wird, muss jeder selber wissen).
NSW und NSL dürfen nur bei Sichtbehinderung verwendet werden, ua darf hier NSW nur in Verbindung mit Licht, welches von Begrenzungslicht, Abblendlicht, oder Fernlicht ausgestrahlt wird, eingeschaltet sein.

Coming-/Leaving-Home kann man im MMI ausschalten.

Das man die Nebler nur bei Sichtbehinderung benutzen darf ist klar aber auch diese werde ich vor Fahrtantritt doch auf funktion prüfen dürfen oder nicht?

@ goldeneroktober

Grüßle nach Darmstdt oder hat dein Nummernschild einen anderen Sinn? 🙂

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