Polizei und Licht
Hallo zusammen, vor Bestellung unseres 4F hatte ich vor einiger Zeit Gelegenheit den Wagen ein Wochenende zur Probe zu fahren.
In der Nacht sind wir nach Hause gekommen. Wärend ich noch den Kofferraum entladen habe kam eine Streife, hielt an und fragte mich ob ich dnn weiß was ich falsch mache. (Immer diese Ratespielchen...) Nein ich wußte es nicht. Aber die Grünen. Mein Nebellicht war an! Nein ist es nicht! Doch ist es! Nämlich die Coming Home Funktion, bei der auch die Nebellampen leuchten. Geduldig versuchte ich den beiden dieses "Phänomen" zu erklären. fürte es auch mehrmal vor, aber erst als ich die Bedienungsanleitung holte sahen sie von einem Strafzettel ab. Auch wenn sie es mir noch immer nicht wirklich glaubten.
Fands dann ja eigentlich lustig. Ist jemandem ähnliches passiert?
Wie ist die Rechtslage?
Danke und gute Fahrt
80 Antworten
... was meinst Du was das jetzt erst lustig wird, seid in den neuen Fahrzeugpapieren nicht mehr alle zulässigen Radgrössen drin stehen. Wilkommen Willkür!!!!!
Gruss jens
Die Rechtslage ist eindeutig.
Stichwort: Fahrbetrieb.
Selbst wenn das nicht die Coming home Lichter, sondern tatsächlich die Nebel gewesen wären und Du den Kofferraum entladen hast, also nicht "gefahren" bist, hätten sie Dir nichts gekonnt.
Ähnlich: anschnallen. Wenn Du vor Deiner Haustür im Auto sitzt und z.B. telefonierst oder versuchst das I-Drive von BMW zu verstehen, dann musst Du nicht angeschnallt sein.
Gruß, Martin.
Da waren die Herren aber anderer Meinung, ich befinde mich auf einer öffentlichen Straße und damit im aktiven Straßenverkehr. Anders wäre es wohl auf privatem Grund und Boden. aber wie gesagt, sie waren sich ja selber nicht wirklich sicher. Sonst hätte ich ja zahlen müssen...
Re: Polizei und Licht
Zitat:
Original geschrieben von AudiAudi
Fands dann ja eigentlich lustig. Ist jemandem ähnliches passiert?
Wie ist die Rechtslage?
Danke und gute Fahrt
hört sich so an als wollten sich da ein paar Sheriffs wichtig machen 😉.
So lange du nicht fährst kannst du sämtliche Beleuchtungen anschalten um diese vor/nach Fahrtantritt zu kontrollieren.
Vielleicht war die Nachtschicht zu langweilig und die wollten einfach nur den Dicken bestaunen 😁.
MfG.
Ähnliche Themen
Re: Polizei und Licht
Zitat:
Original geschrieben von AudiAudi
Fands dann ja eigentlich lustig. Ist jemandem ähnliches passiert?
Wie ist die Rechtslage?
Danke und gute Fahrt
Ganz schön viel Zeit gehabt, die Bedienungsanleitung rauszukramen...
Ich würde von meinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen, nur Angaben zu Fahrzeug und Person machen und dann keinen Ton mehr von mir geben. Die beiden Herrschaften in Ruhe ihre Anzeige schreiben lassen und das Ganze nachdem ich Post bekommen hab dann durch Rechtsanwalt klären lassen (siehe nächster Absatz und posting von nuss77). Auf jeden Fall nicht gleich bezahlen, auch wenns Gebühren spart. Wo sind wir denn, dass ich hier mittels Handbuch meine Unschuld nachweisen muss?
Dass Audi und andere Hersteller sich vor Einführung des Coming Home durch NSW mal informiert haben dürften, ob das rechtens ist, davon kann man denke ich guten Gewissens ausgehen.
"Raten Sie mal was Sie falsch gemacht haben..." *kopfschüttel*
Grüßle,
Daniel
Sobald das Fahrzeug auf einer öffentlichen Verkehrsfläche steht, befindet es sich im ruhenden Verkehr.
Auch dort gelten die Verkehrsvorschriften.
Ist aber wie immer ne Auslegungssage des Beamten, ob er jetzt einschreitet oder nicht.
lol selten soeinen Blösinn gelesen - mich wunderts dass die Polizei überhaupt was gesagt hat, Samstagabends hat jedes zweite Auto das mir entgegenkommt die NSW an - die Polizei scheint das nicht zu interessieren. Im Übrigen ist mir neu dass Fahren mit NSW strafbar ist, mit Nebelschlussleuchte ist klar, das ist auch genau geregelt aber NSW können bei "Sichtbehinderung" eingeschaltet werden, da ist die Formulierung in der StVo nicht gerade eindeutig.
Gruß
Christoper
Zitat:
Original geschrieben von BP-Hatzer3
Sobald das Fahrzeug auf einer öffentlichen Verkehrsfläche steht, befindet es sich im ruhenden Verkehr.
Auch dort gelten die Verkehrsvorschriften.
Ist aber wie immer ne Auslegungssage des Beamten, ob er jetzt einschreitet oder nicht.
Du willst also damit sagen, dass ich sobald ich mitm Coming-home am Straßenrand parke bestraft werde, wenn das Auto ohne mein Zutun automatisch ein ab Werk programmiertes Verhalten ausführt?
Für wen gibts denn dann das Coming-home eigentlich? Jemand mit Garage hat das ja unbedingt nötig und jemand der im Freien parkt darf es nicht benutzen, weil er so ne OWi begeht...ich hau mich weg 😁
Grüßle,
Daniel
Re: Re: Polizei und Licht
Zitat:
Original geschrieben von AvantI_A4
Die beiden Herrschaften in Ruhe ihre Anzeige schreiben lassen und das Ganze nachdem ich Post bekommen hab dann durch Rechtsanwalt klären lassen, denn die Rechtslage ist ja eindeutig (siehe nächster Absatz und posting von nuss77). Auf jeden Fall nicht gleich bezahlen, auch wenns Gebühren spart. Wo sind wir denn, dass ich hier mittels Handbuch meine Unschuld nachweisen muss?
Der Weg des geringsten Widerstandes???
Staatskasse wegen 2 Wichtigtuern belasten???
Nee, nee die Jungs haben was gelernt und war denen dann sicherlich auch ein wenig unangenehm 😉.
MfG.
Zitat:
Original geschrieben von BP-Hatzer3
Sobald das Fahrzeug auf einer öffentlichen Verkehrsfläche steht, befindet es sich im ruhenden Verkehr.
Auch dort gelten die Verkehrsvorschriften.
Ist aber wie immer ne Auslegungssage des Beamten, ob er jetzt einschreitet oder nicht.
Und wie soll ich vor Fahrtantritt meine Beleuchtungsanlage kontrollieren wenn mir das Einschalten verboten wird???
MfG.
Re: Re: Re: Polizei und Licht
Zitat:
Original geschrieben von Basti16
Der Weg des geringsten Widerstandes???
Staatskasse wegen 2 Wichtigtuern belasten???
Nee, nee die Jungs haben was gelernt und war denen dann sicherlich auch ein wenig unangenehm 😉.
MfG.
Der geringste Widerstand wäre einfach zu bezahlen bzw. zu versuchen mit denen vernünftig zu reden.
Lieber belaste ich die Staatskasse als meine eigene. Dabei betrachte ich vergeudete (Frei- und v.a. Arbeits-)Zeit mit meinem Unschuldsnachweis als mein Geld.
Ich will das unter den Jungs von der Rennleitung sicher nicht verallgemeinern, es gibt solche und solche, aber meinst du, diese beiden speziellen Herren erinnern sich 2 Tage danach noch an den Vorgang, wenn sie dem nächsten wegen so einem Schwerverbrechen wie NSw auf den Nerv gehen?
Grüßle,
Daniel
Zitat:
Original geschrieben von Basti16
Und wie soll ich vor Fahrtantritt meine Beleuchtungsanlage kontrollieren wenn mir das Einschalten verboten wird???
MfG.
Ja wenn du schauen willst, ob die NSw noch funktionieren, musst du halt auf den nächsten Schneefall warten!
Was für ne blöde Frage 😁
Grüßle,
Daniel
PS: Solltest du ein Privatgrundstück besitzen, das sich mit dem Auto befahren lässt bist da natürlich fein raus 😉
wenn ich so was höre, schwillt mir der kamm. wie ich diesen staat hassen kann. **** the system.
@audiaudi
habe ich jetzt erst gesehen: dbr
kommst du zufällig aus kübo?
bis denne.