Polizei (mit Blaulicht) überholt - Ordnungswidrigkeit?

Heute morgen habe ich auf der AB einen Polizeiwagen, der Blaulicht an hatte und auf der mittleren von drei Spuren gefahren ist (rechts war ein LKW), überholt.
Und mich dann ganz rechts wieder eingeordnet.
AB freigegeben
Dann kam eine 120er Zone
Die Blau-Weißen haben sich vor mich gesetzt und mich dann mit 80 (!) auf einen Parkplatz gelost.
Angeblich eine Ordnungswidrigkeit, unklare Verkehrslage

Das ist in meinen Augen Willkür.
Auf dem Autobahnabschnitte, gerade, kein Regen etc, keine Autoteile irgenwo oder sonst ein Pannenfahrzeut in Sicht, war nichts zu sehen.
Der Wagen fuhr nur in der Mitte.

Wo steht es im Gesetz, dass man Polizei mit Blaulicht nicht überholen darf, wenn AB freigegeben?

Laut Google würd es 100-150 Euro plus einen Punkt kosten.

Das kann doch nicht sein?

243 Antworten

Zitat:

@1234auditt schrieb am 22. Juni 2022 um 08:39:48 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Juni 2022 um 12:33:51 Uhr:


Den passenden Text aus der StVO dazu bitte?

Hast du keinen Führerschein gemacht 😕

Das sind mir die liebsten. Stellen eine Behauptung auf und bei Rückfragen steuern sie mit einer Gegenfrage entgegen als zu antworten.

Zitat:

@1234auditt schrieb am 22. Juni 2022 um 08:39:48 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Juni 2022 um 12:33:51 Uhr:


Den passenden Text aus der StVO dazu bitte?

Hast du keinen Führerschein gemacht 😕

Viel besser. Ich bin sogar Mitglied einer BOS, fahre regelmäßig selber mit Sonder- und Wegerechten und bin in diesem Bereich als Ausbilder tätig. Und was genau ist Deine Qualifikation?

Kann Motor-Talk nicht einen Polizisten und TÜV-Prüfer einstellen, damit strittige Themen sauber gelöst werden können? Wäre doch ein super Service.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 22. Juni 2022 um 09:17:27 Uhr:


Und was genau ist Deine Qualifikation?

Er hat einen Führerschein (vielleicht). 😁

Gruß Metalhead

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Zitat:

@1234auditt schrieb am 22. Juni 2022 um 08:39:48 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Juni 2022 um 12:33:51 Uhr:


Den passenden Text aus der StVO dazu bitte?

Hast du keinen Führerschein gemacht 😕

Zwangsläufig ergibt sich aus der StVO KEIN Verbot ein Fahrzeug welches mit Blaulicht unterwegs ist zu überholen.

Wo du Recht hast ist dass Blaulicht prinzipiell vor einer Gefahr o.ä. warnen soll.

Was genau dem TE vorgeworfen wird wissen wir ja (noch) nicht. Eben nicht das reine Überholen des Polizeifahrzeuges sondern eben jenes bei unklarer Verkehrslage.

Diese ist liegt z.B. dann vor wenn der Überholende NICHT Verlässlich beurteilen kann was der Vorausfahrende, also hier ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht, tun wird. Es reicht sogar aus wenn das Fahrzeug verlangsamt oder langsam unterwegs ist.

Selbst wenn, wie einige vermuten, das Fahrzeug nur das Blaulicht eingeschaltet hat um einen "dahinrasenden LKW" überholen und dann, warum auch immer, rauswinken zu können, hätte sich der Überholende vergewissern müssen ob dies denn so ist. Hätte sich dann die Polizei klar vor den LKW gesetzt und sich der TE sicher sein können dass es somit dem LKW galt hätte er dann auch im Sinne des Vorwurfes überholen können da die Verkehrslage dann eben nicht mehr unklar wäre.

Nebenbei: Habe gestern einen Kameraden gefragt der Hauptberuflich bei der Pol ist: Ihm wäre aus seinem Bereich nicht bekannt und es wird auch nicht so gehandhabt dass, wenn die einen LKW rausziehen wollen diesen mit Blaulicht überholen. Er wird überholt, dabei ggf. sogar im Vorbeifahren noch beobachtet, sich ganz normal vorne dran gesetzt und diesem dann Anhaltezeichen bzw. Folgenzeichen gegeben. In nahezu allen Fällen ohne Blaulicht.
Dies wäre beim Überholen sogar eher kontraproduktiv weil dann u.U., wenns im Rückspiegel blau blinkt, ein Smartphone mal noch schnell auf die Seite geschmissen wird.

Kurzum: Je nach Situation und Ziel und Zweck hätte das Polizeifahrzeug vielleicht auch links fahren können, muss aber nicht zumal ich ja auch Gründe genannt hab weshalb es nicht immer sein muss oder Sinn ergibt.

Da sich der TE aber nicht mal versucht hat Klarheit zu verschaffen, verzögern, mit geringer V-Diff. zu überholen, neben dran zu setzen und vielleicht auf handzeichen etc. der Beamten warten und scheinbar nicht mal in der Lage war eine Leuchtschrift zu erkennen wenn sie denn an war musste für ihn die Verkehrslage definitif unklar sein. Zumindest so unklar dass es eben nicht Gerechtfertigt ist mit einer so großen Geschwindigkeitsdifferenz wie er sie selbst angibt einfach zu überholen.

Für mich ist daher der vermeintliche Vorwurf ABSOLUT gerechtfertigt.

da hätte der TE sich einfach erstmal KLARHEIT über die Situation machen müssen und die Aussage "Ich hab aber nichts gesehen und damit war alles klar" taugt da eben beileibe gleich gar nichts.

Mich irritiert immer wieder, wie schnell viele hier dabei sind, eine Strafbarkeit oder doch zumindest eine Ahndbarkeit als Owi zu bejahen. Nicht nur in diesem hier diskutierten Fall, sondern generell.
Irgendwie scheint doch eine Auffassung weit verbreitet zu sein, nachdem grundsätzlich alles geahndet werden muss, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Oder, anders: Es geschieht jedem recht, wenn er auf die Mütze kriegt, wenn er kein absoluter Devot-Fahrer ist.

Aber ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist?

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 22. Juni 2022 um 10:19:25 Uhr:


Mich irritiert immer wieder, wie schnell viele hier dabei sind, eine Strafbarkeit oder doch zumindest eine Ahndbarkeit als Owi zu bejahen. Nicht nur in diesem hier diskutierten Fall, sondern generell.
Irgendwie scheint doch eine Auffassung weit verbreitet zu sein, nachdem grundsätzlich alles geahndet werden muss, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Oder, anders: Es geschieht jedem recht, wenn er auf die Mütze kriegt, wenn er kein absoluter Devot-Fahrer ist.

Das hat damit doch nichts zu tun. Aber mitdenken im Straßenverkehr sollte man halt schon. Und wer eben meint er hätte das nicht nötig und nur weil, meinetwegen explizit nirgendwo ein Überholverbot von Blaulichtfahrzeugen neider geschrieben steht (mögliche zusätzliche Anzeigen mal außer acht gelassen) könnte unbedarft einfach mit erheblicher Geschwindigkeitsdifferenz überholen ohne sich zu vergwissern... naja, wie heißt es oft oder wird oft verlangt: Dann muss man halt zu seinen Fehlern stehen und mit den Konsequenzen leben ;-)

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 22. Juni 2022 um 10:26:30 Uhr:



Das hat damit doch nichts zu tun. Aber mitdenken im Straßenverkehr sollte man halt schon. Und wer eben meint er hätte das nicht nötig und nur weil, meinetwegen explizit nirgendwo ein Überholverbot von Blaulichtfahrzeugen neider geschrieben steht (mögliche zusätzliche Anzeigen mal außer acht gelassen) könnte unbedarft einfach mit erheblicher Geschwindigkeitsdifferenz überholen ohne sich zu vergwissern... naja, wie heißt es oft oder wird oft verlangt: Dann muss man halt zu seinen Fehlern stehen und mit den Konsequenzen leben ;-)

Du hast es wieder nicht verstanden - das hat nichts mit "Mitdenken im Straßenverkehr" zu tun. Dass man dort mitdenkt (und nicht nur dort), ist klar.

Auch habe ich lediglich festgestellt, dass eine vielfach geäußerte Meinung ganz offenbar nicht meiner Sicht der Welt und der Rechtslage entspricht. Du darfst das selbstverständlich - wie immer und ohne Ausnahme - gerne anders sehen. Dazu leben wir in einer pluralistischen Gesellschaft.

Zitat:

@Goify schrieb am 22. Juni 2022 um 10:22:31 Uhr:


Aber ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist?

Grundsätzlich ja - ob es aber sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Nur eben keine der Strafbarkeit.

Zitat:

@Blubber-AWD [url=https://www.motor-talk.de/.../...-ordnungswidrigkeit-t7301533.html?...]schrieb am 22. Juni 2022 um 10:29:24

Du hast es wieder nicht verstanden - das hat nichts mit "Mitdenken im Straßenverkehr" zu tun. Dass man dort mitdenkt (und nicht nur dort), ist klar.

Auch habe ich lediglich festgestellt, dass eine vielfach geäußerte Meinung ganz offenbar nicht meiner Sicht der Welt und der Rechtslage entspricht. Du darfst das selbstverständlich - wie immer und ohne Ausnahme - gerne anders sehen. Dazu leben wir in einer pluralistischen Gesellschaft.

Ok, offensichtlich hat der TE hier eher nicht mitgedacht oder vielleicht dies zwar getan aber eben "falsch" indem er, überspitzt geschrieben, gemeint hat: "Ich sehe da nix also ist da auch nix und eine Warnung hat mich demnach nicht zu interessieren".

Erfahrungsgemäß wird auch nicht alles was ahndbar wäre geahndet. Oft genug drücken Verantwortliche auch einfach mal "ein Auge zu" oder lassen es eben bei einer mündlichen Verwarnung. Dies ist natürlich Fall/Situationsabhängig und manche Beamte legen es vielleicht enger aus andere eben weniger eng.

Prinzipiell gehört zu einer Ahnung auch erstmal das "erwischt" werden. Ok, den TE hat es eben erwischt und scheinbar lies es die Situation oder die Entwicklung dieser im Verlauf dann auch zu dass die Polizisten den TE eben geahndet haben.

Schicksal.

Das es prinzipiell ahndbar ist hat demnach auch weniger mit "deiner Rechtsaufassung" zu tun sondern eher mit der Rechtslage

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 22. Juni 2022 um 10:29:24 Uhr:


...

Zitat:

@Goify schrieb am 22. Juni 2022 um 10:22:31 Uhr:


Aber ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist?

Grundsätzlich ja - ob es aber sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Nur eben keine der Strafbarkeit.

Ich schicke dir per PN mal die Mail-Adresse von meinem Nachbarn.

Nicht dass der sich sinnlos aufregt und mir gegenüber irgendwelche Sanktionen androht.

😉😁

Zitat:

@reox schrieb am 22. Juni 2022 um 10:44:49 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 22. Juni 2022 um 10:29:24 Uhr:


...

Grundsätzlich ja - ob es aber sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Nur eben keine der Strafbarkeit.


Ich schicke dir per PN mal die Mail-Adresse von meinem Nachbarn.
Nicht dass der sich sinnlos aufregt und mir gegenüber irgendwelche Sanktionen androht.

😉😁

Ne, lass mal - den Nachbarn gönne ich dir. 😁

@NeuerBesitzer
Die Rechtslage kenne ich sicherlich viel besser als du. 😉

@Blubber-AWD

Mag ja sein. Nur sowohl du wie auch ich können uns irren oder irgendein dritter hat wieder eine ganz andere Auffassung davon wie die Rechtslage zu bewerten oder anzuwenden ist.

Ist halt so... zum Glück. Sonst wärs ja auch langweilig und im Zwrifel ein Heer von Juristen arbeitslos :-)

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 22. Juni 2022 um 10:58:25 Uhr:


@Blubber-AWD

Mag ja sein. Nur sowohl du wie auch ich können uns irren oder irgendein dritter hat wieder eine ganz andere Auffassung davon wie die Rechtslage zu bewerten oder anzuwenden ist.

Ist halt so... zum Glück. Sonst wärs ja auch langweilig und im Zwrifel ein Heer von Juristen arbeitslos :-)

So ist es. Und zum Glück gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Zitat:

@Goify schrieb am 22. Juni 2022 um 10:22:31 Uhr:


Aber ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist?

Klar!

Gruß Metalhead

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