Polizei (mit Blaulicht) überholt - Ordnungswidrigkeit?
Heute morgen habe ich auf der AB einen Polizeiwagen, der Blaulicht an hatte und auf der mittleren von drei Spuren gefahren ist (rechts war ein LKW), überholt.
Und mich dann ganz rechts wieder eingeordnet.
AB freigegeben
Dann kam eine 120er Zone
Die Blau-Weißen haben sich vor mich gesetzt und mich dann mit 80 (!) auf einen Parkplatz gelost.
Angeblich eine Ordnungswidrigkeit, unklare Verkehrslage
Das ist in meinen Augen Willkür.
Auf dem Autobahnabschnitte, gerade, kein Regen etc, keine Autoteile irgenwo oder sonst ein Pannenfahrzeut in Sicht, war nichts zu sehen.
Der Wagen fuhr nur in der Mitte.
Wo steht es im Gesetz, dass man Polizei mit Blaulicht nicht überholen darf, wenn AB freigegeben?
Laut Google würd es 100-150 Euro plus einen Punkt kosten.
Das kann doch nicht sein?
243 Antworten
Zitat:
@ackerpower schrieb am 21. Juni 2022 um 16:39:13 Uhr:
Besser sagen, dass man fest davon ausging, dass sie den Lkw herauswinken wollten, da keine weiteren Begleitumstände Anlass dazu gaben, das Blaulicht auf etwas anderes zu beziehen.
Genau das wäre an Stelle des TE meine Strategie gewesen. Mit der gebotenen Höflichkeit vorgetragen, hätte das vermutlich außer einem kostenlosen Anschiss keine weitere Folgen gehabt. Ansonsten: wie man in den Wald ruft...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 21. Juni 2022 um 16:42:44 Uhr:
Alternativ: Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten (§ 36 StVO): 70 Euro, 1 Punkt...
Kommt aber auf die konkrete Darstellung an. Der §36 StVO ist durchaus interpretier- und ggf. erweiterbar, aber auch nicht beliebig.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 21. Juni 2022 um 16:32:59 Uhr:
Es gibt ja durchaus unterschiedliche Verfahrensweisen für identische Situationen bzw. eine bestimmte Art der „Absicherung“ wird je nach Ausstattung bzw. „Fuhrpark“ auch mal „zweckentfremdet“ eingesetzt. Insofern hilft man dem Fehlverhalten in vielen Fällen auch auf die Sprünge.
Ich kenne eine Feuerwehr, die nehmen die Drehleiter zu Absicherung nach hinten (als Prellbock) auf die Autobahn mit. Im Falle eines Falles der teuerst mögliche Prellbock im Fuhrpark...
Bei uns wird dazu das TLF 4000 verwendet. Nochmal 4 Tonnen mehr Masse als die Drehleiter...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 21. Juni 2022 um 16:52:50 Uhr:
Ich kenne eine Feuerwehr, die nehmen die Drehleiter zu Absicherung nach hinten (als Prellbock) auf die Autobahn mit. Im Falle eines Falles der teuerst mögliche Prellbock im Fuhrpark...
Bei uns wird dazu das TLF 4000 verwendet. Nochmal 4 Tonnen mehr Masse als die Drehleiter...
Uuuuiiii... in der Tat mit die teuerste Möglichkeit :-).
Allerdings jene mit der größten Wahrscheinlichkeit diese bei einem Einsatz auf der BAB nicht zu benötigen. TLF hingegen scheidet dann aus wenn du, gerade auf der BAB, das Wasser eigentlich brauchst.
Bei unserem zuständigen Präsidium bzw. Autobahnpolizeirevier ist die Hemmschwelle im Zweifel zu unserer (und deren) Sicherheit die Bahn eben gleich dicht zu machen. Lieber ein paar Kilometer Stau als vorne den Arsch abgefahren zu bekommen.
Innerorts, wenn möglich, am Besten noch ein HLF zusätzlich mitnehmen und einfach hinstellen und abschließen. Maschinist einfach weit genug abseits stellen lassen dass er sich nicht Gemecker anhören muss und gut ist.
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In den hinteren Winkeln meiner Erinnerung: kein Blaulicht, nur ein Blitzer - innerorts. Vordermann begibt sich wegen Blitzer auf Schleichfahrt, ich überhole blitzsauber (Abstand, Geschwindigkeitsdifferenz, Höchstgeschwindigkeit, Übersicht - alles fahrschulmäßig sauber). Polizei in der Kurve dahinter (die Kurve war weit genug weg zum überholen) hält mich an.
Polizist: "Papiere. Überholen in unklarer Situation".
Ich: Gebe Papiere. "Da war nix unklar, das war blitzsauber"
Polizist: "Ich schreibe Anzeige."
Ich: "Machen Sie. Ich schreibe Widerspruch. Noch weitere Fragen?"
Polizist: Gibt mir die Papiere und hat nichts Neues mehr beigetragen.
Und Tschüß.
Ich habe keine Anzeige erhalten.
Mein Fazit: Lass sie reden, warte ab, was kommt und überlege dann, ob Du etwas dagegen tust.
Zitat:
@Luke-R56 schrieb am 21. Juni 2022 um 08:30:08 Uhr:
Ich denke, der TE hätte vielleicht seine Überholabsicht deutlich mit Hupe und Lichthupe ankündigen sollen, dann wäre die Verkehrslage klarer geworden 😁
Die Polizei hätte Ihren Standpunkt aber auch mit einem gezielten Reifenschuß unterstreichen können 😉
Ich habe es mal erlebt das die Polizei gezielt einen Stau verursachen wollte ... trotz Laufschrift und schwerem zickzackkurs war das an vorderster front wohl doch nicht so Eingängig. Da fragt man sich schon was in einigen Köpfen vorgeht.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 21. Juni 2022 um 17:03:34 Uhr:
Allerdings jene mit der größten Wahrscheinlichkeit diese bei einem Einsatz auf der BAB nicht zu benötigen. TLF hingegen scheidet dann aus wenn du, gerade auf der BAB, das Wasser eigentlich brauchst.
Es sind ja mindestens zwei HLF vorne. Und wenn das TLF wirklich gebraucht wird, ist es auch schnell vorgezogen, bis die HLF leer sind. In beiden zusammen ist ja genausoviel Wasser wie im TLF.
Zitat:
@Goify schrieb am 21. Juni 2022 um 17:14:19 Uhr:
Bei Zickzack würde ich als erstes an betrunkene Beamten denken.
Der Kandidat bekommt 3 Punkte.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 21. Juni 2022 um 15:39:10 Uhr:
Ich sag mal so: Wenn wir zu einer E-Stelle auf der BAB gerufen werden ziehen wir, überspitzt gesagt, vom Beschleunigungstreifen quasi direkt auf die Linke Spur und gut ist. Der Rest hat sich auf Gedeih und Verderb hinten dran einzureihen und das selbst wenn wir 20 km Anfahrt hätten. Da zählt nur: Jeder der hinten dran ist steht und weiter vorne nicht in der rettungsgasse rum.
+1 Genau so sieht das aus (
Klick). 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 21. Juni 2022 um 15:39:10 Uhr:
Nebenbei: Manche wohlgemeinten Einschätzungen dass man ja Augen im Kopf hat und, welche Gegenstände auch immer, auf der Bahn liegen sieht die da nicht hingehören und man dann natürlich in der Lage ist entsprechend zu reagieren....nun, da sagt mir meine "Erfahrung" aus bzw. mit den "großen roten" mit denen man oft genug unterwegs ist, was anderes.Das kann man getrost in das Reich der Phantasie oder (un-)gesunden Selbstüberschätzung einordnen
Das mag im Normalfall stimmen. Hier diskutieren wir aber den Fall mit der Vorwarnung durch ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht. In dem Fall ist das für einen erfahrenen Autofahrer zumindest tagsüber kein Problem. Er überholt das 100 km/h schnelle Polizeifahrzeug mit 110 km/h, vergrößert den Sicherheitsabstand zum vorherfahrenden Fahrzeug auf ca. 100 m und achtet auch darauf, ob weiter vorne Fahrzeuge die Spur wechseln (könnte wegen einem Gegenstand auf der Fahrbahn sein). So zumindest verhalte ich mich in solch einer Situation. Mit Selbstüberschätzung hat das nix zu tun.
Ich gebe dir allerdings recht, dass viele Autofahrer das nicht hinbekommen, denn die denken nicht nach, sehen also keine Gefahr, fahren kein Stück vorausschauend, oder sie wissen nicht, wie sich richtig zu handeln haben.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 20. Juni 2022 um 12:33:51 Uhr:
Zitat:
@1234auditt schrieb am 20. Juni 2022 um 12:33:02 Uhr:
Das Blaulicht signalisiert eine Gefahr und darum hat man das Einsatzfahrzeug nicht zu überholen !Den passenden Text aus der StVO dazu bitte?
Hast du keinen Führerschein gemacht 😕
Zitat:
@1234auditt schrieb am 22. Juni 2022 um 08:39:48 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 20. Juni 2022 um 12:33:51 Uhr:
Den passenden Text aus der StVO dazu bitte?
Hast du keinen Führerschein gemacht 😕
Schätze schon, aber vermutlich deutlich weniger Stunden. 😁
Gruß Metalhead