Zitat:
@nogel schrieb am 2. September 2025 um 20:47:38 Uhr:
Nö.
Die Notwendigkeit die LKW Klassen ab dem 50. Lebensjahr zu verlängern, wurde damals auch "einfach so" eingeführt .
Da wurde niemand "ausfindig gemacht", "angeschrieben", "zum Test aufgefordert" usw.
Und das obwohl die grauen und rosa Lappen zuvor keine Gültigkeitsbeschränkung enthielten.
Die Altersbedingte Regel gilt schon ne Weile nicht mehr. Mit LKW Führerschein tanzt du alle 5 Jahre an. Ob 25 oder 60 ist egal.
Hast du noch den alten Lappen gilt aber eine Umtausch/Umschreibepflicht und damit unterliegst du dann automatisch der Regelung.
Somit passt deine Annahme nicht. Hast du den Führerschein nicht auf den neuen umgeschrieben war es dein Problem.