1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Polizei (mit Blaulicht) überholt - Ordnungswidrigkeit?

Polizei (mit Blaulicht) überholt - Ordnungswidrigkeit?

Heute morgen habe ich auf der AB einen Polizeiwagen, der Blaulicht an hatte und auf der mittleren von drei Spuren gefahren ist (rechts war ein LKW), überholt.
Und mich dann ganz rechts wieder eingeordnet.
AB freigegeben
Dann kam eine 120er Zone
Die Blau-Weißen haben sich vor mich gesetzt und mich dann mit 80 (!) auf einen Parkplatz gelost.
Angeblich eine Ordnungswidrigkeit, unklare Verkehrslage

Das ist in meinen Augen Willkür.
Auf dem Autobahnabschnitte, gerade, kein Regen etc, keine Autoteile irgenwo oder sonst ein Pannenfahrzeut in Sicht, war nichts zu sehen.
Der Wagen fuhr nur in der Mitte.

Wo steht es im Gesetz, dass man Polizei mit Blaulicht nicht überholen darf, wenn AB freigegeben?

Laut Google würd es 100-150 Euro plus einen Punkt kosten.

Das kann doch nicht sein?

Ähnliche Themen
243 Antworten

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. Juni 2022 um 12:08:24 Uhr:


Wahrscheinlich wussten die, dass man auf der AB keinen Streifenwagen mit Blaulicht überholt.

Und dieses Wissen hatten die woher (bitte Link auf entsprechenden Paragraphen)?

Gruß Metalhead

Ich habe folgendes erlebt: AB, Polizei mit Blaulicht, mittlere Spur, Fahrer und Beifahrer haben ihre Arme aus den Fenstern horizontal rausgestreckt und den Verkehr immer mehr verlangsamt bis sie irgendwann, immer noch in der mittleren Spur, angehalten haben. Dann stieg ein Polizist aus, entfernte ein auf der Fahrbahn liegendes Metallteil, und danach ging es ohne Blaulicht wieder zügig weiter.

Im Fall vom Themenstarter finde ich es nicht strafbar, die Polizei zu überholen, es sei denn die Differenzgeschwindigkeit war sehr hoch (Argument: unklare Verkehrslage)

Das Blaulicht signalisiert eine Gefahr und darum hat man das Einsatzfahrzeug nicht zu überholen !

Zitat:

@1234auditt schrieb am 20. Juni 2022 um 12:33:02 Uhr:


Das Blaulicht signalisiert eine Gefahr und darum hat man das Einsatzfahrzeug nicht zu überholen !

Den passenden Text aus der StVO dazu bitte?

Keine Ahnung was auf der Anzeige stand.
Zum einen war die so klein, dass ich sie erst lesen konnte als ich anhalten musste.

Beim Überholen hab ich es nicht registriert

Zitat:

@flitzer_wi schrieb am 20. Juni 2022 um 12:38:38 Uhr:


Beim Überholen hab ich es nicht registriert

Hm. Bevor ich einen Streifenwagen mit eingeschalteter Signalleuchte überhole würde ich aber ganz genau hinschauen, ob das Fahrzeug neben den Signalleuchten noch weitere Botschaften, z.B. in Form einer Schrift, aussendet.

Sollte das der Fall gewesen sein, hast Du die Anzeige zu Recht kassiert.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Juni 2022 um 12:33:51 Uhr:



Zitat:

@1234auditt schrieb am 20. Juni 2022 um 12:33:02 Uhr:


Das Blaulicht signalisiert eine Gefahr und darum hat man das Einsatzfahrzeug nicht zu überholen !

Den passenden Text aus der StVO dazu bitte?

§ 5 Abs. 2 StVO

§38 StVO

Zitat:

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Also werden sie meiner meinung nach auf dem Weg zu einer Einsatzstelle die eben die Strecke der AB war, da unklar ist wo denn nun das Problem ist gewesen sein, dann hat sich herausgestellt das keine Gefahr bestand und sie konnten sich um den Kümmern, der bei unklarer Lage (da noch nicht klar ob die Gefahr bestand oder nicht) überholt hat.

Aber andere haben da evtl. andere Meinungen

Letztenendes ist es schnuppe, was die Polizei wollte. Wenn sie der Meinung waren, dass es eine unklare Verkehrslage war und der TE überholt, kostet es eben.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 20. Juni 2022 um 13:01:34 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Juni 2022 um 12:33:51 Uhr:


Den passenden Text aus der StVO dazu bitte?


§ 5 Abs. 2 StVO

Aha. Und welcher Gegenverkehr hätte auf der AB behindert werden können?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Juni 2022 um 12:11:55 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. Juni 2022 um 12:08:24 Uhr:


Wahrscheinlich wussten die, dass man auf der AB keinen Streifenwagen mit Blaulicht überholt.

Wenn keine Leuchtschrift etwas anderes anordnet und die linke Spur frei ist gibt es keine Vorschrift, die das Überholen verbietet.

Von verbieten habe ich auch nicht geschrieben. Ich bin irgenwie noch nie auf die Idee gekommen einen Streifenwagen mit eigeschaltetem Blaulicht zu überholen.

Auf einer vierspurigen Kraftfahrstraße bin ich mal in einer Kurve auf einen Streifenwagen mit Partybeleuchtung aufgefahren, welcher da mit 40 Km/h rumeierte und "Gefahr" in der Leuchtschrift stand. Später bemerkte ich, dass vor ihm eine Radfahrerin fuhr 🙄.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Juni 2022 um 12:23:28 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. Juni 2022 um 12:08:24 Uhr:


Wahrscheinlich wussten die, dass man auf der AB keinen Streifenwagen mit Blaulicht überholt.

Und dieses Wissen hatten die woher (bitte Link auf entsprechenden Paragraphen)?

Gruß Metalhead

Wie schon oben bemerkt, von Verbot habe ich nichts geschrieben. Dafür reicht bei mir der gesunde Menschenverstand, welcher dem ein oder anderen Verkehrsteinehmer wohl heutzutage abgeht.

Zur Not §5 Abs.3, 1. Bei unklarer Verkehrslage

Das ist es in meinen Augen, wenn vor mir ein langsamerer Streifenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht auftaucht.

§5 Abs. 2 StVO?

"(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."

Mir fehlt da noch ein Begriff, der mit Blaulicht zu tun hat.

Ich habe gegen Ende 2021 auf der A44 Richtung Kassel bei Wickede oder Umgebung (zweispurig) einen Polizeiwagen mit Blaulicht lange "verfolgt" (ca. 200 m Abstand), der links fuhr - GPS ca. 200 - 210 km/h. Irgendwann zog der Wagen nach rechts, es waren nur noch wir "Beide" (nach vorne hin) überhaupt in der Szene, und ich habe den Wagen dann zügig überholt. Das Polizeiauto ist NICHT bei der nächsten Ausfahrt rausgefahren, sondern hat sich einfach mal rechts eingeordnet.

Entweder hatten die kein Problem damit, oder sie hatten keine Zeit dafür, sich ein Problem daraus zu machen. Wenn aber der Polizeiwagen mit Blaulicht jemanden, der sie überholt noch auf den Parkplatz "rauszieht", würde ich schon in Richtung mißbräuchlicher Verwendung des Blaulichts denken.

Rettungswagen habe ich in ähnlichen Situationen auch schon überholt. Natürlich auch ohne Folgen.

Dass man etwas mit Blaulicht überhaupt überholen KANN, ist allerdings ultra-selten. Meist müssen sie sich den Weg freiblinken, und da setzt man sich nicht in die Lücke rein - wenn man halbwegs noch eine Tasse im Schrank hat.

Das alles hat nichts über die rechtliche Bewertung des Situation zu sagen - ist nur meine persönliche Erfahrung, und daraus lernen wir: ob erlaubt oder nicht, rechtliche Folgen hat die Aktion nicht zwangsweise, obwohl man immer zu 100% "erwischt" wird.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 20. Juni 2022 um 13:11:09 Uhr:



Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 20. Juni 2022 um 13:01:34 Uhr:



§ 5 Abs. 2 StVO

Aha. Und welcher Gegenverkehr hätte auf der AB behindert werden können?

Was ist daran nicht eindeutig?

Zitat:

...
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.
bei unklarer Verkehrslage oder
...

Wie schnell sind die Polizisten denn gefahren? Vielleicht war das ja deren Höchstgeschwindigkeit und sie konnten einfach nicht schneller zum Einsatzort gelangen. Dann war die Verkehrslage allerdings glasklar. Einen Krankenwagen mit Blaulicht darf man ja auch überholen und die schaffen kaum 140.

Ähnliche Themen