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Polizei (mit Blaulicht) überholt - Ordnungswidrigkeit?

Heute morgen habe ich auf der AB einen Polizeiwagen, der Blaulicht an hatte und auf der mittleren von drei Spuren gefahren ist (rechts war ein LKW), überholt.
Und mich dann ganz rechts wieder eingeordnet.
AB freigegeben
Dann kam eine 120er Zone
Die Blau-Weißen haben sich vor mich gesetzt und mich dann mit 80 (!) auf einen Parkplatz gelost.
Angeblich eine Ordnungswidrigkeit, unklare Verkehrslage

Das ist in meinen Augen Willkür.
Auf dem Autobahnabschnitte, gerade, kein Regen etc, keine Autoteile irgenwo oder sonst ein Pannenfahrzeut in Sicht, war nichts zu sehen.
Der Wagen fuhr nur in der Mitte.

Wo steht es im Gesetz, dass man Polizei mit Blaulicht nicht überholen darf, wenn AB freigegeben?

Laut Google würd es 100-150 Euro plus einen Punkt kosten.

Das kann doch nicht sein?

243 Antworten

Zitat:

@ackerpower schrieb am 22. Juni 2022 um 12:37:04 Uhr:


Ich weiß nicht, was daran so kompliziert sein soll:
Die Polizei, die mit Blaulicht den Schwertransport begleitet ...

Jo, wobei es äußerst selten vorkommen dürfte, dass die Polizei allein einen Schwertransport begleitet... da ist in der Regel immer noch ein BF3, etc. dabei, wo auf der "Dachreklametafel" die entsprechenden Verkehrszeichen aufgeschaltet sind... z.B. Überholverbot.

Die Polizei ist bei solchen Begleitfahrten eigenlich nur dabei um dem Ganzen etwas Nachdruck zu verleihen bzw. wenn bestimmte Streckenabschnitte gesperrt werden müssen, weil der Schwer-/Großraumtransport z.B. auf Platzgründen verkehrt herum durch einen Kreisverkehr, auf der falschen Seite an einer Verkehrsinsel vorbei muß oder weil z.B. aus statischen Gründen das Befahren einer Brücke, etc. nur mittig erfoglen darf und die Polizei daher die Gegenspur kurzzeitig für den Verkehr sperrt.

Hier kann man sehen, wie so etwas aussieht... während die Meute auf der rechten Spur wohl wegen dem Blaulicht die Hosen voll hat ziehen wir raus und vorbei - das VZ 101 "Allgemeine Gefahrenstelle" auf dem BF3 sieht man ja von weitem, wenn dann hätte das BF3 mit Sicherheit VZ 276 oder VZ 277 aufgeschaltet.

https://www.youtube.com/watch?v=PJQVD2iOhIE

War im ISG der Polizei was geschaltet? Ich mein ja nur weil es nicht verboten ist, macht überholen nicht auch immer gleich gefahrlos Sinn.

Ist ja schön, wie zu später Stunde Fachkompetenz durch das Schreiben von vermeintlich nur Insidern zugänglichen und ihnen verständlichen Fachabkürzungen zur Schau gestellt wird. Andere würden jetzt unterstellen, da habe wohl Google mitgeholfen. Bin zutiefst beeindruckt und gespannt, was hier wohl noch so alles in den Thread reingekippt wird. 😉

Aber ich spiele das Spiel mal mit: Der Schwertransport (oder meinetwegen fachsimpeln wir oberschlau herum und nennen noch einen zusätzlichen Fachausdruck „Großraumtransport“) war nur ein beliebiges und der Allgemeinheit wahrscheinlich bekanntes Beispiel um anzuzeigen, dass es Blaulichteinsätze gibt, wo klar zuzuordnen ist, worauf sich das Blaulicht bezieht. (In Abgrenzung zur Situation, wo ich nichts Selbsterklärendes erkennen kann.)

Mit entsprechender Lesekompetenz wäre auch bekannt, dass ich an früherer Stelle bereits einräumte, dass in diesen Fällen selbstverständlich zusätzlich dennoch Überholverbote (also ergänzend zum reinen Blaulicht, was für sich allein noch kein automatisches Überholverbot bedeutet) bestehen können. (Zitat: …wo man dann den Fahrzeugverband trotz Blaulicht überholt, sofern kein Zusatzschild das Überholen verbietet.)

Auf detailverliebte Fachaufsätze, dass solche VZ (also Verkehrszeichen) von BF3 (also Begleitfahrzeuge der 3. Generation) oder BF3 Plus angezeigt (oh, sorry: Ich meinte natürlich mittels einer Wechselverkehrszeichenanlage oder WVZ-Anlage „aufgeschaltet“) sein können, habe ich zugunsten des Lesbarkeit und Verständlichkeit sowie mangels Relevanz verzichtet. 🙂

Wäre übrigens auch eine entsprechende Lesekompetenz bei „Datzikombi“ vorhanden, dann wäre bekannt (da es im Verlauf der Diskussion bereits an mehreren Stellen wiederholt angesprochen wurde), dass der ASG bzw. ISG laut eigener Angabe des Themenstarters bzw. Themenerstellers (TE) zwar wahrscheinlich eingeschaltet war, der TE aber aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen nicht erkannt hat, was dort stand. Das der Anhaltesignal- und Informationssignalgeber defekt war und nur Hieroglyphen zu erkennen waren, glaube ich nicht. Der TE meinte, die Schrift sei angeblich zu klein gewesen. Eher dürfte es Unkonzentriertheit oder Unaufmerksamkeit gewesen sein.

Ist halt ungünstig, erst bei Seite 17 einzusteigen und den bisherigen Verlauf nicht zu kennen. 😉 So, jetzt spare ich mir weiteren Sarkasmus und freu mich auf die nächsten Seiten, wo in Endlosschleife die gleichen Argumente ohne Erkenntnisgewinn auf die Ausgangssituation bezogen durchgekaut werden. 🙂 Das ist so, als säße man zu lange in einem Restaurant, wo man sich irgendwann denkt: Diesen Musiktitel höre ich doch schon das dritte Mal. Beim zweiten Mal war ich noch nicht sicher, aber jetzt… 🙂

Das ist ausdrücklich nicht böse oder beleidigend gemeint, aber wer den Thread nun über einige Zeit interessiert verfolgt hat, egal welche Position er/sie in Bezug auf die Ausgangssituation vertritt, der wird wissen, was ich meine.

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