Polizei (mit Blaulicht) überholt - Ordnungswidrigkeit?

Heute morgen habe ich auf der AB einen Polizeiwagen, der Blaulicht an hatte und auf der mittleren von drei Spuren gefahren ist (rechts war ein LKW), überholt.
Und mich dann ganz rechts wieder eingeordnet.
AB freigegeben
Dann kam eine 120er Zone
Die Blau-Weißen haben sich vor mich gesetzt und mich dann mit 80 (!) auf einen Parkplatz gelost.
Angeblich eine Ordnungswidrigkeit, unklare Verkehrslage

Das ist in meinen Augen Willkür.
Auf dem Autobahnabschnitte, gerade, kein Regen etc, keine Autoteile irgenwo oder sonst ein Pannenfahrzeut in Sicht, war nichts zu sehen.
Der Wagen fuhr nur in der Mitte.

Wo steht es im Gesetz, dass man Polizei mit Blaulicht nicht überholen darf, wenn AB freigegeben?

Laut Google würd es 100-150 Euro plus einen Punkt kosten.

Das kann doch nicht sein?

243 Antworten

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 22. Juni 2022 um 11:05:55 Uhr:



Zitat:

@Goify schrieb am 22. Juni 2022 um 10:22:31 Uhr:


Aber ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist?

Klar!

Gruß Metalhead

Und um diese Kontroverse können wir jetzt noch zig weitere Seiten streiten.
Eigentlich müsste es richtig heißen: „Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt.“
Die Frage, was erlaubt und was verboten ist, führt immer wieder zu Unsicherheit und Diskussionen, wie dieser hier. Nicht für jede einzelne Situation oder jedes konkrete Problem gibt es immer klare Vorschriften. Was es hingegen gibt, sind rechtliche Grundsätze und Vorgaben, aus denen heraus in der Praxis Verhaltensregeln abgeleitet werden können.

Man könnte auch sagen: Konkrete Einzelgesetze werden erst erlassen, wenn man merkt, dass übergeordnete Grundsätze in Konkurrenz zueinander stehen oder es genug Personen gibt, die meinen, scheinbare Lücken zu ihren Gunsten missbrauchen zu müssen. Oder Gerichtsurteile ergänzen die Gesetze, die sogenannte Rechtsfortbildung. Es gibt auch ungeschriebene Gesetze des Anstands, moralisches Empfinden, ein gesellschaftlicher Konsens, etc.

In diesem Fall muss also kein konkretes Gesetz existieren, was das Überholen eines Polizeifahrzeugs mit Blaulicht angeht, denn die übergeordneten Grundsätze lassen Situationen zu, wo das Überholen erlaubt ist und demnach auch nicht geahndet wird und auch Situationen, wo es das Gesamtbild eben nicht hergibt.

Wenn aber das Denken in größeren Zusammenhängen zum Wohle aller nicht mehr funktioniert, sondern nur noch auf den persönlichen Vorteil ausgerichtet ist, dann bricht das System der Grundsätze und wenigen ergänzenden Regeln zusammen. Angelegenheiten müssen in der Folge immer kleinteiliger geregelt werden, es werden immer mehr Ge- und Verbote erlassen, was den Prozess des sich dagegen auflehnens, weil man sich in seiner persönlichen Freiheit beschnitten fühlt, weiter beschleunigt.

Beispiel: In der Hausordnung der Deutschen Bahn musste früher nicht explizit drinstehen, dass ich durch die Ladenpassage eines großen Bahnhofs nicht mit dem Auto fahren darf. Das sagte einem bereits der normale Menschenverstand. Bis jemand glaubte, „alles, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt“ - tja, jetzt steht das Verbot der Benutzung von Kraftfahrzeugen drin. Wir fassen uns an den Kopf, dass so etwas selbstverständliches nötig ist.

Hier findet sich übrigens eine sehr interessante Abhandlung darüber: https://www.deutschlandfunkkultur.de/...uck-von-hilflosigkeit-100.html

Zitat:

@ackerpower schrieb am 22. Juni 2022 um 11:52:50 Uhr:



In diesem Fall muss also kein konkretes Gesetz existieren, was das Überholen eines Polizeifahrzeugs mit Blaulicht angeht, denn die übergeordneten Grundsätze lassen Situationen zu, wo das Überholen erlaubt ist und demnach auch nicht geahndet wird und auch Situationen, wo es das Gesamtbild eben nicht hergibt.

Für diese Auslegung, so wie Du sie formulierst, habe Ich jetzt wenig Verständnis.
Denn, heute wird das Überholen eines Streifenwagens nicht geahndet, aber übermorgen schon, weil da war die Situation gegeben das Überholen zu bestrafen, obwohl für den, der den Streifenwagen mit Blaulicht überholt hat, die Situation absolut identisch war.

Ich bleib deshalb dabei und sage, solange es explizit in der STVO nicht festgelegt ist, daß Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht nicht überholt werden dürfen, ist das rechtlich betrachtet eine absolute Grauzone und darf grundsätzlich nicht sanktioniert werden.

Wie oft wurden wir mit dem LF auf Einsatzfahrt überholt, wenn es die umliegenden Steigen hoch ging.
Da wurde am Ortsschild das Martinshorn ausgemacht und dann gings mit Blaulicht weiter.
Viele Autofahrer haben da zum Überholen angesetzt und die Gruppenführer hätten da immer zwischen 10 und 15 Anzeigen schreiben können
Hier von einer "unklaren Verkehrslage" zu sprechen... definitiv nicht !

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 22. Juni 2022 um 08:59:26 Uhr:



Zitat:

@1234auditt schrieb am 22. Juni 2022 um 08:39:48 Uhr:



Hast du keinen Führerschein gemacht 😕

Schätze schon, aber vermutlich deutlich weniger Stunden. 😁

Gruß Metalhead

Genau und in den wenigen Stunden hat man dir gelehrt bei "Blaulicht" ist alles in Ordnung und da darfst du selbstverständlich überholen.

Hättest du mal ein paar Stunden mehr gemacht

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Juni 2022 um 12:06:19 Uhr:



Für diese Auslegung, so wie Du sie formulierst, habe Ich jetzt wenig Verständnis.
Denn, heute wird das Überholen eines Streifenwagens nicht geahndet, aber übermorgen schon, weil da war die Situation gegeben das Überholen zu bestrafen, obwohl für den, der den Streifenwagen mit Blaulicht überholt hat, die Situation absolut identisch war.

Ich bleib deshalb dabei und sage, solange es explizit in der STVO nicht festgelegt ist, daß Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht nicht überholt werden dürfen, ist das rechtlich betrachtet eine absolute Grauzone und darf grundsätzlich nicht sanktioniert werden.

Wie oft wurden wir mit dem LF auf Einsatzfahrt überholt, wenn es die umliegenden Steigen hoch ging.
Da wurde am Ortsschild das Martinshorn ausgemacht und dann gings mit Blaulicht weiter.
Viele Autofahrer haben da zum Überholen angesetzt und die Gruppenführer hätten da immer zwischen 10 und 15 Anzeigen schreiben können
Hier von einer "unklaren Verkehrslage" zu sprechen... definitiv nicht !

Warum nicht ? Es gehört doch dazu Gesamtsituationen zu betrachten und nicht strikt in den EINEN Paragraphen zu gucken, hatten wir doch kürzlich in einer anderen Diskussion. Nur weil in einem drinsteht was ich darf heißt dass nicht dass ich das immer darf wenn es nämlich andere Paragraphen gibt die dann genau das für bestimmte Personengruppen ja ausschließen.

Und auch hier hatten wir ja genug Beispiele. Fährt ein RTW mit Blaulicht auf der BAB im Rahmen einer verlegungsfahrt oder was auch immer... wieso sollte ich diesen nicht überholen ? Setzt aber eben voraus dass ich als Überholender mir der Situation bewusst bin (und eben nicht im Unklaren darüber was der da macht oder machen will). Hat er z.B. vor sich "freie Bahn" ? Sehe ich dass 200 Meter vor dem ein LKW fährt und die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist dass er bald einen Spurwechsel machen möchte um eben ohne selbst verzögern zu müssen an dem LKW vorbeizieht ? Im letzteren Fall verzögere ich eben um einen Spurwechsel ggf. problemlos zu ermöglichen. Sehe ich dann dass er gar nicht die Spur wechseln will sondern einfach hinter dem LKW weiter fährt kann ich immer noch überholen.

Sprich: Die unklare Verkehrslage löst sich dann auf wenn ich eben ganz klar die Absichten dieses Einsatzfahrzeuges erkennen kann, vorher eben nicht.

Soll der Gesetzgeber nun wirklich alles bis in letzte Detail vorschreiben ?

Es gibt auch kein Gesetzt in welchem drin stehen würde dass ich mit mindestens 20 km/h überholen muss. Und wenn: Warum dann 20 und nicht 30km/h ? So etwas ergibt sich im Zweifel dann aus der Rechtssprechung und Interpretation.

Oder, anderes belibtes Thema: Die langsamen Fahrzeuge und dass diese ein Überholen ermöglichen müssen. Wer entscheidet denn was eine "geeignete Stelle" ist ? Der Langsame ? Derjenige der Überholen will ? Alleine da gibt es bestimmt schon unterschiedliche Auffassungen. Der Überholwillige ist sicherlich der Meinung dass eine 6 meter lange Bucht natürlich völlig geeignet wäre an denen der Langsame unbedingt Platz machen müsste. Der ist vielleicht anderer Meinung und sieht es als Ungeeignet an wenn er dadurch erstmal eine Vollbremsung machen muss um in die Bucht zu fahren und innerhalb der Bucht zum stehen kommen müsste. Welche Bucht überhaupt ? Eine "Parkbucht" dann ja nicht. Er will ja nicht parken sondern höchstens halten. Wobei wenn die Schlange hinten lang ist wäre es doch ein parken wenn er länger als drein Minuten steht. Was aber dann wenn in dieser Bucht ein Parkverbot bestehen würde ?

Der Vorwurf lautete ja eben auch nicht "Sie haben ein Fahrzeug mit Blaulicht überholt" weil es dieses Verbot an sich nicht gibt und auch nicht immer Sinn machen würde.

Dann dürfen wir uns aber nicht wundern wenn unsere Gesetzesbücher um ein vielfaches dicker werden. Oder umgekehrt: Dann werden eben mögliche Ausnahmen abgeschafft. Tempolimit mit einem Zusatzschild "Bei Nässe" oder dergleichen ? Dann lassen wir das Zusatzschild weg wenn "dir" nicht klar ist wie "Nässe" definiert ist. dann fährst dort eben auch im Hochsommer bei 40 Grad eben nur 120 km/h. Parkverbote mit Zeiteinschränkung und und und. Kein Problem. Ist fortan halt nicht nur tagsüber Parkverbot sondern schlicht und einfach immer. Dann muss auch keiner mehr denken oder auf die Uhr gucken.

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Zitat:

@ktown schrieb am 22. Juni 2022 um 09:10:59 Uhr:



Zitat:

@1234auditt schrieb am 22. Juni 2022 um 08:39:48 Uhr:


Hast du keinen Führerschein gemacht 😕

Das sind mir die liebsten. Stellen eine Behauptung auf und bei Rückfragen steuern sie mit einer Gegenfrage entgegen als zu antworten.

Was soll an der Behauptung falsch sein dass "nur Blaulicht" eine warnende Funktion hat ????
Jetzt bin ich mal auf deine Antwort gespannt mein Liebster

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Juni 2022 um 12:06:19 Uhr:



Zitat:

@ackerpower schrieb am 22. Juni 2022 um 11:52:50 Uhr:



In diesem Fall muss also kein konkretes Gesetz existieren, was das Überholen eines Polizeifahrzeugs mit Blaulicht angeht, denn die übergeordneten Grundsätze lassen Situationen zu, wo das Überholen erlaubt ist und demnach auch nicht geahndet wird und auch Situationen, wo es das Gesamtbild eben nicht hergibt.

Für diese Auslegung, so wie Du sie formulierst, habe Ich jetzt wenig Verständnis.
Denn, heute wird das Überholen eines Streifenwagens nicht geahndet, aber übermorgen schon, weil da war die Situation gegeben das Überholen zu bestrafen, obwohl für den, der den Streifenwagen mit Blaulicht überholt hat, die Situation absolut identisch war.

Ich bleib deshalb dabei und sage, solange es explizit in der STVO nicht festgelegt ist, daß Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht nicht überholt werden dürfen, ist das rechtlich betrachtet eine absolute Grauzone und darf grundsätzlich nicht sanktioniert werden.

Wie oft wurden wir mit dem LF auf Einsatzfahrt überholt, wenn es die umliegenden Steigen hoch ging.
Da wurde am Ortsschild das Martinshorn ausgemacht und dann gings mit Blaulicht weiter.
Viele Autofahrer haben da zum Überholen angesetzt und die Gruppenführer hätten da immer zwischen 10 und 15 Anzeigen schreiben können
Hier von einer "unklaren Verkehrslage" zu sprechen... definitiv nicht !

Ich weiß nicht, was daran so kompliziert sein soll:
Die Polizei, die mit Blaulicht den Schwertransport begleitet oder den Lkw überholt, sich dann vor ihn setzt um ihn zu kontrollieren, die kann ich unter Umständen überholen. Den Feuerwehrwagen, der auf der Steigung nur auf 80 km/h kommt, den kann ich auf einer langen Geraden bei guter Sicht, wo ich sicher weiß, dass es keinen Feldweg nach links gibt, wo er hin abbiegen wollen könnte, und wo ich auf eine gute Distanz sehen kann, dass sich vor mir kein Unfall befindet, wahrscheinlich ebenfalls überholen.

Und wo ich solche sicheren Begleitumstände oder ein selbsterklärendes Gesamtbild eben nicht habe, lasse ich es vielleicht besser sein. Da muss kein zusätzliches Gesetz weitere Details regeln, z.B. mit einer Positivliste oder Negativliste, die wieder neue Problem mit sich bringt.
"Ist erlaubt, wenn... aber nur, wenn nicht zugleich..." bzw. "ist verboten, wenn... aber ausnahmsweise doch, wenn..."

Natürlich ist das Überholen eine Grauzone. Euer Löschzug könnte ja unerwartet nach links in einen vorhanden Feldweg abbiegen wollen. Wenn ich hinter euch fahre, kenne ich euren Einsatzort ja nicht. Somit bleibt beim Überholen ein mehr oder minder großes Restrisiko. Aber welches Gesetz soll alle denkbaren Eventualitäten abschließend regeln?

Meist reichen die bestehenden Regeln aus und erst wenn etwas passiert, muss man die Umstände des Einzelfalls betrachten und anwendbare Grundsätze beurteilen.

(Nachtrag) @NeuerBesitzer Unsere Beiträge haben sich überschnitten. Ich bin ganz deiner Meinung. Aber die Diskussion zeigt ja, wie man gewollt oder ungewollt aneinander vorbeireden kann. Wenn keiner bereit ist, auch nur ein Jota auf den anderen zuzugehen oder von seiner Position abzurücken, dann hilft alles Reden selbst mit "Engelszungen" nichts. 😉

Zitat:

@ackerpower schrieb am 22. Juni 2022 um 11:52:50 Uhr:


...

Hier findet sich übrigens eine sehr interessante Abhandlung darüber: https://www.deutschlandfunkkultur.de/...uck-von-hilflosigkeit-100.html

Sehr interessant. Das stützt aber eher meine Auffassung, dass in der heutigen Gesellschaft viel zu viele nach "Anleitung" rufen, weil sie selber nicht willens und/oder in der Lage sind, sich situationsangemessen zu verhalten.
Und als Folge davon wird gerne alles als verboten aufgefasst, was nicht explizit erlaubt ist.
Und, ja: Für viele bekommt es (das Verbotene) gerade deshalb seinen speziellen Reiz. Selbst dann, wenn sie fälschlich nur glauben, es sei verboten.

Zitat:

@ackerpower schrieb am 22. Juni 2022 um 12:37:04 Uhr:



Ich weiß nicht, was daran so kompliziert sein soll:
Die Polizei, die mit Blaulicht den Schwertransport begleitet oder den Lkw überholt, sich dann vor ihn setzt um ihn zu kontrollieren, die kann ich unter Umständen überholen. Den Feuerwehrwagen, der auf der Steigung nur auf 80 km/h kommt, den kann ich auf einer langen Geraden bei guter Sicht, wo ich sicher weiß, dass es keinen Feldweg nach links gibt, wo er hin abbiegen wollen könnte, und wo ich auf eine gute Distanz sehen kann, dass sich vor mir kein Unfall befindet, wahrscheinlich ebenfalls überholen.

Und wo ich solche sicheren Begleitumstände oder ein selbsterklärendes Gesamtbild eben nicht habe, lasse ich es vielleicht besser sein. Da muss kein zusätzliches Gesetz weitere Details regeln, z.B. mit einer Positivliste oder Negativliste, die wieder neue Problem mit sich bringt.
"Ist erlaubt, wenn... aber nur, wenn nicht zugleich..." bzw. "ist verboten, wenn... aber ausnahmsweise doch, wenn..."

Natürlich ist das Überholen eine Grauzone. Euer Löschzug könnte ja unerwartet nach links in einen vorhanden Feldweg abbiegen wollen. Wenn ich hinter euch fahre, kenne ich euren Einsatzort ja nicht. Somit bleibt beim Überholen ein mehr oder minder großes Restrisiko. Aber welches Gesetz soll alle denkbaren Eventualitäten abschließend regeln?

Meist reichen die bestehenden Regeln aus und erst wenn etwas passiert, muss man die Umstände des Einzelfalls betrachten und anwendbare Grundsätze beurteilen.

(Nachtrag) @NeuerBesitzer Unsere Beiträge haben sich überschnitten. Ich bin ganz deiner Meinung. Aber die Diskussion zeigt ja, wie man gewollt oder ungewollt aneinander vorbeireden kann. Wenn keiner bereit ist, auch nur ein Jota auf den anderen zuzugehen oder von seiner Position abzurücken, dann hilft alles Reden selbst mit "Engelszungen" nichts. 😉

Was daran so kompliziert ist, ist, daß hier Dinge hineininterpretiert werden die völlig aus dem Zusammenhang gerissen sind.

Es würde sicher anders aussehen, wenn da tatsächlich was zu sehen gewesen wäre, nämlich der Schwertransporter, der von der Polizei begleitet wird, oder der LKW, der von der Polizei überholt und für eine Kontrolle rausgewunken wird.
Oder wenn man sich auf einem unübersichtlichen Streckenabschnitt befindet.

Der TS hat aber berichtet, daß weit und breit nichts zu sehen war. Die AB war frei und es war auch sonst weit und breit nichts zu sehen, was auf eine Gefahrenstelle hingewiesen hätte.

Mit der Begründung "Unklare Verkehrslage" konnte der TS ja auch rausgewunken werden. Der Streifenwagen, der vor dieser "Unklaren Verkehrslage" warnen soll bricht hier aber die Warnung ab.
Für mich ist das sehr widersprüchlich !

@1234auditt

Man kann auch so das Blaulicht als Warnung wahrnehmen

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Juni 2022 um 12:06:19 Uhr:



Zitat:

@ackerpower schrieb am 22. Juni 2022 um 11:52:50 Uhr:



In diesem Fall muss also kein konkretes Gesetz existieren, was das Überholen eines Polizeifahrzeugs mit Blaulicht angeht, denn die übergeordneten Grundsätze lassen Situationen zu, wo das Überholen erlaubt ist und demnach auch nicht geahndet wird und auch Situationen, wo es das Gesamtbild eben nicht hergibt.

Für diese Auslegung, so wie Du sie formulierst, habe Ich jetzt wenig Verständnis.
Denn, heute wird das Überholen eines Streifenwagens nicht geahndet, aber übermorgen schon, weil da war die Situation gegeben das Überholen zu bestrafen, obwohl für den, der den Streifenwagen mit Blaulicht überholt hat, die Situation absolut identisch war.

Ich bleib deshalb dabei und sage, solange es explizit in der STVO nicht festgelegt ist, daß Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht nicht überholt werden dürfen, ist das rechtlich betrachtet eine absolute Grauzone und darf grundsätzlich nicht sanktioniert werden.

Wie oft wurden wir mit dem LF auf Einsatzfahrt überholt, wenn es die umliegenden Steigen hoch ging.
Da wurde am Ortsschild das Martinshorn ausgemacht und dann gings mit Blaulicht weiter.
Viele Autofahrer haben da zum Überholen angesetzt und die Gruppenführer hätten da immer zwischen 10 und 15 Anzeigen schreiben können
Hier von einer "unklaren Verkehrslage" zu sprechen... definitiv nicht !

+1 Bei der Feuerwehr absoluter Alltag. Da wirst du ja sogar mit Martinshorn überholt (was wirklich dämlich ist, denn an der nächsten Ampel steht der wieder im Weg).

Gruß Metalhead

Zitat:

@1234auditt schrieb am 22. Juni 2022 um 12:26:02 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 22. Juni 2022 um 08:59:26 Uhr:



Schätze schon, aber vermutlich deutlich weniger Stunden. 😁

Gruß Metalhead

Genau und in den wenigen Stunden hat man dir gelehrt bei "Blaulicht" ist alles in Ordnung und da darfst du selbstverständlich überholen.

Hättest du mal ein paar Stunden mehr gemacht

Nee, manche schaffen die Fahrprüfung halt nach der mindestanzahl an Pflichtstunden, andere lassen sich so lange die StVo vorlesen und sind dann so enttäuscht daß da nix von "Blaulicht darf man nicht überholen" vorgekommen ist, daß sie sich das selber zusammenreimen. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 22. Juni 2022 um 13:04:07 Uhr:



Zitat:

@ackerpower schrieb am 22. Juni 2022 um 11:52:50 Uhr:


...

Hier findet sich übrigens eine sehr interessante Abhandlung darüber: https://www.deutschlandfunkkultur.de/...uck-von-hilflosigkeit-100.html

Sehr interessant. Das stützt aber eher meine Auffassung, dass in der heutigen Gesellschaft viel zu viele nach "Anleitung" rufen, weil sie selber nicht willens und/oder in der Lage sind, sich situationsangemessen zu verhalten.
Und als Folge davon wird gerne alles als verboten aufgefasst, was nicht explizit erlaubt ist.
Und, ja: Für viele bekommt es (das Verbotene) gerade deshalb seinen speziellen Reiz. Selbst dann, wenn sie fälschlich nur glauben, es sei verboten.

Ist jetzt zwar nicht an mich gerichtet, aber ich glaube jetzt verstehe ich auch was du meinst (bzw. gemeint hast) :-).

Aber ist das nicht genau der Punkt hier ? "ruft" hier der TE (und andere) nicht förmlich nach Anleitung weil sie nicht in der Lage sind sich situationsangemessen zu verhalten ?

Wäre es ein Beinbruch sich in einer solchen Situation (und in zig anderen im Straßenverkehr) sich erstmal Klarheit zu verschaffen und dann eben sich zu entscheiden/zu reagieren ? Klar, er hätte bremsen müssen, sich vielleicht erstmal hinter die Polizei setzen müssen um zu gucken, sich vielleicht langsam nebendran setzen, Blickkontakt etc. aufnehmen können und zu gucken ob sie ihn vorbeiwinken oder sonstige Anweisungen geben. Sich zu vergewissern ob "das Blauclicht" ihm galt, dem LKW, einer reinen Warnung mal langsam zu machen oder von mir aus dessen ob die aus Langeweile einfach mal an den Knöpfen gespielt haben.

Was wäre theoretisch dann eine Konsequenz ? Dann schafft im Zweifel eben der gesetzgeber Klarheit wenn wir uns diese nicht verschaffen können und irgendwann steht dann, von mir aus im 38er, drin dass fahrzeuge mit Blaulicht nie und nimmer überholt werden dürfen.

Dann kriechen halt die Autos "geisslein" die Steigung hinter her, andere fahren den Maltesern auf der Autobahn 150 km hinterher usw.

Da sind "wir", oder jene die eben immer diese absolute Klarheit vorgegeben haben wollen weil sie sich nicht selbst verschaffen können oder der Meinung sind solange das andere nicht tun kann ich mit 300 km/h einfach so vorbeibrettern ohne auch nur im Ansatz zu wissen was der Grund ist, schuld daran dass wir bald soviel Klarheit haben dass du, wenn überhaupt, dein Auto generell nur noch mit maximal "Schrittgeschwindigkeit (wäre dann die nächste Unklarheit... wie schnell/langsam ist dass denn nun ? :-) ) bewegst... wenn überhaupt

In meinem früheren Wohnort hatten wir einen 3,5 t Feuerwehrfahrzeug, was beladen illegal gute 4 t wog und 105 PS aus einem Saugbenziner hatte. Da wurde man bei Einsatzfahrten eigentlich immer überholt, da das Teil nur bergab flott war. Bergauf waren 70 schon ein Problem.

Zur sogenannten "Rechstfortbildung", ich meine es heißt "Weiterentwicklung des Rechts", aber egal:
Was nicht in irgendwelchen Paragraphen geregelt ist, wird früher oder später durch Urteile erreicht (siehe "angemessen höhere Geschwindigkeit" beim überholen).
Dann zeige man mir jetzt mal bitte ein entsprechendes Urteil (vielleicht erreicht der TE ja eines, falls es noch keins gibt).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Juni 2022 um 13:30:27 Uhr:


Was daran so kompliziert ist, ist, daß hier Dinge hineininterpretiert werden die völlig aus dem Zusammenhang gerissen sind.

Es würde sicher anders aussehen, wenn da tatsächlich was zu sehen gewesen wäre, nämlich der Schwertransporter, der von der Polizei begleitet wird, oder der LKW, der von der Polizei überholt und für eine Kontrolle rausgewunken wird.
Oder wenn man sich auf einem unübersichtlichen Streckenabschnitt befindet.

Der TS hat aber berichtet, daß weit und breit nichts zu sehen war. Die AB war frei und es war auch sonst weit und breit nichts zu sehen, was auf eine Gefahrenstelle hingewiesen hätte.

Mit der Begründung "Unklare Verkehrslage" konnte der TS ja auch rausgewunken werden. Der Streifenwagen, der vor dieser "Unklaren Verkehrslage" warnen soll bricht hier aber die Warnung ab.
Für mich ist das sehr widersprüchlich !

Nur weil der TE aber nix gesehen hat bedeutet dies nicht dass da nichts war oder hätte sein können.

Wäre ja ungefähr so: Ich steh an einer roten Ampel. Von hinten kommt die Feuerwehr mit Sondersignal. Ich guck mich um. Sehe kein Feuer, kein Rauch, keinen Unfall. Meine Schlussfolgerung ist dann: Da ist also nix. Die fahren zum Bäcker weil der Magen knurrt. ich bleib stehen und mach keinen Platz.

Die Meinung des TE ist hier also erstmal nicht im gerinsgten relevant.

Auch ist das verhalten der Polizei erstmal nicht unbedingt wiedersprüchlich. Auch da wurden möglichkeiten genannt. Absicherung der Kollegen weiter vorne die vielleicht näher an der gemeldeten gefahrenstelle sind. Notfalls die Bereitschaft herstellen den verkehr auch noch runter zu brmesen wenn die Kollegen dort sind und wirklich eine Gefahrenstelle finden bzw. derer Beseitigung vielleicht länger als 30 Sekunden dauert.

Als die Kollegen dann dort waren oder die Gefahren schnell besietigt haben hat sich der Auftrag erledigt.

Denken wir mal weiter. Der TE hat überholt, fährt munter mit unveränderter Geschwindigkeit weiter. Nach 2 Kilomteren sieht er wieder Blaulicht. Wieder steht das Fahrzeug auf der mittleren Spur. da der TE ja selbst nix sieht also immer noch weiterfahren. Dass aber vielleicht das Fahrzeug dort steht weil die reifebnteile eben auf der mittleren Spur liegen und die Beamten dort am machen sind. das Fahrzeug logischerweise nicht auf die linke Spur stellen weil dann diese dann, auf der Mittleren Spur zu gange, nicht mal im Ansatz sowas wie Eigenschutz haben.... ich denke du selbst weißt dies mit am Besten dass das eher wenig hilfreich ist.

Und das Einsatzfahrten mitunter auch mal abgebrochen werden und man eben gerade noch mit SoSi über die rote Ampel gefahren ist und kurz dahinter eben die Meldung kommt dass die Kräfte ausreichen weißt du sicher auch mit am Besten.

Zitat:

@Goify schrieb am 22. Juni 2022 um 13:41:05 Uhr:


In meinem früheren Wohnort hatten wir einen 3,5 t Feuerwehrfahrzeug, was beladen illegal gute 4 t wog und 105 PS aus einem Saugbenziner hatte. Da wurde man bei Einsatzfahrten eigentlich immer überholt, da das Teil nur bergab flott war. Bergauf waren 70 schon ein Problem.

Hehe. Biete dagegen 6 Tonnen mit 85 Benzin-PS. Unser HiLF 8 1974 bis 2000. Eine echte Niedersächsische Spezialität bei der ersten Feuerwehr, bei der ich Dienst tun durfte.

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