Piepen beim anschnallen???
Hallo beim neuen Model 06 ist das Piepen beim anschnallen nicht mehr wenn man die Zündung anmacht, sondern erst beim losfahren (über 10 km/h) kann man das beim :-) einstellen lassen ?
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Nok_Man
STVZO: §19,1,2
STVZO: §30,1und es wurde ja schon des öfteren daraufhingewiesen, wie der golf seinen fünften Stern bekommen hat(NACP).
In der
StVZOfindet sich keine Vorschrift, die einen Gurtwarner vorschreibt bzw. das Deaktivieren eines (freiwillig) vorhandenen verbietet.
Auch ist das Abschneiden eines Fahrzeugs bei Crashtests für seine Zulassung unerheblich.
Selbstverständlich muß immer derjenige etwas beweisen, der etwas behauptet. So müßte die Versicherung beweisen, daß jemand unangeschnallt war, wenn sie Leistungen im Unfallfall kürzen wollte. Das käme in der Praxis ohnehin nur bei schweren Unfällen vor. Da läßt sich anhand der Gurtbeschaffenheit, evtl -lage und der Verletzungen eindeutig nachweisen, ob jemand angeschnallt war.
Sicher wär ich mir da nicht ob das eigenmächtige deaktivieren rechtens ist. Habe die Erfahrung gemacht, dass der TÜV die Auffassung vertritt: "Ist eine Funktion eingebaut, muß sie auch funktionieren."
Hatte bei meinem aktuellen Golf III mal die Stellmotoren für die Leuchtweitenregulierung abgeklemmt, da diese nach einem Frontcrash was abbekommen haben und seit dem sich ständig ein wenig hoch und runter bewegten. Dabei machen sie Geräusche die schon etwas nerven. Also einfach Stecker ab und aus die Maus. Der TÜV hat dann die Funktion überprüft und das beanstandet. War kein großes Problem, einfach wieder die Stecker zusammen und sie gingen wieder. Aber der Prüfer war schon etwas... pingelig.
Leuchtweitenregulierung ist Vorschrift! Wurde seinerzeit von der heimischen Autolobby als Abwehrmaßnahme gegen Reimporte durchgesetzt.
Ich fuhr gestern den Golf 5 meiner Tante. Dieser ist Modelljahr 2005, sprich Baujahr 07/04 oder in der Drehe herum. Bei dem ist es so, dass das Piepen erst ab einer bestimmten Geschwindigkeit einsetzt - ungefähr 20 km/h. Nun passt das aber nicht mit dem hier niedergeschrieben überein. Es hieß ja, dass es diese "verzögerte" Piepfunktion erst ab Modelljahr 06 gibt. Wie ist das zu erklären ?
Ähnliche Themen
hi,
also bei meinem (MJ05) war es so: beim rumdrehen des zündschlüssels hats ein paar mal gepiept und dann erstmal aufgehört, solange man sich unter einer bestimmten geschwindigkeit bewegt (so ca. 10-20km/h).
war man dann noch nicht angeschnallt, hat mich das teil in regelmäßigen abständen in intervallen von 6-8 piepsern angeschrien.
gruß
stefan
Ach na eben. Klar, sorry. Hab das jetzt gedanklich verwechselt. Es ist ja genau umgedreht: Im Stand und bis zu 20 km/h piept es und danach hörts auf. Richtig.
Zitat:
Original geschrieben von GmK
Ach na eben. Klar, sorry. Hab das jetzt gedanklich verwechselt. Es ist ja genau umgedreht: Im Stand und bis zu 20 km/h piept es und danach hörts auf. Richtig.
ne im stand und
ab
ca. 20km/h (und dann wahrsch. bis vmax).
zwischendrin ist ruhe und die meisten wie auch mich stört eigtl. nur das gepiepse am anfang.
gruß
stefan
Zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
Original geschrieben von Nok_Man
STVZO: §19,1,2
STVZO: §30,1
und es wurde ja schon des öfteren daraufhingewiesen, wie der golf seinen fünften Stern bekommen hat(NACP).
--------------------------------------------------------------------------------
ZITAT
----------------------------------------------------------------------
In der StVZO findet sich keine Vorschrift, die einen Gurtwarner vorschreibt bzw. das Deaktivieren eines (freiwillig) vorhandenen verbietet.
Auch ist das Abschneiden eines Fahrzeugs bei Crashtests für seine Zulassung unerheblich.
Selbstverständlich muß immer derjenige etwas beweisen, der etwas behauptet. So müßte die Versicherung beweisen, daß jemand unangeschnallt war, wenn sie Leistungen im Unfallfall kürzen wollte. Das käme in der Praxis ohnehin nur bei schweren Unfällen vor. Da läßt sich anhand der Gurtbeschaffenheit, evtl -lage und der Verletzungen eindeutig nachweisen, ob jemand angeschnallt war.
----------------------------------------------------------------------
Es muß auch nicht in der STVZO stehen,
Relevant ist, unter welchen Bedingungen / mit welchen Sicherheitsrelevanten Systemen das Fahrzeug die Betriebserlaubniss erhalten hat.
Betriebserlaubniss für Golf V beinhaltet den Gurtwarner !
=> Gurtwarner deaktiviert, Betriebserlaubniss erloschen !
also das kann einen doch am Buckel runterrutschen.
Man schnallt sich an hat einen Unfall aber den Gurtwarner abgeschaltet.
Genauso wie ein Auspuff oder Luftfilter an Unfällen schuld ist LOL .
Bloß nicht bezahlen
MfG
peter
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Es muß auch nict in der STVZO stehen,
Relevant ist, unter welchen Bedingungen / mit welchen Sicherheitsrelevanten Systemen das Fahrzeug die Betriebserlaubniss erhalten hat.Betriebserlaubniss für Golf V beinhaltet den Gurtwarner !
=> Gurtwarner deaktiviert, Betriebserlaubniss erloschen !
Aha, wenn ich also einen Defekt an diesem System habe und ihn nicht reparieren lasse, erlischt meine Betriebserlaubnis.
Wenn ein z.B. ein Instrumentenbirnchen für ABS durchbrennt und ich es nicht ersetze, erlischt auch meine Betriebserlaubnis weil der Wagen ja nur mit Birnchen die Betriebserlaubnis erhalten hat 😁
Sorry, aber das ist doch alles Unfug, sonst wären ja Hundertausende wenn nicht gar Millionen von Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis unterwegs.
Das Gebimmel ist bestimmt kein Sicherheitsrelevantes System.
Grüsse
bei den Sicherheitsrelevanten Teilen unterscheidet man zwischen aktiver und passiver Sichherheit.
Das Gebimmel ist ein aktives Teil. Daher darf es auch nicht deaktiviert werden.
Das ist als wenn du den Sichherheitsgurt ausbaust.
Ist zwar etwas sehr pingelig gesehen, aber nun mal deutsches Recht.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Falls ein Unfall passieren würde, der Gutachter sich die Karre anguckt, muß dem das erst mal auffallen. Und dann kann die Versicherung versuchen dir einen Strick daraus zudrehen.
Unterschied zwischen defekt und deaktiviert:
DEAKTIVIEREN ist defenitiv vorsätzlich. Defekt kann höchstens fahrlässig sein. Laß das dann einen Richter entscheiden.
...und die grenze des unterschieds bei sicherheitsrelevanten bauteilen zwischen aktiver und passiver Sichherheit ist dann wahrscheinlich mal wieder fließend und liegt im ermessen des richters oder sonstwem.
die ganze diskussion bringt doch nicht wirklich viel (zumindest kein definitives ergebnis), denn hier wird mal wieder querbeet alles durcheinander geschmissen und zu der ein oder anderen feststellung/meinung wäre doch mal ne quelle ganz nützlich.
@ nok_man: wo hast du denn dein wissen her? würde mich echt mal interessieren!
Zitat:
Original geschrieben von Nok_Man
Bei mir ist der Warnton übrigens verstummt. grins. Ganz ohne VW.
bei mir auch, aber wieso hast du ihn denn abgestellt, wenn du dir so sicher bist, dass die betriebserlaubnis erlischt? hat dir das dein freundlicher eingetrichtert? ich halt das nämlich für einen vorwand, den vw benutzt, um da keine welle loszutreten.
btw: wir waren zu beginn des threads mal bei der frage, ob sich das MJ06-mäßig einstellen lässt, also quasi der erste piep-intervall stummgestellt wird. dort sollten wir irgendwann mal wieder weitermachen, denn das ist imho nicht minder interessant!
gruß
stefan
@ styleminister
das eine hat doch mit dem anderen nix zutun. Bei mir ist der Soundgenerator ausgefallen im KI.
Ich habe mein Wissen aus den Quellen, die ich schon mal genannt habe. Ich bin grundsätzlich auch dafür das es erst später oder gar nicht bimmelt.
Aber ich habe die Kiste nicht gebaut. Da mußt du dich mal an VW wenden.
hi,
Zitat:
Original geschrieben von Nok_Man
das eine hat doch mit dem anderen nix zutun. Bei mir ist der Soundgenerator ausgefallen im KI.
konnte man so aus deinen bisherigen posts nicht erschließen.
Zitat:
Original geschrieben von Nok_Man
Ich habe mein Wissen aus den Quellen, die ich schon mal genannt habe.
naja das ham wir ja durchgekaut...durchaus streitbar und auslegungssache. bitte jetzt nicht: "nein das ist keine auslegungssache, das ist fakt!", dann können wir nämlich nochma weiter vorne anfangen.
mein fazit aus dieser diskussion ist, dass es keinen fundierten punkt gibt, der ein erlöschen der betriebserlaubnis in irgendeiner form bestätigt, denn an der argumentation wurden mehr als genug begründete zweifel erhoben...meine auslegung!
gruß
stefan
Zitat:
Original geschrieben von styleminister
hi,
konnte man so aus deinen bisherigen posts nicht erschließen.
naja das ham wir ja durchgekaut...durchaus streitbar und auslegungssache. bitte jetzt nicht: "nein das ist keine auslegungssache, das ist fakt!", dann können wir nämlich nochma weiter vorne anfangen.
mein fazit aus dieser diskussion ist, dass es keinen fundierten punkt gibt, der ein erlöschen der betriebserlaubnis in irgendeiner form bestätigt, denn an der argumentation wurden mehr als genug begründete zweifel erhoben...meine auslegung!gruß
stefan
Wende Dich an die VW-Kundenbetreuung,da kannst Du alles in Erfahrung bringen, ebenso kannst Du dich beim TÜV erkundigen !
Wie Du was auslegst, ist Deine Sache, ob allerdings Deine Auslegung im Bedarfsfall Rechtsgültigkeit hat, werden andere entscheiden.
Ich hoffe , das dieser Fall nicht eintritt, falls er eintritt, hoffe man für evtl. betroffene "Opfer", das Du finanziell so gut dastehst, die entsprechenden Zahlungen zu leisten.