Phillips Blue Vision Ultra | Was kommt in den NSW?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo!

Folgendes Problem:

Ich habe seit einiger Weile die ''Phillips Blue Vision Ultra'' in das Abblend- & Fernlicht in meinem GT-Sport verbaut, womit ich sehr zufrieden bin! Jetzt stellt sich nur das Problem, dass es dieses Leuchtmittel nicht als H11 für die Nebelscheinwerfer gibt!
Schaltet man jetzt die NSWs zusätzlich zum Abblendlicht ein, sieht dies einfach nicht gut aus, da deren Farbtemperatur viel wärmer ist als die des Abblend- & Fernlichts!

Folgende Frage:

Welches Leuchtmittel würdet ihr in die NSWs einbauen, damit sich diese von der Farbtemperatur / Hellligkeit decken? Habe schon einmal über die ''Nightbreaker'' nachgedacht, hab diese aber noch nie 'live' gesehen und weiß nicht ob die beiden Leuchtmittel gut zu einander passen / aussehen!

Ich wäre euch für eine Antwort sehr dankbar, habe schon mal die Suchfunktion benutzt, aber kein Thema gefunden was mir weitergeholfen hätte!

Liebe Grüße

Julian

Beste Antwort im Thema

Mal ganz abgesehen davon welche Leuchtmittel du verwenden willst, wie hast du es fertig gebracht dass bei dir

nur

die NSW angehen? Denn normalerweise gehen die nur mit an, wenn mindestens das Standlicht an ist.

Bitte beschränke dich während der Fahrt nicht nur auf die NSW. Denn:

  1. Bringt es nichts bzgl. der Fahrbahnausleuchtung
  2. ist es eh verboten nur mit NSW rumzufahren. Auch wenn das Standlicht an ist. Denn Standlicht ist nur erlaubt einzuschalten wenn der Wagen geparkt wird. Und wenn Licht, dann Abblendlicht.

Wenn du noch keine Punkte auf´m Konto hast, versau es dir nicht mit sowas. Denn es kann immer ein Polizist dabei sein der grad nicht gut aufgelegt, und schon hast nen Punkt. Der dreht sich das so wie er will.
Hab ich schon erlebt (Familienintern). Selbst wenn du keine punkte kriegst, kostet es aufjedenfall Bußgeld oder Verwarnungsgeld, das du auch anderweitig einsetzen könntest.

Mfg, TheBlackPlus.

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Bild Nr 2

und Nr 3

also das finde ich wiederrum zu blau. rein weiß muss es sein 🙂 

Zitat:

Original geschrieben von TheBlackPlus



Zitat:

Original geschrieben von Mischga


[...]
nsw sind nur bei schlechter sicht unter 100m erlaubt!

nebelschlussleuchte nur bei NEBEL und sicht unter 50m.

NSW bringen ja auch am Tag nix (Ausleuchtungstechnisch). Aber dass die erst bei Sichtweiten unter 100m erlaubt sein sollen, das hör ich jetzt zum ersten Mal. Ich kenn es nur so, dass die NSW bei normalen Sichtverhältnissen nicht eingschaltet werden dürfen wegen Blendgefahr, obwohl die Dinger ja eigentlich nur den Boden beleuchten und somit nicht nach vorne gerichtet sind wie das Abblendlicht, aber sobald es schlechtes Wetter gibt, ob Regen, Schneefall oder Nebel, dürfen diese hinzugeschaltet werden, unabhängig von der Sichtweite.

Und wegen der NSL, da stimmt. Ich muss aber hinzufügen, dass dann auch nur noch 50 km/h gefahren werden darf. Auch auf der AB. Ist zwar etwas blöd mit 50 auf der AB vor sich hin zu schleichen und man hat auch ein etwas mulmiges Gefühl dabei, weil es immer welche gibt die auch dann noch zu schnell fahren. Und sogar welche die dann ganz ohne Licht fahren. Sowas hab ich auch schon auf der AB gesehen, nur halt bei einer Art Wolkenbruch bei dem die Scheibenwischer mit schnellster Stufe nicht mehr nachkamen. Ein Wunder dass nichts passiert ist.

Mfg, TheBlackPlus.

Laut Fahrschule (und STVO) MUSS das jeder wissen.

Das hat man(n) schon vor 25 Jahren einem in der Fahrschule beigebracht, und das waren auch Prüfungsfragen.

Bei uns in BW müssen die BMW3er Fahrer ein sehr schlechtes Licht haben, von 100 Autos die ohne Grund mit NSW fahren sind 95 BMW3er.

Dazu schaue man in § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.

Es kommt also auf die erhebliche Sichtbehinderung durch schlechtes Wetter an. Der Hintergrund: Nebelscheinwerfer bedeuten immer eine gewisse Blendungsgefahr für den Gegenverkehr. Das erkennt man auch auf unserem Foto, wo es weder schlechtes Wetter noch erhebliche Sichtbehinderungen gibt: In solchen Situationen darf man zwar mit Abblendlicht, aber auf keinen Fall mit irgendwelcher Nebel-Beleuchtung fahren.
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel lohnt es sich oft sogar, bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern das Abblendlicht durch Standlicht zu ersetzen. Denn dann hat man nicht das Problem der Eigenblendung im Nebel. StVO-Originalton: »Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten«. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind.
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie auch am Tage Nebelscheinwerfer einschalten?

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch

x Regen
x Nebel oder Schneefall
Eis auf der Windschutzscheibe

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-005 / 3 Fehlerpunkte

Die Sicht ist erheblich behindert. Wann dürfen Sie Nebelscheinwerfer einschalten?

x Bei Regen
x Bei Schneefall
x Bei Nebel
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Kosten:
Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt
StVO § 17 Abs. 1, 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2, 5, Abs. 6; § 49 Abs. 1 Nr. 17 10 €
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ich find die nicht mehr, entweder hat er die nicht mehr oder ich hab mich beim letzten durchkucken einfach verlesen und da was vertauscht...😕 ich denke ehr das letztere... wenn ich die wieder finde sag ich euch bescheid, very komisch...

Zitat:

Original geschrieben von root4y



...

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel lohnt es sich oft sogar, bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern das Abblendlicht durch Standlicht zu ersetzen. Denn dann hat man nicht das Problem der Eigenblendung im Nebel. StVO-Originalton: »Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten«. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind.

...

Von wegen Standlicht mit Neblern verboten...

Dann hatte ich also doch Recht!!!

Und ich dachte schon, ich werde langsam tattrig...😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von TheBlackPlus


  • Bringt es nichts bzgl. der Fahrbahnausleuchtung
  • ist es eh verboten nur mit NSW rumzufahren. Auch wenn das Standlicht an ist. Denn Standlicht ist nur erlaubt einzuschalten wenn der Wagen geparkt wird. Und wenn Licht, dann Abblendlicht.
  • Wieso sollte man tagsüber nicht nur mit Standlicht rumfahrfen dürfen? Also ich wurde deswegen noch nie angehalten.

    Außerdem darfst du bei Regen die NSW benutzen! Und da, dies nur möglich ist wenn das Standlicht angeht ... ist dies auch kein Verstoß bezüglich der StVo

    edit: waren einige schneller 😉

    Ja bei starken Regen und die Sichtweite dadurch unter 80 m ist 😉
    Stimmt Nebler mit Standlicht geht, steht ja auch eindeutig in § 17 III StVO.
    Das es sicher keinen juckt wenn man tagsüber mit Standlicht fährt steht doch auf einem ganz anderen Blatt, vom Nutzen mal ganz abgesehen 😕
    Mir gehts einfach um die Rechtssicherheit, und in Absatz 2 steht man darf nicht mit Standlicht fahren, woraus ergibt sich aber, dass sich Absatz 2 auf Absatz 1 bezieht?
    Für mich aus keiner Formulierung, weil es eben auch ein neuer Absatz ist.

    Zitat:

    Original geschrieben von Twincharger15


    Hab da mal ein paar Fotos von einem HID Kit in den NSWs! Sieht unschlagbar aus!!!

    von der lichtfarbe her wie die cosmos blue die es auch in 80/100 watt gibt, dreht mann die etwas höher blendet auch schön ;-)

    Zitat:

    Original geschrieben von root4y


    [...]
    Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel lohnt es sich oft sogar, bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern das Abblendlicht durch Standlicht zu ersetzen. Denn dann hat man nicht das Problem der Eigenblendung im Nebel. StVO-Originalton: »Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten«. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind.
    [...]

    So ein Schwachsinn. Es mag sein, dass das irgendwo auf dem Papier steht, aber in der Praxis sieht die Sache ganz anders aus. Man sollte nur vermeiden bei Nebel das Fernlicht einzuschalten, weil man dadurch nämlich nix mehr sieht.

    Das gleiche gilt wenn man das Abblendlich ausschaltet. Denn nur die NSW reichen nunmal nicht aus um ausreichend sehen zu können. Vorallem sind diese "allein" zu schwach um dann für den Gegenverkehr sichtbar sein zu können. Von daher ist es sinnvoller auch das Abblendlich eingeschaltet zu haben.

    Und wenn man dadurch immer nochnicht ausreichend sehen kann, sollte man besser die Geschwindigkeit aus Sicherheitsgründen weiter reduzieren wenn man sein Auto mag. Oder wenn man irgendwie eine Möglichkeit dazu hat, einfach die Fahrt unterbrechen bis es vielleicht etwas besser geworden ist, oder die Fahrt erst besser garnicht antreten (wobei lezteres ehr die äußerste Ausnahme bildet).

    Mfg, TheBlackPlus.

    Zitat:

    Original geschrieben von GolfVI


    Sprich schaltest du das Ding auf der Bahn mit 130 km/h ein bei leichtem Nebel, fährste 80 km/h zu schnell und diese Geschwindigkeitsüberschreitung dürfen die Gesetzeshüter dann auch ahnden.

    Wo hast du denn diesen Unsinn her ?

    Einzige was in diesem Fall geahndet werden darf, ist die unsachgemäße Benutzung der NSL.

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