Phillips Blue Vision Ultra | Was kommt in den NSW?
Hallo!
Folgendes Problem:
Ich habe seit einiger Weile die ''Phillips Blue Vision Ultra'' in das Abblend- & Fernlicht in meinem GT-Sport verbaut, womit ich sehr zufrieden bin! Jetzt stellt sich nur das Problem, dass es dieses Leuchtmittel nicht als H11 für die Nebelscheinwerfer gibt!
Schaltet man jetzt die NSWs zusätzlich zum Abblendlicht ein, sieht dies einfach nicht gut aus, da deren Farbtemperatur viel wärmer ist als die des Abblend- & Fernlichts!
Folgende Frage:
Welches Leuchtmittel würdet ihr in die NSWs einbauen, damit sich diese von der Farbtemperatur / Hellligkeit decken? Habe schon einmal über die ''Nightbreaker'' nachgedacht, hab diese aber noch nie 'live' gesehen und weiß nicht ob die beiden Leuchtmittel gut zu einander passen / aussehen!
Ich wäre euch für eine Antwort sehr dankbar, habe schon mal die Suchfunktion benutzt, aber kein Thema gefunden was mir weitergeholfen hätte!
Liebe Grüße
Julian
Beste Antwort im Thema
Mal ganz abgesehen davon welche Leuchtmittel du verwenden willst, wie hast du es fertig gebracht dass bei dir
nurdie NSW angehen? Denn normalerweise gehen die nur mit an, wenn mindestens das Standlicht an ist.
Bitte beschränke dich während der Fahrt nicht nur auf die NSW. Denn:
- Bringt es nichts bzgl. der Fahrbahnausleuchtung
- ist es eh verboten nur mit NSW rumzufahren. Auch wenn das Standlicht an ist. Denn Standlicht ist nur erlaubt einzuschalten wenn der Wagen geparkt wird. Und wenn Licht, dann Abblendlicht.
Wenn du noch keine Punkte auf´m Konto hast, versau es dir nicht mit sowas. Denn es kann immer ein Polizist dabei sein der grad nicht gut aufgelegt, und schon hast nen Punkt. Der dreht sich das so wie er will.
Hab ich schon erlebt (Familienintern). Selbst wenn du keine punkte kriegst, kostet es aufjedenfall Bußgeld oder Verwarnungsgeld, das du auch anderweitig einsetzen könntest.
Mfg, TheBlackPlus.
40 Antworten
§ 17 Absatz 3 sagt "nur bei solcher Witterung" darf mit Nebelscheinwerfern gefahren werden.
"nur bei solcher Witterung" wird durch die Rechtssprechung ausdrücklich, tags wie nachts, nur bei Sichtweiten von 80 m abwärts definiert.
Zitat:
Original geschrieben von seniorsabe
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!Werde mir die MTEC Superwhite als NSW auf jeden Fall bestellen!
Aber wie würdet ihr die MTEC Superwhite mit den Phillips Blue Vision Ultra vergleichen? Sind die MTEC heller / weisser? Wenns so bläulich wird, gefallt mir das nämlich nicht mehr so... :-/
Liebe Grüße
Julian
Die MTEC sind klar weißer als die Phillips ... Leicht bläulich sind eher die MTEC Cosmos Blue .... ansonsten eben einen HID Kit verbauen, welcher aber hier in D leider auch nicht erlaubt ist !
Zitat:
Original geschrieben von seniorsabe
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!Werde mir die MTEC Superwhite als NSW auf jeden Fall bestellen!
Julian
Haben halt keine Zulassung, aber sind schön weiß.
Standlicht darf mann immer anlassen(weiß kaum einer),
nebelscheinwerfer nur i.V. mit Abblendlicht bei Sichtbehinderung
Nur mit Standlicht darf man nicht fahren, da irrst du dich. 🙂
Schau mal in § 17 Absatz 2 StVO, eindeutiger hätte man ein Gesetz nicht verfassen können. 😁
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ich habe bei meinem golf xenon verbaut.
habe die phillips blue vision als standlicht, fernlicht und nebelscheinwerfer. die sind mir aber noch nicht weiß genug. wenn das xenon an ist sehen die doch recht gelb aus.
bevor ich jetzt wieder meine komplette beleuchung ändere, hat jemand von den verschiedenen vorgestellten leuchtmitteln fotos, mit xenon-vergleich?
fürs standlicht gibt es doch schon legale LEDs zu kaufen. ich mach fotos für einen verkaufer der die anbietet.
das mit den neblern ist richtig, nur bei schlechter sicht unter 100m. sonst verboten, mit nur standlich, auch verboten! !achtung! allein das man mit standlicht vor den schranken steht (bei ausgeschalteten motor) ist verboten! NSL ist klar 50km/h und naja denkt an die bussgelderhöhung!
mfg günni
Zitat:
Original geschrieben von GolfVI
Nur mit Standlicht darf man nicht fahren, da irrst du dich. 🙂
Schau mal in § 17 Absatz 2 StVO, eindeutiger hätte man ein Gesetz nicht verfassen können. 😁
Das Fahren mit Standlicht ist [nur] dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung, entsprechende Sichtverhältnisse). Daraus folgt, dass das Standlicht im Fahrbetrieb nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist
so einfach wie es für den laien aussieht ist es nicht.
cya
Du hast geschrieben Standlicht darf man I M M E R anlassen, dem ist nicht so. 😉
Was sagt dir, dass sich II auf I S.1 bezieht? Das habe ich noch nie gehört.
Zitat:
Original geschrieben von GolfVI
Du hast geschrieben Standlicht darf man I M M E R anlassen, dem ist nicht so. 😉
das mann bei dunkelheit nicht mit standlicht fahren darf, ist dem gesunden Menschen hoffentlich bekannt.
Zitat:
Original geschrieben von g-ForceOnlan
fürs standlicht gibt es doch schon legale LEDs zu kaufen. ich mach fotos für einen verkaufer der die anbietet.
Schön und gut, aber zeigt dir der Bordcomputer dann nicht einen Fehler an, da die ja nur 1 Watt hat?
die haben schon die checkwiderstände drin... 🙄 (hätte ich doch sonst angesprochen)
nebenbei: warum heist standlich STANDLICHT???? genau weil mans anmacht wenn das auto irgendwo steht!! (stehn ungleich fährt 😁)
leider die verbotenen, aber so sehen die in etwa aus
wenn ich wüsste wo es die legalen gibt würde ich auch die bestellen.