Petition zur Entziehung der Gemeinnützigkeit DUH
Ansich kann ja jeder über den Verein denken, was er möchte. Für mich ist dieser Verein die letzte Abzockerbude. Kassieren vom Staat Zuschüsse, das sie ja "Gemeinnützig" sind/sein wollen. und dieses Geld benutzen sie, um den deutschen Staat zu verklagen und machen uns Dieselfahrern das Leben schwer. Den Sinn/Unsinn von Fahrverboten lasse ich hier mal aussen vor, weil da die Meinungen extrem ausseinander gehen. Nun wurde eine Iniative gegründet, die die Aberkennung der Gemeinnützigkeit dieses Abmahnvereins zum Ziel hat. Hier Petition DUH kann man sich der Petition anschliessen.
Ich hoffe, viele User hier beteiligen sich daran, diesem Verein den Deckmantel der Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Danke an alle, die mitmachen!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 30. November 2018 um 21:49:15 Uhr:
Zitat:
@VauWehler schrieb am 30. November 2018 um 18:32:28 Uhr:
Muss man den kennen? Scheint unwichtig zu seinNur weil du eine Bildungslücke hast, bedeutet das nicht, daß es unwichtig ist. Alle bis dato beschlossenen Fahrverbote haben wir diesem Pseudo-Umwelt-Verein zu verdanken.
Das ist leider inhaltlich völlig falsch. Diese Urteile konnten nur auf Grund der bestehenden Gesetzeslage so ergehen. Oder zweifelt hier jemand ernsthaft an der Unabhängigkeit der deutschen Gerichte?
Die DUH hat hier die Aufgaben der nötigen Weichenstellung übernommen. Eigentlich hätten schon viel früher (seit 2010!) andere Institutionen (Umweltministerium; gibt es das noch?) entsprechende Maßnahmen setzen müssen, um Fahrverbote zu vermeiden. Selbst der frühere Verkehrsminister hat öffentlich (allerdings nach seiner Amtszeit) eingeräumt, dass er Fahrverbote für Diesel rechtlich für zulässig hält.
Ist derzeit der ADAC eigentlich noch ein Verein? Falls ja, wäre hier wesentlich größerer Handlungsbedarf hinsichtlich Entzug der Gemeinnützigkeit.
Scheinbar liegt niemand etwas daran, die Einwohner der Umweltzonen vor den giftigen Abgasen zu schützen. Deren Gesundheit darf scheinbar ungestraft aufs Spiel gesetzt werden. Nur um kurzfristig noch mehr Gewinn für die Autoindustrie generieren zu können.
119 Antworten
Wie du schon schreibst, es ist eine Richtlinie, an der man sich orientieren kann, und gerade, weil der Nachweis der Gesundheitsschädigung durch Stickoxide fehlt, ist das Fahrverbot nicht verhältnismäßig und nicht begründet.
Ein Arbeitnehmer darf an seinem Arbeitsplatz den ganzen Tag bis zu 950 mikrogramm ausgesetzt sein, und der Fußgänger soll mit 60 mg nicht klarkommen. Das ist albern und weltfremd!
Zitat:
@7746frank schrieb am 8. Dezember 2018 um 23:53:15 Uhr:
Will das Thema nochmal hochholen, da es wichtig ist.
Helft, den Sumpf "DUH" auszutrocknen!!!
Daß es ein Verein sein muß, der Recht gegen eine Regierung (!) einklagen muß, ist peinlich genug. Daß diesem Verein nun ggf. noch die Möglichkeiten dazu genommen werden sollen, zeigt die Hilflosigkeit derer, die zwar die Macht, aber nicht das Recht haben.
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 9. Dezember 2018 um 13:26:07 Uhr:
Ein Arbeitnehmer darf an seinem Arbeitsplatz den ganzen Tag bis zu 950 mikrogramm ausgesetzt sein...
Nein, definitiv nicht.
Fakt ist allerdings auch, dass Deutschland das einzige EU Land ist, in dem die Messstationen teilweise den EU-Kriterien nicht entsprechen, weil zB zu nah an Kreuzungen etc.
Es wird also geklagt, dass Messwerte nicht eingehalten werden, die von der EU festgelegt wurden, bewiesen durch Messungen, die den EU Festlegungen NICHT entsprechen.
Klingt vernünftig...
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Das hier ist sinnlos und wie ich bereits sagte ein Thread der zur Teilnahme an der Petition erstellt wurde. Wer über die Petition...streiten will ist hier eigentlich falsch. Mach doch dazu einen eigenen Thread auf und wer Lust und Zeit hat gibt seine Meinung dazu preis. Ich bin aus gegebenen Anlass raus...
Zitat:
@Alex_TSI schrieb am 9. Dezember 2018 um 13:27:52 Uhr:
Fakt ist allerdings auch, dass Deutschland das einzige EU Land ist, in dem die Messstationen teilweise den EU-Kriterien nicht entsprechen, weil zB zu nah an Kreuzungen etc.
Fakt wäre es nur dann, wenn sich das auch belegen ließe.
Zitat:
@golfer0510 schrieb am 9. Dezember 2018 um 13:26:07 Uhr:
Wie du schon schreibst, es ist eine Richtlinie, an der man sich orientieren kann, und gerade, weil der Nachweis der Gesundheitsschädigung durch Stickoxide fehlt, ist das Fahrverbot nicht verhältnismäßig und nicht begründet.Ein Arbeitnehmer darf an seinem Arbeitsplatz den ganzen Tag bis zu 950 mikrogramm ausgesetzt sein, und der Fußgänger soll mit 60 mg nicht klarkommen. Das ist albern und weltfremd!
Nein, die eine EU-Richtlinie ist keine unverbindliche Empfehlung, sondern eine verbindliche Vorschrift, die in nationales Recht umzusetzen ist, oder unmittelbare Wirkung entfaltet. Es gibt also kein Ermessen, es sei denn, die Richtlinie gibt es vor.
Wie bereits weiter vorn dargelegt, ist ein Vergleich mit MAK-Werten vollkommen irrelevant. Der von Dir genannte Wert gilt für 40h, soweit ich weiß. Außerdem ist zu erwarten, dass Kinder, chronisch (Lungen-)Kranke, Schwangere, etc, sich nicht solchen Konzentrationen freiwillig aussetzen bzw. aussetzen dürfen.
Zitat:
@appelgreen schrieb am 9. Dezember 2018 um 13:41:36 Uhr:
Der von Dir genannte Wert gilt für 40h, soweit ich weiß.
Auch nur für
gesundeArbeitnehmer an besonders hoch belasteten Arbeitsplätzen (z. B. in Schweißbetrieben).
Schweißer und Gesund? Selten so gelacht. Schau dir mal ein 50jährigen Schweißer an, gesund sieht anders aus
Bitte die Trolle nicht auch noch füttern...
ErZitat:
@Pit-69 schrieb am 9. Dezember 2018 um 17:08:06 Uhr:
https://mobil.stern.de/tv/...en-ist-voellig-unbedenklich--8444006.html
scheint so ziemlich der Einzige zu sein, der diese Ansicht vertritt.
Anders ist es nicht erklärbar, daß praktisch nur Artikel von ihm im Zusammenhang mit diesem Thema verlinkt werden.
Er? Prof Hetzel oder Prof. Köhler?
Wieviele Experten vom Fach gibt es denn, die sich explizit und dezidiert zum Thema äußern? Der Frauenarzt und Hausarzt oder die "EU" sind da wohl kaum zu in der Lage. Aber egal, es muss ja niemand an der genannten Petition teilnehmen.
Zitat:
@Pit-69 schrieb am 9. Dezember 2018 um 17:25:54 Uhr:
Er? Prof Hetzel oder Prof. Köhler?
Im Zweifelsfall beide.
Es gibt aber erheblich mehr Experten als nur die beiden.
Wo bleiben deren Belege? NICHT Behauptungen...!
Ach ich lass mich doch gerade wieder hinreißen, aber die Zeit ist wirklich zu schade dafür hier heiße Luft auszutaschen.
Die Entscheidung wird an anderer Stelle getroffen und jeder der nchts zu verbergenhat und in unser tolles Rechtssystem vertraut wird doch einer Überprpfung mit einem Lächeln eetgegenblicken.
Und wenn die DUH doch nicht so gemeinnützig sein sollte wie es mancher behauptet und es gerne hätte, wird man damit auch umgehen müssen. Es gab eine Welt vor der DUH und gibt eine danach, das verspreche ich dir. ;D
Zitat:
@Pit-69 schrieb am 9. Dezember 2018 um 17:32:18 Uhr:
Wo bleiben deren Belege? NICHT Behauptungen...!
Daß die beiden nicht liefern können, habe ich schon in diversen anderen Threads angemerkt.
Leider haben sie bis heute keine entsprechenden Belege nachgeschoben.