Petition gegen Deutsche Umwelthilfe - mitmachen :-)
Es kann nicht sein, dass ein kleiner Verein eine Verbotsklage nach der nächsten gegen Diesel und Benziner anstrengt und damit die Verkehrspolitik in D bestimmt und den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv beschädigt. Eine kleine Gruppe will der Gemeinschaft ihren Willen aufzwingen - daher muss diesem Verein die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Auch weil dieser Verein jede Verhältnismäßigkeit missachtet und jedes Gegenargument nicht gelten lässt.
Daher habe ich die Petition unterschrieben:
Link entfernt Moorteufelchen MT-Moderation
Etwas Hintergrundinfo anbei:
Feinstaubdebatte: Deutsche Lungenärzte zweifeln an Grenzwerten
Deutsche Umwelthilfe will Tempo 120 auf deutschen Autobahnen
Link verstösst gegen die NUB daher wurde er gelöscht
Moorteufelchen
Beste Antwort im Thema
Diese Petition ist Schwachsinn. Natürlich darf dieser Verein klagen. Weil Klagen ein Bestandteil des Rechtsstaates ist. Ob dass dann geltenden Rechts ist, entscheiden die Gerichte.
Man sieht anhand der erfolgreichen Klagen, dass Die Politik gesteuert von der KFZ-Industrie-Lobby diese Rechtlichkeit untergräbt.
Über den Sinn und Unsinn diverser Grenzwerte oder Geldbeschaffungsmaßnahmen der DUH mittels Abmahnungen kann man sich Streiten, aber die Klagen um endlich saubere Luft voranzutreiben sollte man in einem Rechtstaat nicht kritisieren, dafür haben wir Gerichte.
844 Antworten
Sieht das so aus, als würd's spürbar weniger werden ?
https://www.handelsdaten.de/.../...mit-feuerwerk-deutschland-zeitreihe
https://de.statista.com/.../
Nöö, es bleibt standhaft auf höchstem Niveau.
Wahrscheinlich sind's nur immer mehr Verkausstellen geworden, weil jeder was von diesem dicken Kuchen abhaben will ;-)
. . . und andere haben weder Kuchen noch Brot :
---> https://www.motor-talk.de/.../...welthilfe-mitmachen-t6513740.html?...
Wenn schon rumstauben, dann mach ich das mit meinem klimaneutralen Holzofen, und hab dafür noch was übrig für 'ne Spende an die Ärmsten der Armen !
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 30. Dez. 2018 um 13:21:09 Uhr:
zumindest wollen sie (DUH) nun auch die Silvesterböllerei verbieten lassen
Erzähl das mal den Leserbriefschreibern meiner gestrigen Zeitung. Die sind so verbissen in ihrer Ansicht, dass ihnen ihr Auto "weggenommen" wird, dass durch deren selektive Wahrnehmung der Tellerrand eine zu große Hürde darstellt und dieses kleine Detail vollkommen übersehen. Diese Leserbriefscheiber fordern die DUH auf, sich gegen die Böllerei stark zu machen statt "direkt gegen Autofahrer zu klagen".
Btw. ich bin hauptsächlich wegen des unsäglichen Lärms gegen Böller.
Dicke Luft zum Jahreswechsel (www.umweltbundesamt.de)
...
Zwischen 100 und 150 Millionen Euro jagen die Deutschen zum Jahreswechsel in die Luft. Dabei werden rund 4.500 Tonnen Feinstaub (PM10) frei gesetzt, diese Menge entspricht in etwa 15,5 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge und circa 2,25 Prozent aller PM10-Emissionen (2016).
...
Eure Googlesuch- und Verlinkungs-Schlachten sind mir ja wurscht.
Aber dazu muss ich noch einen:
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 29. Dezember 2018 um 20:23:19 Uhr:
Völlig unklar, wie man darauf kommen kann, dass Fleischhauer nicht rechtskonservativ sein könnte.
Herr F schreibt Texte und verdient damit sein Geld. Er schreibt das, was sein Auftraggeber verkaufen kann weil die Kundschaft es lesen will. Je mehr Aufgeregtheit -> Aufmerksamkeit ihm dabei zuteil wird, desto besser für Herrn F, seinen Auftraggeber, die linke Maustaste und die anhängende Werbeindustrie.
Soweit so simpel und so alltäglich.
Mit "konservativ" hat Herr F dabei soviel am Hut wie Herr Relotius mit seriöser Berichterstattung. Wer das Geschreibe gar für rechtskonservativ hält, dessen politisches Koordinatensystem endet wohl irgendwo in einem Wurmloch ...
Einen guten und hoffentlich schadstoffarmen Rutsch allen hier.
Und etwas weniger googeln wäre hilfreich:
Eine Sekunde googeln verbraucht 23 Bäume
😁
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Zitat:
@gast356 schrieb am 30. Dezember 2018 um 14:43:19 Uhr:
Dicke Luft zum Jahreswechsel (www.umweltbundesamt.de)
... Menge entspricht in etwa 15,5 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge und circa 2,25 Prozent aller PM10-Emissionen (2016)...
... und nicht nur das. Es kommen ja weitere Schäden und Risiken dazu.
Deshalb ist es konsequent, dass Umweltbundesamt, Ärzte und Behörden, Tier- und Umweltschutzverbände und auch die DUH zu Verzicht aufrufen.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 30. Dezember 2018 um 11:36:19 Uhr:
Zitat:
@ghostrider78 schrieb am 30. Dez. 2018 um 01:57:40 Uhr:
Soso, empfohlen wird also ein Durchschnittswert von 40 µg/m³ im Jahresmittel. Wieviel Zeit des Jahres verbringt der Durchschnittsbürger nochmal im Straßenverkehr? Und: Bei einer angenommenen NOx-Exposition im Bereich des erlaubten Grenzwertes von 950 µg/m³ am Arbeitsplatz, an welchem man an Werktagen 1/3 des Tages verbringt, müßte man den Rest des Jahres welchen Grenzwert einhalten, um die ominöse 40er Grenze nicht zu reißen?
Du willst also die beiden Grenzwerte gleichsetzen oder gar tauschen? Wenn der Grenzwert im Innenraum zu hoch ist, kannst du immerhin effektiv lüften und nach 5 Minuten wieder weiterarbeiten. Das geht draußen im Strassenverkehr nicht.
Der Witz schlechthin ist, dass du die Gründe für die exorbitant hohen Unterschiede auch noch selbst zitierst und es noch nicht mal merkst (Astmathiker vs. Gesunder auf Arbeit).Zu guter letzt lenkst du nur vom Thema ab. Denn die DUH ist ein Abmahnverein, der "nur" auf Durchsetzung geltendes Recht klagt. Die Bestimmung der Höhe der Grenzwerte zählt nicht zu ihren Aufgaben oder Zielen. Da kannst du noch so lange darauf rumreiten.
Ich habe nichts gleichgesetzt. Und auch, wenn der von Dir beschworene Asthmatiker draußen nicht lüften kann, braucht er dennoch nicht den 40er Grenzwert, wie Du mit ein wenig Recherche herausfinden kannst. Das Zustandekommen dieses Wertes und seine Anwendung auf den Straßenverkehr ist ein Witz ohne wissenschaftliche Grundlage- nicht mehr und nicht weniger wollte ich sagen und exakt das sagt der zitierte Wissenschaftler. Den vollständigen Artikel habe ich verlinkt- lesen & verstehen darf jeder selbst.
Zu guter letzt lenke ich nicht vom Thema ab. Freilich ist die DUH ein Abmahnverein, der "nur" auf Durchsetzung geltenden Rechtes klagt. In diesem Fall ist - Legislative sei Dank - das geltende Recht die Ursache für den Schlamassel, da es auf die Einhaltung gewürfelter Grenzwerte besteht.
Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Dieses Gesetz ist für mich irrelevant (weil offenbar unsinnig), solange es keiner durchsetzen will. Und weil die DUH es sich in den Kopf gesetzt hat, diesen Bullshit durchzusetzen, bin ich an jeder pragmatischen Lösung interessiert. Wenn die Petition gegen die DUH eine Möglichkeit ist, das Maß des umgesetzten Unsinns in Deutschland ein wenig zu verringern, dann ist das eine prima Sache. Langfristig bleibt nur zu hoffen, daß irgendeine zukünftige Regierung wieder Menschenverstand walten läßt bei der Gesetzgebung.
Edit 15:32 Uhr: Ersten Absatz entschärft.
Zitat:
@gast356 schrieb am 30. Dezember 2018 um 14:43:19 Uhr:
Dicke Luft zum Jahreswechsel (www.umweltbundesamt.de)...
Zwischen 100 und 150 Millionen Euro jagen die Deutschen zum Jahreswechsel in die Luft. Dabei werden rund 4.500 Tonnen Feinstaub (PM10) frei gesetzt, diese Menge entspricht in etwa 15,5 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge und circa 2,25 Prozent aller PM10-Emissionen (2016).
...
Mehr braucht man zu dem Thema gar nicht zu schreiben, um zu verstehen, dass die DUH bei diesem Ansinnen auf jeden Fall auf dem richtigen Weg ist.
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 30. Dezember 2018 um 14:52:23 Uhr:
Mit "konservativ" hat Herr F dabei soviel am Hut wie Herr Relotius mit seriöser Berichterstattung. Wer das Geschreibe gar für rechtskonservativ hält, dessen politisches Koordinatensystem endet wohl irgendwo in einem Wurmloch ...
Warum muss man seine Unkenntnis derart exponieren?
Praktisch jeder, der es beurteilen kann, sieht Fleischhauer als konservativ. Sogar er selbst sieht sich so. Es ist sein Geschäftsmodell, konservativ zu sein.
Sein autobiographisches Buch heißt mit vollem Titel: "Unter Linken. Von einem, der aus Versehen konservativ wurde."
Seine Kolumne heißt "Der Schwarze Kanal", weil er darin seine "schwarzen" Ansichten zur Weltlage verbreitet. In seiner Kolumne schreibt er auch (Zitat) von "Konservativen wie mir".
Der Freitag schreibt, Fleischhauers Scheidung habe "den konservativen Spiegel-Journalisten" fast vernichtet.
Report München (die kennen sich mit konservativen Positionen bestens aus) bezeichnet Fleischhauer als "zynisch konservativ".
Und Du weißt es besser als alle zusammen? Sogar besser als Fleischhauer selbst? Mit Deiner Fehleinschätzung, Fleischhauer sei nicht konservativ, stehst Du ziemlich allein auf der weiten Welt. Wenn man trotz etlicher Hinweise auf seinen eigenen Irrtum weiterhin von der Richtigkeit seiner Ansichten derart überzeugt ist, zeugt das nicht gerade von der Fähigkeit, Informationen aufnehmen und verarbeiten zu können, auch nicht von der Fähigkeit zur Einsicht.
Fleischhauer nicht als Konservativen zu erkennen, ist ungefähr so, als ob man die AfD unbelehrbar als linksliberal ansieht.
Zitat:
@ghostrider78 schrieb am 30. Dezember 2018 um 01:57:40 Uhr:
...
Wie kam die EU also auf ihren viel niedrigeren Grenzwert? Die Antwort ist ein Paradebeispiel für Kommunikationsstörungen zwischen Wissenschaft und Politik.
...
Die Klassifikation biologisch wirksamer Reaktionen über einen einzigen Grenzwert provoziert - wie immer - leidenschaftliche, auch wissenschaftliche Diskussionen. Das liegt nun mal in der Natur der zugrunde liegenden stochastischen Prozesse, also der Abwesenheit des Determinismus. Das heisst aber auch, dass jeder Grenzwert wissenschaftlich gut begründet werden kann. Also dort, wo Wahrscheinlichkeiten regieren, keiner im absoluten Sinn 'besser' als ein anderer sein kann.
Unbestritten ist jedoch, dass NOx extrem schaden und deren Emission entweder ganz vermieden, oder aber auf ein technisch erreichbares Minumum reduziert werden sollte.
Im Kontext der Emissionen von Dieselmotoren im Automobilbau wäre das mit SCR schon vor wenigstens 15 Jahren möglich gewesen. Sogar sehr effizient: "Es entfernt ca. 90 Prozent der beim Verbrennungsprozess entstandenen Stickoxide nachträglich aus dem Abgas, je nach Anwendung sind sogar noch höhere Reduktionsraten möglich. Zusatzvorteil des SCR-Systems ist eine Partikelreduzierung von bis zu 60 Prozent."
Skandalös ist doch, dass es unsere Legislative offensichtlich nicht vermochte, die Automobilindustrie schon vor 15 Jahren auf den Einbau von SCR Katalysatoren in Dieselfahrzeuge zu verpflichten. Eines Verfahrens, das seit 1974 bekannt ist. In den USA war es ja immerhin ab 2015 mit der Einführung des 'EPA Tier 4 final' auch möglich. Man höre und staune: Sogar für deutsche Automobilbauer. Wären die Automobilunternehmen dieser Strategie schon vor vielen Jahren global gefolgt, hätte es den 'Dieselskandal' und seine Konsequenzen, u.A. Fahrverbote, trotz strengster Grenzwerte nie gegeben.
Über die Gründe der Automobilindustrie, einen anderen Weg eingeschlagen zu haben, lässt sich genüsslich spekulieren. Die tatsächliche Ursache der Fahrverbote liegt jedenfalls nicht in den Grenzwerten. Mit den Fahrverboten muss man sich jetzt abfinden. Stattdessen haben 'Dieselskandal' und Fahrverbote in diesem Land ihre Wurzeln ganz offenbar in einer viel zu engen Verflechtung von Autoindustrie und staatlichen Organen. Wenn wir Vergleichbares in Zukunft vermeiden wollen, sollten wir daran gehen, diese Verflechtung zu lösen. Und uns nicht in Grenzwertdiskussionen verlieren.
Cheers,
DrHephaistos
tja, hätte wäre wenn . . . hinterher ist man halt immer schlauer . . . und heult jetzt, wo das Kind im Brunnen liegt, den (wahrscheinlich auf Wunsch/Drängen der Autoindustrie) unterlassenen/vergebenen Möglichkeiten nach.
SCR-Kat gibt's in größeren Stückzahlen seit 2004 in LKW
und seit 2007 in PKW (Mercedes ab 2007, BMW ab 2008)
https://de.wikipedia.org/.../Selektive_katalytische_Reduktion?...
https://www.motor-talk.de/.../...cheuer-beine-machen-t6448144.html?...
Zitat:
@ghostrider78 schrieb am 30. Dezember 2018 um 01:57:40 Uhr:
Könntest Du mir bitte verraten, auf welcher Seite auf das Zustandekommen des hier diskutierten Grenzwert von 40 µg/m³ eingegangen wird? Mag ja sein, daß ich Tomaten auf den Augen habe.
Oh je! Bis vor ein paar Tagen gab es hier noch Harig58. Der schrieb:
Zitat:
@Harig58 schrieb am 27. Dezember 2018 um 07:40:24 Uhr:
Mir ist es bisher jedenfalls nicht gelungen, einen eindeutigen Beweis in irgendeiner Publikation zu finden.
Als ich ihm daraufhin mehrere Dokumente aus guter Quelle als PDF-Anhang gepostet habe (was durchaus Mühe macht), ist er ohne ein Wort des Dankes verschwunden. - Könnt Ihr nicht zur Abwechslung auch mal selbst finden, wonach Ihr sucht?
Wo Du fündig wirst:
Das Kapitel 12. "Nitrogen dioxide" reicht von Seite 331 bis Seite 394. Auf den 63 Seiten geht es um nichts anderes als NO2 und seine Auswirkungen auf die Gesundheit. Es werden etliche Studien genannnt, die letzendlich zum bekannten Grenzwert führen bzw. ihn bestätigen. Das Unterkapitel "Health Effects" beginnt auf Seite 333 und endet auf Seite 374. Was über die Schädlichkeit von NO2 bei welcher Konzentration bekannt ist, lässt sich darin ausführlich nachlesen.
Der Wert von 40 µg/m³ ist willkürlich, weil er willkürlich sein muss. Er ist eine Abwägung aus Gesundheitsschutz und Praktikabilität, weil eine Reduzierung auf null zwar wünschenswert, aber nicht machbar ist.
Du wirst in dem Dokument aber nicht die klare Formulierung finden, die Du Dir wohl erhoffst, nämlich etwas wie "Aus diesem Grunde haben wir uns für einen Grenzwert von 40 µg/m³ entschieden und nicht für 30 µg/m³ oder 50 µg/m³ ." Doch aus der Lektüre ergibt sich, warum man bei einem Wert in dieser Größenordnung gelandet ist. Folgend mal zwei Auszüge. Aus dem zweiten Absatz geht hervor, dass es Studien gibt, die sogar für eine Verschärfung des Richtwertes sprechen, weil negative Auswirkungen auf die Gesundheit auch unterhalb der 40 µg/m³ feststellbar sind. Bisher reicht die Evidenz aber für eine Absenkung des Richtwertes noch nicht aus.
Zitat:
Rural background concentrations of nitrogen dioxide in industrialized countries have been measured at around 15–30 µg/m3. In urban areas, nitrogen dioxide concentrations exceed 40 µg/m3 as an annual concentration (WHO’s 2000 air quality guideline) in many of the larger cities on all continents.
...
Evidence from animal toxicological studies indicates that long-term exposure to nitrogen dioxide at concentrations above current ambient concentrations has adverse effects. In population studies, nitrogen dioxide has been associated with adverse health effects even when the annual average nitrogen dioxide concentration complied with the WHO annual guideline value of 40 µg/m3 (121). Also,some indoor studies suggest effects on respiratory symptoms among infants at concentrations below 40 µg/m3. Together, these results support a lowering of the annual nitrogen dioxide guideline value. However, since nitrogen dioxide is an important constituent of combustion-generated air pollution and is highly correlated with other primary and secondary combustion products, it is unclear to what extent the health effects observed in epidemiological studies are attributable to nitrogen dioxide itself or to other correlated pollutants. The current scientific literature, therefore, has not accumulated sufficient evidence to change WHO’s 2000 guideline value of 40 µg/m3 for annual nitrogen dioxide concentration
(121).
Damit niemand zurückblättern muss, hänge ich die Quelle nochmal an.
Zitat:
@ghostrider78 schrieb am 30. Dezember 2018 um 01:57:40 Uhr:
hier die Argumente eines Wissenschaftlers: Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Alexander S. Kekulé, Professor für Medizinische Mikrobiologie und Virologie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie Direktor des Instituts für Biologische Sicherheitsforschung in Halle.Er schreibt (u.a. auch zum Zustandekommen des Grenzwertes): "Aus medizinischer Sicht ist der Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) jedoch völliger Unsinn.
(...)
Die US-Umweltbehörde Epa hat deshalb den Grenzwert für Außenluft auf 100 µg/m3 festgesetzt – damit wäre Deutschland weit im grünen Bereich.
Darf ich annehmen, dass Du nur die letzten Seiten gelesen hast? Es kam etwas weiter vorne in diesem Thread schon vor, dass Herr Kekulé zusammen mit Herrn Köhler und ein paar anderen zu den üblichen Verdächtigen gehört, die sich gegen die Erkenntisse fast aller übrigen Wissenschaftler sträuben. Falls Du z. B. auch noch Herrn Walter Krämer bringen möchtest: Auch der ist bereits bekannt, ebenso wie Herr Helmut Greim.
Kekulé ist spezialisiert auf Infektionskrankheiten und Bevölkerungsschutz (Impfungen), beackert also in Halle ganz andere medizinische Bereiche als Umweltmedizin oder Toxikologie. Auch als Laie kann man misstrauisch werden, wenn sich jemand derart außerhalb seines Fachbereiches aus dem Fenster lehnt.
Zitat:
„Die EU-Mitarbeiter hatten die Zahl 40 ungeprüft aus einem Gutachten übernommen, das eine Arbeitsgruppe der amerikanischen Umweltbehörde EPA gerade für die WHO angefertigt hatte. Dabei ist offensichtlich, dass diese Ziffer nicht taugt, um sie auf den Straßenverkehr zu übertragen, sie basiert auf älteren Studien mit Gasherden“, schreibt er [Kekulé] in einem Kommentar auf zeit.de. Das suggeriert: EU-Beamte könnten Gasherde von Autos nicht unterscheiden und hätten im Blindflug Törichtes beschlossen.
Wer sich allerdings durch hunderte Seiten lange historische Dokumente der WHO und der EU arbeitet, dem wird zweierlei klar: Das Lesen macht keinen Spaß. Und so, wie Kekulé es darstellt, ist die Sache nicht gelaufen. Es ist vielmehr so, dass jetzt drei Expertengremien für Luftreinhaltung im Licht der Studien sogar einen niedrigeren Jahresmittelwert anstreben. Zwei davon wurden konkret. So hält die VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft einen empfohlenen Jahresmittelwert von 20 µg NO2/m3 unter Gesichtspunkten der gesundheitlichen Vorsorge für anstrebenswert. Sie ist in Deutschland für die Standardisierung in der Luftreinhaltung zuständig.
Zudem verlangte auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen einen niedrigeren Jahresgrenzwert von 20 µg/m3. Der Rat ist ebenfalls ein umweltpolitisches Schwergewicht, der sich seit Jahrzehnten mit der Stickoxidbelastung beschäftigt und die Bundesregierung in Umweltfragen berät. Und schließlich analysierte eine Expertengruppe im Auftrag der WHO 2013 zahlreiche neue Studien zur Stickoxidbelastung. Sie regte dazu an, die WHO-Richtwerte abzusenken. Der Umweltmediziner Wolfgang Straff vom Umweltbundesamt in Dessau erwartet, dass die WHO diesem Votum folgt: „Sie erarbeitet derzeit neue Richtwerte. Es ist wahrscheinlich, dass diese niedriger als bisher liegen werden.“
Stammt aus der Zeitschrift des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI),
hier der Link.
Auch da steht also wieder, dass es künftig bei NO2 auf einen niedrigeren WHO-Richtwert als die heutigen 40 µg/m³ hinauslaufen kann. Es bringt daher nichts, die 100 µg/m³ aus den USA immer wieder als anstrebsames Beispiel darzustellen.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 30. Dezember 2018 um 15:45:49 Uhr:
...
Du wirst in dem Dokument aber nicht die klare Formulierung finden, die Du Dir wohl erhoffst, nämlich etwas wie "Aus diesem Grunde haben wir uns für einen Grenzwert von 40 µg/m³ entschieden und nicht für 30 µg/m³ oder 50 µg/m³ ." ...
Genau diese oder aber ähnliche Formulierungen a la...
"Bis 40µg/m³ Jahresdurchschnittskonzentration klagte keiner der Probanden(Asthmatiker, Rentner, Schweizer, Amerikaner oder Ratte) über jegliche Beschwerden. Als im 2. Jahr der Studie die Konzentration auf 41µg/m³ erhöht wurde, konnte fast ausnahmslos ein Unbehagen der Probanden festgestellt werden. Häufig wurde das Verlangen, einen Arzt zu konsultieren, deutlich. Einige wenige verspürten Todesängste. Daraufhin wurde die Studie, die im 3. Jahr eine Erhöhung auf 42µg/m³ vorsah, vorzeitig beendet."
...sind aber für Autoforen-user zwingend notwendig.
Klingt blöd, iss aber so...
😉
Zitat:
@ghostrider78 schrieb am 30. Dezember 2018 um 01:57:40 Uhr:
Soso, empfohlen wird also ein Durchschnittswert von 40 µg/m³ im Jahresmittel. Wieviel Zeit des Jahres verbringt der Durchschnittsbürger nochmal im Straßenverkehr? Und: Bei einer angenommenen NOx-Exposition im Bereich des erlaubten Grenzwertes von 950 µg/m³ am Arbeitsplatz, an welchem man an Werktagen 1/3 des Tages verbringt, müßte man den Rest des Jahres welchen Grenzwert einhalten, um die ominöse 40er Grenze nicht zu reißen?
An welchen Arbeitsplätzen gelten denn 950 µg/m³? Dieser Wert gilt für Schweißer, Leute im Stahlwerk oder andere Industriearbeiter, die unvermeidlich einer hohen N02-Konzentration ausgesetzt sind. Für Büroarbeitsplätze gelten 60 µg/m³.
Dazu auch lesenswert:
Zitat:
Der NO2-Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz ist mit 950 µg/m³ deutlich höher als der Langzeitwert von 40 µg/m³ für die Exposition in der Umwelt. Der Grund hierfür ist die Tatsache, dass die wichtigen Risikogruppen für gesundheitliche Schäden, nämlich Patienten, Kinder und alte Menschen nicht am Arbeitsplatz anzutreffen sind. Ferner ist die Exposition auf die Arbeitszeit (ca. 8 Stunden am Tag für 5 Tage) begrenzt, während die Exposition in der Umwelt für 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche stattfindet. Daher ist unstrittig, dass Arbeitplatzgrenzwerte nicht für die Umwelt anwendbar sind.
Quelle:
Expertise zu gesundheitlichen Risiken von Stickstoffdioxid im Vergleich zu Feinstaub und anderen verkehrsabhängigen Luftschadstoffen; Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. H.-Erich Wichmann (Direktor d. Instituts für Epidemiologie i.R., Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt)
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 28. Dezember 2018 um 17:56:05 Uhr:
Ich weigere mich, das Thema ernsthaft mit jemandem zu diskutieren der der Meinung ist...,Zitat:
@reox schrieb am 28. Dezember 2018 um 17:13:09 Uhr:
Wer profitiert von weniger Nox in den Innenstädten?
@weiss-blau
Das ist dein gutes Recht, niemand wird gezwungen, sich mit anderen Meinungen auseinander zu setzen.
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 28. Dezember 2018 um 17:56:05 Uhr:
...dass die Klagerei des Herrn Resch um irgendwelche Grenzwerte in der Gesamtheit auch nur zu einem Gramm weniger NOx führt.
Mittlerweile gibt es zahlreiche Gerichte, die genau diese Thematik gewürdigt und bewertet haben.
Das Gericht hat das beklagte Land NRW verpflichtet, bis zum 1. April 2019 den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Nord hinsichtlich der Stadt Gelsenkirchen fortzuschreiben. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der derzeit gültige Luftreinhalteplan aus dem Jahr 2011 keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation vorsehe, um den Grenzwert schnellstmöglich einzuhalten. Dies gelte auch unter Berücksichtigung des aktuellen Entwurfs für die Fortschreibung des Plans, der nach der Ankündigung der Bezirksregierung Münster zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll. Unter Berücksichtigung des planerischen Gestaltungsspielraums hat sich das Gericht darauf beschränkt, der Bezirksregierung aufzugeben, zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Maßnahmen ein streckenbezogenes Fahrverbot auf der Kurt-Schumacher-Straße anzuordnen.
Laut der Richter sei nur mit solchen kurzfristig wirksamen Maßnahmen die schnellstmögliche Einhaltung des seit dem 1. Januar 2010 verbindlichen Grenzwertes zu erreichen. Dies sei erforderlich, um die bestehende Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung als Folge der Stickoxid-Belastung zu verhindern. Die Fahrverbote seien unverzichtbar, um die Gesundheit der Anwohner, Besucher und Verkehrsteilnehmer zu schützen, begründet das Gericht. Sie seien trotz der damit eingehenden Belastungen für die Bevölkerung und Wirtschaft verhältnismäßig.
Die Verwaltungsgerichte in den von Fahrverboten betroffenen Städten hätten intensiv geprüft, ob es mildere Mittel gäbe, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten und in Ermanglung anderer Möglichkeiten die Fahrverbote als "letztes Mittel" angeordnet, die Verhältnismäßigkeit also sehr wohl beachtet.
Solange du an solchen Verfahren nicht als Kläger oder Beklagter beteiligt bist, darfst du dich auch diesen Meinungen zur NOX-Reduktion ernsthaft verweigern.
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 28. Dezember 2018 um 17:56:05 Uhr:
...
Mein Fazit jedenfalls: Je eher man diesem Verein das Handwerk legt und das Thema mit Vernunft und Augenmaß angeht desto besser.
Die Vernuft- u. Augenmaß-Herangehensweise hätte schon 2010 zur Einhaltung der Grenzwerte führen müssen.