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Als Schweizer mit einem deutschen Auto in die Ferien fahren?

Themenstarteram 8. Juli 2013 um 15:50

Ich will für 2 Wochen in die Ferien fahren und würde das gerne mit dem Fahrzeug meines Bekannten tun. Ich wohne in der Schweiz, und er wohnt in Deutschland und sein Auto ist auch in Deutschland angemeldet, hat somit ein deutsches Kennzeichen. Jetzt wäre meine Frage, ob ich das überhaupt machen darf?

Genügt es, wenn er mir eine Vollmacht gibt, und ich diese dann in einem Notariat verifizieren lasse? Wie sieht es den Versicherungstechnisch aus? Was müsste ich da noch machen? Ich bin tcs Mitglied und momentan ist kein Fahrzeug auf mich angemeldet.

Es wären EU sowie nicht EU Länder mit dabei.

Ich danke euch für ne rasche Antwort.

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25 Antworten
am 8. Juli 2013 um 16:48

Vorsicht, eine deutsche war mit dem in der Schweiz zugelassenen Auto ihres Freundes unterwegs, das wurde bei der Reise von I über A in die Schweiz richtig teuer.

Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt, Steuerhinterhinterziehung und Zollvergehen wurden verhängt.

Wie das als Schweizer mit einem deutschen Auto im grenzübergreifenden Verkehr ausgehen kann, würde ich mit dem Zoll absprechen.

am 8. Juli 2013 um 16:55

Wohin willst du damit in den Urlaub? Nur Europa ausserhalb der Schweiz?

Prinzipiell kannst du mit dem Fahrzeug machen was dein Freund will.

Die "Vollmacht" hat keine Formfpflicht, so lange dein Freund dich fahren lässt hat da niemand was zu melden. Weder innerhalb der EU noch ausserhalb der EU.Es ist ja häufig der Fall, das Eigentümer oder Halter nicht Fahrer oder Besitzer sind.

 

Problematisch ist nur die Verzollung und Versteuerung in der Schweiz.

Wenn du also in Ausland fährst, dann geht das natürlich.

Nur darfst du das Fahrzeug nicht in die Schweiz einfach so einführen. Es gibt zwar günstige Sonderbewilligungen, die sind aber Studierenden und etc. vorbehalten.

Oder allgemeine Lösungen (Zollkennzeichen), die so teuer sind, dass sie sich wieder nicht lohnen.

Generell wir das mit dem Fahrzeug eigentlich problematisch, sobald du das Land betrittst wo du deinen Wohnsitz hast.

In Deutschland Wohnender mit Schweizer Fahrzeug in Deutschland- Geht nicht einfach so.

In Schweiz Wohnender mit Schweizer Fahrzeug in der Schweiz - Kein Problem.

In Schweiz Wohnender mit Deutschem Fahrzeug in der Schweiz - Geht nicht einfach so.

In Schweiz Wohnender mit Deutschem Fahrzeug in Deutschland/EU - Kein Problem.

Etc.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Geht auch nicht.

http://www.beobachter.ch/.../

ich fass mal zusammen: ich fahr mit freunden aus der schweiz zu einer fete. da ich da amtlich einen gebechter habe fährt mein schweizer kumpel meinen wagen und is dann der depp? wen ich als schweizer einen flug nicht erwische etc und mit einem auto aus deutschland in die heimat fahren will bin ich dran?

und da sagt noch einer das nur die deutschen einen an der macke haben.

Nein, dass ist eigentlich überall so. Nicht nur die Deutschen oder die Schweizer haben in der Hinsicht eine Macke.

So funktioniert der Zoll und Steuer nun mal.

Es gibt Ausnahmen in sehr engen Rahmen, aber ich kann z.B. nicht mit dem Schweizer PKW meines Vaters nach Deutschland fahren (theoretisch).

Das wäre erstens das widerrechtliche Einführen eines unverzollten Fahrzeugs und zweitens das Hinterziehen der periodisch anfallenden KFZ-Steuer.

Da der Zoll aber nicht überall ist (und das ist in dem Fall eine Zollangelegenheit) sieht die Realität anders aus. Die Verkehrspolizei interessiert das ggf. auch nicht.

Themenstarteram 8. Juli 2013 um 19:34

Also würde ich z.B. von Deutschland aus (er wohnt ja an der Grenze von deutschland) mit seinem Auto abfahren, also nicht in der Schweiz, dann wäre es kein Problem dann in Europa zu fahren?

Wie sähe es dann mit der Versicherung aus, wenn er mir eine Vollmacht übergeben würde? Würde seine Verischeurng das dann bezahlen?

Ich werde mich morgen auch beim Strassenverkehrsamt informieren, jedoch muss ich schauen, dass ich es zeitlich schaffe, die anzurufen.

So ist es.

Die Versicherung geht auch nicht auf deinen Freund, sondern auf das Fahrzeug. Unabhängig vom Fahrer haftet die Versicherung. Es gibt lediglich Unterschiede bezüglich der Tarifbemessung (ausschluss anderer Fahrer), aber das hat auf die Haftung keinen Einfluss.

Das dein Freund dir also dein Freund das Auto auch mündlich zum Fahren übergibt, macht das keine Probleme.

am 8. Juli 2013 um 19:55

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Vorsicht, eine deutsche war mit dem in der Schweiz zugelassenen Auto ihres Freundes unterwegs, das wurde bei der Reise von I über A in die Schweiz richtig teuer.

Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt, Steuerhinterhinterziehung und Zollvergehen wurden verhängt.

Wie das als Schweizer mit einem deutschen Auto im grenzübergreifenden Verkehr ausgehen kann, würde ich mit dem Zoll absprechen.

An der Geschichte passt irgendwie was nicht. ;) Das Auto war doch in der Schweiz Zugelassen und somit auch kein Problem fuer den Zoll in der Schweiz. Egal ob die Frau Deutsche, Tuerkin oder sonstiger Abstammung war. Das Problem haette bestanden wenn sie Schweizerin mit Deutschem Fahrzeug gewesen waere. Aber sonst?

Muss man das verstehen?

Ich darf doch mit meinem Auto fahren lassen wen ich will (FS vorausgesetzt) ob das nun ein Schweizer ist, der damit in ein anderes Land fährt oder ein meinetwegen Österreicher, der mit meinem deutschen Fahrzeug in die Schweiz reisen will.

Normalerweise ist es doch so, das nur bei einer bestimmten Verbleibedauer (denke nach 3 Monaten dauerhafter Nutzung im Ausland) im jeweiligen Land das Fahrzeug angemeldet werden muss.

Wichtig ist, dass die Versicherung auch weitere Fahrer abdeckt, ansonsten kann es hier zu schwierigkeiten kommen - alles andere wäre doch wirklich Quatsch. Da darfst du dich ja nichtmal vom Bekannten (Schweizer) in der Schweiz mit deinem deutschen Auto heimfahren lassen... (nach dem Zechgelage ins Hotel /Unterkunft versteht sich)

Bitte auch beachten, dass hier ein Unterschied zwischen einer Nutzung von kurzer Dauer (hier 2 Wochen) und einer Einführung/Import vorliegt - da gibt es mit Sicherheit andere Zollvorschriften, ist eigendlich in jedem Land so.

Hier geht es um eine Fereinreise - da darf im Prinzip wirklich nichts dagegensprechen.

am 8. Juli 2013 um 21:07

So lange der Fahrzeughalter mit im Auto sitzt bekommt der Schweizer kein Problem wenn er dich mit einem deutschen Auto in der Schweiz heim faehrt. Im Ausland waere es dann eh Wurst, nur sollte man schauen ob diverse Laender eine Vollmacht vom Halter verlangen.

Ansonsten, es wird nicht nur in der Schweiz teuer als Schweizer Auslaendische Autos zu fahren. Andere Laender haben diese Regelung auch. ;)

Eine Deutsche KFZ-Haftpflichtversicherung haftet immer für alle Fahrer, das ist die Grundlage um eine erlaubte KFZ-Haftpflichtversicherung zu sein!

Das einzige was die Angabe ändert ist die Beitragsbemessung. Ein Unfall mit einem nicht eingetragenen Fahrer kann eine rückwirkende Betragskorrektur um die gegebene Höhe bewirken.

Das hat aber keinen Einfluss auf die Haftung der Versicherung. Das wäre auch im Bereich der Haftpflichtversicherung nicht zulässig.

Themenstarteram 8. Juli 2013 um 21:45

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

So lange der Fahrzeughalter mit im Auto sitzt bekommt der Schweizer kein Problem wenn er dich mit einem deutschen Auto in der Schweiz heim faehrt. Im Ausland waere es dann eh Wurst, nur sollte man schauen ob diverse Laender eine Vollmacht vom Halter verlangen.

Ansonsten, es wird nicht nur in der Schweiz teuer als Schweizer Auslaendische Autos zu fahren. Andere Laender haben diese Regelung auch. ;)

Ja, darum gehts mir ja auch, nicht dass die irgendwie rummucken und keine Ahnung was dann passiert.

Auf jeden Fall danke ich euch für die zahlreichen Antworten und schauen wir mal, wie es im Endeffekt wird. Ich werde ja morgen nochmal genau nachfragen beim Strassenverkehrsamt.

am 9. Juli 2013 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Vorsicht, eine deutsche war mit dem in der Schweiz zugelassenen Auto ihres Freundes unterwegs, das wurde bei der Reise von I über A in die Schweiz richtig teuer.

Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt, Steuerhinterhinterziehung und Zollvergehen wurden verhängt.

Wie das als Schweizer mit einem deutschen Auto im grenzübergreifenden Verkehr ausgehen kann, würde ich mit dem Zoll absprechen.

An der Geschichte passt irgendwie was nicht. ;) Das Auto war doch in der Schweiz Zugelassen und somit auch kein Problem fuer den Zoll in der Schweiz. Egal ob die Frau Deutsche, Tuerkin oder sonstiger Abstammung war. Das Problem haette bestanden wenn sie Schweizerin mit Deutschem Fahrzeug gewesen waere. Aber sonst?

Genau das war das Problem, weshalb das Fahrzeug nicht in die Schweiz gelassen, sondern von den Österreichern, bem Versuch in die Schweiz auszureisen, sichergestellt wurde.

Wenn man sich als Ausländer hinter das Steuer eines in einem anderen Land zugelassenen Fahrzeugs setzt, droht nicht nur an den Grenzen teurer Ärger.

Es sei man hat eine internat. Zulasung am Fahrzeug oder es ist ein Miet-/Leihwagen von Sixt oder anderen, dann ist man aus dem Schneider..

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