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Deutscher mit ausländischem Fahrzeug geblitzt

Themenstarteram 13. November 2013 um 18:41

Person A ist Luxemburger und wohnt in Luxemburg und hat in Luxemburg ein Auto angemeldet. Person B ist Deutscher und wohnt in Deutschland und fährt mit dem Fahrzeug von Person A in Deutschland (nach Abzug aller Tolleranzen) außerhalb geschlossener Ortschaften 31 km/h zu schnell und wird geblitzt. Person A kriegt nach ein paar Wochen einen Zeugenfragebogen nach Hause. Person A gibt an selbst gefahren zu sein. Die Behörde antwortet, kann nicht sein, da auf dem Bild eindeutig ein Mann zu sehen ist und Person A kein Mann ist. Person A beschließt daraufhin erstmal nichts weiter zu unternehmen. Mehr als 3 Monate nach der eigentlichen Tat bekommt Person A nun plötzlich doch einen Bußgeldbescheid von der Behörde + ca. 30€ Gebühren (es steht immernoch der Hinweis dabei, dass eindeutig ein Mann zu erkennen ist.) Ist das reine Fliegenfängerei, sprich wenn A nich rechtzeitig widerspricht wird der Bescheid rechtskräftig und die Behörde kann ihre Kohle eintreiben oder haben die tatsächlich was gegen den Halter A in der Hand?

Beste Antwort im Thema
am 13. November 2013 um 19:03

Wenn man keine 100€ zuviel übrig hat, muss man halt so fahren, das man kein zusätzliches Beförderungsentgelt zahlen muss. Spart dann auch noch Sprit. Die familiäre Situation hat mit dem Willen den Verursacher zu ermitteln rein gar nichts zu tun. Verjährt wäre es, wenn das ERSTE Schreiben (Anhörungsbogen) den Halter zu spät erreicht hätte. Das Datum des zweiten eigentlichen Bussgeldbescheids ist für eine Verjährung nicht relevant.

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am 13. November 2013 um 18:44

Person A soll einfach angeben, dass ihr luxemburgischer Lebenspartner oder wer auch immer männliches aus Luxemburg gefahren ist und bezahlen. Punkte werden gegenüber Ausländern nicht vollstreckt, dafür ist die Gebühr in der Regel doppelt so hoch.

Alternativ kannst du natürlich auch Person A sagen, dass sie dich als Fahrer nennen soll und du lebst mit dem Punkt.

Themenstarteram 13. November 2013 um 18:59

Wenn man aber grad mal keine über 100€ zu viel übrig hat und die beiden verlobt sind war ich bis jetzt der Auffassung dass die Chance, dass B ermittelt wird gegen 0 geht (zumal die Sache eigentlich nach 3 Monaten verjährt sein müsste?)

Mich schockiert die Tatsache, dass gegen A jetzt ein Bußgeldbescheid auferlegt wurde, obwohl sie selbst festgestellt haben, dass sie es nicht war. Übersehe ich hier irgendwas???

am 13. November 2013 um 19:03

Wenn man keine 100€ zuviel übrig hat, muss man halt so fahren, das man kein zusätzliches Beförderungsentgelt zahlen muss. Spart dann auch noch Sprit. Die familiäre Situation hat mit dem Willen den Verursacher zu ermitteln rein gar nichts zu tun. Verjährt wäre es, wenn das ERSTE Schreiben (Anhörungsbogen) den Halter zu spät erreicht hätte. Das Datum des zweiten eigentlichen Bussgeldbescheids ist für eine Verjährung nicht relevant.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Ist das reine Fliegenfängerei, sprich wenn A nich rechtzeitig widerspricht wird der Bescheid rechtskräftig und die Behörde kann ihre Kohle eintreiben oder haben die tatsächlich was gegen den Halter A in der Hand?

...natürlich muß er gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen. Ist aber kein Problem, da er/sie ja nicht gefahren ist. Halterhaftung gibt es in D nicht. Ansprüche gegen B sind zwischenzeitlich verjährt.

N.T.

Themenstarteram 13. November 2013 um 19:24

vielen Dank Enterich, damit bekräftigst du mich. Dass Sie Einspruch einlegen muss war mir durchaus bewusst, allerdings finde ich die Methode sehr fragwürdig hier einfach mal auf gut Glück einen Bußgeldbescheid gegen den Halter zu verhängen, vlt klappts ja, obwohl es nicht rechtens ist. Und das von der Staatsmacht?!

Widerspruch ist verfasst und geht morgen per Einschreiben mit Rückantwort an die entsprechende Stelle.

Themenstarteram 13. November 2013 um 19:27

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Wenn man keine 100€ zuviel übrig hat, muss man halt so fahren, das man kein zusätzliches Beförderungsentgelt zahlen muss. Spart dann auch noch Sprit. Die familiäre Situation hat mit dem Willen den Verursacher zu ermitteln rein gar nichts zu tun. Verjährt wäre es, wenn das ERSTE Schreiben (Anhörungsbogen) den Halter zu spät erreicht hätte. Das Datum des zweiten eigentlichen Bussgeldbescheids ist für eine Verjährung nicht relevant.

Stimmt so nicht, Verjährung verlängert sich nur wenn der Beschuldigte innerhalb der Frist benachrichtigt wird oder gegen ihn ermittelt wird. Person B hat aber noch nichts von denen gehört (wie denn auch?).

Deine tolle Rechnung mit dem Spritt zweifel ich auch mal stark an, da hier mitten auf der Landstraße vor einem Tunnel von 120 auf 70 gebremst wird und nach dem 50m langen Tunnel ist wieder 120. Da hätte man durch das Beschleunigen nach dem Tunnel von 70 hoch mit Sicherheit deutlich mehr verbrannt als mit durchrollen, so wie es B gemacht hat, aber danke für den Spartipp.

am 13. November 2013 um 19:33

Kein Problem, man ist stets gern zu Diensten. Muss mich allerdings korrigieren. Für 31km/h drüber gibt es für Person B 3 Punkte in Flensburg, nicht nur einen.

am 13. November 2013 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Person A soll einfach angeben, dass ihr luxemburgischer Lebenspartner oder wer auch immer männliches aus Luxemburg gefahren ist und bezahlen. Punkte werden gegenüber Ausländern nicht vollstreckt, dafür ist die Gebühr in der Regel doppelt so hoch.

Alternativ kannst du natürlich auch Person A sagen, dass sie dich als Fahrer nennen soll und du lebst mit dem Punkt.

Ist das immer noch so? Ich bekam vor ca. Zwei Jahren für 23 km/h drüber ausserorts ( können auch 26 gewesen sein, ich weiss es nicht mehr so genau) neben der Busse von 70 Euro plus 23 Euro Gebühren auch einen Punkt gutgeschrieben. Mindestens stand das so auf dem Bussgeldbescheid.

Themenstarteram 13. November 2013 um 19:43

supra was meinst du mit: "Ist DAS immernoch so?" bist du auch EU Ausländer?

ab 21 km/h gibts in Deutschland einen Punkt ab 2 * 26 km/h innerhalb von einem Jahr zusätzlich ein 1-monatiges Fahrverbot (nur als Zusatzinfo).

Kann auch sein, dass Ausländer diese Punkte in Deutschland bekommen, kann einem aber solang man nicht so oft in Deutschland ist ja relativ egal sein. Und ein Fahrverbot gilt in der Regel auch nur in Deutschland nicht im Heimatland. So kenne ich es.

am 13. November 2013 um 20:05

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

supra was meinst du mit: "Ist DAS immernoch so?" bist du auch EU Ausländer?

ab 21 km/h gibts in Deutschland einen Punkt ab 2 * 26 km/h innerhalb von einem Jahr zusätzlich ein 1-monatiges Fahrverbot (nur als Zusatzinfo).

Kann auch sein, dass Ausländer diese Punkte in Deutschland bekommen, kann einem aber solang man nicht so oft in Deutschland ist ja relativ egal sein. Und ein Fahrverbot gilt in der Regel auch nur in Deutschland nicht im Heimatland. So kenne ich es.

Zum Glück kann ich die Frage ob ich ein EU Ausländer bin verneinen. Ich bin Schweizer ;)

Ich hatte das auch so im Kopf das die Busse verdoppelt wird bei einem Ausländer, da dieser sich keine Punkte verdienen kann. Darum war ich auch sehr überrascht als meine Busse damals nicht verdoppelt wurde, ich aber dafür einen Punkt bekommen habe.

Meine Frage: "ist das immer noch so?", hat sich auf die Verdopplung der Busse anstelle von Punkten bezogen.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Deine tolle Rechnung mit dem Spritt zweifel ich auch mal stark an, da hier mitten auf der Landstraße vor einem Tunnel von 120 auf 70 gebremst wird und nach dem 50m langen Tunnel ist wieder 120. Da hätte man durch das Beschleunigen nach dem Tunnel von 70 hoch mit Sicherheit deutlich mehr verbrannt als mit durchrollen, so wie es B gemacht hat, aber danke für den Spartipp.

Rechtzeitig vom Gas gehen, danach wieder beschleunigen, das spart Sprit, aber wer 120 auf der Landstraße (?) fährt und mit Tacho 110 im 70er-Limit (105 wurden immerhin gemessen, wenn 31 zu viel vorgeworfen werden), der hat eindeutig zu viel Geld.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Ist das reine Fliegenfängerei, ...

Ja, für geistige "editiert - twindance", die es nicht packen das Limit einzuhalten und dann mit Argumenten von wegen "habe keine 100 € übrig" und "wenn ich von 120 auf 70 abbremse und wieder auf 120 beschleunige verbrauche ich mehr" ankommen.

 

PS:

 

Die "Staatsmacht" hat schon Recht mit ihrem Tun oder hast du Bock auf noch mehr geistige "editiert-twindance", die mit ausländischen Fahrzeugen unsere Straßen unsicher machen?

 

Sorry, zahl den Bescheid oder nicht, winsel beim Anwalt oder Automobilclub (da gibt es Experten), aber bring hier nicht noch mehr solche "Ausreden". Wenn man wenigstens zu seinem Tun stehen würde und sich nicht noch als Opfer der Staatsmacht darstellen würde.

 

Bitte auf Provokationen und Beleidigungen verzichten  -  danke, twindance/MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von achjaso

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Deine tolle Rechnung mit dem Spritt zweifel ich auch mal stark an, da hier mitten auf der Landstraße vor einem Tunnel von 120 auf 70 gebremst wird und nach dem 50m langen Tunnel ist wieder 120. Da hätte man durch das Beschleunigen nach dem Tunnel von 70 hoch mit Sicherheit deutlich mehr verbrannt als mit durchrollen, so wie es B gemacht hat, aber danke für den Spartipp.

Rechtzeitig vom Gas gehen, danach wieder beschleunigen, das spart Sprit, aber wer 120 auf der Landstraße (?) fährt und mit Tacho 110 im 70er-Limit (105 wurden immerhin gemessen, wenn 31 zu viel vorgeworfen werden), der hat eindeutig zu viel Geld.

Zitat:

Original geschrieben von achjaso

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Ist das reine Fliegenfängerei, ...

Ja, für geistige "Tieffliegen", die es nicht packen das Limit einzuhalten und dann mit Argumenten von wegen "habe keine 100 € übrig" und "wenn ich von 120 auf 70 abbremse und wieder auf 120 beschleunige verbrauche ich mehr" ankommen.

 

PS:

 

Die "Staatsmacht" hat schon Recht mit ihrem Tun oder hast du Bock auf noch mehr geistige "Tieffliegen", die mit ausländischen Fahrzeugen unsere Straßen unsicher machen?

 

Sorry, zahl den Bescheid oder nicht, winsel beim Anwalt oder Automobilclub (da gibt es Experten), aber bring hier nicht noch mehr solche "Ausreden". Wenn man wenigstens zu seinem Tun stehen würde und sich nicht noch als Opfer der Staatsmacht darstellen würde.

Den Fehler beging doch die Staatsmacht, indem sie dort Limitschilder aufgestellt hat:D Es schleift sich immer mehr ein, dass man trotz nachgewiesener OWI die Schuld immer bei Anderen sucht bzw. sich wie eine Schlange windet, um das Bußgeld zu umgehen. Wenn € 100 schon eine große Hürde darstellen, sollte man das Autofahren einfach lassen, denn die nächste Tankfüllung könnte ja schon wieder Probleme bereiten:p

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Person A kriegt nach ein paar Wochen einen Zeugenfragebogen nach Hause. Person A gibt an selbst gefahren zu sein. Die Behörde antwortet, kann nicht sein, da auf dem Bild eindeutig ein Mann zu sehen ist und Person A kein Mann ist.

Möglicherseise kann der Halter wegen einer uneidliche Falschaussage im Sinne des § 153 StGB angezeigt werden.

 

 

http://www.kanzlei-kaempf.net/.../

 

Ich zitiere mal aus der Quelle: "Die Falschaussage setzt eine Aussage vor einem Gericht oder einer anderen Stelle, die zur eidlichen Vernehmung befugt ist, voraus". Das ist hier definitiv nicht gegeben.

Man darf niemand anderen Beschuldigen, sich selbst aber sehr wohl.

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