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Petition zur Änderung der StVo

Themenstarteram 3. Juli 2013 um 17:54

Bekanntlich dürfen LKW auf Landstraßen nach §3 StVO nur 60 km/h fahren. Meiner Meinung nach macht diese Regelung keinen Sinn und ist hinsichtlich der Verkehrssicherheit kontraproduktiv. Ich habe daher eine Petition in den Bundestag eingereicht, die eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h fordert. Wer der gleichen Meinung ist, darf gerne mitzeichnen.

https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_42989.nc.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von alexauto321

Bekanntlich dürfen LKW auf Landstraßen nach §3 StVO nur 60 km/h fahren.

Das gilt aber nur für LKW über 7,5 t zGG.

Danke Drahkke, danke!

Was wären wir nur ohne User wie dich.

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Zitat:

Original geschrieben von alexauto321

Bekanntlich dürfen LKW auf Landstraßen nach §3 StVO nur 60 km/h fahren.

Das gilt aber nur für LKW über 7,5 t zGG.

Hmm - ist aus meiner Sicht eine zweischneidige Sache. Wenn praktisch kein Gegenverkehr ist, ist es Wayne, ob man bei eigenen 100 einen Vordermann hat, der 60 oder 80 fährt.

Wenn es zu viel Gegenverkehr zum Überholen gibt, geht es bei 80 flotter weiter.

Aber: Wenn es "mittelmäßig" viel Gegenverkehr gibt, kommt man an einem Truck (oder den anderen Fahrzeugklassen) einfacher vorbei, wenn die nur 60 fahren.

am 3. Juli 2013 um 18:36

Iwo denke ich, dass dein Vorhaben in der Versenkung landet und nicht wirklich sinnvoll ist!

1. Zeig mir mehr als die paar wenige Lkw die sich an das Tempolimit halten!

Die meisten fahren doch jetzt schon schneller als die eigentlich genehmigten 60 km/h

2. Was soll die Anhebung für die Sicherheit bringen?

- an wie Lkw der 60 fährt in ich doch schneller vorbei als an eine mit 80

- Mein Tempoüberschuss beträgt Ann doch nur noch 20 und nicht mehr 40

> was ist nun gefährlicher?

 

@drahkke:

In seiner Petition steht doch ü 7,5t!

Hallo,

denke nicht das diese Petition Erfolg haben wird.

1.) nicht das Tempo der LKW ist das Problem, sondern der der überholt und nicht aufpasst.

Ein LKW der 60 fährt lässt sich mit einem PKW leichter überholen, als einer der mit 80 fährt. Die Überholstrecke verlängert sich, die Geschwindigkeitsdifferenz der PKW--LKW verringert sich.

2.) Zeitersparnis ist zu vernachlässigen

3.) Lärmbelästigung, Abgasbelästigung, Erschütterungen,Auswirkungen auf den Straßenkörper erhöhen sich. Und das nur, damit der Lebensmittellaster 5 Minuten früher an der Rampe steht?

4.) Wird es dadurch noch mehr Mautflüchtlinge geben, die dann den Verkehr auf den Verbindungsstraßen vollstopfen. Die Einnahmen aus der Maut sinken, Instandhaltungskosten steigen.

5.) Wer das nicht peilt, das auf der rechten Autobahnspur nur mit 60 gefahren wird, pennt.

Langsame Schwertransporte haben eh "Begleitschutz" und seit meinem FS-Erwerb in 1994 hab ich weder Schausteller mit mehr als einem Anhänger noch Landwirte mit ihrem Traktor+2 Hänger über die Autobahn fahren sehen. (A61 Hunsrück, Eifel).

Selbst wenn der Gesetzgeber hingeht und Zugmaschine+2 Anhänger für den gewerblichen Transport erlaubt ergibt sich kein Gewichtsvorteil, da in beiden Fällen ZM+2 Hänger und z.b. Hängerzug bei 40to Gesamtgewicht im Regelfall Feierabend ist. Der Transporteur kann hier also nicht mehr Masse transportieren. Evtl. im Vorteil wären da nur die ganzen "Volumen-Fahrer" also Styropor, Dämmstoffe, da diese ihr Gesamtgewicht meist nicht ausreizen können.

Welcher LKW über 7,5 t fährt auf den Landes - Bundesstraßen denn 60 km/Std ? Unter 80 läuft da nix. Oder anders ausgedrückt, so wie auf den Autobahnen mit 20 drüber gefahren wird, so ist es auch auf den Bundesstraßen.

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von alexauto321

Bekanntlich dürfen LKW auf Landstraßen nach §3 StVO nur 60 km/h fahren.

Das gilt aber nur für LKW über 7,5 t zGG.

Danke Drahkke, danke!

Was wären wir nur ohne User wie dich.

am 3. Juli 2013 um 19:56

Ich bin selbst Lkw Fahrer und zeichen da nicht mit in der Regel wird doch schon eh 70km/h gefahren, wenn dann 80 km/h erlaubt sein sollte fahren alle Anschlag Begrenzer 90 km/h und das ist für einen 40t in so einem dicht besiedelten Land wie Deutschland einfach zu schnell, dann landen noch mehr Lkw im Graben,du brauchst dir nur einmal die B213 von Lingen bis zur A 27 anschauen wieviele rasende NL und D und S dort jährlich verunglücken.

 

Es geht hier ja nicht um das Tempo sondern im Falle x das Tempo auf 0 zu bekommen, und wer als Lkw Fahrer noch kein Sicherheitsfahrtraining gemacht hat weiß garnicht wie so ein 40t bei Vollbremsung reagiert bzw wie lang der Bremsweg ist

 

Abe wir können ja mal einen Test machen  wie  lange ist der Anhalteweg eines beladenen Lkw ?

 

Anhalteweg  eines beladenen 40t bei 60km/h = 39.8m

Anhalteweg  eines beladenen 40t bei 80km/h =   ? m

 

 

Themenstarteram 3. Juli 2013 um 23:12

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ich bin selbst Lkw Fahrer und zeichen da nicht mit in der Regel wird doch schon eh 70km/h gefahren, wenn dann 80 km/h erlaubt sein sollte fahren alle Anschlag Begrenzer 90 km/h und das ist für einen 40t in so einem dicht besiedelten Land wie Deutschland einfach zu schnell, dann landen noch mehr Lkw im Graben,du brauchst dir nur einmal die B213 von Lingen bis zur A 27 anschauen wieviele rasende NL und D und S dort jährlich verunglücken.

Es geht hier ja nicht um das Tempo sondern im Falle x das Tempo auf 0 zu bekommen, und wer als Lkw Fahrer noch kein Sicherheitsfahrtraining gemacht hat weiß garnicht wie so ein 40t bei Vollbremsung reagiert bzw wie lang der Bremsweg ist

Abe wir können ja mal einen Test machen  wie  lange ist der Anhalteweg eines beladenen Lkw ?

Anhalteweg  eines beladenen 40t bei 60km/h = 39.8m

Anhalteweg  eines beladenen 40t bei 80km/h =   ? m

Der Anhalteweg ist von deiner Reaktionszeit, der Schwellzeit der Bremsanlage und dem eigentlichen Bremsweg mit maximaler Verzögerung abhängig. Während sich bei Verdoppelung der Geschwindigkeit der Reaktionsweg verdoppelt, vervierfacht sich der Bremsweg.

Bis in die 90er Jahre hatten LKW konventioneller Druckluftbremsanlagen, die eine erhebliche Schwellzeit hatten. Daraus resultierten geringfügig längere Bremswege gegenüber einem PKW. Heutige Zugmaschinen und Anhänger verfügen über EBS Bremsysteme mit entsprechend geringer Schwellzeit.

Bremsanlagen an LKW sind heutzutage so ausgelegt, dass sie auch bei einer geringen Überladung und sehr hohem Reibwert der Straße bis an die ABS Regelgrenze kommen. Die Reibwerte für LKW-Reifen und PKW-Reifen sind etwa gleich hoch.

Die übertragbare Reibungskraft ist unabhängig von der Aufstandsfläche.

Der Bremsweg ist nicht abhängig vom Fahrzeuggewicht, sofern maximal die mögliche Bremsleistung der Bremsanlage über der maximal zu übertragenden Reibungskraft liegt.

Aus den oben genannten Gründen resultiert ein etwa gleich langer Bremsweg von PKW und LKW.

Auch wenn der Typ im Video Scheiße labert, ein kleiner Vergleich zwischen LKW (EBS-Druckluftbremse) und Transporter (hydraulische Bremse):

http://www.youtube.com/watch?v=UL7A6Fb8AGw

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Iwo denke ich, dass dein Vorhaben in der Versenkung landet...

Da gehörts auch hin!

Worin soll der Vorteil bestehen, wenn LKW auf LS schneller fahren dürfen?

Wer vorbei will wird ohnehin den LKW überholen, ob er nun kanpp 70 oder knapp 90 fährt.

Dann ist es schon besser, der überholte fährt langsamer.

Werden 80 erlaubt werden alle wie auch auf der Autobahn um die 90 fahren.

"Legal" zu überholen ist auf einer LS dann eigentlich nicht mehr möglich:

Zitat:

Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

@TE: Leider gehts auf Landstrassen (im Gegensatz zu Autobahnen) nicht immer nur geradeaus.

Und in so manch einer hinterhältigen Kurve dürfte manch 40 Tonner, der mit gut 80 km/h daher kommt zügig ins Rudern kommen. Da hilft dann auch der Bremsweg nix.

Nee nee, das ist schon ganz gut so wie es ist.

Vielmehr sollte endlich das lange überfällige generelle Überholverbot für LKW auf ALLEN Straßen eingeführt werden, dann wärs sogar noch etwas besser.

Naja mit hinterhältigen Kurven würde ich nicht argumentieren, das muß der LKW bei 60 auch und der PKW Fahrer bei "keine Begrenzung / 100" auch.

Aber das mit dem Überholen sollte eigentlich Grund genug sein.

Wenn ein LKW "echte" 60 fährt - oder + X (wer will ihm das verbieten... - außer mir ;) )

dann hat der normale Verkehrsteilnehmer 70-80 aufm Tacho - je nach Abweichung.

Jetzt stell dir das mit 80 vor...

Also werden LKW wohl ihre 89 auf der Landstraße fahren - und wie willst du dann noch überholen?

Eigentlich brauchst du gar nicht mehr überholen... :D

Wir können auch ein 80 für alle einführen? Abbau von Geschwindigkeitsunterschieden. ;)

am 4. Juli 2013 um 6:49

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ich bin selbst Lkw Fahrer und zeichen da nicht mit in der Regel wird doch schon eh 70km/h gefahren, wenn dann 80 km/h erlaubt sein sollte fahren alle Anschlag Begrenzer 90 km/h und das ist für einen 40t in so einem dicht besiedelten Land wie Deutschland einfach zu schnell, dann landen noch mehr Lkw im Graben,du brauchst dir nur einmal die B213 von Lingen bis zur A 27 anschauen wieviele rasende NL und D und S dort jährlich verunglücken.

Es geht hier ja nicht um das Tempo sondern im Falle x das Tempo auf 0 zu bekommen, und wer als Lkw Fahrer noch kein Sicherheitsfahrtraining gemacht hat weiß garnicht wie so ein 40t bei Vollbremsung reagiert bzw wie lang der Bremsweg ist

Abe wir können ja mal einen Test machen  wie  lange ist der Anhalteweg eines beladenen Lkw ?

Anhalteweg  eines beladenen 40t bei 60km/h = 39.8m

Anhalteweg eines beladenen 40t bei 80km/h = ? m

Mit EBS auch annähernd 40m (selbst miterlebt).

Da das System auch auswertet, wie schnell man reintritt, wird entspr. die Bremse angesteuert (analog Pkw wo ein schneller Tritt das hydraulische System mit Überdruck ansprechen läßt).

Interessant würde es, wenn das EBS-ABS sich wegschaltet weil defekt im Steuerkreis.

Dann hat man die alte Druckluftbremse mit entspr. Verzögerungszeit, aber viel Bums.

Und wer dann nicht manuell bremsen gelernt hat, hat ein Problem!!!!

am 4. Juli 2013 um 7:02

Bei einem mittleren Verzögungswert von 6m/s² komme ich auf 63,4 m Anhalteweg (Bremsweg 41.2m + Reaktionsweg 22.2m)

am 4. Juli 2013 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ich bin selbst Lkw Fahrer und zeichen da nicht mit in der Regel wird doch schon eh 70km/h gefahren, wenn dann 80 km/h erlaubt sein sollte fahren alle Anschlag Begrenzer 90 km/h und das ist für einen 40t in so einem dicht besiedelten Land wie Deutschland einfach zu schnell, dann landen noch mehr Lkw im Graben,du brauchst dir nur einmal die B213 von Lingen bis zur A 27 anschauen wieviele rasende NL und D und S dort jährlich verunglücken.

Es geht hier ja nicht um das Tempo sondern im Falle x das Tempo auf 0 zu bekommen, und wer als Lkw Fahrer noch kein Sicherheitsfahrtraining gemacht hat weiß garnicht wie so ein 40t bei Vollbremsung reagiert bzw wie lang der Bremsweg ist

Abe wir können ja mal einen Test machen  wie  lange ist der Anhalteweg eines beladenen Lkw ?

Anhalteweg  eines beladenen 40t bei 60km/h = 39.8m

Anhalteweg  eines beladenen 40t bei 80km/h =   ? m

Auch auf die Gefahr hin, wieder verbal verdroschen zu werden ... genau DAS ist auch ein Problem. Und jetzt kommt mir nicht mit Tachoabweichung und so einen Schrott ... klar, die mag vielleicht existieren. Aber es kann einfach nicht als gegeben vorausgesetzt werden, dass jeder die kennt.

Maximal 80 heißt nunmal maximal 80 und nicht 81, 85 oder 90.

Achja, sorry, war ja offtopic ...

Ich bin grundsätzlich für diese Petition. Begründung: Auf bestimmten außerörtlichen Strecken werden 40-Tonner auf Tempo 60 runtergezwungen. Innerorts (bei entsprechender Beschilderung, z. B. gibt es durchaus innerörtliche 70er-Strecken) ist es denselben Fahrzeugen aber erlaubt, schneller (als 50 oder 60) zu fahren, um den innerstädtischen Verkehrsfluss nicht zu behindern.

Da frage ich mich doch, wo ein Crash bei über 60 wahrscheinlich schlimmer ist. Innerorts oder außerorts auf der Landstraße? ...

am 4. Juli 2013 um 9:56

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

 

Da frage ich mich doch, wo ein Crash bei über 60 wahrscheinlich schlimmer ist. Innerorts oder außerorts auf der Landstraße? ...

natürlich außerorts, wenn dort Bäumr oder Schutzplanken stehen!

Ansonsten sind die Folgen und die Schwere gleich ( vernachlässigen wir mal die geringere Anschnallquote in der Stadt!).

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