Passt das Scirocco-Lenkrad in den Polo?
Hallo zusammen,
ist momentan nur so'ne Gedankenspielerei, aber vielleicht interessierts auch andere hier:
Passt das MF-Lenkrad vom Scirocco einfach in einen Polo mit MFL?
Ich hab nen Polo Highline mit Leder-MFL und hätte nun Interesse an so einem Teil hier, weils IMO einfach geil aussieht und mit Sicherheit noch griffiger ist:
http://cgi.ebay.de/.../350423201777?...
Passt das Teil einfach Plug-and-Play-mäßig in meinen Polo?
Wenn ja noch eine weitere Frage zu den MF-Tasten auf der RECHTEN Speiche: Funzen die dann mit meinem RNS310 auch? Wenn ich das richtig sehe, sind die eigentlich für die Menüsteuerung des RCD510 - aber vielleicht ist der Kabelbaum/Bus ja identisch und das RNS310 funzt damit ebenfalls, sobald es diese Tasten "findet" oder muß schlimmstenfalls umcodiert werden?
Hat jemand mit all diesen Dinge Erfahrung?
Kann man das selber tauschen oder sollte man das doch besser in der Werkstatt machen lassen?
Danke schonmal und weiterhin an alle gute Fahrt durch den Schnee! 😉
Gruß
Cyberguy
Beste Antwort im Thema
@ Streetdevil:
Danke für den Link.
Allerdings ist der ja wirklich nur für Leute interessant, die bisher noch KEIN MFL in ihrem Polo hatten.
Wenn man dies jedoch schon hat, so soll es ja, wie Du auch selber schreibst, einfach per Plug&Play austauschbar sein.
Was mich jedoch nach ein wenig Einlesen ins Thema viel mehr interessieren würde ist, wo man die oft zitierte Konformitätserklärung von VW herbekommen kann - die hat nämlich wohl noch niemand gesehen, was bedeutet, daß alle, die hier ein Scirocco-Lenkrad in ihrem Polo verbaut haben, seitdem ein Auto ohne Betriebserlaubnis fahren.
Einerseits kann ich mir das nicht wirklich vorstellen, gerade weil der Polo GTI soweit ich weiß ja nun ebenfalls das Scirocco-Lenkrad hat. Andererseits habe ich nicht wirklich Lust darauf, wenn doch mal durch nen blöden Umstand ein Unfall, schlimmstenfalls noch mit Personenschaden, passieren sollte, bis an mein Lebensende zahlen zu dürfen, weil sich herausgestellt hat, daß ich in einem Auto ohne Betriebserlaubnis unterwegs war und somit kein Versicherungsschutz bestanden hat.
Hat irgendwer, der hier mit Scirocco-Lenkrad unterwegs ist, seines schon irgendwie/irgendwo eingetragen - sprich: eine Betriebserlaubnis bekommen?
Wenn das nicht möglich ist, ist das Thema für mich persönlich nämlich durch...
Gruß
Cyberguy
71 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BK3D
Wie VAGCruiser schon sagte ist dies eigentlich garnicht legal zu machen ^^ hab das selbe Lenkrad + Airbag von diesem Mitarbeiter mir reservieren lassen da es sonst einfach zu teuer ist.Es wird wohl kein Polizist merken das es sich um ein anderes Lenkrad etc handelt da VW Zeichen etc. außer er kennt sich damit aus. Das Risiko nehme ich auch in Kauf da sicherlich durch das Lenkrad keine Gefahr ausgeht 😉
lg beN
so siehts aus, wo kein Kläger da kein Richter ! 😉 Für mich ist es jedenfalls absolut kein Risiko.....
Gewisse Aussagen hier sind nur bedingt richtig.
Der Handel mit Neuen Airbageinheiten ist nicht verboten. Dies betrifft nur gebrauchte Airbageinheiten, die bereits verbaut gewesen sind.
Ferner kann das Lenkrad mit Airbag per Einzelabnahme eingetragen werden. Hier in Niedersachsen ist dies problemlos möglich und bei dem Polo 9N oder auch dem 9N3 schon etliche Male so durchgeführt worden(mich eingeschlossen).
Zitat:
Original geschrieben von Xelerion
Gewisse Aussagen hier sind nur bedingt richtig.
Der Handel mit Neuen Airbageinheiten ist nicht verboten. Dies betrifft nur gebrauchte Airbageinheiten, die bereits verbaut gewesen sind.
...
Mag schon sein, das Problem ist aber, man dürfte privat im Grunde gar keine neue Airbageinheit besitzen!!!
Alle Airbageinheiten die man "offiziel" bei VW bestellt werden über die Fahrgestellnummer bestellt und vor allem auch auf diese registriert und anschließend an den Partner geschickt, welcher sie wiederum nicht an Privat weitergeben darf. Und VW schickt einem ebenfalls nunmal keinen anderen Airbag, welcher nicht für die Bestellerfahrgestellnummer gedacht ist.
Demnach hat jeder, der sich einen neuen anderen Airbag geholt hat, ihn entweder irgendwoher gebraucht, oder über eigentlich nicht zulässige Hintertüren geholt!
Eine Eintragung muss nicht immer heißen dass sie auch zulässig ist! Gibt genug Prüfer die Nachrüst HID Xenon eintragen, obwohl es nicht sein dürfte! Genauso wie es massig Prüfer gibt, die Räder eintragen, die im Grunde nach den genauen gesetzlichen Abdeckungsvorgaben nicht zulässig wären!
Auch das ist nicht ganz korrekt. Gib doch mal die Quellen an, aus welcher Deine Informationen stammen?
Mit dem entsprechenden Schein kann man problemlos auch als Privatperson Airbags ordern und ausgehändigt bekommen. Auch ist der Handel nicht verboten solange es sich um eine komplette und neue Airbageinheit handelt und nicht nur um die Patrone.
Beim Verbau ist die Vorschrift ebenfalls eindeutig. Es dürfen nur neue Einheiten verbaut werden und keine Gebrauchten.
Die Zeiten mit derartigen "Eintragungen" welche einfach so vorgenommen wurden sind auch lange vorbei. Allerdings halten sich diese Gerüchte scheinbar noch immer hartnäckig.
Bei der Einzelabnahme durch den TÜV bescheinigt der abnehmende Prüfingenieur die Unbedenklichkeit der Inbetriebnahme des verbauten Teils und des entsprechenden Fahrzeugs. Für genau diesen Zwecks sind die Einzelabnahmen geschaffen worden.
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Gestern war ich bei der DEKRA und habe dieses Thema angesprochen , der Prüfer sagte mir das selbe , der TÜV kann es nur mit einer Einzelabnahme eintragen .
Zitat:
Original geschrieben von JS-schelli
Gestern war ich bei der DEKRA und habe dieses Thema angesprochen , der Prüfer sagte mir das selbe , der TÜV kann es nur mit einer Einzelabnahme eintragen .
Und genau das ist auch überhaupt kein Problem, wenn der Nachweis über den fachgerechten Einbau in einer Werkstatt vorliegt.
Zitat:
Original geschrieben von Xelerion
Auch das ist nicht ganz korrekt. Gib doch mal die Quellen an, aus welcher Deine Informationen stammen?Mit dem entsprechenden Schein kann man problemlos auch als Privatperson Airbags ordern und ausgehändigt bekommen. Auch ist der Handel nicht verboten solange es sich um eine komplette und neue Airbageinheit handelt und nicht nur um die Patrone.
Beim Verbau ist die Vorschrift ebenfalls eindeutig. Es dürfen nur neue Einheiten verbaut werden und keine Gebrauchten.
Die Zeiten mit derartigen "Eintragungen" welche einfach so vorgenommen wurden sind auch lange vorbei. Allerdings halten sich diese Gerüchte scheinbar noch immer hartnäckig.
Bei der Einzelabnahme durch den TÜV bescheinigt der abnehmende Prüfingenieur die Unbedenklichkeit der Inbetriebnahme des verbauten Teils und des entsprechenden Fahrzeugs. Für genau diesen Zwecks sind die Einzelabnahmen geschaffen worden.
Meine Quellen sind direkt vom VW Teilelager. Was Airbagtechnisch nicht für die Bestellfahrgestellnummer vorgesehen ist wird auch nicht bestellt/geliefert.
Ebenfalls hier von MT:
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=578554Zitat:
Austausch, Verkauf und Überlassen von Airbagmodulen: Nach § 22 Sprengstoffgesetz dürfen explosionsgefährliche Stoffe nur von verantwortlichen Personen vertrieben / verbaut oder anderen Personen überlassen werden, wenn diese nach dem Sprengstoffgesetz damit umgehen dürfen (---> Also das von dir erwähnte, nur Personen mit entsprechenden Schein).
Airbag-/ Gurtstraffermodule dürfen nur Personen überlassen werden, die über den erforderlichen Sachkundenachweis verfügen und den gewerblichen Umgang und Verkehr mit Sprengstoffen gemäß § 14 SprengG bei der für sie zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt haben. Das bedeutet: Der Verkauf und das Überlassen solcher Bauteile an Privatpersonen ist gesetzlich untersagt. (---> Hier ist man also Gegenteiliger Meinung mit Gestzesquellen, dass Privatpersonen sowas nicht besitzen dürfen!!!)
Dann weiterhin Quellen wo in nachzulesen ist der Umgang nicht für Privat ist:
http://www.bam.de/.../kl_t1_tech_zwe3.pdf
Dann zur Eintragung, da ist doch auch jeder Prüfer anderer Meinung!
Mein TÜV Prüfer wiederum sagte, dass er, um ihn einzutragen, einen Nachweiß möchte, dass auch die volle Funktion in Verbindung mit meinem Fahrzeug gegeben ist. Eine nicht angehende Airbagfehlerlampe, sah er skeptisch gegenüber als Nachweiß. Ein Herstellernachweiß wäre angebrachter! Wenn ich es machen lassen will, sollte ich aber nochmal mit ihm in Kontakt treten. Lass ich aber sein, da ich das Lenkrad sowieso nicht eintragen werde, aus dem im Thread schon oft genug genannten Gründe!
... Also das mit der Eintragung ganz nach dem Motto, "trägt dir der eine Prüfer es nicht ein, geh zum nächsten" und "nicht alles eingetragene ist erlaubt"!
Liest man ja im Forum genüge, dass Teils Dinge eingetragen werden, die gar nicht sein dürften!
...
So, und nun deine Quellen dass Privatpersonen (also ohne entsprechenden Gewerbenachweiß), die "nur einen Sachkundenachweiß" besitzen, Airbags ausgehändigt bekommen dürfen?
Was würde eigentlich so eine Einzelabnahme kosten...ungefähr?
...kenne mich auf dem Gebiet gar nicht aus...
Zitat:
Original geschrieben von Xelerion
Mit dem entsprechenden Schein kann man problemlos auch als Privatperson Airbags ordern und ausgehändigt bekommen.
Das wäre mir absolut neu?
Quellennachweis?
Preise der Einzelabnahmen werden nach Aufwand berechnet, kann man also schlecht allgemein sagen.
i.d.R. ca 40€ beginnend
Danke...VagCruiser...da hat man mal ne Hausnummer!
Zitat:
So, und nun deine Quellen dass Privatpersonen (also ohne entsprechenden Gewerbenachweiß), die "nur einen Sachkundenachweiß" besitzen, Airbags ausgehändigt bekommen dürfen?
Ok, ich habe mich nicht ganz korrekt ausgedrückt. der Handel mit einzelnen Airbagmodulen ist so nicht erlaubt. Der Handel mit Neuteilen, hier Lenkrädern mit bereits verbauter Airbageinheit dagegen nicht.
Meine Quelle:
Das entsprechende Gesetz hierzu.Nochmal eine genauere Info zum Verkauf:
Das heisst: AUS- und EINBAU dürfen nur autorisierte und speziell ausgebildete Fachkräfte!!!
Der Handel mit gebrauchten (nicht neuen) Airbags ist verboten... Wem nachgewiesen wird, das er einen gebrauchten Airbag verbaut hat (oder einbauen lassen hat), dem erlischt die Betriebserlaubnis....
Die Reparatur von Unfallwagen mit ausgelöstem Airbag, darf nur unter Verwendung von original Neuteilen (nicht nur der Airbag sondern das ganze Airbagsystem) durchgeführt werden....
Ausnahmen sind Sonderlenkräder diverser Firmen (z.B. RAID) die eine Bauartgenehmigung für diverse Fahrzeuge haben....
Deshalb sind Unfallreparaturen mit ausgelöstem Airbag auch so teuer...
Zum Beispiel beim Handel auf Ebay gilt laut deren AGB:
Beispiele für unzulässige Artikel:
-nicht eingebaute Airbag- und Gurtstraffereinheiten sowie Gasgeneratoren für Airbags und ausgelöste Airbags
Ausnahme: Bei eBay Deutschland dürfen Austauschlenkräder und Autotüren mit eingebautem Airbagmodul und ausbaufähige Sitze für Pkw und Kleinbusse mit Airbagmodul angeboten werden.
...und meine Firma, in welcher wir im letzten Jahr ca. 60 dieser Lenkräder verbaut haben mit im Anschluss erfolgter Abnahme durch den TÜV per Einzelabnahme.
Die Kosten hierfür variieren dafür zwischen 20 und 40 Euro und fangen nicht erst bei 40 Euro an.
Zitat:
Original geschrieben von Xelerion
...und meine Firma, in welcher wir im letzten Jahr ca. 60 dieser Lenkräder verbaut haben mit im Anschluss erfolgter Abnahme durch den TÜV per Einzelabnahme.
Die Kosten hierfür variieren dafür zwischen 20 und 40 Euro und fangen nicht erst bei 40 Euro an.
Also kann ich mit meinem neuen Lenkrad inkl. Airbag bei euch vorbei kommen, ihr macht den Einbau und der bei euch ansässige TÜV die Abnahme!?!
Selbstverständlich kannst Du das. Schreib mir einfach eine PN wenn Du diesbezüglich einen Termin absprechen möchtest.
So ich versuche nochmal in einem geschlossenen Text etwas Licht in die Verworrenheit bezüglich des Lenkrades und den Verbau in den Polo 9N/9N3 und 6R zu bringen.
Ist der Kauf/ Verkauf und der eigenhändige Verbau von Airbageinheiten (neu oder gebraucht) von Privatpersonen in Deutschland verboten? Ja, nach gültigem Gesetzt ist er das!
Es gibt aber eine (noch) Gesetzeslücke. Der Kauf/Verkauf von kompletten Einheiten, bestehend aus neuen Lenkrädern mit bereits verbauten, neuen und nicht schonmal verbaut gewesenen Airbageinheiten ist erlaubt.
(gleiches gilt übrigens für alle Teile die Airbags beinhalten, sprich Armaturentafeln, Sitze usw.)
Zum Enbau und der Abnahme: Der Einbau darf nur durch geschultes Fachpersonal vorgenommen werden mit entsprechender Bescheinigung.
Viele Werkstätten werden den Einbau auf Rechnung nicht vornehmen aus folgendem Grund: In dem Moment wo die Werkstatt das Lenkrad mit Airbag verbaut, steht sie in der Haftung für eventuelle auftretende Schäden, z.B. falls der Airbag bei einem Unfall nicht öffnen sollte (Dies ist zwar unwahrscheinlich aber eben nicht ausgeschlossen mangels bestehender fahrzeugspezifischer Tests).
Die Abnahme durch einen Prüfingenieur des TÜVs geschieht nach eigener Ermessenssache. Dieser bestätigt durch die Abnahme die Unbedenklichkeit und ist somit die Vorraussetzung für das fortbestehen der Betriebserlaubnis.
Bei der Herstellergewährleistung und der Herstellergarantie sieht es aber anders aus. Diese erlischt, sowie Teile am Fahrzeug geändert werden, die nicht durch den Hersteller des Fahrzeugs freigegeben sind (die sogenannte Herstellerfreigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers). Diese wird er natürlich auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht geben können und wollen. Das gilt übrigens auch für die Nachrüstung von Standheizungen, die nicht vom Fahrzeughersteller sind oder von diesem freigegeben worden sind.
Beim 9N3 oder 9N ist das meist nicht relevant, da keine Werksgarantie oder Gewährleistung mehr besteht. Bei dem 6R sieht das anders aus, weil aufgrund der Neuheit des Modells sowohl die Garantie als auch die Gewährleistungspflicht noch besteht.
Alles in allem ist der Sachverhalt etwas schwierig aber eben nicht unmöglich. Es muss also jeder für sich entscheiden ob er nun dieses Lenkrad verbaut, es abnehmen lässt aber dennoch die Gewährleistung und Herstellergarantie verliert . Unsere Werkstatt verbaut diese Lenkräder nach erneuter Nachfrage nicht bei jedem sondern nur im kleinen Kreise, da ansonsten ein Gewährleistungsausschluss vom Kunden unterschrieben werden müsste, welches
nicht dem Sinn und Kundenverständnis entspräche.
Ich hoffe ich konnte nun somit ein wenig Licht ins Dunkel bringen.......