Passenden Felgen finden
Guten tag,
ich möchte mir neue Sommerfelgen kaufen, laut internet ist die ET 47, nun hab ich die Frage ob die neuen Felgen genau die 47 haben müssen oder sie auch 45 oder 49 haben kann.
Beste Antwort im Thema
Entscheidend ist nicht was der nette Onkel von nebenan meint, sondern das was, wie auch hier schon mehrfach geschrieben, im Gutachten o. der ABE steht. Punkt
28 Antworten
Der TÜV würde eh keinen Eintrag machen, den Eintrag würde, wenn notwendig, in einem zweiten Schritt die Zulassungsstelle machen. Der TÜV stellt nach Prüfung nur eine Abnahmebescheinigung über die korrekte Montage aus, die dann, sofern lt. ABE und Gutachten gefordert, als Basis für die Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle dient. Bei der genannten Felge ist es aber so, dass nur eine Abnahme durch den TÜV gefordert wird, eine Änderung der Fahrzeugpapiere aber lt. ABE nicht vorgenommen werden muss. So steht es zumindest in der ABE-Version, die mir vorliegt. Ob das auch in deiner ABE so steht solltest Du auch noch einmal prüfen.
Zitat:
also keine eintragung beim tüv nötig, solang ich die dokumente von der Felge bei mir habe?
Der TÜV trägt nix ein.
Er stellt die eine Bescheinigung über den ordnungsgemässen Anbau aus. (Karosserieauflagen müssen selbstverständlich erfüllt sein).
Diese Bescheinigung musst du auf Verlangen vorzeigen.
Da du anscheinend etwas schwer von Begriff bist:
Du musst sofort, ohne Umwege, zur TÜV-Abnahme.
Ansonsten ist die Betriebserlaubnis deines Wagen erloschen und du bekommst, im Falle eines Falles, Probleme mit deiner Versicherung. (Verlust des Kaskoschutzes und 5000 € Regress für die Haftpflicht).
Zitat:
@X5er. schrieb am 8. Juni 2018 um 12:47:56 Uhr:
also keine eintragung beim tüv nötig, solang ich die dokumente von der Felge bei mir habe?
Kannst du eigentlich nicht lesen? Und wie oft muss man dir sagen, daß eine TÜV-Abnahme erforderlich ist?!
Ich danke für eure Antworten aber bleibt mal locker , ich will nur auf Nummer sicher gehen weil manche felgen NICHT eingetragen werden müssen
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Der nette Autohändler neben an meinte ich solle einfach nur die Felgen Dokumente drucken und sie bei mir führen, muss nicht zum TÜV und eintragen
Aber danke trotzdem
Entscheidend ist nicht was der nette Onkel von nebenan meint, sondern das was, wie auch hier schon mehrfach geschrieben, im Gutachten o. der ABE steht. Punkt
Dann stellt sich allerdings die Frage, warum hast Du nicht gleich den netten Händler nebenan gefragt? Und nochmal zur Klarstellung: Der Nette hat definitiv keine Ahnung! Die Auflage A01 bedeutet Vorführung beim TÜV und Abnahme. Du scheinst den Unterschied zwischen TÜV-Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht verstanden zu haben (der nette Händler scheinbar auch nicht)
Zitat:
@X5er. schrieb am 9. Juni 2018 um 13:32:04 Uhr:
Der nette Autohändler neben an meinte ich solle einfach nur die Felgen Dokumente drucken und sie bei mir führen, muss nicht zum TÜV und eintragenAber danke trotzdem
Dann mal einen schönen Gruß an den netten Händler, abe mit seiner Ahnung gehört er in das Tal der Ahnungslosen. Aber es ist bezeichnend, daß du offensichtlich beratungsresistent bist und auch das Gutachten nicht verstehst oder nicht verstehen willst.
Nein ehrlich gesagt hab ich es nicht zu verstanden, weshalb ich so oft nachgefragt habe und mir sicher sein wollte, aber man kann trotzdem ruhig bleiben und es mit netten Worten wiederholen, auch wenn's 100mal wiederholt werden muss, man kann ruhig bleiben
Wer war den hier unruhig? Sprich klartext.
100 mal wiederholen kann man tun, muss man aber nicht. Genauso könnte man sagen, dass du ja 100 mal lesen könntest. 🙂
Zitat:
Nein ehrlich gesagt hab ich es nicht zu verstanden,
Verstehen brauchst du das auch nicht.
Du musst nur das Gutachten lesen.
Und die Auflage A01 bedeutetet: Sofortige [TÜV, Dekra, …]-Abnahme.
A01 wegen der Kxx Auflagen.
Und wenn die Kxx-auflagen nicht erfüllt sind, bestehst du die Abnahme nicht und musst ein 2-tes Mal bezahlen.
Und zu den Parolen:
ABE - keine Eintragung erforderlich.
Stimmt, die Fahrzeugpapiere müssen nicht durch die Zulassungsstelle geändert werden.
Aber bei Karosserie-, Fahrwerks- und/oder Tachoauflagen ist trotzdem eine sofortige Abnahme (Begutachtung, techn. Überprüfung) durch einen Sachverständigen fällig.
Das war jetzt wirklich zu 100% verständlich für mich, werde mich dann morgen nach der Schule direkt zum TÜV machen.
Danke??