Passen 19 Zoll Winterräder mit ET 26 vom A7 auf A6?
Hallo,
weiß jemand von euch, ob ich diese Felgen auf den Ultra fahren darf? Die Einpresstiefe scheint mir etwas klein. Sie ist wohl vom A7. Die Reifen sind 235/45 R19 99V
8 x 19 Zoll, Lochkreis 5x112, Et 26mm, Teilenummer 4G8601025K
http://www.ebay.de/itm/281343092237?...
Danke und Grüße
Beste Antwort im Thema
http://www.ebay.de/.../310953332345?...http://www.ebay.de/.../310959529211?rt=ncZitat:
@dirka4tdi schrieb am 4. Februar 2015 um 20:07:19 Uhr:
Hallo,Zitat:
@TDITDI1.9 schrieb am 4. Februar 2015 um 17:57:27 Uhr:
Hab sofort zugeschlagen bei 1000€
gibt es dort wo die Räder herkommen vieleicht noch welche ? 🙂Viele Grüße
😉
135 Antworten
Der Kommentar davor war auch gewagt, denn nur weil die Felge ne 4G0 Nummer trägt, heißt das noch lange nicht, dass man die Felge auf jedem A6 4G fahren darf.
Zitat:
@archiee schrieb am 24. Oktober 2019 um 18:38:19 Uhr:
Hallo,
bräuchte mal eure Hilfe. Habe mir einen Satz 4g8601025k
mit 235/45/R19 Bereifung besorgt. Der Vorbesitzer meinte das man die easy Eintragen lassen kann. Heute war ich beim TÜV nach dem ich keine Traglastbescheinigung weder vom Freundlichen noch vom Kundenservice von Audi direkt bekommen. Der TÜV meinte heute „keine Chance“ der Verkäufer meldet sich auch nicht mehr.
Bräuchte mal einen Ratschlag was zu tun ist.
Ich hänge mal ein Gutachten und eine Word-Datei mit der Lösung des Problems an.
Das Gutachten kommt im nächsten Post. Ich kann leider nur eine Datei gleichzeitig anhängen.
Hier ist das Gutachten.
Auf Seite 2 siehst du die Nummer: e1*2007/46*0436*
Sie ist bei A6 4G und bei A7 4G vorhanden.
Außerdem steht sie in deinem Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Damit sollte die TÜV-Vorstellung klappen.
Man muss die Räder nicht unbedingt in die Papiere eintragen lassen.
Man sollte sie eintragen lassen wenn die Papiere sowieso geändert werden.
P.S.: Es wäre schön, wenn sich mal jemand meine Signatur durchlesen würde. 😁
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Den Text, den ich in der Word-Datei gespeichert habe, hat newA6er gepostet. Vielen Dank dafür.
Hier seht Ihr den Link zu seinem Post vom 16. März 2015 um 18:46 Uhr.
Dort könnt Ihr auch die Felgen an seinem Auto sehen.
Ich besitze die gleichen Winterkompletträder und versuche sie zu verkaufen.
https://www.motor-talk.de/.../...f-a6-wegen-traglast-t5236317.html?...
Zitat:
@Thunder EN schrieb am 24. Oktober 2019 um 22:04:54 Uhr:
Hier ist das Gutachten.
Auf Seite 2 siehst du die Nummer: e1*2007/46*0436*
Sie ist bei A6 4G und bei A7 4G vorhanden.
Außerdem steht sie in deinem Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Damit sollte die TÜV-Vorstellung klappen.
Man muss die Räder nicht unbedingt in die Papiere eintragen lassen.
Man sollte sie eintragen lassen wenn die Papiere sowieso geändert werden.
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei einer Einzelabnahme immer unverzüglich erforderlich.
Die (Neu-)Erteilung der Betriebserlaubnis muss die Behörde machen. Sonst ist es für die Katz, und du fährst trotzdem ohne gültige BE rum.
P.S. Unverzüglich heißt ohne schuldhafte Verzögerung.
Mit dem Audi-Wisch (Traglastbescheinigung) zum TÜV und nach erfolgreicher Abnahme mit dem TÜV-Wisch (Abnahneprotokoll mit Angaben zur Eintragung in den Fzg-Papieren) zur Zulassungsstelle.
Ich meine die Abnahmebescheinigung vom TÜV für die Räder. Hat mir bisher jeder gesagt einfach ins Handschuhfach legen... Aber man lernt wohl nie aus...
Edit: Fahrzeugbrief benötigt man aber nicht..?
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 25. Oktober 2019 um 10:44:33 Uhr:
Zitat:
@Thunder EN schrieb am 24. Oktober 2019 um 22:04:54 Uhr:
Hier ist das Gutachten.
Auf Seite 2 siehst du die Nummer: e1*2007/46*0436*
Sie ist bei A6 4G und bei A7 4G vorhanden.
Außerdem steht sie in deinem Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Damit sollte die TÜV-Vorstellung klappen.
Man muss die Räder nicht unbedingt in die Papiere eintragen lassen.
Man sollte sie eintragen lassen wenn die Papiere sowieso geändert werden.Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei einer Einzelabnahme immer unverzüglich erforderlich.
Die (Neu-)Erteilung der Betriebserlaubnis muss die Behörde machen. Sonst ist es für die Katz, und du fährst trotzdem ohne gültige BE rum.
P.S. Unverzüglich heißt ohne schuldhafte Verzögerung.
@MZ-ES-Freak
Lies dir doch bitte mal die Auflagen A02 und A57 des Gutachtens durch. Ich habe die A7 Winterkompletträder aus meiner Signatur drei Winter lang gefahren und ich musste die Fahrzeugpapiere nicht ändern!
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
Das Gutachten, was du hier einbringst, ist aber nicht für die Audi Felge.
Es ist somit keine Änderungsabnahme mit gültigen Prüfzeugnissen.
Sondern eine Einzelabnahme. Da gelten natürlich nicht die Auflagen aus einer "fremden" ABE, sondern die des Paragraph 21 StVZO.
Schaut doch einfach auf die Abnahme, steht doch alles drauf!
Vielen Dank für die Hilfe!
Ich denke so komme ich weiter.
Edit: Hat jemand die Traglastbescheinigung gepostet? Kann Sie nirgends finden.
Die brauche ich doch oder?
Hallo zusammen, ich hole das ganze hier nochmal hoch.
Ich bin auch an diesen schönen A7 Felgen interessiert. Gibt es evtl. jemanden, der mir diese Traglastbescheinigung zusenden kann? Das wäre wirklich Klasse 🙂