Passat und Tagfahrlicht

VW Passat B6/3C

Hallo,

habe vor kurzem in einer Autozeitung einen Passat MY 2007 mit Xenon gesehen und es sah aus als hätte er Tagfahrlicht, das Licht sah nicht wirklich hell aus und kam aus dem inneren Reflektor. Kann man das Tagfahrlicht nun endlich bekommen?

SP83

84 Antworten

Meiner Meinung nach geht das nicht zu codieren.

Zu den TFL Geschichten folgendes:

TFL Nordamerika: Bei uns nicht erlaubt.
Es brennen hier nur die Abblendlichter oder die NSW (je nach Codierung) OHNE die Begrenzungsleuchten vorne/hinten und zwar sobald die Zündung an ist und die Handbremse gelöst ist. Das Standlicht funktioniert bei dieser Codierung erst nach Abstellen der Zündung (in der Schalterstellung Standlicht).
Da die Abblendlichter keine Zulassung als TFL (Kennung "RL"😉 haben ist deren Betrieb ohne die Begrenzungsleuchten vorne/hinten nicht zulässig.

TFL Skandinavien: Im Prinzip die Dauerfahrlicht-Geschichte, die VW gegen Aufpreis verkauft. Unterschied der "reinen" Codierungslösung: Der Lichtschalter unterscheidet sich von der VW-DFL-Lösung darin, dass hier bei DFL-Betrieb die Lichtkontrolleuchte als Einschaltkontrolle dauernd grün leuchtet. Bei der reinen Codierung hingegen nicht. Das ist offenbar aber vorgeschrieben bei der Dauerfahrlichtschaltung. Damit ist der Aufpreis bei der VW-Nachrüstung "entschuldigt". Bei der ab Werk-Bestellung allerdings nicht >🙁
Auch bei dieser Codierung kann eine gewisse Dimmung der Scheinwerfer eingestellt werden, allerdings sollte man in einem Bereich bleiben der innerhalb der Toleranzen des zulässigen Bereichs für die Abblendlichter bleibt. Ansonsten hätten a) die Scheinwerfer dann keine Zulassung mehr in dieser Betriebsart und b) funktioniert dann der "Halogeneffekt" der Birnen nicht mehr, so dass diese schneller kaputt gehen können.
Standlicht funktioniert meiner Erinnerung nach ganz normal in der Stellung Standlicht, unabhängig davon ob Zündung an oder aus ist.

P.S.😁as Fahren rein mit Standlicht bei Lichtverhältnissen die KEIN Abblend- oder Nebellicht erfordern ist nicht illegal:

http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


Meiner Meinung nach geht das nicht zu codieren.

Zu den TFL Geschichten folgendes:

TFL Nordamerika: Bei uns nicht erlaubt.
Es brennen hier nur die Abblendlichter oder die NSW (je nach Codierung) OHNE die Begrenzungsleuchten vorne/hinten und zwar sobald die Zündung an ist und die Handbremse gelöst ist. Das Standlicht funktioniert bei dieser Codierung erst nach Abstellen der Zündung (in der Schalterstellung Standlicht).
Da die Abblendlichter keine Zulassung als TFL (Kennung "RL"😉 haben ist deren Betrieb ohne die Begrenzungsleuchten vorne/hinten nicht zulässig.

TFL Skandinavien: Im Prinzip die Dauerfahrlicht-Geschichte, die VW gegen Aufpreis verkauft. Unterschied der "reinen" Codierungslösung: Der Lichtschalter unterscheidet sich von der VW-DFL-Lösung darin, dass hier bei DFL-Betrieb die Lichtkontrolleuchte als Einschaltkontrolle dauernd grün leuchtet. Bei der reinen Codierung hingegen nicht. Das ist offenbar aber vorgeschrieben bei der Dauerfahrlichtschaltung. Damit ist der Aufpreis bei der VW-Nachrüstung "entschuldigt". Bei der ab Werk-Bestellung allerdings nicht >🙁
Auch bei dieser Codierung kann eine gewisse Dimmung der Scheinwerfer eingestellt werden, allerdings sollte man in einem Bereich bleiben der innerhalb der Toleranzen des zulässigen Bereichs für die Abblendlichter bleibt. Ansonsten hätten a) die Scheinwerfer dann keine Zulassung mehr in dieser Betriebsart und b) funktioniert dann der "Halogeneffekt" der Birnen nicht mehr, so dass diese schneller kaputt gehen können.
Standlicht funktioniert meiner Erinnerung nach ganz normal in der Stellung Standlicht, unabhängig davon ob Zündung an oder aus ist.

P.S.😁as Fahren rein mit Standlicht bei Lichtverhältnissen die KEIN Abblend- oder Nebellicht erfordern ist nicht illegal:

http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

Hallo Neo danke für die Informationen ,

ich habe hier bei uns einen Passat Variant mit Bi-Xenon Scheinwerfer, der hatte aber vorne nur die Standlichter als TFL Codiert 😕 mit vorne Blinklichter. Sah sehr schön aus. Als TFL weis ich nicht aber es hat nur vorne geleuchtet hinten Leuchtete nichts.

Mfg. VW_Passat

ich hab mir vorher wieder tfl auf die nebler programmieren lassen (hatte ich zum tüv draussen), gedimmt auf 70%... passt

Zitat:

Original geschrieben von VW_PASSAT


möchte auch Tagfahrlicht Codieren lassen, kann man bei Bi-Xenon Scheinwerfer nur Standlichter als Tagfahrlicht Codieren, wenn ja wie muss ich das bei VAG COM Codieren ?

geht nicht, haben wir auch schon probiert

entweder über die xenons = dauerfahrlicht oder eben so wie ich es habe auf die nebler. die leuchten dann wenn der lichtschalter auf 0 ist oder auto und der sensor nicht schaltet wenn es nicht dunkel ist und wenn der sensor aktiv ist, geht das ganz normale licht an und die nebler aus. das gleich wenn man das licht manuell auf standlicht oder abblendlicht stellt. bei laufenden motor im stand gehen die nebler da auch aus wenn man die parkbremse rein macht bzw. sind sie aus wenn man die parkbremse drin hat und das auto startet. parkbremse raus = nebler bzw. tfl an. natürlich kann man die nebler ganz normal mit voller leistung nutzen bei z.b. abblendlicht wenn man den schalter rauszieht.

Zitat:

Original geschrieben von hornmic


Mein Freundlicher hat mir vorletzte Woche TFL programmiert und ich kann problemlos auf Standlichtschalten. Die Xenons gehen dann aus und es bleibt nur das Standlicht übrig ... Dafür kann ich aber das Licht momentan gar nicht ausschalten, da selbst bei Lichtschalter auf "0" das Abblendlicht weiter an ist :-(

der hat dir dauerfahrlicht eingestellt (was anderes können die mit dem tester auch nicht programmieren), da sind die xenons immer an, auch wenn der schalter auf 0 ist oder auto und der sensor ist nicht aktiv.

Übrigens ist es bei der Variante Tagfahrlicht Nordamerika auf den Hauptscheinwerfern möglich in der Stellung "Standlicht" mit den aktiven Hauptscheinwerfern (ohne Begrenzungsleuchten) die Nebelscheinwerfer und sogar die Nebelschlussleuchte zuzuschalten (wohlgemerkt immer noch ohne die Begrenzungsleuchten hinten). Sobald die Handbremse aktiviert wird geht in der Stellung "Standlicht" das Tagfahrlicht (also die Hauptscheinwerfer oder auch Nebelscheinwerfer wenn TFL auf die NSW codiert wurde) aus und die Begrenzungsleuchten an. Natürlich gehen dann auch die NSW und NSL falls diese am Lichtschalter zugeschaltet wurden aus und die Begrenzungsleuchten an.

Was ich bisher noch nicht verstanden habe ist die Codierung "Parklichtschaltung Nordamerika / Canada aktiv". Ich kann hier keinerlei Auswirkung feststellen. Ich hatte evtl. erwartet, dass dies in Kombination mit Tagfahrlicht Skandinavien eine Möglichkeit wäre das TFL in Stellung "Standlicht" auszuschalten, ohne dass dann bei nicht aktivierter Handbremse die Begrenzungleuchten leuchten - also quasi um während der Fahrt auch mal wahlweise OHNE Licht fahren zu können. 🙁
Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?

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Habe mir Heute das "Skandinavien Tagfahrlicht" Kodiert hat alles Funktioniert aber ist das Normal das auch die Hintere leuchten leuchtet ? Ich dacht bei Tagfahrlicht Leuchten nur vordere Scheinwerfer (bei mir Bi-Xenon Scheinwerfer)

steht doch weiter oben im Beitrag von __NEO__...Skandinavien vorn und hinten, NA nur vorn

Da nur Scheinwerfer der Kennung "RL" ohne Begrenzungsleuchten (vorne und hinten!) betrieben werden dürfen und die normalen Halogen- oder Xenon-Scheinwerfer diese Kennung nicht aufweisen ist der Betrieb der Abblendscheinwerfer ohne die übrigen Begrenzungsleuchten nicht zulässig in Europa. -> TFL Skandinavien = Abblendscheinwerfer + Begrenzungsleuchten (ohne Instrumentenbeleuchtung) = Zulässig (100% aber wohl nur bei Verbau des Lichtschalters mit dauernd grün beleuchtetem Standlichtsymbol als Einschaltkontrolle)

TFL Nordamerika aus den diversen oben genannten Gründen nicht.

TFL Skandinavien oder Nordamerika in Verbindung mit TFL auf den NSW ist bei uns auch nicht legal. Maximal in Österreich, falls dies nicht zwischenzeitlich revidiert wurde.

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


TFL Skandinavien = Abblendscheinwerfer + Begrenzungsleuchten (ohne Instrumentenbeleuchtung) = Zulässig (100% aber wohl nur bei Verbau des Lichtschalters mit dauernd grün beleuchtetem Standlichtsymbol als Einschaltkontrolle)

Bei mir leuchtet kein grünes Standlichtsymbol - wozu Einschaltkontrolle? Lichtschalter steht auf 0, Zündung an, TFL an.

Mein Lichtschalter hat nur 3 Stellungen - 0, Standlicht, Fahrlicht. In Stellung 0 Halogen-Abblendlicht leicht gedimmt + Rückleuchten (Nummernschildbeleuchtung muss ich gucken), keine Instrumentenbeleuchtung.

Schwedisches Modell.

Gruß

.

Zitat:

Original geschrieben von black_zephyr



Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


TFL Skandinavien = Abblendscheinwerfer + Begrenzungsleuchten (ohne Instrumentenbeleuchtung) = Zulässig (100% aber wohl nur bei Verbau des Lichtschalters mit dauernd grün beleuchtetem Standlichtsymbol als Einschaltkontrolle)
Bei mir leuchtet kein grünes Standlichtsymbol - wozu Einschaltkontrolle? Lichtschalter steht auf 0, Zündung an, TFL an.
Mein Lichtschalter hat nur 3 Stellungen - 0, Standlicht, Fahrlicht. In Stellung 0 Halogen-Abblendlicht leicht gedimmt + Rückleuchten (Nummernschildbeleuchtung muss ich gucken), keine Instrumentenbeleuchtung.

Schwedisches Modell.

Gruß

.

Danke für die Info eines "autentischen" Fahrzeugs mit TFL/DFL ab Werk. 🙂

Also lassen wir es mal dahingestellt, ob zulässig oder nicht. Bei dem DFL Nachrüstsatz ist es jedoch so, dass ein anderer LS dabei ist. Am Touran meines Bruders mit DFL ab Werk leuchtet das Standlichtsymbol immer grün 😉

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


....Am Touran meines Bruders mit DFL ab Werk leuchtet das Standlichtsymbol immer grün 😉

Bei meinem Fahrzeug auch (werkseitige Ausstattung).

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