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Passat nicht reparierbar???

VW Passat B5/3B

Hi liebe Freunde!

Ich schilder euch mal kurz mein Problem. Hab mir dieses Jahr einen Passat 2,5 TDI 4m Highline EZ 01/05 aus Wolfsburg geholt. Bin aus Ö. Beim nach Hause fahren leuchtete dann nach ca. 150km das Abgas Warnsymbol auf. Ich rief dann den Verkäufer sofort an und der sagte es ist kein Problem ich solle weiter fahren und dann zu Hause zur Werkstatt fahren. Hab dies dann auch gemacht, der :-) hat gesagt, dass das nur ein elektronik Fehler war und hat den Fehler gelöscht.

Nun dieses Monat fahre ich auf der Autobahn und plötzlich nimmt der Wagen kein Gas mehr an und das Symbol leuchtet wieder auf (Abgas Werkstatt). Danach bin ich zum Freundlichen gefahren und der hat gesagt, dass das Turbolader Ventil getauscht werden muss. Hab dies dann 2 Tage später machen lassen und alles war wieder ok. Am Montag fahre ich zur Arbeit und schon wieder nimmt er kein Gas an und das Symbol leuchtet auf. Jetzt steht er seit Mittwoch in der Werkstätte und sie werden den Turbolader auf gut Glück morgen tauschen. Ich glaube das es an der Elektronik liegt und die tauschen den Turbolader nun einfach so weil sie nicht wissen was sie machen sollen

Die Antwort vom Meister am Mittwoch war, wenn wir das Problem nicht finden wird der Wagen nach Salzburg zu Porsche Austria geschickt. Das will ich auf keinen Fall, langsam reicht mir die Sache!!!! Wenn die Karre nicht funktioniert bekommen sie die zurück.

Nun meine Frage, hat jemand das Problem auch schon gehabt? Wenn ja wie wurde es gelöst?
Und meine zweite Frage: Welche Möglichkeiten habe ich nun, ich habe keine Lust auf ein Werkstätten Auto, das jede Woche wegen dem Fehler in die Werkstatt muss. Wie sieht es mit Wandlung oder einer anderen Möglichkeit aus?

Vielen vielen Dank im Voraus!

Lg Christoph

15 Antworten

hi erstmal.
dein problem kann etliche ursachen haben.die abgaswarnleuchte kann an gehn wenn irgendwas auf dem weg der verbrennung schief geht und gewisse werte nicht erfüllt werden.ein defekter turbo kann eine ursache haben.es kann aber auch mit der lambdasonde zusammenhängen.weisst du was genau im fehlerspeicher drin stand?wäre sehr hilfreich.

in sachen wandlung sieht es so aus.wenn im zeitraum der gewährleistung wegen dem selben mangel 3 mal nachgebessert wurde kannst du das machen.das wird dann aber warscheinlich so ausgelegt dass es auf das defekte teil bezogen wird was noch nicht gefunden wurde.wenn also in deinem fall der turbolader schuld sein sollte und der drei mal getauscht wurde oder repariert, hast du "glück".man muss dene aber die chance geben den fehler zu finden.aber ich würde trotzdem mal druck machen.denn ein montagsauto will keiner haben😉

Hallo,
wie wäre es denn sich die Reparaturhistorie aus dem VW-System zu beschaffen? Kann jede VW Werkstatt und kostet nichts.

Reparaturhistorie

Du meinst das du zum Händler gehst die Fahrgestellnr. angibst und die gucken im Computer nach?

Ich werde auf jedenfall mal Druck machen!

Heute um 16:00 Uhr habe ich Abholtermin, weil sie mein Ersatzauto über das Wochenende brauchen, was auch eine Frechheit ist!

Ich werde da mal den Meister Fragen, was genau der Fehlercode war!

Was heißt Reperaturhistorie, findet man da all die Probleme die es bei den 3BG schon gegeben hat und wie man sie repariert?

Eine Frage noch: Wandlung heißt doch Umtausch oder? Wie sieht es dann in meinem Fall aus? Den 3BG gibt es ja nicht mehr?

Vielen Dank im Voraus, ihr helft mir schon sehr weiter!

Lg

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Hi!
Reparaturhistorie bedeutet, daß alle Reparaturen die an deinem Wagen schon in einer VW Werkstatt durchgeführt wurden, im VW Werkstatt Computer-System dokumentiert sind

allerdings muß ich als leigeplackter Werkstattbesucher dazu sagen, das das wirklich eher ein Elektronikproblem ist..
Wenn der Turbo spinnt hört und merkt man das sehr deutlich...
Meiner stirbt zur Zeit grad ab...
Und die Gräusche die in der Beschleunigung zu hören sind, sind eindeutig...
Einzig das Gestänge des VTG würde solche Probleme noch hervorrufen..
http://community.dieselschrauber.de/contenttopic.php?t=10810

ich hab keine ahnung was kaputt sein kann...

aba in sachen recht: ich könnt dich etz mit paragraphen zu texten..bringt nix...kurzfassung🙁sachmangel)
du hast dir ein auto gekauft, welches in ordnung war, somit nicht kaputt. der händler hat seine pflicht verletzt. da der schaden gleich aufgetreten ist, war er bereits bei übergabe vorhanden. du wusstest davon nix..der händler wird wohl auch nix gewusst haben, somit hat er weder fahrlässig, noch vorsätzlich gehandelt. also hast du nun mehrere rechte:
du musst dem händler die nacherfüllung gestatten(reparieren), wenn er den gleichen schaden nach dem 2ten versuch innerhalb einer angemessenen frist nicht hinbekommt, dann kannst du minderung des kaufpreises oda rücktritt vom kaufvertrag verlangen...
wenn der händler den schaden zu vertreten hat(also vorsätzlich oda fahrlässig gehandelt hat(er wusste vom schaden))dann kannst du schadensersatz verlangen...

was du mit umtausch meinst, is bei der nacherfüllung die lieferung einer mangelfreien sache..dies geht jedoch nicht bei gebrauchtwagen(gattungsschuld).

mfg

allerdings muß ich als leigeplackter Werkstattbesucher dazu sagen, das das wirklich eher ein Elektronikproblem ist..
Wenn der Turbo spinnt hört und merkt man das sehr deutlich...
Meiner stirbt zur Zeit grad ab...
Und die Gräusche die in der Beschleunigung zu hören sind, sind eindeutig...
Einzig das Gestänge des VTG würde solche Probleme noch hervorrufen..
http://community.dieselschrauber.de/contenttopic.php?t=10810

Ok Vielen Dank!

Mit dem technischen kenne ich mich auch nicht so gut aus. Habe das Auto jetzt wieder und derweil passt alles, das war beim ersten Versuch jedoch auch so! Ich glaube auch das es ein Fehler in der Elektronik ist.

Was mich jetzt mehr interessiert ist die rechtliche Sache. Passat1,6 bj.98 du scheinst dich ziemlich gut auszukennen!

Wie sieht es nun aus. Der Fehler trat 3mal auf, heute war die zweite Nachbesserung. Als ich heute meinem Meister gesagt habe, dass ich den Wagen nun zurückgeben werde wenn es wieder nicht funktioniert hat, da es nun das 3te mal war, hat er gesagt, dass in Ö laut Konsumentenschutz 1 Versuch reicht. Ich glaube der Händler wäre gegen eine Wandlung nicht so abgeneigt, da er ja ein neues Auto verkaufen würde!!!

Meine Frage: Wie sieht es bei einer Wandlung nun aus? Wie funktioniert das? Welchen Wert bekomme ich ersetzt. Ich habe das Auto ja als Jahreswagen mit 6000km in Wolfsburg gekauft. Bekomme ich nun

den Neuwert in Ö minus die jetzigen km Kosten
den Neuwert in D minus die jetzigen km Kosten
den Rechnungswert minus die jetzigen km Kosten

und wie sieht es mit den Folgekosten aus: Anmeldung, Typisierung, Handyschale 6310i, Winterreifen, Wendematte?

Vielen Dank im Voraus ihr helft mir echt weiter!

LG

wie die rechtslage in österreich is, hab ich kein plan...

bei minderung(§441 BGB):

neuer kaufpreis/alter kaufpreis = neuer wert/mangelfreier wert
(auflösen nach dem, was nicht gegeben ist )

bei rücktritt(§§100,440 BGB)
den damaligen kaufpreis minus daraus gezogen nutzungen (km-leistung)

p.s.: bin leider kein anwalt...

Zitat:

Original geschrieben von Rapmaster


Ich glaube der Händler wäre gegen eine Wandlung nicht so abgeneigt

Aha. Und was der zu evtl. Wandlungskonditionen?

schön und gut, aber gewährleistungsansprüche hat man nur gegen den verkäufer einer sache. du hast es ja nicht von deiner werkstatt bzw. deinem vw händler gekauft, sondern privat in D, oder?

daher kommt mE nur ein anspruch gegenüber volkswagen (herstellergarantie) in frage.

edit: achja, wandlung gibt es seit fast 5 jahren nicht mehr in D, jetzt ist es rücktritt

Nein ich habe ihn nicht privat gekauft. Ich habe in direkt beim Autohaus Wolfsburg Hotz. und Heitmann gekauft.

Wie ist das nun bei Rücktritt, bekomme ich den damaligen Neupreis minus kilometer leistung oder den damaligen gebrauchtpreis den ich gezahlt habe minus km leistung?

Danke

Lg

Zitat:

Original geschrieben von Rapmaster


oder den damaligen gebrauchtpreis den ich gezahlt habe minus km leistung?

Nach Deutschem Recht: Gebrauchtwagenpreis minus 1% pro 1.000 km Laufleistung (nicht Gesamtlaufleistung, sondern von Dir gefahrene km seit dem Kauf!).

Also z.B. bist Du mit dem Auto 30.000 km gefahren und hast damals 26.000 EUR brutto bezahlt:

26.000 EUR minus 30% = 18.200 EUR

Da Du in Deutschland gekauft hast, zählt das Deutsche Recht nicht das österreichische! Das ist keine Rechtsberatung von mir! Erkundige Dich bei einem Anwalt um korrekte Fakten zu erhalten!

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