Parkrempler-Schadenshöhe???
Servus!
Heute ist mir beim Ausparken jemand in meinen 316 (BJ 93 270000km) gefahren bzw. hat ihn gestreift. Was schätzt ihr, wie hoch ist der Schaden-würdewt ihr ihn richten lassen?
bild im Anhang.
27 Antworten
Meine Fresse!
So viel!?
Werde auf jeden Fall zur Lackiererei gehen und die sollen mir dann nen Kostenvoranschlag für die gegnerische Versicherung erstellen. Werd mir dann wohl die Knete geben lassen. Will dass Auto noch ca. 1 Jahr fahren bis das Studium rum ist.
Denkt ihr dass sich es für den Wiederverkaufswert lohnt den Schaden richten zu lassen (auch wenns nur der Lackdoktor macht)? Denke mal, dass das Auto dann in nem Jahr mit ca.3000000 KM und ohne Klima eh nicht mehr Höchstpreise erzielen wird.
Zitat:
Original geschrieben von Felix21
Meine Fresse!
So viel!?
Werde auf jeden Fall zur Lackiererei gehen und die sollen mir dann nen Kostenvoranschlag für die gegnerische Versicherung erstellen. Werd mir dann wohl die Knete geben lassen. Will dass Auto noch ca. 1 Jahr fahren bis das Studium rum ist.
Denkt ihr dass sich es für den Wiederverkaufswert lohnt den Schaden richten zu lassen (auch wenns nur der Lackdoktor macht)? Denke mal, dass das Auto dann in nem Jahr mit ca.3000000 KM und ohne Klima eh nicht mehr Höchstpreise erzielen wird.
solange davon keine Rostgefahr ausgeht würde ich es nicht mehr richten lassen denn das Auto wirst du nächstes Jahr dann wohl eh nur noch an den Export verkaufen (wegen den vielen km) und die zahlen dir für eine professionell ausgebesserte Delle keinen Cent da es denen darauf nicht ankommt.
Ja weil BMW setzt sowas instand! also es wird nix gespachtelt etc.
bei meinem Spezi ist es genau so gut und er nimmt wie gesagt 150 Euro / Teil inkl lack! also machen würd ich das schon! wenns so 300 Euro macht , steckste die 2 Mille ein von der versicherung und ende! dafür haste nen schöneres Auto solange du noch fährst und der Ungare der es mal kauft hat was zu hause zu erzählen ;-) und zahlt dir vielleicht nen 100er mehr am ande!
eben, der nächste wagen wird ja auch wieder geld kosten.
freu dich lieber übers geld, lass den schaden vom doktor beheben, oder wenns dir egal is, lass es so. 1 jahr hällt das auch so ohne rost, wenn dus versiegelst.
die 2000 sind besser ins nächste auto investiert
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@all
Vielen Dank für die vielen Antwortren.
Werd Euch morgen mal erzählen was beim Kostenvoranschlag rausgekommen ist.
Gute N8
Zitat:
Original geschrieben von sexyskillz
eben, der nächste wagen wird ja auch wieder geld kosten.
freu dich lieber übers geld, lass den schaden vom doktor beheben, oder wenns dir egal is, lass es so. 1 jahr hällt das auch so ohne rost, wenn dus versiegelst.die 2000 sind besser ins nächste auto investiert
Bei dem Alter und dem Kilometerstand dürfte das aber einem Wirtschaftlichen Totalschaden schon recht nahe kommen....
Der Unfallratgeber aus staatlicher Stelle rät in solchen Fällen:
Zitat:
"...
Bei höheren Schäden etwa ab 750 € empfiehlt es sich, einen
Kraftfahrzeug-Sachverständigen einzuschalten.
Den Sachverständigen können Sie selbst auswählen. Die Gutachterkosten
hat Ihnen die gegnerische Versicherung zu ersetzen. Dies gilt
grundsätzlich auch dann, wenn der Unfallgegner oder
dessen Haftpflichtversicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt haben sollte."
Quelle: siehe Signatur
Danke für den Tipp!
Aber kann der Lackierer bzw. Karosseriebauer meines Vertrauens nicht genauso gut einen Kostenvoranschlag erstellen?
Infoschreiben des VKS
Zitat:
Jetzt heißt es Hände weg vom Kostenanschlag.
und schau mal wie hier ein Richter geurteilt hat:
Zitat:
....
Im übrigen gestattet sich das Gericht an dieser Stelle auch den Einwand, dass sich wiederholt in Verfahren gezeigt hat, dass Kostenvoranschläge, die vom Geschädigten zur Vermeidung von Sachverständigenkosten eingeholt wurden, nach Grund und Höhe von Versicherungen bestritten wurden und häufig dazu führten, dass im Prozess Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe eingeholt werden mussten.
...
Quelle: AG Hof AZ: 12C1951-04 vom 23.05.2005
In Fällen wo ältere Fahrzeuge mit hoher Laufleistung beschädigt wurden, ist vorsicht geboten, weil oftmals der Wiederbeschaffungsaufwnd geringer ist als der Reparaturaufwand.
Ein Kostenvoranschlag gibt werder Wiederbeschaffungswert noch Restwert an und nimmt nich zu Neu für Alt Stellung.
Außerdem führt er keine Reparaturtage an und nimmt nicht Stellung zur Höhe des Nutzungsausfall.
Vor allem aber ist der Kostenvoranschlag nicht Beweissichernd!
So hab das Gutachten.
Es beläuft sich auf 2400 EUR.
Jetzt ist die Frage: Kann ich dass Geld auszahlen lassen? Habe gehört das in meinem Fall (da das Auto nur noch zw. 1500&1900EUR) wert ist) die VErsicherung einen Käufer für das beschädigte FAhrzeug anschleppt und mir dann nur noch die Differenz zw. Wiederbeschaffungswert-Restwert bezahlt.
Stimmt das?
Muss es dann wohl doch richten lassen...
Zitat:
Original geschrieben von Felix21
So hab das Gutachten.
Es beläuft sich auf 2400 EUR.
Jetzt ist die Frage: Kann ich dass Geld auszahlen lassen? Habe gehört das in meinem Fall (da das Auto nur noch zw. 1500&1900EUR) wert ist) die VErsicherung einen Käufer für das beschädigte FAhrzeug anschleppt und mir dann nur noch die Differenz zw. Wiederbeschaffungswert-Restwert bezahlt.
Stimmt das?
Muss es dann wohl doch richten lassen...
Versteh ich nicht wenn du ein Gitachten machen hast lassen weißt du doch den genauen Fahrzeugwert.
Du hast eventuell auch noch die Möglichkeit danach vorzugehen.
Kopfschütteln wegen deiner Beratungsresistenz.
ADAC Unfall - was tun?
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