Parkraumbewirtschafter schickt keine Beweise
Hallo zusammen,
mir wird von einem der Parkraumbewirtschafter Betriebe vorgeworfen, die höchstzulässige Parkdauer überschritten und damit eine Vertragsstrafe begangen zu haben. Soll 30€ kosten. Sie könnten das ganze auch mit Bildmaterial beweisen. Beim Tatort handelt es sich um einen Parkplatz, an sem wohl die Kennzeichen gescannt werden. Nicht einer, bei dem händisch kontrolliert wird. Der Vorwurf kam also etwa einen Monat später per Post.
Ich habe telefonisch um das Material gebeten, aber nichts erhalten. Nach einigen Tagen habe ich per Einwurf Einschreiben nochmals schriftlich um Übermittlung des angeblichen Beweismaterials gebeten und hierfür eine 14-tägige Frist gesetzt, verbunden mit dem Hinweis dass ich das Ganze dann als erledigt ansehe. Leider habe ich es versäumt da offiziell Widerspruch einzulegen, so dass ich wieder einige Tage später nochmals per Mail offiziell Widerspruch eingelegt und nochmals auf meine Aufforderung nach Beweisen hingewiesen habe.
Gehört habe ich nach wie vor nichts. Hat da jemand Erfahrungen? Aktuell wirken die Beweisbilder eher als Bluff, aber wie geht es weiter? Da ich nicht von vorhandenen Beweisbildern ausgehe, ist nach meinem Laienverständnis auch eine Durchsetzung der Forderung nicht statthaft. Es könnte ja jeder willkürlich Kennzeichen würfeln und dann 30€ verlangen (dass das Kraftfahrtbundesamt an windige Firmen einfach so Halterdaten rausgibt ist das nächste Thema- wo bleibt denn hier der Datenschutz, mit dem ich als Verbraucher sonst immer gepiesackt werde?!).
Vielen Dank für Einschätzungen oder gar schon gemachte Erfahrungen zu dem Thema!
[Überschrift und Beitrag von MT editiert ; bitte auf angemessene Wortwahl achten und die NUB lesen!]
161 Antworten
Zitat:
@8848 schrieb am 12. Februar 2023 um 20:43:16 Uhr:
Falsch, das sind keine 10 Dauerparker, sondern 10, die die Schilder an der Einfahrt übersehen, die die Parkscheibe entsprechend der Stvo stellen, während die Bewirtschafter eine sekundengenaue Einstellung haben wollen, und nicht zuletzt diejenigen, die 2 Minuten länger bleiben, weil Kasse 2 gerade dichtgemacht hat.
Und weitere Märchengeschichten.
Zitat:
@reox schrieb am 12. Februar 2023 um 21:50:49 Uhr:
@8848Kannst du mal ein entsprechendes Bild/Foto einer Texttafel mit dieser Forderung einstellen?
Habe kein Foto. Aber sowas soll es geben:
Zitat:
@LKunz2022 schrieb am 12. Februar 2023 um 16:43:14 Uhr:
Vergessene oder nicht auf die Minute genau eingestellte Parkscheiben, nicht mit der Messschraube ausgerichtete Autos und sonstige Sinnlosigkeiten.Mit einem solchen Fall bin ich gerade tatsächlich konfrontiert. Es geht um eine angeblich um 10 Minuten vorgestellte Parkscheibe.
Zitat:
@8848 schrieb am 12. Februar 2023 um 22:52:24 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 12. Februar 2023 um 21:50:49 Uhr:
@8848Kannst du mal ein entsprechendes Bild/Foto einer Texttafel mit dieser Forderung einstellen?
Habe kein Foto. Aber sowas soll es geben:
Zitat:
@8848 schrieb:
Zitat:
@LKunz2022 schrieb am 12. Februar 2023 um 16:43:14 Uhr:
Vergessene oder nicht auf die Minute genau eingestellte Parkscheiben, nicht mit der Messschraube ausgerichtete Autos und sonstige Sinnlosigkeiten.Mit einem solchen Fall bin ich gerade tatsächlich konfrontiert. Es geht um eine angeblich um 10 Minuten vorgestellte Parkscheibe.
Achso...
Du hast hier in einem, polemisch angehauchten Beitrag, was von einer auf 10min einstellbaren Parkscheibe gelesen und konstruierst daraus dann eine Sekunden-genaue Forderung.
Wo kann man diese Parkscheiben, die Sekunden- oder 10 Minuten genau einstellbar sind, kaufen?
Nicht, dass ich mit meiner maximal 30min-genauen Parkscheibe(halbe/volle Stunde) demnächst ein Problem bekomme.
Zitat:
@Homie777 schrieb am 12. Februar 2023 um 21:44:02 Uhr:
Wie genau muss die Parkscheibe eingestellt werden, ich stelle StVo konform auf die nächste halbe/volle Stunde.
..... und damit machst Du es genau richtig, wenn du um 9:31 kommst kannst du sie auf 10:00 Uhr stellen. 😁
Ähnliche Themen
Das mag StVO konform sein, nur gilt bei Privatrecht die StVO nicht.
Hier kann der Betreiber anderes fordern und ob er damit durchkommt entscheidet am Ende ein Richter.
@LKunz2022Zitat:
@LKunz2022 schrieb am 13. Februar 2023 um 08:48:09 Uhr:
Das mag StVO konform sein, nur gilt bei Privatrecht die StVO nicht.Hier kann der Betreiber anderes fordern und ob er damit durchkommt entscheidet am Ende ein Richter.
Kannst du ev. mal ein entsprechendes Bild/Foto einer Texttafel mit dieser, von der StVO abweichenden, Forderung einstellen?
Damit nicht der Eindruck entsteht, du würdest dir das nur ausdenken.
Zumal die Parkscheibe ja recht uninteressant wird wenn der Betreiber die Standdauer eines Fahrzeugs mittels Sensorik in der Parkfläche erfasst. Oder per Kennzeichenerfassung bei Ein- und Ausfahrt auf das Areal. oder oder oder.
Wie dann eine gerichtsfeste Dokumentation aussehen könnte steht auf einem anderen Blatt.
Das einfache Lesen des Schildes an der Parkplatzzufahrt gibt ausreichende Auskunft über die herschenden Bedingungen sowie die Handhabung der eventuell noch nötigen Parkscheibe und der zulässigen Parkzeit. Einfacher geht es nun wirklich nicht.
Dachte ich zumindest, denn auch das scheint einige Zeitgenossen vor schier unlösbare Probleme zu stellen. Aber die sind wenigsten phantasiebegabt- wie man an einigen Argumenten und Geschichten hier gut sehen kann.
Das einfachste wäre, beim Bescheid gleich ein Beweisfoto und fertig.
Wenn solche Firmen ihre Betriebskosten nur anhand von " Knöllchen " erwirtschaften, besteht schon der Wirtschaftliche Zwang Pingelig zu agieren. Ob das alles im Nachhinein gerechtfertig ist, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 13. Februar 2023 um 11:40:32 Uhr:
Wenn solche Firmen ihre Betriebskosten nur anhand von " Knöllchen " erwirtschaften, …
Ist das so? Oder zahlt der Eigentümer des Parkplatzes für die Überwachung?
Zitat:
@Harig58 schrieb am 13. Februar 2023 um 11:29:49 Uhr:
Das einfache Lesen des Schildes an der Parkplatzzufahrt gibt ausreichende Auskunft
Das sollte jeder, der auf einen solchen Parkplatz reinfährt, machen. Ich brauche für ein einfaches Lesen eines solchen Schildes 15 Minuten. In der Einfahrt. Ob da noch jemand reinfahren will, interessiert mich nicht. Ich muss schließlich wissen, welchen AGB ich zustimme, wenn ich reinfahre.
Zitat:
@mecco schrieb am 13. Februar 2023 um 11:51:46 Uhr:
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 13. Februar 2023 um 11:40:32 Uhr:
Wenn solche Firmen ihre Betriebskosten nur anhand von " Knöllchen " erwirtschaften, …Ist das so? Oder zahlt der Eigentümer des Parkplatzes für die Überwachung?
Das würde Ich ja gerne wissen, keine Ahnung ob das alles vom Aufgtraggeber bezahlt wird.
Zitat:
@mecco schrieb am 13. Februar 2023 um 11:51:46 Uhr:
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 13. Februar 2023 um 11:40:32 Uhr:
Wenn solche Firmen ihre Betriebskosten nur anhand von " Knöllchen " erwirtschaften, …Ist das so? Oder zahlt der Eigentümer des Parkplatzes für die Überwachung?
Für den Parkplatzbesitzer ist die Dienstleistung kostenfrei. Umgekehrt bekommt der Parkplatzbesitzer auch keine Anteil aus den Strafgeldern. Der Parkraumüberwacher lebt allein von den "Knöllchen". Die Feldmitarbeiter haben wohl Knöllchenquoten zu erfüllen, damit Einnahmeerwartungen erfüllt werden können. Deshalb entstehen die Probleme mangelnder Kulanz gegenüber Kunden des Geschäfts und manchmal überpeniblen Auslegen der Parkregeln.