Parkraumbewirtschafter schickt keine Beweise

Hallo zusammen,

mir wird von einem der Parkraumbewirtschafter Betriebe vorgeworfen, die höchstzulässige Parkdauer überschritten und damit eine Vertragsstrafe begangen zu haben. Soll 30€ kosten. Sie könnten das ganze auch mit Bildmaterial beweisen. Beim Tatort handelt es sich um einen Parkplatz, an sem wohl die Kennzeichen gescannt werden. Nicht einer, bei dem händisch kontrolliert wird. Der Vorwurf kam also etwa einen Monat später per Post.

Ich habe telefonisch um das Material gebeten, aber nichts erhalten. Nach einigen Tagen habe ich per Einwurf Einschreiben nochmals schriftlich um Übermittlung des angeblichen Beweismaterials gebeten und hierfür eine 14-tägige Frist gesetzt, verbunden mit dem Hinweis dass ich das Ganze dann als erledigt ansehe. Leider habe ich es versäumt da offiziell Widerspruch einzulegen, so dass ich wieder einige Tage später nochmals per Mail offiziell Widerspruch eingelegt und nochmals auf meine Aufforderung nach Beweisen hingewiesen habe.

Gehört habe ich nach wie vor nichts. Hat da jemand Erfahrungen? Aktuell wirken die Beweisbilder eher als Bluff, aber wie geht es weiter? Da ich nicht von vorhandenen Beweisbildern ausgehe, ist nach meinem Laienverständnis auch eine Durchsetzung der Forderung nicht statthaft. Es könnte ja jeder willkürlich Kennzeichen würfeln und dann 30€ verlangen (dass das Kraftfahrtbundesamt an windige Firmen einfach so Halterdaten rausgibt ist das nächste Thema- wo bleibt denn hier der Datenschutz, mit dem ich als Verbraucher sonst immer gepiesackt werde?!).

Vielen Dank für Einschätzungen oder gar schon gemachte Erfahrungen zu dem Thema!

[Überschrift und Beitrag von MT editiert ; bitte auf angemessene Wortwahl achten und die NUB lesen!]

161 Antworten

Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. Februar 2023 um 16:21:46 Uhr:


Möglichkeiten zu Kontrolle gib es jede Menge. Die einfachste ist beispielsweise die Erfassung des Kennzeichens bei der Einfahrt...

Ein Hausverbot für Autos, also.

Also mein Auto ist U18 und somit nur eingeschränkt geschäftsfähig. Da stellt sich die Frage ob es überhaupt schon allein parken darf.

Überleg einfach mal ne Sekunde, bevor du was schreibst.

Auch Du scheinst immer für ein Späßchen gut zu sein.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. Februar 2023 um 15:13:59 Uhr:


Warum schreibst Du so einen Stuss?

Ich weiß ja nicht, was du für Stuss hältst und mir ist das auch völlig wurscht.

Aber da ich grad keine Lust auf diese lausige Grundsteuererklärunng hab und etwas Ablenkung brauche erzähl ich dir mal was:

Da war ein älteres Ehepaar, das recht umständlich einparkte, dann mühsam den PKW verließ und, sich gegenseitig stützend, Richtung des Unterstandes mit dem Einkaufswägen bewegte.

Ich stand mit einer Handvoll Leuten paar Meter daneben und mit wäre das garnicht aufgefallen, wenn nicht vorher einer gesagt hätte: Da schau, die Alten da drüben brauchen ja ewig bis sie die Parkscheibe ausgelgt haben.

Jedenfalls waren die beiden keine 10 Meter weit entfernt, als irgendeine Trulla angeschossen kam, das Auto fotografierte und anfing einen Zettel zu schreiben.

Das weckte unsere Neugier, und wir sind hin. Warum der Zettel, was haben Oma und Opa falsch gemacht. Antwort: Auto steht schief und Parkuhr liegt nicht richtig. Aha.
Über beides konnte man srtreiten, Auto stand tatsächlich nicht gerade, aber deutlich innerhalb der Markierung und die Scheibe war gut erkenn- und ablesbar.

Die Frage kam dann, ob man angsichts der minimalen und streitbaren Lappalien und des Alters der beiden das nicht vergessen kann. Naja, um es abzukürzen: Die Trulla wurde sofort pampig, wir dann auch, irgendwie war das Handy mit den Fotos plötzlich weg und sie verließ im Laufschritt den Parkplatz. ...

Das mag ein Einzefall sein aber seitdem muss mir zu solchen Unternehmen und ihrem Geschäftsmodell keiner mehr was erzählen.

Ich verstehe und unterstütze dass Eigentümer / Nutzer die Fremdnutzung ihrer Parkpätzten unterbinden und ahnden wollen. Dafür gibt es geeignete und zugelassene automatische Systeme, kamerabasiert, sensorbasiert, per Mobilfunk steuerbar u.s.w. Alles gut und berechtigt.

Was ich nicht unterstütze ist die Willkür und Abzockerei durch provisionsgetriggertes Personal. Vergessene oder nicht auf die Minute genau eingestellte Parkscheiben, nicht mit der Messschraube ausgerichtete Autos und sonstige Sinnlosigkeiten.

Mit einem solchen Fall bin ich gerade tatsächlich konfrontiert. Es geht um eine angeblich um 10 Minuten vorgestellte Parkscheibe. Ich bin der Halter, ich war tatsächlich und gerichtsfest nachweisbar sogar weiter als 500 km weg, ich bin bereit in Frage kommende Fahhrer anzugeben, auf Wunsch auch sehr viele. Sollte ein Mahnbescheid kommen wird widersprochen und dann schauen wir mal, was ein Richter sagt. Falls es je dazu kommt.

Edit:

Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. Februar 2023 um 16:41:34 Uhr:


Auch Du scheinst immer für ein Späßchen gut zu sein.

Aber sicher. 🙂

Tolle Geschichte. Da hat nur das eine mit dem anderen nichts zu tun. Und jetzt?
Man merkt, dass Du Langeweile hast. Ich bedaure Dich.

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Übrigens gab es gestern zu diesem Abzockethema einen längeren Beitrag bei RTX. Eine Parkscheibe darf übrigens immer auf die nächste "volle" halbe Stunde vorgestellt werden...fällt mir gerade ein.

Der persönliche Ton hier gefällt mir gar nicht.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 12. Februar 2023 um 16:43:14 Uhr:



Das mag ein Einzefall sein aber seitdem muss mir zu solchen Unternehmen und ihrem Geschäftsmodell keiner mehr was erzählen.

...und da sind sie wieder, die wilden Phantasiegeschichten mangels Argumenten.

Und dann leider gibt es Leser, die diesen Geschichten aufsitzen und sich zum Schluß teuer eines besseren belehren lassen müssen. Das muss doch wirklich nicht sein.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. Februar 2023 um 16:46:08 Uhr:


Tolle Geschichte. Da hat nur das eine mit dem anderen nichts zu tun. Und jetzt?
Man merkt, dass Du Langeweile hast. Ich bedaure Dich.

Ich versuche jetzt mal darzulegen, warum dieses Geschäftsmodell fast schon zwangsläufig unseriös sein muss:
Die Parkraumbewirtschaftung verspricht vollmundig, dass durch ihre Dienstleistungen Fremd- und Dauerparker von den Parkplätzen fern gehalten werden. Das wäre aber betriebswirtschaftlich gesehen völliger Unsinn, weil man sich die eigene Geschäftsgrundlage entziehen würde. Vielfach haben sich die Bewirtschafter ja wieder zurück gezogen, weil die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist.
Betrachten wir aber mal die Problem-Parkplätze, wo immer noch reichlich Geld verdient wird:
Auf diesen Parkplätzen gibt es nach wie vor, trotz Überwachung, Fremd- und Dauerparker. Gäbe es die nicht, würde auch keine Überwachung stattfinden, da kein oder sehr wenig Gewinn.
Wer hat jetzt hier einen Vorteil?
Der Besitzer des Parkplatzes nicht, da sich quasi nichts geändert hat. Eher kann man einen Nachteil sehen.
Die regulären Kunden ebenfalls nicht. Die haben den Nachteil, dass sie als Kunde beim Vergessen der Parkscheibe oder Überschreitung der Parkzeit zur Kasse gebeten werden. Zunehmend auch bei nicht akkurat abgestelltem Fahrzeug.
Für die Fremd- und Dauerparker wird es teuer.
Conclusio: Der einzige der einen Vorteil hat ist der Überwacher selbst.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 12. Februar 2023 um 17:07:39 Uhr:



Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 12. Februar 2023 um 16:43:14 Uhr:



Das mag ein Einzefall sein aber seitdem muss mir zu solchen Unternehmen und ihrem Geschäftsmodell keiner mehr was erzählen.

...und da sind sie wieder, die wilden Phantasiegeschichten mangels Argumenten.

Na, soviel Zeit is noch.

Weder wild noch Phantasie - und welches Argument du gern hättetst, wofür oder wogegen, verrate mir mal.

Zitat:

@Melosine schrieb am 12. Februar 2023 um 17:25:24 Uhr:



Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. Februar 2023 um 16:46:08 Uhr:


Tolle Geschichte. Da hat nur das eine mit dem anderen nichts zu tun. Und jetzt?
Man merkt, dass Du Langeweile hast. Ich bedaure Dich.

Ich versuche jetzt mal darzulegen, warum dieses Geschäftsmodell fast schon zwangsläufig unseriös sein muss:
Die Parkraumbewirtschaftung verspricht vollmundig, dass durch ihre Dienstleistungen Fremd- und Dauerparker von den Parkplätzen fern gehalten werden. Das wäre aber betriebswirtschaftlich gesehen völliger Unsinn, weil man sich die eigene Geschäftsgrundlage entziehen würde. Vielfach haben sich die Bewirtschafter ja wieder zurück gezogen, weil die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist.
Betrachten wir aber mal die Problem-Parkplätze, wo immer noch reichlich Geld verdient wird:
Auf diesen Parkplätzen gibt es nach wie vor, trotz Überwachung, Fremd- und Dauerparker. Gäbe es die nicht, würde auch keine Überwachung stattfinden, da kein oder sehr wenig Gewinn.
Wer hat jetzt hier einen Vorteil?
Der Besitzer des Parkplatzes nicht, da sich quasi nichts geändert hat. Eher kann man einen Nachteil sehen.
Die regulären Kunden ebenfalls nicht. Die haben den Nachteil, dass sie als Kunde beim Vergessen der Parkscheibe oder Überschreitung der Parkzeit zur Kasse gebeten werden. Zunehmend auch bei nicht akkurat abgestelltem Fahrzeug.
Für die Fremd- und Dauerparker wird es teuer.
Conclusio: Der einzige der einen Vorteil hat ist der Überwacher selbst.

Für diese steile These hast Du auch sicherlich geeignete Unterlagen- was ich allerdings nicht glaube. Aber mal sehen:

Was ist an dieser Unternehmung fast zwangsläufig unseriös?
Wo steht das vollmundige Versprechen gschrieben und ist für den parkenden Kunden ersichtlich?
Wie kannst Du die betriebswirtschaftlichen Belange des Unternehmes beurteilen?
Welche und wie viele Bewirtschafter haben sich zurückgezogen?
Auf welcher Basis berechnest Du den Gewinn des Bewirtschafters?

Ich könnte jetzt noch viele Fragen anfügen, was mir jedoch völlig nutzlos erscheint: Du wirst die ersten fünf schon gar nicht beantworten können.

Warum, um Gottes Willen, schreibt man dann so einen Schei... und beharrt noch darauf?

Wenn auf einem Parkplatz mit 120 Plätzen ohne Parkraumbewirtschaftung täglich 100 Dauerparker kommen und mit Parkraumbewirtschaftung nur noch 10, wäre doch ihr Ziel weitgehend erreicht und dennoch ausreichend Einnahmen zur Fortführung da?

Falsch, das sind keine 10 Dauerparker, sondern 10, die die Schilder an der Einfahrt übersehen, die die Parkscheibe entsprechend der Stvo stellen, während die Bewirtschafter eine sekundengenaue Einstellung haben wollen, und nicht zuletzt diejenigen, die 2 Minuten länger bleiben, weil Kasse 2 gerade dichtgemacht hat.

Wie genau muss die Parkscheibe eingestellt werden, ich stelle StVo konform auf die nächste halbe/volle Stunde.

Zitat:

@8848 schrieb am 12. Februar 2023 um 20:43:16 Uhr:


Falsch, das sind keine 10 Dauerparker, sondern 10, die die Schilder an der Einfahrt übersehen, die die Parkscheibe entsprechend der Stvo stellen, während die Bewirtschafter eine sekundengenaue Einstellung haben wollen, und nicht zuletzt diejenigen, die 2 Minuten länger bleiben, weil Kasse 2 gerade dichtgemacht hat.
@8848

Kannst du mal ein entsprechendes Bild/Foto einer Texttafel mit dieser Forderung einstellen?

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