Parkraumbewirtschafter schickt keine Beweise
Hallo zusammen,
mir wird von einem der Parkraumbewirtschafter Betriebe vorgeworfen, die höchstzulässige Parkdauer überschritten und damit eine Vertragsstrafe begangen zu haben. Soll 30€ kosten. Sie könnten das ganze auch mit Bildmaterial beweisen. Beim Tatort handelt es sich um einen Parkplatz, an sem wohl die Kennzeichen gescannt werden. Nicht einer, bei dem händisch kontrolliert wird. Der Vorwurf kam also etwa einen Monat später per Post.
Ich habe telefonisch um das Material gebeten, aber nichts erhalten. Nach einigen Tagen habe ich per Einwurf Einschreiben nochmals schriftlich um Übermittlung des angeblichen Beweismaterials gebeten und hierfür eine 14-tägige Frist gesetzt, verbunden mit dem Hinweis dass ich das Ganze dann als erledigt ansehe. Leider habe ich es versäumt da offiziell Widerspruch einzulegen, so dass ich wieder einige Tage später nochmals per Mail offiziell Widerspruch eingelegt und nochmals auf meine Aufforderung nach Beweisen hingewiesen habe.
Gehört habe ich nach wie vor nichts. Hat da jemand Erfahrungen? Aktuell wirken die Beweisbilder eher als Bluff, aber wie geht es weiter? Da ich nicht von vorhandenen Beweisbildern ausgehe, ist nach meinem Laienverständnis auch eine Durchsetzung der Forderung nicht statthaft. Es könnte ja jeder willkürlich Kennzeichen würfeln und dann 30€ verlangen (dass das Kraftfahrtbundesamt an windige Firmen einfach so Halterdaten rausgibt ist das nächste Thema- wo bleibt denn hier der Datenschutz, mit dem ich als Verbraucher sonst immer gepiesackt werde?!).
Vielen Dank für Einschätzungen oder gar schon gemachte Erfahrungen zu dem Thema!
[Überschrift und Beitrag von MT editiert ; bitte auf angemessene Wortwahl achten und die NUB lesen!]
161 Antworten
Und wie oft kommt eine falsche elektronische Zeitmessung- und dann nur im Einzelfall- vor? Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Fehlers dürfte mehr als stark gegen Null tendieren.
Nachtrag:
Das gilt auch für das Ablichten der Kennzeichen, dass für die weitere Verfolgung des Tatbestandes gespeichert wird.
Man streitet ja gegen die Firma, vertreten durch den Geschäftsführer.
Im Gerichtsverfahren wird diese einfach ihre Angestellten als Zeugen laden.
Diese erklären dann, wie sie ihre Arbeit machen; legen unterschriebene Kontrolllisten und ein oder zwei Digitalfotos vor und die Sache ist durch.
Die Zeugen sind zur Wahrheit verpflichtet, und es wird sicher interne Vorgaben geben, wie die parkenden Fahrzeuge erfasst und kontrolliert werden.
Die Annahme, die Parkraum-Firma hat ja keine Beweise, ist ziemlich optimistisch. Vor Gericht kann man nur verlieren, wenn die es richtig machen.
Grundsätzlich sollten die sich aber melden, ein paar konkrete Uhrzeiten vorlegen, und dann lohnt es sich nicht mehr, um fünf Minuten zu streiten.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 11. Februar 2023 um 19:32:33 Uhr:
Und wie oft kommt eine falsche elektronische Zeitmessung- und dann nur im Einzelfall- vor? Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Fehlers dürfte mehr als stark gegen Null tendieren.Nachtrag:
Das gilt auch für das Ablichten der Kennzeichen, dass für die weitere Verfolgung des Tatbestandes gespeichert wird.
Das erinnert an Geschwindigkeits-Messungen: weil bei manchen Geräte in wenigen Fällen fehlerhafte Messergebnisse erzielt wurden, konnten sich "Geblitzte" da nicht auf eine generelle Untauglichkeit dieser Messgeräte berufen und kamen ungeschoren davon?
Eine Parkzeiterfassung mit Minuten-Genauigkeit erscheint mir natürlich technisch weniger anspruchsvoll als eine Geschwindigkeitsmessung mit Radar und 1km/h Auflösung. Daher nehme ich an, dass die Parkzeiterfassungs-Technik zwar vom Hersteller nachweisbar einmal validiert wurde, aber nicht genauso intensiv und nicht amtlich wie Radargeräte. Es könnte dann ja sein, dass bei seltenen Konstellationen z.B. durch einen Software-Fehler Parkzeiten gemessen werden, die länger sind als tatsächlich geparkt wurde.
Also ja Harig58, die Wahrscheinlichkeit ist gering, aber genügt das?
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Zitat:
@reox schrieb am 10. Februar 2023 um 17:37:07 Uhr:
Na dann scheint der TE ja fein raus zu sein, oder...
Hast du dir das verlinkte Urteil eigentlich durchgelesen? Falls ja, hast du es offensichtlich nicht oder falsch verstanden.
Das Urteil sagt eindeutig, dass der Parkraumbewirtschafter nicht das Recht hat, vom Halter des Fahrzeugs den tatsächlichen Fahrer einzufordern. Das kann ein Gericht tun. Wohlgemerkt, kann und nicht muss. Und in diesem Fall genügt ein „Ich kann mich nicht erinnern“ und die Sache ist gelaufen (dieser Hinweis soll ausdrücklich keine Rechtsberatung darstellen). Auch geht aus dem Urteil eindeutig hervor, dass die Beweislast beim Kläger und nicht beim Beklagten liegt.
Die Parkraumbewirtschaftung weiß das sehr genau und bringt ihre Forderung nur sehr selten vor Gericht. Würde jeder Betroffene unter Berufung auf die aktuelle Rechtslage die Zahlung verweigern, wäre der Spuk der Parkraumbewirtschaftung sehr schnell zu Ende.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 12. Februar 2023 um 11:01:22 Uhr:
..... das funktioniert aber nur wenn der Parkraumbewirtschafter kein Foto vom Fahrer gemacht hat.
Natürlich. Wobei hier aber zu klären wäre, ob die das überhaupt dürften. Es gibt das Recht am eigenen Bild.
.... und du hast einen entscheidenden Satz aus dem Urteil vergessen zu erwähnen: nämlich der letzte: ich zitiere aus dem zuvor verlinkten Urteil:
".....Ein einfaches Bestreiten des Halters, selbst gefahren zu sein, genügt nicht. Vielmehr muss der Halter die Personen benennen, die im maßgeblichen Zeitraum das Auto benutzt haben. Tut der Halter das nicht, liegt kein wirksames Bestreiten vor und das Gericht darf zugrunde legen, dass der Halter selbst gefahren ist."
So... und im jetzigen Stadium, wo es lediglich um die Kosten der Vertragsstrafe geht würde ich am TE seiner Stelle dieses Fass nicht aufmachen.
Zitat:
@Melosine schrieb am 12. Februar 2023 um 10:21:54 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 10. Februar 2023 um 17:37:07 Uhr:
Na dann scheint der TE ja fein raus zu sein, oder...
Hast du dir das verlinkte Urteil eigentlich durchgelesen? Falls ja, hast du es offensichtlich nicht oder falsch verstanden.
...
Was hast du nicht verstanden?
Das hat sich wohl auch bei den Bewirtschaftern rum gesprochen. Die Strategie "Ich zahle nicht, kannst mich gerne verklagen.", ist mittlerweile keine Empfehlung mehr.
Zitat:
@Melosine schrieb am 12. Februar 2023 um 10:21:54 Uhr:
Würde jeder Betroffene unter Berufung auf die aktuelle Rechtslage die Zahlung verweigern, wäre der Spuk der Parkraumbewirtschaftung sehr schnell zu Ende.
Das wäre schlecht. Dann würde man hier, wie vor der Einführung der Parkraumbewirtschaftung, z.B. beim Obi keinen Parkplatz mehr finden, weil der tagsüber von Pendlern und nach Feierabend von Anwohnern zugestellt wäre.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 12. Februar 2023 um 11:10:03 Uhr:
Zitat:
@Melosine schrieb am 12. Februar 2023 um 10:21:54 Uhr:
Würde jeder Betroffene unter Berufung auf die aktuelle Rechtslage die Zahlung verweigern, wäre der Spuk der Parkraumbewirtschaftung sehr schnell zu Ende.Das wäre schlecht. Dann würde man hier, wie vor der Einführung der Parkraumbewirtschaftung, z.B. beim Obi keinen Parkplatz mehr finden, weil der tagsüber von Pendlern und nach Feierabend von Anwohnern zugestellt wäre.
Schwaches Argument. Hier in Aalen hat sich damals mit Einführung der Überwachung und auch nachdem die wieder abgezogen sind, an der Parkplatzsituation nichts geändert.
..... so schwach kann das Argument nicht sein sonst würden nämlich die Handelsketten keine Parkraumbewirtschaftung beauftragen.
😁
Oder meinst du etwa die machen das nur um ihre eigene Kundschaft zu schikanieren??
Zudem bestätigt die Ausführung von @Hannes1971 auch meine in einem frühen Posting hier beschriebenen Beobachtungen. Deswegen bin ich da nicht böse drum. Zum Einkaufen reicht mir die kostenfreie Zeit und wenn ich was anderes machen möchte, muss ich mir eben einen anderen Parkplatz suchen.
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 12. Februar 2023 um 11:23:46 Uhr:
..... so schwach kann das Argument nicht sein sonst würden nämlich die Handelsketten keine Parkraumbewirtschaftung beauftragen.
😁Oder meinst du etwa die machen das nur um ihre eigene Kundschaft zu schikanieren??
Die machen das hauptsächlich deswegen, weil sie Geld dafür bekommen.
Zitat:
@Melosine schrieb am 12. Februar 2023 um 11:18:32 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 12. Februar 2023 um 11:10:03 Uhr:
Das wäre schlecht. Dann würde man hier, wie vor der Einführung der Parkraumbewirtschaftung, z.B. beim Obi keinen Parkplatz mehr finden, weil der tagsüber von Pendlern und nach Feierabend von Anwohnern zugestellt wäre.
Schwaches Argument. Hier in Aalen hat sich damals mit Einführung der Überwachung und auch nachdem die wieder abgezogen sind, an der Parkplatzsituation nichts geändert.
Starkes Argument, weil das beim Obi und beim Innenstadt-Aldi hier genau so war und bei beiden jetzt mit Parkraumbewirtschaftung deutlich besser geworden ist.
Und wie stark das Argument ist erkennt man daran, dass die Gegner sich hier regelmäßig wilde Geschichten ausdenken müssen (z.B. heimtückische hinter dem Busch lauernden Bewirtschafter, die dem arglosen ehrlichen Kunden in den 2 Minuten ein Ticket verpassen, während der am Parkscheinautomaten ist), um überhaupt Argumente zu finden. Getroffene Hunde bellen halt.
Eigentlich ist es ganz einfach:
Mein Parkplatz, meine Regeln. Wem das nicht passt, kann ja wo anders einkaufen. Den hiesigen Geschäften ist aber bisher keine Kundschaft abhanden gekommen. Trotz, oder wie beim Obi wegen der Parkraumbewirtschaftung.
Natürlich steht die Wahrscheinlichkeit gegen Null. Bisher hat hier auch noch niemand falschgehende Uhren von Parkscheinautomaten oder Kassen in Parkhäusern beklagt, die, ebenso wie die der freien Parkraumbewirtschafter, funkgesteuert sind.