Parkraumbewirtschafter schickt keine Beweise

Hallo zusammen,

mir wird von einem der Parkraumbewirtschafter Betriebe vorgeworfen, die höchstzulässige Parkdauer überschritten und damit eine Vertragsstrafe begangen zu haben. Soll 30€ kosten. Sie könnten das ganze auch mit Bildmaterial beweisen. Beim Tatort handelt es sich um einen Parkplatz, an sem wohl die Kennzeichen gescannt werden. Nicht einer, bei dem händisch kontrolliert wird. Der Vorwurf kam also etwa einen Monat später per Post.

Ich habe telefonisch um das Material gebeten, aber nichts erhalten. Nach einigen Tagen habe ich per Einwurf Einschreiben nochmals schriftlich um Übermittlung des angeblichen Beweismaterials gebeten und hierfür eine 14-tägige Frist gesetzt, verbunden mit dem Hinweis dass ich das Ganze dann als erledigt ansehe. Leider habe ich es versäumt da offiziell Widerspruch einzulegen, so dass ich wieder einige Tage später nochmals per Mail offiziell Widerspruch eingelegt und nochmals auf meine Aufforderung nach Beweisen hingewiesen habe.

Gehört habe ich nach wie vor nichts. Hat da jemand Erfahrungen? Aktuell wirken die Beweisbilder eher als Bluff, aber wie geht es weiter? Da ich nicht von vorhandenen Beweisbildern ausgehe, ist nach meinem Laienverständnis auch eine Durchsetzung der Forderung nicht statthaft. Es könnte ja jeder willkürlich Kennzeichen würfeln und dann 30€ verlangen (dass das Kraftfahrtbundesamt an windige Firmen einfach so Halterdaten rausgibt ist das nächste Thema- wo bleibt denn hier der Datenschutz, mit dem ich als Verbraucher sonst immer gepiesackt werde?!).

Vielen Dank für Einschätzungen oder gar schon gemachte Erfahrungen zu dem Thema!

[Überschrift und Beitrag von MT editiert ; bitte auf angemessene Wortwahl achten und die NUB lesen!]

161 Antworten

@Melosine
Das Gegenteil haben wir hier in unserem Taunusstädchen zu verzeichnen. Das Parkhaus des Einkaufszentrums war ständig vollgestellt mit Fahrzeugen von Pendlern, denen der kostenpflichtige Parkplatz am nebenanliegenden Bahnhof zu teuer war. Da standen auch manchmal Autos tagelang unbewegt herum, das Parkhaus war öfter überfüllt. Aber seit der Neuregelung finden die Kunden wieder ausreichend Parkplätze und die Geschäftsinhaber sind ganz sicher nicht traurig darüber.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 12. Februar 2023 um 11:23:46 Uhr:


..... so schwach kann das Argument nicht sein sonst würden nämlich die Handelsketten keine Parkraumbewirtschaftung beauftragen.
😁

Oder meinst du etwa die machen das nur um ihre eigene Kundschaft zu schikanieren??
......

Das ist mitnichten immer so. Meine Frau ist Chefin in einem großen Supermarkt einer größeren Kette. Es gibt dort ausreichend Parkplätze.
Nun gibt es dort auch eine so genannte Parkraumüberwachung. Jetzt gibt es selbst für schiefes parken mit geringfügigen überschreiten der Linie ein 30€ Ticket. Die Kunden beschweren sich ständig und der Markt will die Überwachung nicht und hat sie auch nicht beauftragt.

Wer war es gewesen....Das Grundstück incl. Parkplatz und Gebäude gehört einer schweizer Immobiliengesellschaft, diese hat die Überwachung beauftragt.
Die Parkraumüberwachungsfirma ist eine Tochter der Immobiliengesellschaft....ein Schelm wer dabei....

Ich kann mir vorstellen, das es ähnliche Konstellationen bei anderen Märkten gibt. Oft sind die gar nicht Eigentümer der Parkplätze und so eine Parkraumüberwachung ist sehr lukrativ

Zitat:

@reox schrieb am 12. Februar 2023 um 11:09:43 Uhr:


... Vielmehr muss der Halter die Personen benennen, die im maßgeblichen Zeitraum das Auto benutzt haben. ...

Sehr gern werde ich das als Halter tun. Wirklich sehr gern. Weiß ich doch und kann gerichtsfest nachweisen, am fraglichen Tag 500 Km entfernt gewesen zu sein.

Der Betreiber bekommt dann eine Liste von, sagen wir, 19 möglichen Fahrern. Oder 17. Ok, heute nur 8.

Gern mit Adresse.

Genaueres lässt sich nach zwei oder mehr Wochen leider, leider nicht mehr sagen.

Und nun ?

@Homie777
..... das mag sein, aber wie du mich schon richtig zitiert hast, sprach ich davon dass die Handelsketten dies beauftragen;
das ist in deinem Beispiel ja offensichtlich nicht der Fall. Es gibt immer natürlich auch unterschiedliche Interessenlagen.... .

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Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 12. Februar 2023 um 13:49:34 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 12. Februar 2023 um 11:09:43 Uhr:


... Vielmehr muss der Halter die Personen benennen, die im maßgeblichen Zeitraum das Auto benutzt haben. ...
Sehr gern werde ich das als Halter tun. Wirklich sehr gern. Weiß ich doch und kann gerichtsfest nachweisen, am fraglichen Tag 500 Km entfernt gewesen zu sein.

Der Betreiber bekommt dann eine Liste von, sagen wir, 19 möglichen Fahrern. Oder 17. Ok, heute nur 8.

Gern mit Adresse.

Genaueres lässt sich nach zwei oder mehr Wochen leider, leider nicht mehr sagen.

Und nun ?

Und nun bist du möglicherweise wegen einer Lappalie auf die schiefe Bahn geraten und bringst dich und zahlreiche andere in die Predullie 😰

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 12. Februar 2023 um 14:04:16 Uhr:



Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 12. Februar 2023 um 13:49:34 Uhr:


Und nun ?
Und nun bist du möglicherweise wegen einer Lappalie auf die schiefe Bahn geraten und bringst dich und zahlreiche andere in die Predullie 😰

Ja. Mein Bewährungshelfer sagt aber, ich hab noch ne Chance.

Ich werde nie verstehen, warum man suggeriert, mit fadenscheinigen Ausflüchten "Sündern" einen Weg zur Umgehung einer Vertragsstrafe aufzeichnen zu können- und das mit immensem Aufwand bei fraglichem Erfolg.

Wäre ich der Parkraumbetreiber, gäbe es von mir eine richtige Retourkutsche: Lebenslangens Parkverbot auf all den von mir bewirtschafteten Flächen.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 12. Februar 2023 um 13:49:34 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 12. Februar 2023 um 11:09:43 Uhr:


... Vielmehr muss der Halter die Personen benennen, die im maßgeblichen Zeitraum das Auto benutzt haben. ...
Sehr gern werde ich das als Halter tun. Wirklich sehr gern. Weiß ich doch und kann gerichtsfest nachweisen, am fraglichen Tag 500 Km entfernt gewesen zu sein.

Der Betreiber bekommt dann eine Liste von, sagen wir, 19 möglichen Fahrern. Oder 17. Ok, heute nur 8.

Gern mit Adresse.

Genaueres lässt sich nach zwei oder mehr Wochen leider, leider nicht mehr sagen.

Und nun ?

Der TE (und auch jeder andere hier aus dem Forum) kann gern vor Gericht erst ein wasserdichtes 500km-Alibi und danach seine 18-Verwandten/Bekannten-Liste, von denen natürlich alle gleichzeitig Zugriff auf den dokumentieren PKW nebst Schlüssel und Papieren haben, vorlegen.

Ausprobieren.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. Februar 2023 um 14:48:46 Uhr:


Ich werde nie verstehen ...

Das ist nicht schlimm, musst du nämlich nicht. 🙂

Zitat:

@reox schrieb am 12. Februar 2023 um 14:50:47 Uhr:


... Zugriff auf den dokumentieren PKW nebst Schlüssel und Papieren haben, vorlegen.

Quatsch.

Dokumentiert werden muss da garnichts.

Urteil lesen und verstehen, fertig.

Dann schreibe ich es ein wenig deutlicher: Warum schreibst Du so einen Stuss?

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 12. Februar 2023 um 15:04:35 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 12. Februar 2023 um 14:50:47 Uhr:


... Zugriff auf den dokumentieren PKW nebst Schlüssel und Papieren haben, vorlegen.
Quatsch.

Dokumentiert werden muss da garnichts.

Urteil lesen und verstehen, fertig.

Wie gesagt.

Ausprobieren.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. Februar 2023 um 14:48:46 Uhr:


Ich werde nie verstehen, warum man suggeriert, mit fadenscheinigen Ausflüchten "Sündern" einen Weg zur Umgehung einer Vertragsstrafe aufzeichnen zu können- und das mit immensem Aufwand bei fraglichem Erfolg.

Wieso Aufwand. Ich habe schon zwei mal von denen Post bekommen und nach dem schriftlichen Hinweis, man möge sich doch bitte an den Fahrer wenden, nie wieder was gehört.

Zitat:

Wäre ich der Parkraumbetreiber, gäbe es von mir eine richtige Retourkutsche: Lebenslangens Parkverbot auf all den von mir bewirtschafteten Flächen.

Klar. Mit Ausweiskontrollen an allen Parkplätzen. Denk doch mal nach bevor du solchen Unsinn schreibst.

Manchmal sollte derjenige, der anderen Unsinn schreiben vorwirft, selbst erst das Hirn einschalten.

Möglichkeiten zu Kontrolle gib es jede Menge. Die einfachste ist beispielsweise die Erfassung des Kennzeichens bei der Einfahrt...

Und die angeblichen Erfolge gegen die Parkraumbetreiber werden hier seit Jahren sehr phantasievoll beschrieben. Den Rest kann man sich denken.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. Februar 2023 um 16:21:46 Uhr:


Manchmal sollte derjenige, der anderen Unsinn schreiben vorwirft, selbst erst das Hirn einschalten.

Möglichkeiten zu Kontrolle gib es jede Menge. Die einfachste ist beispielsweise die Erfassung des Kennzeichens bei der Einfahrt...

Viel Spaß wenn du dann irgendwann mal solch ein Kennzeichen zugewiesen bekommst.
Und was die beiden Vorfälle angeht: Ich war das beide male tatsächlich nicht. Konnte es gar nicht gewesen sein, weil ich beide male geschäftlich im Ausland war. Es kommen zwar nur meine Frau oder meine Tochter in Frage, aber nach der Rechtslage kann ich nicht gezwungen werden gegen nahe Angehöre auszusagen.

Gähn....

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