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OT: UNGLAUBLICH, die Zeitung ist für mich tot!

Themenstarteram 15. November 2003 um 2:28

Lest euch das mal durch!

Die von der BMW Scene können mich mal!

Mfg

Tom

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24 Antworten

Wenn das SO ausschaut, werd ich mir diese Zeitschrift auch nicht mehr holen.

Verdammter Saftladen!

Mexx

am 15. November 2003 um 7:57

Abgesehen davon, daß ich das Blatt eh nie gekauft habe - selbst wenn die rechtlich auf der sicheren seite sind, wie es ja scheint, ist die Art und Weise ein Frechheit ... :mad:

Hallo !

Obwohl ich über die rechtliche Lage, bei so etwas, nicht wirklich gut informiert bin, würde ich bevor ich auf das Schreiben reagiere schnellstmöglich mal nen Anwalt einschalten. Vorabinfos bzw. Einschätzungen beim Anwalt

sind durchaus bezahlbar....Und das, mit sie haben noch bis

Samstag oder so Zeit kann ja wohl net sein....Außerdem 5100 Euros bezahlen??? Kanns mir gar net vorstellen...

Harry

@ Tom

danke für den Link, bin zwar auch kein Leser solcher Blättchen, aber jetzt habe ich auch noch nen weiteren Grund...

Greetz from the Waterkant

Die Vorgehensweise des Verlags ist ziemlich beknackt!

Wer aber als Firma (LS-Tuning) eine Domain registriert, welche im Wortlaut einem marktgängigen Produkt entspricht, und diese dann u.a. mit Werbebannern versieht...

...dem ist leider nicht zu helfen. :rolleyes:

Aber wie schon gesagt: Ein höflicher Brief sollte immer der juristischen Drohung vorausgehen! Dieses Geschäftsgebahren entspricht ungefähr dem Niveau der Zeitschrift - meine Meinung.

Ich fände es gut, wenn durch div. Internet-Foren eine Art Boykott der Zeitschrift(en) erreicht werden könnte! Das würde meinem Empfinden entsprechen, aber ich würde nie zu so einer Aktion aufrufen... :D Wenn ich diese "Scene"-Blätter jemals gekauft hätte, dann würde diese unsägliche Abmahneritis mein persönliches Kaufverhalten aber mit Sicherheit beeinflussen.

Juristisch ist die Sache anscheinend jetzt erleidigt. Leider fällt es schwer, in dem Thread dort die Fakten zu finden, da sich nur wenige qualifizierte Äußerungen eingefunden haben - ist eben nicht MOTOR-TALK... ;) :p

Viele Grüße, Timo

Hi,

ich denke man kann den Vorwurf nicht dem Blatt direkt machen, wenn da einer der Bösewicht ist , dann die Rechtsabteilung (falls Vorhanden) des Verlages oder irgend ein anderer Bürohengst, der offensichtlich üble Langeweile haben muss.

Ich les das Blatt unregelmässig, finde es aber nicht schlecht und ich denke dass es keinerlei Grüde gibt es schlecht zu machen. Wie gesagt,schuld wäre in meinen Augen der Verlag.

mfg

Markus

da kann ich mich Timo nur anschließen.

Boykott!!!

DAS sind wirklich sehr ominöse geschäftspraktiken.

eine frist zu setzen, die von heute auf morgen eingehalten werden muss....*kopfschüttel*

die zeitschrift sollte irgendwie auf uns (etliche BMW Foren) aufmerksam gemacht werden.

wir (sämltliche BMW Foren User) hingegen eröffnen neue threads, aus denen hervorgeht, dass sämtliche user diese zeitschrift in zukunft meiden werden.

gruß

hab mir mal zeitgenommen das bischen durchzulesen und muss sagen das isn schmarn was da steht kann der verlag gar net bringen

fristsetzungen von heute auf morgen:

funktioniert net fristen können nur bis monatsende oder 30 tage gesetzt werden.

anspruch auf die domain:

können sie vergessen, der einzige der das hat ist bmw da es eine eingetragene handelsmarke ist.

straffe 5100€:

lachhaft wie kommen die auf so einem betrag is schonmal das erste,

und auserdem sie können keine strafe verhängen schon gar nicht bei ungenügenden gründen wie diese.

soviel ich noch weis darf eine strafe doch nur ein richter oder staatsanwalt verhängen.

der einzige nachteil ist das das deutsche rechtssystem ein mords wirwar ist.

auserdem ist das sowieso ein käseblatt

mfg

manuel

Solche Geschäftspraktiken sollte man unbeding mit

dem Boykott bestrafen...

Der Inhalt dieser Zeitschrift ist meiner Meinung nach

sowieso eher Fragwürdig (Preis, Fehler etc.).

McPhil

@Manuel:

So sieht das dein gesunder(!) Menschenverstand...

Offensichtlich hast du aber von Abmahnungen und sonstigen juristischen Verfahrensweisen nicht viel Ahnung (was ja wirklich auch nicht nötig ist!).

Dennoch:

- Fristen können beliebig sein, aber "angemessen".

- Berechtigte Ansprüche beruhen nicht auf Handelsmarken.

- Um Strafen geht es hier nicht, sondern um einen Anspruch.

- Anspruchshöhe richtet sich nach dem (fiktiven) Streitwert.

- Ein Staatsanwalt verhängt keine Strafe, er beantragt sie.

- usw.

Das ist auch das große Problem im Originalthread:

Alles voller persönlicher Ansichten und Halbwahrheiten. Die helfen leider niemandem weiter. :( Nichts für ungut.

Kurioses am Rande:

Wem gehören die Domains "T-Beutel.de" oder "T-Wurst.de"?

Richtig, Deutsche Telekom AG... :p

Viele Grüße, Timo

Wenn man bei Google eintippt "BMW Scene Live" findet man eine ganze Menge Fundstellen über irgendeine Zeitschrift für 38 Euro? K.A. was das ist, aber wenn der Name genau gleich heißt sollte man sich vielleicht auch vorher informieren bevor man so ne Domain registriert worauf evtl. ein anderer ein Anrecht hab...

Ok war jetzt nur mal so gesagt, vom konkreten Fall hab ich natürlich keien Ahnung

Themenstarteram 15. November 2003 um 22:37

Dann lies es einfach nochmal durch!

Ich hab es jetzt mal ganz durchgelesen... und hab irgendwie keine großen neuen Erkenntnisse gekriegt?

Wenn man bewusst eine Domain registriert die so heißt wie ne Zeitschrift, dann muss man mit sowas rechnen. Ich hab sowas schon öfters erlebt, nur meistens andersrum. Erst kürzlich musste ich eine Domain zurückkaufen, die einer "weggeschnappt" hat um Geld rauszuziehen. Vor Gericht wollte ich es nicht eskalieren lassen (hab mit so Domainsachen inzw. nix mehr zu tun und hat mich nur genervt) und hab mich widerwillig mit dem geeignet... gegen mein bares Geld.

Für so Leute hab ich überhaupt kein Verständnis. Und der Rechtssprechung nach würden Sie auch scheitern (in diesem Fall hier mit BMW Scene Live finde ich es sogar noch viel eindeutiger als es bei mir war), aber es ging nicht um soviel Geld dass ich dafür den Aufwand eines Gerichtsverfahren hätte gehen wollen.

Klar hätte man da auch mal bischen freundlicher anfragen können, aber glaubt ihr der hätte die Domain hergeschenkt wenn sie ganz lieb bitte sagen?

Dennoch: Da ich die Zeitung nicht kenne, werde ich sie auch weiterhin nicht kaufen :D

Sorry, aber ich kann das ebenfalls überhaupt nicht verstehen, wie man solch eine Domain überhaupt erst registrieren kann, oder hatte er sie schon länger, als es die Zeitschrift gibt?

Heute werden schon Leute abgemahnt die eine Domain besitzen die sich ähnlich einer Marke anhören. So wurde z.B. e-online.de (eine private Elektronikseite) von T-Online abgemahnt, nur weil sich der Name englisch ausgesprochen ähnlich anhört, dabei gehört T-Online weder der Buchstabe "e" noch der Begriff "online".

Aber solche Fälle gibt es tausende in Deutschland.

Gruß

Berni

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