OT: Autokauf: Nur an Händler oder Export :(

BMW 3er E46

moin..

ich stoeber in letzter Zeit immer wieder auf mobile nach nem Gebrauchten bis 1000€ fuer meine freundin..
jedoch steht dort bei der haelfte der "interessanten" Fahrzeuge "Nur Export oder Haendler" ..wegen der Gebrauchtwagengarantie wohl.

Ist es denn moegl. so ein Fahrzeug zu kaufen, zum Export.. und es dann doch selber fahren?
..oder benoetigt man dazu irgendwelche Papiere, bzw. gibt es andere moeglichkeiten solche Fahrzeuge zu kaufen auch wenn man kein Haendler odern Exportoer ist?

Beste Antwort im Thema

...warum sucht man in so ner Preisklasse überhaupt beim Händler?? Ich würde z.B. übers www oder auch die gute alte Zeitung so ne Kiste von privat suchen... Die Auswahl sollte doch gut sein und "mehr" Probleme gibts beim Privatverkauf auch nicht. 😉 Zumindest wenn man auf die Gewährleistung keinen Wert legt und diese nicht teuer mitbezahlen möchte, wie es beim Händlerkauf üblich wäre...

Gruß
Jan

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Zitat:

Original geschrieben von Dieter99



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Nuja.....kann man auch geteilter Meinung drüber sein....
Nein, kann man nicht. Der Tordi hat es schon richtig beschrieben.

Was bringt einem die Gewährleistung, welche für Sachmängel - die bei Übergabe vorhanden waren und nicht aufgrund des Alters und der KM zu erwarten sind - haftet, wenn nach 4 Monaten z.B. der Klimakompressor hopps geht...... (Gut den würde auch nicht jede Garantie bezahlen)

Ein riesen Unterschied wie ich finde.

Und da hier viele im Punkt Gewährleistung ähnlich gut Bescheid wissen wie du, verkaufen Händler die alten
Gurken eben nicht an privat, denn dies könnte Ärger geben.

Selbst mit Gewährleistung wäre es eigentlich kein Problem den Wagen zu verkaufen, denn je Älter und höher der Kilometerstand, mit umso mehr "Mängeln" hat der Käufer dann eben auch zurechnen.

Geniale Argumentation 😉

Erstmal führst du ein Beispiel an, was auch viele Garantien nicht abdecken würden und schreibst dann, dass die Händler Ärger kriegen, wenn so ein Doofkopp wie ich keine Ahnung von der Gewährleistung hat. Wenn es denn so wäre, warum sollte der Händler Ärger bekommen, er wäre ja rechtlich auf der sicheren Seite und könnte den Kundenforderungen gelassen entgegen sehen.

Sonst empfehle ich den §476 BGB: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Und deshalb verkaufen die Händler ungern: Weil es eben keinen Sinn macht, ne 1000€-Karre an privat zu verkaufen, weil es in den ersten 6 Monaten schwierig für den Händler wird, vielen Gewährleistungssachen aus dem Weg zu gehen.
Und was die Gewährleistung nicht deckt, übernehmen (wie du ja selber mit nem Beispiel hervorragend dargestellt hast) die Garantien auch oft nicht.
Zudem habe ich nicht gemeint (war vllt. bissl unklar ausgedrückt), dass ne Gewährleistung in den ersten 6 Monaten wie ne Garantie ist, aber sie kommt ihr oft sehr nahe.

In der Preisklasse würde ich definitiv bei Privatpersonen suchen und nicht bei Händlern. Bei "seriösen" Händlern findet man solche Fahrzeuge eigentlich kaum. Und bevor ich bei einem Fähnchenhändler kaufe, würde ich eher bei einer Privatperson schauen. Zudem will der Händler ja auch was verdienen, und das heisst, ein Wagen, der nur 1.000 Euro kostet, wurde vorher vermutlich für 500-700 € eingekauft, was in der Preisklasse ein riesen Unterschied ist. Ausserdem kann man sich beim Privatkauf auch einen besseren Eindruck über die Historie des Fahrzeugs machen.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider



Geniale Argumentation 😉
Erstmal führst du ein Beispiel an, was auch viele Garantien nicht abdecken würden und schreibst dann, dass die Händler Ärger kriegen, wenn so ein Doofkopp wie ich keine Ahnung von der Gewährleistung hat. Wenn es denn so wäre, warum sollte der Händler Ärger bekommen, er wäre ja rechtlich auf der sicheren Seite und könnte den Kundenforderungen gelassen entgegen sehen.

Sonst empfehle ich den §476 BGB: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Und deshalb verkaufen die Händler ungern: Weil es eben keinen Sinn macht, ne 1000€-Karre an privat zu verkaufen, weil es in den ersten 6 Monaten schwierig für den Händler wird, vielen Gewährleistungssachen aus dem Weg zu gehen.
Und was die Gewährleistung nicht deckt, übernehmen (wie du ja selber mit nem Beispiel hervorragend dargestellt hast) die Garantien auch oft nicht.
Zudem habe ich nicht gemeint (war vllt. bissl unklar ausgedrückt), dass ne Gewährleistung in den ersten 6 Monaten wie ne Garantie ist, aber sie kommt ihr oft sehr nahe.

Bei deinem "Konter" im ersten Satz verstehe ich den Zusammenhang nicht recht 🙂

(Garantie vs. Gewährl.)

Ärger heißt in dem Falle Zeitaufwand. (war vllt. bissl unklar ausgedrückt)
Den Kundenvorderungen gelassen entgegen sehen wird der Händler schon aus dem Grund nicht, dass eben manche Gebrauchtwagenkäufer wegen Kleinzeug ihre Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und zum Anwalt rennen.
Hier wären wir dann beim Zeitaufwand.
Kosten sind nicht das Problem, der Kläger zahlt ja dann den Anwalt des Händlers, wenn dieser Recht bekommt.

Den ganzen Ärger kann der Händler sich doch sparen, verkauft in der Preisklasse für 300 Euro weniger an Export und gut is.

Zu deinem zitierten § :
"es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar"

Naja, und diese Vermutung ist bei einem Gebrauchtwagen mit z.B. > 80.000 km und 6 Jahre bei vielen Defekten unvereinbar. (sind natürlich keine genauen Zahlen - kommt auf den Mangel und das Fzg. an)

Zum letzten Absatz:
Ich sagte auch nicht, dass viele Garantien das nicht bezahlen, sondern manche.
(Kommt eben darauf an welchen Garantieumfang man vom Händler bezahlt bekommt.)

Nochmal: Wenn die Klimaanlage zum Zeitpunkt der Übergabe funktioniert (Nachzuweisen zum Beispiel durch ein Gebrauchtwagengutachten) wird diese NIE ein Fall der Gewährleistung werden !
Eine vernünftige Garantieversicherung allerdings, muss hier einspringen und wird auch, sollte der Wagen noch nicht allzu viele Kilometer gelaufen haben, nen netten Teil übernehmen.
Selbst wenn diese nur 70 % Lohn und 40 % Material übernimmt, hat man doch schnell ne Menge Geld gespart.

Sollte weder Garantie noch Gewährleistung für etwas einspringen, liegt es daran, dass man selbst als gut betuchter Gebrauchtwagenkäufer, noch kein Recht darauf hat, dass andere die VERSCHLEISSTEILE zahlen 😁

Jetzt aber sorry für OT, interessiert den TE wahrscheinlich gar nicht.

Der Tipp, Autos in der Preisklasse von Privat zu suchen, macht wirklich Sinn.........

Die Aussage, dass man die Gewährleistung hier auch nicht teuer mitbezahlen muss, ist schon etwas wage.
Dies könnte man ja nur behaupten, wenn 2 exakt gleiche Autos, eins Privat, eins vom Händler, zum selben Zeitpunkt verkauft werden.
Ich könnte wetten, dass hier der Privatverkäufer, welcher den Wagen ja mal für viel mehr Geld gekauft hat, mehr Geld für seinen Wagen will.

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