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Optik 225/40 R18 vs 235/40R18 auf Felge 8 x 18

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 3. März 2014 um 20:00

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken, unserem Passat Variant 2.0 TDI mit 140 PS 18-Zöller zu spendieren. Die Felgen stehen schon fest, allerdings der Reifen noch nicht. Ich tendiere hier zu 225/40/R18, da die 1. günstiger sind, 2. nicht vom TÜV abgenommen werden müssen, und 3. auch auf unseren Superb Combi passen würden.

Allerdings zweifle ich an der Größe noch wegen der Optik. Ich mag es nicht wenn die Reifenflanken zu sehr nach innen abfallen. Ich habe schon gesucht und Bilder zu entsprechenden Passats gefunden, allerdings sieht man dort die Reifen nicht so genau. Gibt es irgendwo Bilder zum Vergleich der beiden Größen bzw. wo man die Räder gut sieht und erkennen kann, wie stark die Flaken nach innen abfallen?

 

 

P.S: Der Superb hat zurzeit 225/40/R18 drauf, allerdings sind die Felgen dort auch nur 7,5 breit...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von AbeSimpson

[...] Allerdings zweifle ich an der Größe noch wegen der Optik. Ich mag es nicht wenn die Reifenflanken zu sehr nach innen abfallen. [...]

servus! habe auch auf 225er gewechselt auf 8x18-felgen, zunächst bei den winteralus. diese sahen dann immer optisch etwas größer aus als die sommeralus, bei denen noch die 235er dran waren. das war aber daran gelegen, dass die 235er seitlich rechnerisch 5,8 cm gummi um die felge haben und die 225er rechnerisch 5,6 cm bei 40er querschnitt. man sieht den unterschied trotzdem. nun kamen grade neue 225er auf die sommeralus und die felgen sehen wieder größer aus.

 

du fragtest aber wegen der reifenflanken. zumindest bei meinen contis, welche einen felgenschutz genannte, leicht herausstehende wulst hat (kanns nicht besser beschreiben), ist es so, dass die 225er exakt bündig mit den 8x18-felgen abschließen. die 235er contis mit felgenschutz schauten über die felge hinaus. ballondesign, finde ich. "nach innen abfallen" trifft definitiv bei meiner kombination (conti sport contact bzw. winter contact auf 8x18) nicht zu!

 

gruß, pfreud01

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Hiho

Für die BBS , Thomason und Co gibt es halt eine ABE oder Gutachten weil der (Zubehör) Hersteller diese Felgen auch für ander Autos anbietet bzw freigegeben hat (z.B Audi A4 oder Golf 6 usw..) ..meist gibt es dann Fahrzeugspezifische Auflagen die erfüllt werden müssen .

Die original Felge ist in der Fahrzeugzulassung inkludiert weil da "von Haus aus schon gewisse "Auflagen" umgesetzt wurden z.B Vw verbaut 18 Zoll nur wenn das Kreuzchen beim Sportfahwerk gemacht wurde .(wie Sinnvoll diese Auflagen sind ist nen anderes Thema ) .

TÜV : Betreff schleifen :

1: der TÜVer macht eine Probefahrt ( meist Kreisfahrt bei vollen Lenkeinschlag mit abrupten Richtungwechsel um zu prüfen ob da irgednwo was an der Karossiere anfänget zu "schlagen/schleifen /poltern )

2: Verschränkungstest

-Variante A 150-300 Kilo in den Kofferaum(oder 3 Dicke Jungs aus der Werkstatt ) in den Kofferaum und schauen ob beim eintauchen des Rades in den Radkasten evt Kollision passieren könnte (Gummi/Radhauskante)

Variante B : Ein Hinderniss (z.B alte Autofelge oder Holzklotz ) wird auf der HA Hinten Links unters Rad gelegt ..auf der VA vorne rechts ...Dann wird das FZG über die Hebenbühne abgelassen und es wird geshcaut ob irgendow der Reifen/Felge angeht ( z.B Radhauskante oder Federbein bzw Federtellelraufnahme ) Vorteil der Variante A . Das Rad "klappt" oben etwas ein und somit wird der platz zum Federbein bzw. innerem radhaus "kleiner" also etwas genauer wie Variante A ( gibt genug Schadesnbilder wo aufd er Innenseite der reifen ne regelrechte Rille reingefahren ww ird weil eben nicht genug Platz zum Federteller war .

Klar kann bei 19 zoll (wie bei jeder ander Bereifung auch ) was schleifen z.B.

zu kleine ET ( Reifen/Felge schleift an der Radhauskante )

zu grosse ET ( Reifen/Felge schleift am Federbein/Federteller )

falsche Reifenbreite z.B 235/35/19 statt 225/35/19

falsche Flankenhöhe z.b. 225/45/18 statt 225/40/18

Auflagen aus der ABE/Gutachten werden falsch oder gar nicht umgesetzt z.B Auflage xyc An der HA ist durch Austellen der Radhausverkleidung ......

Gruss Dirk

am 27. März 2021 um 13:16

Ok Dirk danke für deine ausführliche Nachricht!!

 

Aber wenn der CC doch normal mit den Lugano ausgeliefert wird .. dann wird der TÜV mir diese auch eintragen ..

Letztens meinte er i was von ner Bremsanlage da müsste er schauen ?? Versteh ich auch net .!

 

Ok bei mir ist nur die Zoll Größe zu den eingetragen andres .

Eingetragen 235:40:18 ET 41

Wird auf 235/35/19 ET 41

 

Hiho

normal passt das auch ohne Probleme .

Je nach verbauter Bremsanlage bzw Hersteller ( z.B TRW ATE usw) kann es passieren das eine Felge nicht über den Bremssattel geht ..sollte aber bei einer Serienbremsanlage und "Serienbereifung" ohne Problem passen

 

Gruss Dirk

am 27. März 2021 um 17:08

@dtgr ja ist Serie die bremsanlage .. passt ja bei 18 Zoll auch .. 19 Zoll wird ja das Rad größer . Anbei mal Foto :)

hallo,

auf den Bild erkenne ich aber nur 235/40 R18, diese passt ohne Probleme, wenn diese schon per COC oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung zu deinen Fahrzeug zugelassen ist

wenn nicht, muss dies nachträglich erfolgen, dies ist kein Witz, Du verlierst deine Betriebserlaubnis

ich bin da durchaus weiter im Thema und nicht nur bei Felgen

z.B. fehlen die entsprechenden Flaps an den Radhäusern, erlischt deine Betriebserlaubnis zu deinen KFZ

so auch ein Versicherungs-Schutz

mfg

Hiho

Versicherungsschutz erlischt nicht ( selbst bei erloschener BE zahlt die Versicherung den Schaden beim Unfallgegner ..(wie der eigene Kaskoschaden gehandhabt wird ist ein anderes Thema ) .

 

Wenn die Flaps jetz kurz nach der Änderunsgabnahme "abfallen" erlischt die Be nicht ( ..Beschädigung oder Verschleiß führen nicht zum erlöschen der BE , können aber durch andere Rechtsgrundlagen mit "Strafen" geahndet werden z.B Mängelkarte )

Gruss Dirk

Hiho

Nachtrag:

auch das komplette fehlen der Flaps lässt die Be nicht erlöschen ( akute Gefährdung anderer Vehrkehrsteilnehmer ? geändertes Abgasverhalten ? geänderte Fahrgeräusche ? dürften ausgeschlossen sein um die Vorraussetzung für das erlöschen zu erfüllen ..)

Da die Abnahme von OEM Felgen nach 19.3 in Verbindung mit §21 erfolgt kann der Prüfer im Ermessenspielraum entscheiden ob er diese Flaps "haben" möchte oder nicht .

 

Gruss Dirk

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