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Opel Astra Cabrio gekauft.....Motorschaden am 1. Tag

Themenstarteram 2. Juli 2010 um 22:32

Moin zusammen,

vielleicht kann mir jemand ein paar Ratschläge geben. Ich habe mir von meinem Ersparten von privat einen 93er Astra Cabrio 2.0i Bertone gekauft, mit Leder und viel Schnickschnack. Der Wagen stand gepflegt ohne nennenswerten Rost da, Motor kaum Ölverlust nur ein Wenig am Ventildeckel am schwitzen, 200.000km.

Bis auf ein paar Macken am Verdeck, die aber zu reparieren sind, und ein defekter Fensterheber hinten war bei der Besichtigung kein Mangel zu erkennen. Hat bereits Euro2, habe 800 EUR bezahlt. Fand das angemessen bis preiswert.

Beim Verkauf war von einem leichten Klackergeräusch beim Kaltstart die Rede, eine ausgiebige Probefahrt war nicht möglich. Das wirklich nicht sehr laute Klackern verschwand aber direkt nach dem Starten, hatte mir daher keine größeren Gedanken drum gemacht.

Auf der Heimfahrt war ich begeistert über Laufruhe und das angenehmen Fahrverhalten, bis es bei gemütlichem Cruisen auf der Bahn einen leichten Ruck gab und der Motor sehr laut und metallisch zu tackern begann!

Ich habe direkt angehalten. Es scheint aus dem unteren Bereich des Motors zu kommen.

Der Verkäufer half mir noch, den Wagen zu meiner Werkstatt zu schleppen, damit keine Folgeschäden entstehen. Zurücknehmen will er ihn aber nicht. Wie sollte ich mich verhalten, und was kann da kaputt sein?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von flohdaniel

 

...Im Kaufvertrag steht nichts von "Bastlerfahrzeug", halt nur die Klausel "unter Ausschluß von Gewährleistung". In der Annonce und im Verkaufsgespräch wurde auf das leichte Klackern nur beim Kaltstart hingewiesen...

Der Verkäufer ist also aus allem raus. Du hast keinerlei Rechtsanspruch !

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am 3. Juli 2010 um 0:29

da kann man mal sehen wo blinde kaufwut hinführen kann:D:D

also erstmal ist probefahrt pflicht zweitens muss er ihn zurücknehmen weil er dir anscheind wissendlich erhebliche mängel am fahrzeug verschwiegen hat

schalt ein anwalt ein und gut wirds werden :

Zitat:

Original geschrieben von opelfan81

da kann man mal sehen wo blinde kaufwut hinführen kann:D:D

also erstmal ist probefahrt pflicht zweitens muss er ihn zurücknehmen weil er dir anscheind wissendlich erhebliche mängel am fahrzeug verschwiegen hat

schalt ein anwalt ein und gut wirds werden :

Super Tip mitm Anwalt, kann ja richtig ins Geld gehen.... fürn TE!

Weder wissen wir nicht was im Kaufvertrag steht (z.Bleistift Bastlerfahrzeug o.ä.) noch wissen wir nicht was unter "einen leichten Ruck gab und der Motor sehr laut und metallisch zu tackern begann! Ich habe direkt angehalten. Es scheint aus dem unteren Bereich des Motors zu kommen." zu verstehen ist. Also es muss erstmal ne genauere Diagnose her... ob arglistig usw. was beim Privatkauf eh schwer zu beweisen ist

es war wohl keiner von uns dabei?

hat man den ölstand und den druck kontroliert wie schnell ist man tasächlich gefahren.

da es sich um einen motor mit über 200000 km handelt muß man sich auch im klaren sein das der inerhalb der nächsten 5 km die grätsche macht.

wenn es gut läuft einfach ein par lagerschalen neu rein und gut ist, einfach mal die ölwanne abschrauben und nachschauen.

der mangel wurde ja beim verkauf genannt klackern beim starten, ich hätte erst geschaut was er haben kann bevor ich ihn fahre

 

PS: atm bekommt man für 200€ dann ist der preis immer noch recht gut, wenn man ihn selbst tauschen kann

Von Arglist kann da wohl keine Rede sein.

Der Motor lief bei der, wenn auch kurzen, Probefahrt.

Gekauft wie gesehen und Pech gehabt.

Warum war eine ausgiebige Probefahrt nicht möglich? wollte das der VK nicht oder war es aus deinen persönlichen Gründen nicht möglich?

Klar ists ärgerlich, aber jedem steht frei ein Fahrzeug auf Herz und Nieren testen zu lassen wenn man es selbst nicht kann.

Moin

Ich hätte einfach einen andern Motor verbaut, die kosten nicht viel und gibts reichlich, ist zwar ärgerlich aber was wäre wenns erst nach 4 Wochen passiert wäre? Genauso ärgerlich!

In den Preisregionen, Kilometerständen muss man damit rechnen.

hey

laut §433BGB hat ein verkäufer die sache(auto) frei von sach- und rechtsmängeln zu übergeben, es sei es wird explizit darauf hingewiesen oder wenn mängel dir bekannt waren.

nun würde es aber in deiner verantwortung liegen ihm den motorschaden als sachmangel zu beweisen.

ob es einen vertrauensschutz gibt im BGB weiß ich nicht genau, da müsstest du deinen anwalt fragen, denn dann würde der §123 BGB als rechtsfolge greifen.

lg

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

da es sich um einen motor mit über 200000 km handelt muß man sich auch im klaren sein das der inerhalb der nächsten 5 km die grätsche macht.

Oha, heute ist wohl wieder Märchenstunde???

Das ist ja mal der grösste Schwachsinn, den man sich einfallen lassen kann. Der 2L wie auch viele andere Motoren (ja, von Opel) schaffen ihre 400tkm locker. Allerdings mit Wasser im Kühlwasser...^^

Was hat das denn mit Märchenstunde zu tun ?

Kannst du uns sagen wie der Vorbesitzer den Motor behandelt hat ?

 

400 Tkm locker, das ist eine schwachsinnige Märchenstunde ! :D

am 3. Juli 2010 um 9:26

Zitat:

Original geschrieben von opelfan81

da kann man mal sehen wo blinde kaufwut hinführen kann:D:D

also erstmal ist probefahrt pflicht zweitens muss er ihn zurücknehmen weil er dir anscheind wissendlich erhebliche mängel am fahrzeug verschwiegen hat

schalt ein anwalt ein und gut wirds werden :

ein scheiß muss er tun es ist es ja bei nem privatkauf gibts keine gewährleistung ... und nichts ... du hast keine chance bei sowas

Gekauft wie Gesehen ... viele sollten den spruch noch kennen ....

am 3. Juli 2010 um 9:36

Ich vermute mal, das eine Probefahrt nicht möglich war, weil Visco Stabiel nur etwa 50-80 KM in der lage ist einen Lagerschaden zu vertuschen!

Wenn mir jemand ein Probefahrt verweigert, will er mein Geld nicht, aber ich denke der war schlau genug, einen Kaufvertrag als Bastlerfahrzeug gemacht zu haben !

Zitat:

Original geschrieben von 121Troll

Ich vermute mal, das eine Probefahrt nicht möglich war, weil Visco Stabiel nur etwa 50-80 KM in der lage ist einen Lagerschaden zu vertuschen!

???

 

Zitat:

Original geschrieben von 121Troll

Wenn mir jemand ein Probefahrt verweigert, will er mein Geld nicht, aber ich denke der war schlau genug, einen Kaufvertrag als Bastlerfahrzeug gemacht zu haben !

Der Satz steht bei vielen vorgedruckten Kaufverträgen im Kleingedruckten.

"Verkauf von privat, daher unter Ausschluss jeder Gewährleistung"

 

Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war. Und das zu beweisen ist fast unmöglich !

 

Und wer vor dem Kauf keine vernünftige Probefahrt macht (aus welchem Grund auch immer) ist in meinen Augen selber Schuld !

Themenstarteram 3. Juli 2010 um 10:40

Eine ausgiebige Probefahrt war nicht machbar, weil Auto abgemeldet und ich nicht das Risiko eingehen wollte ohne Kennzeichen da großartig rumzugurken. Da der Schaden auch erst nach ~ 20km Autobahn auftrat, ist auch nicht gesagt das es bei einer Probefahrt passieren hätte müssen.

Ich wollte jetzt auch nicht hören, das ich "selber schuld" bin, sondern suche nach Tips wie ich mich verhalten soll, nachdem das "Kind schon in den Brunnen" gefallen ist.

Im Kaufvertrag steht nichts von "Bastlerfahrzeug", halt nur die Klausel "unter Ausschluß von Gewährleistung". In der Annonce und im Verkaufsgespräch wurde auf das leichte Klackern nur beim Kaltstart hingewiesen, ansonsten seie das Auto voll Einsatz- und Fahrbereit.

Aber ich warte wohl besser erstmal ab was der Mechaniker sagt, vielleicht ists ja nicht sooo arg teuer und ich kann mich mit dem Verkäufer einigen?

Zitat:

Original geschrieben von flohdaniel

 

...Im Kaufvertrag steht nichts von "Bastlerfahrzeug", halt nur die Klausel "unter Ausschluß von Gewährleistung". In der Annonce und im Verkaufsgespräch wurde auf das leichte Klackern nur beim Kaltstart hingewiesen...

Der Verkäufer ist also aus allem raus. Du hast keinerlei Rechtsanspruch !

Ich würde erstmal den Schaden erforschen. Das geklacker ist bei langer Standzeit oder gewisser Laufleistung normal. Wenn es nach dem Start wegeht, einfach lassen.

Hört sich fast danach an, dass der Zahnriemen seine "Zähne" verloren hat, bzw. übergesprungen ist...

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