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Ohne Dezibelkiller fahren in der Probezeit ?

Yamaha YZF R 125
Themenstarteram 17. Juli 2017 um 12:04

Hey Leute,

Habe im Internet geschaut aber nix passendes zu meiner Frage gefunden deshalb wollte ich mein Glück mal hier probieren :) . Und zwar wollte ich fragen was man für eine Strafe bekommt wenn man ohne dezibelkiller in der Probezeit fährt. Also bekommt man zB den Führerschein abgenommen oder nicht ???

Danke im Voraus .

Beste Antwort im Thema
am 17. Juli 2017 um 12:09

Moin,

was für eine Strafe bekommt man denn, wenn man vorsätzlich mit einem Fahrzeug ohne ABE in der Probezeit unterwegs ist? Probier's aus und berichte... ;-)

viele Grüße,

Oliver

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am 17. Juli 2017 um 12:09

Moin,

was für eine Strafe bekommt man denn, wenn man vorsätzlich mit einem Fahrzeug ohne ABE in der Probezeit unterwegs ist? Probier's aus und berichte... ;-)

viele Grüße,

Oliver

Themenstarteram 17. Juli 2017 um 13:42

Danke Oliver für deine Antwort:) hab mal geschaut also es ist ansscheinend so das man ein Bußgeld von 25 €zahlen muss und wenn man den dB Killer nicht dabei hat nicht weiter fahren darf . aber von Führerschein abgenommen bekommen hab ich nix gelesen :D

am 17. Juli 2017 um 15:40

Ich bin mal wieder auf der Suche nach dem Kopfschüttelsmiley...........

am 17. Juli 2017 um 16:21

25.- EUR? Schnell ergoogelt bedeuten fahren mit manipuliertem Endtopf 50.- plus 10.- wegen Lärm... Ob ein 60.-EUR Bußgeld einen A- oder B- Verdtoß bedeuten? Ich würde zumindest von einem B-Verstoß ausgehen...

Bin mal gespannt wie der Polzist reagiert, wenn Du ihm sagst, dass Du vorher gegoogelt hast, dass der abmontierte DB-Killer nur 25.- EUR kostet und Ihn dann davon überzeugen willst, dass Du nicht gewusst hast das das Teil irgendwie wichtig ist. Wenn der Poizist gut drauf ist, verdoppelt er die Strafe wegen Vorsatz...

...also entweder hast Du die Eier in der Hose es auszuprobieren oder Du lässt es einfach sein. Alles andere ist peinlich.

Zitat:

Einige Fahrzeugfahrer manipulieren auch ihre Auspuffanlage und nutzen zum Beispiel einen nicht zugelassenen Schalldämpfer, entfernen bei einem zugelassenen Schalldämpfer den db-Killer o.Ä. Ihr Fahrzeug ist dadurch dann lauter als zugelassen. Den Fahrer erwartet dann eine Strafe von mindestens 90 Euro. Wird bei „übermäßiger Geräuscheentwicklung“ gefahren, erwartet den Fahrer ein Bußgeld von 20 Euro. Bei einer Lärmbelästigung erhöht sich das Bußgeld nochmals auf 30 Euro.

Interessant wirds, wenn mutti oder papa die kiste zugelassen haben. Dann erben die auch noch was.

Die ABE erlischt nicht mehr, wenn der db-killer drausen ist...

Aber... Warum fährst du ne 125er? Fahr doch einfach ne 600ter oder größer. Dann ist das nicht so peinlich, wenn die 125er brüllt und nicht vom fleck kommt... Fährst du denn nur zwischen 8-20uhr? Reisst du mich morgens aus dem schlaf, leg ich dir nen schloss um :p

am 18. Juli 2017 um 8:07

"PROBEZEIT"

Genau da ist der Hund begraben ...... wärend deiner "Probezeit" wird "Geprüft" ob du geeignet bist das entsprechende Fahrzeug im öffendlichen Verkehr zu bewegen :rolleyes:

Es liegt also im ermessen des Polizisten ob dein Verstoß (Db-Killer entfernen ! verlieren geht nicht;)) ,die Eignung zum führen eines solchen Fahrzeuges in frage stellt.

Einfacher, er Schickt dich zur Nachschulung oder gleich zur MPU .....:D

Das stimmt schon das die BE nicht mehr erlischt, das man "nur" Summe X bezahlen muß .... aber all das liegt im ermessen des Polizisten ...... Tatsache ist das ich schon die dollsten dinger erlebt habe.

Vom Erhobenen Zeigefinger bis zum Einziehen der Maschine als "Beweisstück" .

Das liegt nicht im ermessen eines polizisten. Dieser stellt nur fest. Die Führerscheinstelle kann die Eignung anzweifeln bzw ein richter.

am 18. Juli 2017 um 12:05

Wie mans nimmt...

Bin mal mit ein paar Leuten in eine größer angelegte Kontrolle geraten und es kommt durchaus darauf an, wie man mit Kontrolleuren umgeht und/oder ob "die Chemie" stimmt: Ich glaube wir hatten seinerzeit allesamt mehrseitige Fahrzeugscheine. Bei mir wurden die Eintragungen des Fahrzeugscheines am Motorrad gesucht,gefunden und abgehakt, zum etwas flach angebrachtem Kennzeichen (ca.45°) gab's eine mündl. Ermahnung und gut war es. Dann kam mein Bekannter (nervender Besserwisser und Profinörgler) an die Reihe. Nachdem er als allererstes kurz seine Meinung zur Kontrolle geäussert hatte, kam es bei ihm dann genau anders herum. Die haben das Mopped betrachtet und die entsprechenden Einträge im Schein gesucht. So herum findet man natürlich eher etwas, was nicht ganz OK ist. Auch bei mir hätten die so herum zu der Zeit was finden können. Er bekam eine Mängelkarte ausgehändigt, ich wie gesagt nur 'nen freundlichen Hinweis...

Insofern hat der Polizist natürlich die freie Wahl, wie er mit der vor ihm stehenden Fahrer/Fahrzeug - Kombination umgeht...

viele Grüße,

Oliver

...a bisserl was geht allerweil. Wie man in Wald ruft, so schallt es heraus. Gelle?

Zur Anfrage:

Ich war auch mal jung und genau so drauf. Mit den Jahren verliert sich das, und es bildet sich dafür keinerlei Verständnis für Krach. Wir mussten früher dafür mehr riskieren, nämlich dass einem die Maschine beschlagnahmt und ein Gutachten veranlasst wurde. Es wurde in jedem Fall sauteuer, wenn man keinen nachsichtigen Beamten erwischte.

Die Jugend macht heute dieselben Fehler und die Geschichte wiederholt sich dann. Dafür ist es billiger. Das nenne ich mal erzieherische Feinkost. Der Mensch will oder muss kontrolliert werden, sonst neigt er zu asozialem Verhalten. Ist nicht von mir und auch nicht neu.

Gruß

Wasi

Sorry, Kauf dir eine anständige Tüte, die laut genug ist ohne den Db Killer zu entfernen, alles andere ist nicht nur laut sondern echt nervig. Leider sind in den 90 er do. viele ohne DB Killer die Pässe hoch und runter, das heute alle Biker unter der Vollsperrung für Motorräder leiden müssen. So genug zum Wort vom Sonntag.Amen

Zitat:

@Flora-Danica schrieb am 18. Juli 2017 um 10:07:52 Uhr:

...... wärend deiner "Probezeit" wird "Geprüft" ob du geeignet bist das entsprechende Fahrzeug im öffendlichen Verkehr zu bewegen :rolleyes:

Was ja bei den Gedankengängen anscheinend nicht der Fall ist.

am 25. Juli 2017 um 6:11

Es ist asozial. Sowohl innerhalb als auch außerhalb der Probezeit.

Zitat:

@Kaimoto schrieb am 17. Juli 2017 um 15:42:53 Uhr:

Danke Oliver für deine Antwort:) hab mal geschaut also es ist ansscheinend so das man ein Bußgeld von 25 €zahlen muss und wenn man den dB Killer nicht dabei hat nicht weiter fahren darf . aber von Führerschein abgenommen bekommen hab ich nix gelesen :D

Warum eröffnest du eigentlich den Thread, wenn du offensichtlich selbst in der Lage bist, innerhalb von 1,5 Stunden die (für dich) passende Lösung zu finden?

Auch wenns dich vmtl. nicht interessiert....

Für mich sind Fahrer ohne dB Killer asoziale A-Löcher. Bei manchen zählt NUR die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse. Ganz egal, ob sich die Anwohner oder Spaziergänger extrem von der Lärmbelästigung genervt fühlen. Denn sind wir doch mal ganz ehrlich. Auch das Entfernen des dB Killers macht aus einer 125er kein richtiges Motorrad. Erst recht nicht soundtechnisch.

Achja.....von 25 Euro hab ich noch nie was gelesen. Und wenn du den dB Killer dabei hättest, würd ich dir Vorsatz unterstellen und dir erst richtig die Suppe kochen.

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