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Ölwechsel Service / Inspektion zu teuer?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

mein Golf 7, BJ 05/2013 aktueller km Stand ca. 58.500 km, muss in Kürze zum Ölwechsel Service. Er zeigt im Bordcomputer 500km bis Ölwechsel Service und 80 Tage bis Volkswagen Service an.

Ich habe von meinem 🙂 (VW-Vertragswerkstatt) bereits ein Angebot erhalten. Darin steht:

- Jetzt im Februar Ölwechsel Service mit Austausch des Pollenfilters und der Longlife Zündkerzen für 392 Euro.
- Im April Inspektion ohne Zusatzarbeiten 83 Euro.

Abgesehen davon, dass ich bereits angefragt habe ob ich das Öl selbst mitbringen darf, weil die mir beim letzten Mal 25 Euro pro Liter berechnet haben, frage ich mich ob das nicht
a) trotzdem zu teuer ist
b) der Volkswagen Service noch notwendig ist, wenn jetzt der Ölwechsel Service mit allem möglichem drum rum gemacht wird.

Danke schon mal 😁

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@207ccFeline schrieb am 20. November 2018 um 10:01:05 Uhr:



Zitat:

@Opel_GTC schrieb am 19. November 2018 um 22:52:58 Uhr:


Das Werkstattketten wässrige Flüssigkeiten ins Bremssystem füllen halte ich für ein Märchen.

Das war aber leider so.

Gibt es hierzu Beweise? Einen Artikel in einer Fachzeitschrift? Einen gerichtlichen Prozess? Oder hast du die Geschichte neulich in der Kneipe gehört?

In einer markengebundenen Werkstatt ist das Risiko über den Tisch gezogen zu werden, sei es durch falsche oder unnötige Arbeiten, nicht geringer als bei den Freien. Insbesondere wer sich mit dem System Vertragswerkstatt in letzter Zeit befasst hat wird schnell merken, dass der gestiegene Umsatzdruck durch die Hersteller die Hemmschwelle hat sinken lassen.

Ich empfehle zu dem Thema die nachfolgende Reportage:
https://www.youtube.com/watch?v=zH9Zt6JoGNw

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@Rockville

Zur werten Kenntnisnahme im Anhang. Bestätigt die Angaben garfields. Einfach mal lesen, und ja, es gilt ab Haustür. Selbst schon erlebt!!

953d4d24-a8f7-4bca-8adb-440ca323e90d

Mob.-Garantie bis 31.12.2021
Mob.-Garantie ab 01.01.2022

Und jetzt suche bitte selbst, wo "ab Haustür" steht und wo "ab 50 km".

Wat fürn Kindergarten.

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 14. April 2023 um 07:32:55 Uhr:


Habt ihrs bald?

Zitat:

@Naphtabomber schrieb am 14. April 2023 um 16:45:07 Uhr:


Wat fürn Kindergarten.

Die Erwachsenen könnten ja mal etwas zum Thema "Mobilitätsgarantie" beitragen.

Zitat:

@Rockville schrieb am 14. April 2023 um 18:23:01 Uhr:



Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 14. April 2023 um 07:32:55 Uhr:


Habt ihrs bald?

Zitat:

@Rockville schrieb am 14. April 2023 um 18:23:01 Uhr:



Zitat:

@Naphtabomber schrieb am 14. April 2023 um 16:45:07 Uhr:


Wat fürn Kindergarten.

Die Erwachsenen könnten ja mal etwas zum Thema "Mobilitätsgarantie" beitragen.

Den Threadtitel haste aber noch im Auge? Wenn du dich an der Mobgarantie noch ein wenig hoch ziehen möchtest, bitte, mach nen Thread auf oder sonstwas. Das Bild von dem handbuch mit den Bedingungen der Mobi haste doch gesehen? Was willste da noch umher eiern?

Zitat:

@Naphtabomber schrieb am 14. April 2023 um 19:49:02 Uhr:


Das Bild von dem handbuch mit den Bedingungen der Mobi haste doch gesehen?

Haste, kannste, weißte? Musste halt mal im Handbuch eine Seite weiter blättern. Weißte?
Und Ölwechsel/Inspektion haben natürlich auch etwas mit der Mob.-Garantie zu tun, weil ohne das kannste Mob.-Garantie knicken, weißte?

Hättste mich ja mal aufmerksam machen können, dass die Links oben nicht funktionieren.
Kannste jetzt aber richtig nachlesen:

Mob.-Garantie bis 31.12.2021
Mob.-Garantie ab 01.01.2022

Ich weiss ja nicht, ob dein Ton und Auftreten im BMW-Bereich normal sind, mir jedenfalls stößt dein Benehmen hier an an meine pers. Grenzen dessen, was ich mir gerade noch so antue. Jetzt nochmal: Die Mobgarantie zählt ab Haustür! Steht überall, wird auch überall so angewendet. Wie lautet nun deine Frage?

Ich habe weiter vorne nicht nur alle Punkte einzeln aufgezählt, die nicht "ab Haustür" gelten, sondern auch noch die Bedingungen verlinkt, wo man es nachlesen kann.

Im Dokument "bis 31.12.2021" suchst du bitte nach dem Index "2) Diese Leistung gilt ab einer Entfernung von 50 km vom Heimatort" und schaust dann bitte, bei welchen Punkten überall diese 2) steht. Das geht am Schnellsten, wenn du die Suchfunktion deines pdf-Betrachters benutzt.

Im Dokument "ab 01.01.2022" suchst du nach "4 Diese Leistung gilt ab einer Entfernung von 50 km vom ständigem Wohnsitz." Dann schaust du wieder, wo überall dieser kleine Index 4 steht. Auch dazu kann man wieder die Suchfunktion des pdf-Betrachters benutzen.

Dann stellst du fest, dass ein erheblicher Teil der Umfänge der Mobilitätsgarantie nicht "ab Haustür" gilt, sondern eben erst ab einer Entfernung von 50 km. Das unnötige Hin und Her bei der Diskussion hätte man vermeiden können, wenn man einziges Mal richtig gelesen hätte.

Ja Wahnsinn, VW bringt meine Schwiegermutter nicht nach Hause, wenn der Wagen nur um die Ecke (50km sind für mich um die Ecke) liegen bleibt... Für mich sind alle relevanten Dinge ab Haustür abgedeckt, wenn dir das nich reicht, schließ doch ADAC oder sonstwas ab, ist deine Entscheidung, bist ja eigentlich Alt genug. Für mich ist das Thema hier durch. Mein Wagen sieht den 😉 nur zur Inspektion, bei der ich das gängigste selber erledige bzw. aus dem Umfang der Inspektion heraus nehmen lasse. Für den Ölservice gibts genug qualifizierte günstigere Anbieter bzw. läßt sich über das mitbringen des Öls schon einiges sparen, wenns der 😉 mitmacht. Mir persönlich reicht der Umfang der Mobi ...
Schönes WE an alle

Ihr streitet euch völlig unnötig: ein Golf bleibt doch ohnehin nicht liegen

Zitat:

@Naphtabomber schrieb am 15. April 2023 um 09:39:52 Uhr:


Ja Wahnsinn

Schlechter Stil seinen Fehler nicht einfach mal zugeben zu können. Hast du das vom Garfield126 abgeschaut?

Zitat:

@Naphtabomber schrieb am 15. April 2023 um 09:39:52 Uhr:


wenn dir das nich reicht, schließ doch ADAC

Habe ich doch. Steht auch weiter vorne schon.

Zitat:

@Naphtabomber schrieb am 15. April 2023 um 09:39:52 Uhr:


bist ja eigentlich Alt genug.

Ich habe dich ja auch nicht um Rat gefragt, sondern nur die beiden falschen Aussagen "Mob-Garantie gilt ab Haustür" und "Mob-Garantie gilt in allen westeurop. Ländern" richtig gestellt. Hätte man das mal gleich nachgelesen, wäre es bei den paar Zeilen geblieben.

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 15. April 2023 um 09:42:45 Uhr:


Ihr streitet euch völlig unnötig: ein Golf bleibt doch ohnehin nicht liegen

Tja, fast. Einen einzigen Liegenbleiber hatte ich bei mittlerweile 15 VW-Fahrzeugen.

Zum Glück sind die Ferien am Montag vorbei.

Dieser Spruch mit den Ferien ist aber mittlerweile auch ziemlich abgedroschen.

Aber immer noch wahr

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