Ölwechsel Service / Inspektion zu teuer?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

mein Golf 7, BJ 05/2013 aktueller km Stand ca. 58.500 km, muss in Kürze zum Ölwechsel Service. Er zeigt im Bordcomputer 500km bis Ölwechsel Service und 80 Tage bis Volkswagen Service an.

Ich habe von meinem 🙂 (VW-Vertragswerkstatt) bereits ein Angebot erhalten. Darin steht:

- Jetzt im Februar Ölwechsel Service mit Austausch des Pollenfilters und der Longlife Zündkerzen für 392 Euro.
- Im April Inspektion ohne Zusatzarbeiten 83 Euro.

Abgesehen davon, dass ich bereits angefragt habe ob ich das Öl selbst mitbringen darf, weil die mir beim letzten Mal 25 Euro pro Liter berechnet haben, frage ich mich ob das nicht
a) trotzdem zu teuer ist
b) der Volkswagen Service noch notwendig ist, wenn jetzt der Ölwechsel Service mit allem möglichem drum rum gemacht wird.

Danke schon mal 😁

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@207ccFeline schrieb am 20. November 2018 um 10:01:05 Uhr:



Zitat:

@Opel_GTC schrieb am 19. November 2018 um 22:52:58 Uhr:


Das Werkstattketten wässrige Flüssigkeiten ins Bremssystem füllen halte ich für ein Märchen.

Das war aber leider so.

Gibt es hierzu Beweise? Einen Artikel in einer Fachzeitschrift? Einen gerichtlichen Prozess? Oder hast du die Geschichte neulich in der Kneipe gehört?

In einer markengebundenen Werkstatt ist das Risiko über den Tisch gezogen zu werden, sei es durch falsche oder unnötige Arbeiten, nicht geringer als bei den Freien. Insbesondere wer sich mit dem System Vertragswerkstatt in letzter Zeit befasst hat wird schnell merken, dass der gestiegene Umsatzdruck durch die Hersteller die Hemmschwelle hat sinken lassen.

Ich empfehle zu dem Thema die nachfolgende Reportage:
https://www.youtube.com/watch?v=zH9Zt6JoGNw

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50km war vor langer zeit...es gilt ab haustür, wie geschrieben...

Vor langer Zeit, aha. Hier die Bedingungen für die Mob-Garantie ab 01.01.2022, die immer noch gültig sind:
Folgende Leistungen gelten ab einer Entfernung von 50 km vom ständigem Wohnsitz:

Weiter- oder Rückreise nach Fahrzeugausfall
Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall
Rückholung von Kindern
Rückreise in besonderen Fällen
Krankenrücktransport
Krankenbesuch im Ausland
Versand von Arzneimitteln
Reiserückruf
Hilfe im Todesfall
Rücktransport von Haustieren
Dokumentendepot
Autoschlüssel-Service

und noch andere.

da geht es aber zusatzleistungen, wie unfälle und nicht um eine panne...

Es ging nicht um "Panne", sondern um "Mobilitätsgarantie". Und deine Aussage war "die mob mgarantie gilt ab 0km entfernung", was nun mal falsch ist.

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Zitat:

@Rockville schrieb am 13. April 2023 um 08:37:39 Uhr:


Hier die Bedingungen für die Mob-Garantie ab 01.01.2022, die immer noch gültig sind:
Folgende Leistungen gelten ab einer Entfernung von 50 km vom ständigem Wohnsitz:

Das macht eine Mob. für mich mich sinnfreier. Wüsste nicht, wann ich zuletzt ü50Km von zu Haude weg war...

Zitat:

@Rockville schrieb am 13. April 2023 um 09:49:58 Uhr:


Es ging nicht um "Panne", sondern um "Mobilitätsgarantie". Und deine Aussage war "die mob mgarantie gilt ab 0km entfernung", was nun mal falsch ist.

Also vorletztes Jahr hatte mein GTD an Heilig Abend 22km von zu Hause gestreikt, Abschleppkosten=> keine durch Mobi. War allerdings vorletztes Jahr...

Zitat:

@Rockville schrieb am 13. April 2023 um 09:49:58 Uhr:


Es ging nicht um "Panne", sondern um "Mobilitätsgarantie". Und deine Aussage war "die mob mgarantie gilt ab 0km entfernung", was nun mal falsch ist.

das ist nicht falsch! wenn zu hause zb das auto nicht anspringt, nicht alleine fahrbereit ist, greift die mobilitätsgarantie...also alles, für was vw "schuld" trägt...was Du mit den 50km meinst, gilt bei einem unfall, oder panne zb...dh, die mobgarantie greift dann erst ab 50km, für alles, wo vw nicht "schuld" ist...

Zitat:

@Naphtabomber schrieb am 13. April 2023 um 11:34:15 Uhr:



Zitat:

@Rockville schrieb am 13. April 2023 um 09:49:58 Uhr:


Es ging nicht um "Panne", sondern um "Mobilitätsgarantie". Und deine Aussage war "die mob mgarantie gilt ab 0km entfernung", was nun mal falsch ist.

Also vorletztes Jahr hatte mein GTD an Heilig Abend 22km von zu Hause gestreikt, Abschleppkosten=> keine durch Mobi. War allerdings vorletztes Jahr...

dann war an dem "streik" vw nicht schuld...

Zitat:

@garfield126 schrieb am 13. April 2023 um 14:17:52 Uhr:


das ist nicht falsch!

Doch, so wie du es geschrieben hattest, war es eindeutig falsch. Du kannst einen Fehler auch mal zugeben. Deine jetzt erweiterte Definition "VW ist schuld" interessiert doch im Ernstfall niemanden. Auch deine vorherige Aussage, dass die Mob-Garantie in allen (west-)europäischen Ländern gilt, stimmt nicht.

Mir ist es ja egal, was du daraus machst. Die Schlussfolgerung, dass der ADAC unnötig sei, wenn man eine Mobilitätsgarantie hat, stimmt so pauschal jedenfalls nicht.

was war denn eindeutig falsch? wenn ich zu hause mit dem auto "liegenbleibe", greift die mob...das ist fakt. ab 50km, wie von Dir genannt, gilt sie dann natürlich auch...sie gilt in ganz westeuropa...einen fehler scheine ich nicht gemacht zu haben, ich deute alles so aus den aktuellen bedingungen...

Ach komm, das bringt nix. Deine Aussage "die mob mgarantie gilt ab 0km entfernung" war falsch. Und auch die Falschaussage, dass sie in ganz Westeuropa gilt, stimmt jedenfalls für Verträge ab 2022 nicht. Lies es doch selbst in den Bedingungen nach. Für mich gehören jedenfalls San Marino, Andorra oder Monaco auch zu Westeuropa.

gilt "ab haustür" heißt Deiner meinung nach was? jetzt kommst Du "mit verträgen ab 2022"...schön...selbst das wäre von Dir falsch...denn das wären die "bedingungen für neufahrzeuge, die ab 2022 erworben worden sind"...

Ich weiß ja, was tatsächlich gilt und lasse mich daher von deinen Falschinformationen nicht irritieren. Schade fände ich es nur, wenn irgendwann mal jemand auf deine Beiträge trifft (das kann ja noch nach Jahren sein) und dann deinen Falschaussagen glaubt. Deswegen kann ich nur empfehlen, die genauen Bedingungen der Mobilitätsgarantie lieber selbst nachzulesen, sie lassen sich ja leicht ergooglen. Damit ist für mich die Diskussion beendet.

wie geschrieben, ich deute aus den jeweils gültigen bedingungen, nachgelesen auf der vw homepage...wenn Du das alles weißt und entsprechend anders deutest, ist es doch ok...mir aber falschaussagen zu unterstellen, leider nicht.

Habt ihrs bald?

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