Ölwechsel: Auto dann beim Probefahrt angefahren

Ich habe das Auto zur großen Wartung bei Porsche gebracht, am Nachmittag bekomme ich den Anruf: das Auto wurde wohl während der Probefahrt nach dem Service am Heck von einem Trucker angefahren.
Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, Der Mitarbeiter hat auch dann einen Gutachter beauftragt.Reparaturkosten 3500 Euro netto.


Ich habe viele Fragen..Die mir durch den Kopf gehen..
Wofür das Gutachten? Warum dann nicht direkt Kostenvoranschlag, dann die selbe Werkstatt wird die Reparaturarbeiten auch erledigen..soll ich selber einen Gutachter beauftragen ? Lass ich das Auto einfach reparieren und die Werkstatt holt sich die Kosten von der gegnerischen Versicherung?dürfen sie das machen,ich bin ja der Besitzer..

Ich freue mich auf eure Meinungen dazu.
Danke.

LG

67 Antworten

Zitat:

@kine050683 schrieb am 13. Oktober 2022 um 09:35:05 Uhr:



Zitat:

@wabidoc schrieb am 12. Oktober 2022 um 23:11:10 Uhr:



Mann muss konsequent handeln (neuer Gutachter holen,...

Mehr als ein Gutachten wird die gegnerische Versicherung dir nicht bezahlen, pass auf dass du da nicht selber auf den Kosten sitzen bleibst.

Wenn die Werkstatt hier einfach ohne Auftrag des Besitzers ein Gutachten machen lässt ist das ihr Bier.

Der Besitzer lässt ein Gutachten beim Gutachter seiner Wahl machen und das zahlt die Versicherung, das Gutachten das die Werkstatt beauftragt hat soll sie dann gefälligst auch selbst bezahlen!

Aber wie gesagt ist fraglich ob das ganze wirklich viel bringt. Normalerweise haben die Autohäuser und erst recht Porsche da schon die passenden Gutachter an der Hand.

Die Werkstatt hat einen Fehler gemacht, diesen eingestanden, einen Gutachter bestellt und möchte sich um die Instandsetzung kümmern.
Wo ist denn überhaupt das Problem?

Das Problem?

Hast du das Thema gelesen?

Die Werkstatt hat keinen Fehler gemacht.

Sehe ich auch so ... auf der Probefahrt ist doch ein LKW ins Heck gestoßen (mehr war es scheinbar nicht) ... Wenn einer einen Fehler gemacht hat, dann wohl der LKW Fahrer ...

Ich habe den Te so verstanden, das er ein Problem mit der Höhe der Wertminderung 250 EUR? laut Gutachten hat...

Da bringt es hier aber nichts, weil wir das Gutachten nicht kennen und irgendwelche Aussagen, dass das doch 1000, 2000, 5000 EUR weniger Erlös bei einem späteren Verkauf ergibt, sind reine Fantasierechnungen ....

Aber bitte zeigt mir die super Schnäppchen, weit unter Marktwert, nur weil sie einen reparierten 3000 EURO Schaden haben ... ich finde sie nicht ..😁😁

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Update: der Gutachter hat heute seinen Bericht geändert mit 1500 € an Reparaturarkosten weniger !! Wertminderung dadurch con 250 auf 200 reduziert!!Er hat dafür keinen Grund angegeben..

Zitat:

@wabidoc schrieb am 13. Oktober 2022 um 20:48:21 Uhr:


Update: der Gutachter hat heute seinen Bericht geändert mit 1500 € an Reparaturarkosten weniger !! Wertminderung dadurch con 250 auf 200 reduziert!!Er hat dafür keinen Grund angegeben..

Wäre möglich das er ein Bauteil als defekt in Gutachten aufgenommen hat das sich nach der Demontage als intakt heraus gestellt hat. Lieber zu viel aufschreiben als zu wenig, Nachträgliches erhöhen kommt bei der Gegnerischen Versicherung immer schlecht.

Die Werkstatt wird sicher nicht auf einen teil der Reparaturkosten sitzen bleiben wollen nur damit du weniger Wertminderung bekommst.

Auf jeden Fall solltest du auf eine ordentliche Dokumentation bestehen. Also Gutachten und eine Rechnung über die Reparatur. Damit sollte ich dann auch der Wertverlust bei einem Verkauf in starken Grenzen halten.

2000€ ist bei Porsche ja wirklich nur ein Bagatellschaden 😉

Dann frag ihn doch nach dem Grund! Hier kennt ihn sicherlich niemand…

Zitat:

@wabidoc schrieb am 13. Oktober 2022 um 20:48:21 Uhr:


Update: der Gutachter hat heute seinen Bericht geändert mit 1500 € an Reparaturarkosten weniger !! Wertminderung dadurch con 250 auf 200 reduziert!!Er hat dafür keinen Grund angegeben..

Dann fällt auch das Thema Unfallfahrzeug flach, da eine kleine Nachlackierung keinen Unfallschaden darstellt. Dann freue dich über die 200 € Wertminderung. Und falls ein Kaufinteressent komisch nachfragt, legst du ihm das Gutachten vor, nach dem kein Unfallschaden vorliegt, lediglich eine Bagatelle.

Welche Werkstatt läßt auf ihre Kosten ein Gutachten machen wenn doch die gegnerische Versicherung eins bezahlt?
So unangenehm kann einem der Unfall doch nicht sein den man nicht mal verschuldet hat.

Vor allem bevor man den Kunden informiert hat,das ganze wäre mir persönlich etwas zu „kundenfreundlich “.

Ich würde selbst einen Gutachter beauftragen und alles über einen Anwalt laufen lassen,dann hat man auch alles selbst in der Hand.

Wo staht das die Porsche Werkstatt das Gutachten zahlt, die Rechnung wird wohl auch der gegnerischen Versicherung vorgelegt ...

Kommt mir jetzt auch so vor, als wenn einige Probleme konstruieren wo keine sind ... Das Porsche Zentrum wird schon einen guten Gutachter zur Hand haben, der eh alle mögliche Fälle begutachtet die dort aufschlagen ...

Problematisch sind Gutachter die von der gegnerischen Versicheruzng geschickt werden, der Gutachter der Werkstatt hat doch gar kein Interesse der Schaden künstlich klein zu rechnen.

Und wenn später, nach Jahren? ein Käufer versucht wegen dem Kratzer den großen Priesnachlass zu kassieren ... denke ich mir, Pech gehabt, dann bekommt der den Wagen einfach nicht, stehen sicherlich andere Käufer auf der Matte denen das bei vernünftiger Dokumention egal ist ... oder der Wagen ist dann eh Kategorie letzter LudenWagen/Exportwagen ... es geht nur noch über den Preis, dann ist das noch weniger relevant...

Ich schreibe immer wieder, Wagen die im Altag bewegt werden, kassieren doch alle mal was ein, der Rest sind Museumsstücke und wenn das vernünftig gefixt wurde ist doch alles gut? Und das wissen seriöse Gebrauchtwagenkäufer auch, wer damit ein Problem hat muss halt einen Neuwagen kaufen und selbst die können schon nachlackiert sein...😁😁

Ich würde vor allem mal sagen "Jetzt mal Butter bei die Fische!"
Da wird ja ein endloses Rätselraten veranstaltet, in jeder Hinsicht. Die Werkstatt soll mal alle Fakten auf den Tisch legen und der TE mal konkrete Angaben posten.

Zitat:

@Goify schrieb am 14. Oktober 2022 um 08:10:06 Uhr:



Dann fällt auch das Thema Unfallfahrzeug flach, da eine kleine Nachlackierung keinen Unfallschaden darstellt.

Ich gehe weiterhin davon aus, dass es sich hier um einen offenbarungspflichtigen Schaden handelt...

Mag jetzt zwar zu pessimistisch gedacht sein, aber irgendwie werden ich den Verdacht nicht los, dass da bei der Werkstatt irgendwas im Argen liegt oder noch nicht die ganze Geschichte erzähllt ist.
Selbst wenn das jetzt wirklich nur eine kundenfreundliche Geste der Werke ist - welche Werkstatt beauftragt einen Gutachter ohne dafür zuvor vom Geschädigten in irgendeiner Form beauftragt/ermächtigt worden zu sein?

Die Frage ob da jetzt beim eigenen Gutachter was anderes rausgekommen wäre stellt sich mir dabei noch nicht mal.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 14. Oktober 2022 um 09:16:52 Uhr:


Mag jetzt zwar zu pessimistisch gedacht sein, aber irgendwie werden ich den Verdacht nicht los, dass da bei der Werkstatt irgendwas im Argen liegt oder noch nicht die ganze Geschichte erzähllt ist.
Selbst wenn das jetzt wirklich nur eine kundenfreundliche Geste der Werke ist - welche Werkstatt beauftragt einen Gutachter ohne dafür zuvor vom Geschädigten in irgendeiner Form beauftragt/ermächtigt worden zu sein.

Eben, und deshalb wäre mein Rat, die Werkstatt soll doch mal die ganze Geschichte erzählen. So ein Unfall bei einer Probefahrt kann immer mal passieren. Da steckt man nicht drin. Aber das Drumrum wäre interessant - vieilelicht war es keine erforderliche Probefahrt, sondern eher eine Ausfahrt ins Grüne (mit meinem damaligen Audi Avant 4.2 wurde auch von der Werkstatt mal eine wohl eher privat veranlasste "Teilebeschaffungsfahrt" über mehr als 300 km gemacht... man war äußerst peinlich berührt, als ich die km-Diskrepanz angesprochen habe und den Umstand, dass Kundenfahrzeuge unbefugt genutzt werden).

Ich will nichts unterstellen, aber ich finde es immer gut, ein klares und eindeutiges Bild von einer Sache zu haben, und dazu gehört nun mal die klare Ansage der ganzen Geschichte.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 14. Okt. 2022 um 09:20:57 Uhr:


vieilelicht war es keine erforderliche Probefahrt, sondern eher eine Ausfahrt ins Grüne (mit meinem damaligen Audi Avant 4.2 wurde auch von der Werkstatt mal eine wohl eher privat veranlasste "Teilebeschaffungsfahrt" über mehr als 300 km gemacht... man war äußerst peinlich berührt, als ich die km-Diskrepanz angesprochen habe und den Umstand, dass Kundenfahrzeuge unbefugt genutzt werden).

Uiui.

Typisch VS Forum.

Ein Probefahrt nach einer Wartung ist bei Porsche IMMER vorgeschrieben.

Zitat:

@wabidoc schrieb am 10. Okt. 2022 um 21:15:32 Uhr:


Der Mitarbeiter hat auch dann einen Gutachter beauftragt.Reparaturkosten 3500 Euro netto.

Hat er dich dann vorher gefragt?

Ich habe den Verdacht, ja.

Meine Meinung:
Der Gutachter wurde durch die Werkstatt nach deinem Einverständnis beauftragt, nun passt dir der Minderwert nicht. Ein neues GA kannst ja schlecht abrechnen. Das zeigt auch das du einen anderen KV von einem anderen PZ einholen möchtest.

Du scheinst nicht alles offen zu legen, genau wie die Themenüberschrift nicht zur tatsächlichen Aufgabe des PZ passt.

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