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Ölwechsel: Auto dann beim Probefahrt angefahren

Ich habe das Auto zur großen Wartung bei Porsche gebracht, am Nachmittag bekomme ich den Anruf: das Auto wurde wohl während der Probefahrt nach dem Service am Heck von einem Trucker angefahren.
Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, Der Mitarbeiter hat auch dann einen Gutachter beauftragt.Reparaturkosten 3500 Euro netto.


Ich habe viele Fragen..Die mir durch den Kopf gehen..
Wofür das Gutachten? Warum dann nicht direkt Kostenvoranschlag, dann die selbe Werkstatt wird die Reparaturarbeiten auch erledigen..soll ich selber einen Gutachter beauftragen ? Lass ich das Auto einfach reparieren und die Werkstatt holt sich die Kosten von der gegnerischen Versicherung?dürfen sie das machen,ich bin ja der Besitzer..

Ich freue mich auf eure Meinungen dazu.
Danke.

LG

67 Antworten

@MZ-ES-Freak
Du hast mal wieder einen ganz wesentlichen Teil meines Beitrages weggelassen, nämlich "Ich will nichts unterstellen".
Dass eine Probefahrt vorgeschrieben ist, ist richtig und völlig in Ordnung. War es bei meinem Audi auch.

Und damit es eben nicht zu solchen "Unklarheiten" oder dann zu Verzerrungen wie durch dein sinnentstellendes Teilzitat kommt, wäre die Kenntnis der ganzen Geschichte hilfreich.
Und da muss eben mal mehr kommen vom TE und für diesen von seiner Werkstatt. Die ganze Diskussion hier dreht sich sonst völlig sinnlos im Kreis.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 14. Okt. 2022 um 09:42:20 Uhr:


Und da muss eben mal mehr kommen vom TE und für diesen von seiner Werkstatt. Die ganze Diskussion hier dreht sich sonst völlig sinnlos im Kreis.

Das stimmt allerdings.

Blöde Frage:

Was ist denn überhaupt an Schäden entstanden?
Ein Kratzer in der Schürze kann bei manchen Autos auch schnell mal 3500,- kosten.
(Schürzen mit Spurwechselassi dürfen teilweise nicht nachlackiert werden...die müssen neu; da reicht ein leichtes langschrammen; ein Unfallwagen wird das dadurch nicht)

Bzgl. Werkstatt: Ich finde die Arbeitsweise vorbildlich. Naja, den Gutachter hätte man nach Info an den Kunden mit dessen Erlaubis holen können. aber ansonsten weder ein Verschweigen des Schadens oder eine Weigerung sich darum zu kümmern... ich finde das sehr gut.

Das mit der Wertminderung ist so eine Sache…
Eigene Erfahrung die aber schon 16 Jahre zurück liegt:
Auffahrunfall im Stau, ein Twingo zerlegte sich an der Stoßstange meines Boxsters.
Schaden ca. 6T€, keine Blechschäden.
Austausch der Stoßstange und der Abgasanlage inkl. Kats.
Wertminderung lt. Gutachter damals auch im niedrigen dreistellige Bereich.
Auf meine Nachfrage ob der geringen Summe wurde mir schriftlich bestätigt das die Werterhöhung durch eine komplett neue Abgasanlage gegengerechnet wird…
Konnte ich seinerzeit nicht wirklich nachvollziehen da der Wagen erst 40T auf der Uhr hatte und somit der Auspuff ja eh wie neu war.
Hatte dann aber keinen Bock mich da reinzuhängen, freute mich über eine Woche 911er fahren und konnte den Wagen Jahre später trotzdem gut verkaufen ( natürlich mit wahrheitsgemäßen Angaben, Gutachten, Rechnung, Fotos, usw)

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Zitat:

@WeissNicht schrieb am 14. Oktober 2022 um 09:44:48 Uhr:


...
Bzgl. Werkstatt: Ich finde die Arbeitsweise vorbildlich. Naja, den Gutachter hätte man nach Info an den Kunden mit dessen Erlaubis holen können. aber ansonsten weder ein Verschweigen des Schadens oder eine Weigerung sich darum zu kümmern... ich finde das sehr gut.

diese Arbeitsweise (sofern es wirklich so war wie dargestellt) ist für mich in keinster Weise vorbildlich, sondern widerspricht mit Sicherheit sämtlichen Prozessdefinitionen, Handlungsanweisungen, Maßgaben gem. Zertifizierungen, etc die für diese Werkstatt gelten.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 14. Oktober 2022 um 09:59:07 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 14. Oktober 2022 um 09:44:48 Uhr:


...
Bzgl. Werkstatt: Ich finde die Arbeitsweise vorbildlich. Naja, den Gutachter hätte man nach Info an den Kunden mit dessen Erlaubis holen können. aber ansonsten weder ein Verschweigen des Schadens oder eine Weigerung sich darum zu kümmern... ich finde das sehr gut.

diese Arbeitsweise (sofern es wirklich so war wie dargestellt) ist für mich in keinster Weise vorbildlich, sondern widerspricht mit Sicherheit sämtlichen Prozessdefinitionen, Handlungsanweisungen, Maßgaben gem. Zertifizierungen, etc die für diese Werkstatt gelten.

Normal braucht die Werkstatt eine Unterschrift des Kunden um die Abwicklung eines Schadens zu übernehmen.
Wenn es schnell gehen soll kann auch mal eine mündliche Zusage des Kunden reichen.

Ich könnte mir Vorstellen das der Gutachter vielleicht gerade im Haus war und als der Wagen mit dem Unfall rein gekommen ist hat der das gleich mit gemacht. Korrekt ist das aber trotzdem nicht, aber vielleicht gut gemeint damit es schnell geht.

Das spielt doch alles gar keine Rolle,der richtige Ablauf ist das nicht.
Nach der mündlichen Benachrichtigung wäre es richtig gewesen den Kunden in die Werkstatt zu bitten.
Dort hätte man ihn über den Sachverhalt aufgeklärt,wie,wann und wo der Unfall statt gefunden hat,
Er hätte sich von dem Schaden selbst ein Bild machen können,dann hätte man ihm anbieten können die Abwicklung über Gutachter und Reparatur im eigenen Unternehmen abzuwickeln.
Die letztendliche Entscheidung hätte dann beim Kunden gelegen,aber erst nach Aufklärung des vollständigen Sachverhaltes.

Mir persönlich wären da zuviele Unbekannte im Spiel,ohne etwas unterstellen zu wollen.
Also würde ich als Geschädigter meine Rechte wahren wollen,das bedeutet für mich sofort den Anwalt einschalten und den das regeln lassen.
Denn auch wenn der Schuldige angeblich sicher fest steht heißt das nicht das da alles reibungslos abgewickelt wird.

Das Ding ist durch. Wenn der TE noch was sagen möchte kann er sich gerne per PN melden.

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