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Auto abmelden - wo hinstellen ?

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 15:19

Hallo liebe Community,

es hat sich ein Käufer gefunden, der mein Fahrzeug kaufen will. Er möchte ihn reservieren, einen Preis für die Reservierung gab er mir gestern Mittag. Am kommenden Mittwoch holt er das Fahrzeug ab.

Nun mein Anliegen:

Mein Fahrzeug ist noch angemeldet. Käufer holt das Fahrzeug mit einem Anhänger. Dem Käufer ist egal, ob das Fahrzeug an- oder abgemeldet ist. Wenn ich den Wagen im angemeldeten Zustand übergebe, kann ich die Kennzeichen abmachen und mit den Papieren zur Zulassungsbehörde. Das blöde dabei, der Käufer braucht ja direkt bei Übergabe alle notwendigen Papiere, oder sehe ich das falsch ?

Anders würde es aussehen, wenn ich den Wagen erst abmelde, oder halt ummelde. Wo könnte man dann das Fahrzeug dann hinstellen ? ich habe mit etlichen Werkstätten telefoniert und meinen Fall geschildert und gefragt, ob ich mein Wagen bei denen auf dem Hof stellen kann, keiner stimmte zu. Auf der Straße darf dieser ja nicht abgestellt werden.

Der Schrotti würde nur 300€ geben und das direkt ohne Termin.

Der Käufer kauft den Wagen für 1560€

Nur will ich ja keine Verluste machen.

Wie gehe ich am besten vor ?

Hat man anderweitige, legale Methoden ?

Ich brauche Rat und freue mich über jede hilfreiche Antwort, vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Wenn Du es am Tag der Abholung abmeldest, darf es noch bis 24:00 zurückgefahren werden. Da kann es auch noch ein paar Stunden irgendwo stehen.

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Wenn Du es am Tag der Abholung abmeldest, darf es noch bis 24:00 zurückgefahren werden. Da kann es auch noch ein paar Stunden irgendwo stehen.

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 15:37

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. Februar 2020 um 16:22:11 Uhr:

Wenn Du es am Tag der Abholung abmeldest, darf es noch bis 24:00 zurückgefahren werden. Da kann es auch noch ein paar Stunden irgendwo stehen.

Wo genau steht das ?

Also ich habe dazu nichts finden können, in Bezug auf das Abstellen.

Ja Paragraph 10 Abs. 4 FZV

Themenstarteram 15. Februar 2020 um 16:21

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 15. Februar 2020 um 16:50:11 Uhr:

Ja Paragraph 10 Abs. 4 FZV

Es steht nichts von abstellen, Parken etc. Nur das Fahren ist hier angegeben.

§ 14 Absatz 1 Satz 4 hat etwas mit der Reservierung zu tun, habe danach gegoogelt, auch hier nichts zu gefunden.

Oder ich blicke einfach nicht durch :):confused:

(4) 1Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. 2Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Solange die Schilder dran bleiben ist das ganze relativ ungefährlich. Wenn möglich erst am Tag der Abholung abmelden, die Schilder dran lassen und im Zweifelsfall die Handynummer ins Auto legen.

So lange du nicht im Halteverbot stehst muss ja erst das Ordnungsamt oder die Polizei tätig werden, die wissen dann bei Nachfrage, dass das Auto erst direkt vorher abgemeldet wurde, und rufen am ehesten an.

Wir reden ja eher von ein paar Stunden, nicht von Tagen.....

...den betreffenden § hat @derbeste44 schon angegeben und der TE den richtigen Absatz hier reinzitiert, am Tag der Abmeldung ist das Auto noch bis 24:00 Uhr versichert und darf daher am Straßenverkehr teilnehmen... dazu gehört auch, dass das Auto auf der Straße parken darf.

Entstempelte Kennzeichen nach der Abmeldung wieder dran machen, ganz normal damit nach Hause fahren und dort parken bis der Käufer die Kiste abholt... hoffentlich noch am gleichen Tag ohne Verspätung.

Zitat:

@Ratloxs schrieb am 15. Februar 2020 um 16:19:03 Uhr:

Anders würde es aussehen, wenn ich den Wagen erst abmelde, oder halt ummelde. Wo könnte man dann das Fahrzeug dann hinstellen ? ich habe mit etlichen Werkstätten telefoniert und meinen Fall geschildert und gefragt, ob ich mein Wagen bei denen auf dem Hof stellen kann, keiner stimmte zu. Auf der Straße darf dieser ja nicht abgestellt werden.

Du hast nicht irgendwelche Freunde oder Verwandte, die eine Garage oder Einfahrt haben, die du fragen kannst? Ich hatte mein verkauftes Auto meiner Schwester im Vorgarten auf die Wiese gesetzt, bis zwei Tage später der Käufer den Wagen abgeholt hat. Vermutlich hätte mir auch mein Vermieter erlaubt den Wagen für zwei Tage auf seinen Privatplatz vorm Haus zu stellen.

Von wo kommt der Käufer? Es wäre auch nicht völlig ungewöhnlich, dass du die Papiere vorbeibringst oder ihm zuschickst.

Ich hatte vor n paar tagen dasselbe Problem. Hab das auto abgemeldet und auf die Straße gestellt (ohne Kennzeichen) und zwei Zettel reingeklebt wo ich um Verständnis gebeten hab und dass das auto am nächsten Tag abgeholt wird.

 

Is ne ruhige Nebenstraße, Ordnungsamt oder Polizei kommt da nicht vorbei, Problem hätten eher die Nachbarn sein können.

Bei in der Nachbarschaft stand mal ein abgemeldetes Auto an der Straße. Gab nach ein paar Wochen einen Aufkleber, dass das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen zu entfernen ist. Nach 13 Tagen war es weg.

Bussgeld gabs keins, denn der Halter konnte ohne Kennzeichen nicht so einfach ermittelt werden.

Natürlich kann der letzte Halter problemlos ermittelt werden, schon mal was von der Fahrgestellnummer gehört? Kennzeichen sind kein Problem, kann man andere dranmachen. Ist aber illegal.

Zitat:

@Tacob schrieb am 16. Februar 2020 um 10:21:32 Uhr:

Natürlich kann der letzte Halter problemlos ermittelt werden, schon mal was von der Fahrgestellnummer gehört?

Bei älteren Autos ist die Nummer nicht von außen sichtbar. Das Auto ist offenbar vor der Sicherstellung entfernt worden, so dass das Amt nicht in den Motorraum für die Nummer schauen konnte.

Natürlich darf es auch ansonsten keinen Hinweis auf den Eigentümer wie Umweltplakette oder Briefe mit Adresse des Eigentümers auf dem Beifahrersitz geben.

Wenn du es nicht am selben Tag, wo es abgeholt wird, abmelden kannst und das Auto auch nirgendwo privat abstellen kannst, bleibt dir noch ein Kurzzeitkennzeichen übrig.

Damit darf das Auto noch 5 Tage im öffentlichen Verkehr teilnehmen. Ist dann halt nicht umsonst.

Oder du verkaufst das Auto angemeldet, jedoch ohne Kennzeichen und Fahrzeugschein.

Am nächsten Tag meldest du ihn dann ab und schickst den Schein per Einschreiben zum Käufer. Er muss hier natürlich zustimmen. Nicht jeder wird ein KFZ mit unvollständigen Papiere kaufen und mitnehmen.

Je nach Zeitpunkt der letzten Zulassung gibt es auch noch die Onlineabmeldung. Die kannst du dann machen, wenn das Auto auf dem Trailer steht. Dazu musst du allerdings einen Personalausweis mit Onlinefunktion haben. Dann ist im Fahrzeugschein das Siegel abzurubbeln und die Nummer einzugeben, sowie die nummern der Plaketten der Kennzeichen an die du auch nur durch abziehen der Plaketten kommst. Damit sind alle Anmeldungsmerkmale zerstört und dies ist durch die Nummern bei der Zulassungsstelle Bestätigt. Zusätzlich sparst du dir den Gang zur Zulassungsstelle.

"Wenn ich den Wagen im angemeldeten Zustand übergebe, kann ich die Kennzeichen abmachen und mit den Papieren zur Zulassungsbehörde. Das blöde dabei, der Käufer braucht ja direkt bei Übergabe alle notwendigen Papiere, oder sehe ich das falsch ?"

->der Käufer braucht bei Übergabe nur den Kfz Brief

->den Kfz Schein und die Schilder einbehalten, wenn du erst noch abmelden mußt ist sinnvoll. Dennoch ist das Fahrzeug was du weggibst dann ein angemeldetet Fahrzeug (sprich fällt es vom Transporter oder wird es im Wald entsorgt bist du als Halter zuständig. Wird jemand mit der Karre fahrend ohne oder mit geklautem, ungültigem (anderem) kennzeichen erwischt wird man auch auf dich zurückkommen. Werden Straftaten damit verübt ebenfalls. Insofern solltest du wenigstens Übergabezeitpunkt schriftlich gegen Unterschrift des Käufer dokumentieren und Perso abfotografieren ist auch nicht ganz verkehrt

->ist das Fahrzeug noch angemeldet kann der jetzige Käufer nicht anmelden(genauer gesagt "ummelden"), wenn du in besitzt von Kennzeichen und Fahrzeugschein bist.. Sprich er kriegt auch keine Exportkennzeichen für das Auto (ggf kann er es auch nicht verzollen). Das dem Käufer besser mitteilen und ihm halt konkret sagen an welchem Tag du abmelden gehtst

Wenn der Käufer seriös wirkte würd ich wohl kennzeichen ab, schein einbehalten und anschließend abmelden.

war es der Typ exporteur würd ich ggf vorher abmelden gehen.

(blöd wirds natürlich wenn das abgemeldete fahrzeug nicht abeholt wird und keinen tüv mehr hat. dann hast mit dem 'vorzeitigem' abmelden die chance versaut dass es jemand neues probefahren kann. zwar ohne gültige hu auch nicht wirklich zulässig aber je nach überziehungszeitrum nicht besonders teuer in der strafe. unangemeldet rumfahren ist eine ganz andere hausnummer und dann auch ohne versicherungsschutz)

gemeinsam auf der zulassungstelle vorbei ist natürlich auch eine option. sprich wenn er mit dem abschlepper kommt macht ihr gemeinsam den umweg. allerdings ist das natürlich irgendwo verschenkte zeit für den abholer (sofern er nicht gleich auf eine ummeldung aus ist).

----------------

zwecks abstellen: solange die schilder dran sind dürfte das kaum auffallen.

klar wenn natürlich zufällig eine streife der verkehrüberwachung vorbeiläuft oder vorbeifahrt und denen das aufällt werden sie es ahnden. die haben ja einen blick dafür ob die kennzeichen ihr siegel haben und auch für die farbe der hu plakette.

besser wäre es natürlich auf abgeschlossenem privatgrund zu parken.

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