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Ölverbrauch 650ix Gran Coupé N63B44TÜ

BMW 6er F06 (Gran Coupe)
Themenstarteram 25. April 2019 um 9:47

Hallo zusammen,

wieder das leidige Thema Ölverbrauch.

  • Fahrzeug: Bmw 650ix Gran Coupe EZ 12/2012
  • Gekauft 2017 mit 40.000 km und 3 Jahren BMW Premium Selection Garantie (Real Garant)
  • N63B44

Ich habe mich damals bewusst für den TÜ-Motor entschieden, da dieser ja anscheinend deutlich weniger Probleme macht als der Vorgänger. Der Motor hat mittlerweile 85.000 KM und seit ich ihn erworben habe einen Ölverbrauch von 0,5 bis 0,8 Liter auf 1000 KM bei sehr moderater Fahrweise und 90% Langstrecke.

Der Verbrauch wurde schon 2017 bei meinem Freundlichen untersucht. Diagnose, kein äußerer Ölverbrauch ersichtlich, ergo muss das Öl verbrannt werden, das sei aber bei so einem großen Motor nicht unüblich. Es gäbe halt welche die brauchen 1 Liter auf 10.000 und es gäbe welche die brauchen 5 Liter auf 10.000. Für eine genauere Diagnose müsse der Motor zerlegt werden (ich soll bezahlen). Habe damals dann per Mail beim damaligen BMW-Verkäufer (Garantiegeber) angefragt ob Sie die Kosten für das Zerlegen übernehmen, keine Antwort. Dann habe ich bis jetzt die Füße still gehalten. Jetzt komme ich langsam ins grübeln, was ich mit dem Karren mache, da wir uns langsam den 100.000 KM nähern und in etwas mehr als einem Jahr auch dem Garantieende. Ich denke Real Garant wird nichts übernehmen, da es für die kein richtiger Mangel ist. Eventuell Kulanz seitens BMW? BMW Hotline sagt selbst Ölverbrauch ist zu hoch...

Über Tipps was ich am besten mache oder Erfahrungswerte mit Real Garant würde ich mich freuen.

Beste Antwort im Thema

Bitte Bedienungsanleitung zum (kurzfristigen, nicht nachweisbaren) Schrotten des Motors per PN an den TE.

"Nur" kalt treten bis zum Anschlag wird schon etwas länger dauern, als bis zum Ablauf der Garantie.

Ich selbst würde mir jemanden mit deinem Sprach- und Rechtsverständnis suchen (der Name BigBlock muss Programm sein) und diesem (jung, dynamisch, erfolgreich) die Kiste zum verlockenden "Schnäppchenpreis" verkaufen (Notverkauf wegen akutem Geldmangel).

Mit der gerade erfolgten Begutachtung steht ja nachweisbar fest, dass der Motor nichts haben soll. Damit gibt es rein rechtlich gesehen (nicht moralisch), auch keinen verschwiegenen Mangel.

Will man das Auto behalten (wovon ich abrate) und dazu den Rechtsweg beachten, dann hat Peacemaker schon alles gesagt was es zu sagen gibt. Die Frage wird bei einem späteren Motorcrash nur sein, ob der überhöhte Ölverbrauch ursächlich für den Crash ist. Wenn ja = Garantieschaden (weil ja fristgerecht bemängelt). Wenn nein = Pech gehabt.

Letzteres wird wohl nit einer höheren Wahrscheinlichkeit eintreten.

Und bei dem Streitwert (min. 20.000) würde ich das Prozesskostenrisiko ohne Rechtsschutz die das übernimmt, nicht eingehen wollen. Zumal die Erfolgsaussichten ohnehin erbärmlich genug sind.

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Einen Anwalt einzuschalten halte ich für zum Fenster hinausgeworfenes Geld.

Es wird (vermutlich) einen guten Grund geben, warum die NL an einer Aufklärung des hohen Ölverbrauchs nicht interessiert ist (wahrscheinlich ihre Garantieverpflichtung).

Von den 152,00 EUR netto würde ich 0,0 EUR zahlen, bzw. diese rückwirkend geltend machen (wegen Missachtung des Auftragsgegenstands). Bei diesem Streitwert wirst du allerdings die Klage selbst führen müssen, weil kein Anwalt das übernehmen will. Ich selbst würde die Klage ggf. schon aus reinem Prinzip erheben, sofern das Geld nicht innerhalb von 10 Werktagen rückerstattet wird.

Letztlich besteht auch kein Zeitdruck mehr für dich.

Der hohe Ölverbrauch und die damit verbundene Ursache (Schaden) ist (sofern existent) bereits als Garantiefall geltend gemacht. Wird der Schaden nach Ablauf der Garantie diagnostiziert (z.B. Zylinderlaufbahnen eingelaufen) gilt das zweifelsfrei als Garantieschaden.

Wird nichts festgestellt, dann nichts wie weg mit dem Auto.

Zitat:

@KoRnLoCo schrieb am 15. Juli 2019 um 09:05:11 Uhr:

So Leute, jetzt kommt der Knaller.

...

Antwort von BMW:

Zitat:

...

Nach dem durchführen diverser Testmodule, haben sich meine Kollegen in meiner Abwesenheit dazu entschieden, den Motor nicht weiter zu zerlegen.

...

...

Ich habe einen Werkstattauftrag mit Endoskopie und Kompressionstest unterschrieben. Ich vermute ich werde jetzt dasselbe nochmal bei einer anderen NL machen lassen. Bin stinksauer.

Was wollen die 'zerlegt' haben? Sowohl für die endoskopische Begutachtung als auch den Kompressionstest genügt es, Einspritzdüsen und/oder Zündkerzen herauszudrehen.

Es ist durchaus möglich, dass ein Kompressionstest des Motors Deines Wagens keine Auffälligkeiten liefern wird. Zuverlässiger lässt sich erhöhter 'Ölbrand' durch eine Ölanalyse nachweisen. Mit dem entsprechenden Analyseergebnis hättest Du ein objektives Argument in einer Auseinandersetzung mit dem Garantiegeber zur Verfügung.

Cheers,

DrHephaistos

Gegenüber dem Garantiegeber wird nur eine "knallharte" Schadensfeststellung ausreichen.

Weder unzureichende Kompression (sofern innerhalb des Toleranzbereichs), noch eine gleichwie geartete Ölanalyse stellen einen Schaden dar, der im Sinne der Garantiewereinbarung gerichtsfest wäre. Das bringt alles nichts, außer Aufwand, Kosten und Ärger.

Falls keine Laufspuren an den Zylinderwänden feststellbar sind (Endoskopie) oder ein anderer Mangel optisch erkennbar, ist ein eventueller Garantieanspruch auch für die Zukunft hinfällig. Da bleibt nur der Verkauf oder die billigende Inkaufnahme des späteren Motorschadens außerhalb der Garantie.

Themenstarteram 15. Juli 2019 um 10:19

Zitat:

@Stephan Kraft schrieb am 15. Juli 2019 um 12:11:32 Uhr:

Gegenüber dem Garantiegeber wird nur eine "knallharte" Schadensfeststellung ausreichen.

Weder unzureichende Kompression (sofern innerhalb des Toleranzbereichs), noch eine Ölanalyse stellen einen Schaden dar, der im Sinne der Garantiewereinbarung gerichtsfest wäre. Das bringt alles nichts, außer Aufwand, Kosten und Ärger.

Falls keine Laufspuren an den Zylinderwänden feststellbar sind (Endoskopie) oder ein anderer Mangel optisch erkennbar, ist ein eventueller Garantieanspruch auch für die Zukunft hinfällig [...]

Denke ich leider auch.

Zitat:

@peacemaker.82 schrieb am 6. Juli 2019 um 15:50:33 Uhr:

Wenn du mit dem Ravenol 5W-40 VST (incl. Freigabe) keinen geringeren Öl-Verbrauch hattest, dann wirst du ihn auch mit dem 10W-60 nicht haben.

Ausserdem lasse dir doch einmal von BMW schriftlich geben, dass in deinem Motor ein offiziell nicht von BMW freigegebenes Öl eingefüllt werden soll um deine Probleme zu lösen. Lass dir auch gleich für eventuelle Folgeschäden sämtliche Reparaturkosten zusichern.

Aus meiner persönlichen Sicht, ist das alles nur Hinhaltetaktik seitens BMW und der Versicherung. Irgendwann bist du schon mürbe oder deine Garantie ausgelaufen.

Hast du Fotos mit einer schriftlichen Bestätigung was in deinem Motor festgestellt wurde? Selbst wenn keine Schäden festgestellt wurden solltest du das schriftlich und im Detail verlangen.

Grüße

Alles was ich dir vor 10 Tagen schon geschrieben habe hatte einen Grund.

Leider scheinst du zunächst nicht nach meinen Ratschlägen vorgegangen zu sein. (damit hast du leider fast 2 Wochen verloren)

Alles was mit diesem Motor zu tun hat endet zu 90% mit Ärger. Der Motor hat an extrem vielen Stellen Probleme. Die wenigsten kennen all diese Probleme und diejenigen die sie kennen, wissen, dass es einen ganzen Haufen Arbeit bedeutet diese zu beseitigen.

Alle winden sich wie die Würmer und letztlich kostet es nur dein Geld, Zeit und Nerven.

Ich würde als nächstes an den BMW Vorstand schreiben. vorname.nachname@bmw.de

Alles was du da von denen bekommen hast widerspricht sich doch ohne Ende. Dieser hat gesagt ..... jener hat gesagt .... dieser hat gehört .... usw.... - das ist doch lachhaft.

Berichte weiter.

Viel Erfolg!

PS: Hier sind einige im Forum (ich auch) die einen extrem hohen Ölverbrauch mit der 408 PS Maschine hatten. Über 1 Liter auf 1.000 KM. Nach dem Motortausch ist der Ölverbrauch bei mir auf 15.000 km nicht mehr messbar, so gering ist er mit dem Austauschmotor.

Außer zum Frustabbau, wird das Schreiben an den Vorstand wenig bringen.

Dennoch würde ich darauf beharren, dass alles (wie von Peacemaker empfohlen) ausschließlich schriftlich kommuniziert wird. Beispielsweise solltest du das hier geschilderte Ergebnis deines Reparaturauftrags an die NL richten mit der Maßgabe, die 152 EUR zurück zu erstatten.

Das was du beauftragt hattest wurde nicht ausgeführt und das was ausgeführt wurde hattest du nicht beauftragt.

Im gleichen Schreiben solltest du auch um eine schriftliche Bestätigung für die Verwendung des nicht freigegebenen Öls bitten.

Willst du das Auto behalten, führt um den Abbau der Ölwanne kein Weg herum. Nur damit sind Festteile im Öl erkennbar und auch die Laufbahnen können eingesehen werden. Den von Peacemaker angesprochenen Zeitdruck für die Öffnungsaktion des Motors sehe ich so nicht. Der erhöhte Ölverbrauch wurde bereits im Garantiezeitraum geltend gemacht (mit der Vermutung auf Motorschaden). Wann die tatsächliche Ursache des (zu) hohen Verbrauchs dann festgestellt wird, ist nicht mehr relevant. Lediglich der Auftrag für die Diagnose sollte noch im Garantiezeitraum (nachweisbar) erteilt werden.

Und noch einmal : nichts wie weg mit der Kiste, wenn optisch kein Schaden feststellbar ist.

Momentan streitet doch die NL sogar ab, dass der Ölverbrauch über der Toleranz liegt, wenn ich den Threadersteller richtig verstanden habe. Hier scheint sich die NL und die Hotline zu widersprechen. Alles geht über drei Ecken.

Und vergiss es mal ganz schnell, dass du gerade noch rechtzeitig vor Ablauf der Garantie einen Diagnoseauftrag zur Feststellung eines Motorschadens vergibst, und nur deswegen dann alles noch über Garantie laufen wird. Das ist vielleicht in der grauen Theorie mit mehrfachen Gutachten und monatelanger Wartezeit, in der das Auto nicht bewegt werden kann, realisierbar, aber die Realität sieht doch deutlich anders aus. Bestes Beispiel ist doch die von dir bereits vor zwei Wochen in Auftrag gegebene Diagnosearbeit. Schau dir an was daraus geworden ist.

Aber außer Wiederholungen des bereits Geschriebenen kann man dir momentan kaum noch Tipps geben.

Schriftlich an den Vorstand wenden. Du bekommst bei einem anständigen und schlüssigen Schreiben das die Situation ausführlich und verständlich erklärt normalerweise am selben oder darauf folgenden Werktag einen Rückruf vom Vorstandssekretariat.

Viel Glück weiterhin!

Dass es einen potentiellen Rechtsstreit nicht einfacher macht, wenn die Diagnose des Schadens erst außerhalb der Garantiezeit erfolgt, ist klar. Auch dass es dann eines Gutachtens bedarf, das den Schaden und den Ölverbrauch in Relation bringt, ist ebenfalls klar.

Wenn man das vermeiden kann, indem die Motoröffnung noch innerhalb der Garantiezeit gemacht wird, ist sonnenklar.

Insofern war meine Wortwahl "kein Zeitdruck" missverständlich bzw. falsch.

Ich wollte damit eigentlich zum Ausdruck bringen, dass sich ein Garantieschaden auch dann noch durchsetzen lässt (unter erschwerten Bedingungen), wenn die Feststellung des Schadens außerhalb der Garantie erfolgt. Zumal es sich begünstigend auswirkt, dass der Garantiegeber (NL) die fristgerechte Schadensdiagnose verweigert hatte.

Solange wir die Frist des Garantieablaufs nicht kennen, ist das aber alles nur Rätselraten.

Verkauf den Wagen lieber schnellstmöglich, zumindest wenn dich der hohe Öl verbrauch stört, denn es gibt nur 2. Möglichkeiten

 

1. Austausch Motor

 

2. Pech gehabt, da wie bereits gesagt 1l Öl auf 1000 km "stand der Technik ist" und so auch im Handbuch steht, daher kein Garantie Fall, eher (wenn überhaupt) Kulanz

Ganz ehrlich. Man hätte eine Verbrauchsmessung machen müssen. Der TE hätte dann richtig randale fahren sollen und so den verbrauch in die höhe treiben können. Jeden tag volltanken und nachts auf der autobahn Vmax fahren bis der tank immer leer ist..... Ich wette, dann sind auch 2L auf 1000km drinne gewesen

Themenstarteram 28. Oktober 2019 um 9:57

Na was haltet ihr hiervon?

https://vimeo.com/369277400

Sieht ja nicht so gut aus :D

Themenstarteram 11. November 2019 um 18:38

Endoskopie der Brennräume wurde nun bei BMW auf meine Kosten gemacht, Zündkerzen mussten eh neu, daher waren die Kosten gering. In einem Brennraum sind laut BMW "vielleicht" Riefen zu erkennen, könnte aber auch "heruntergelaufenes Öl" sein. Also für mich sind das eindeutig Riefen. Die Frage ist nur, wie schlimm?

https://abload.de/img/riefenw5jkd.jpg

Für weitere Diagnose muss der Kopf runter. Real Garant lehnt natürlich eine weitere Diagnose auf deren Kosten ab.

Dann solltest du klären ob Real Garant die Kosten für den neuen Motor übernimmt (und nachträglich auch deine Auslagen für die Kopfdemontage), sofern sich nach der Demontage ergibt, dass die fotografierten Stellen tatsächlich Riefen sind.

Alles schriftlich. Nichts mündlich.

Gruß

Themenstarteram 12. November 2019 um 10:48

Also soll ich mal noch warten mit der Kopfdemontage bis Real Garant antwortet? Mache heute das Schreiben fertig (per Fax und Einschreiben). Wenn sie nein sagen, dann für die Kopfdemontage in Vorleistung gehen (dann sollte man ja genau sehen was alles kaputt ist) und dann per Anwalt Austauschmotor durchsetzen? Rechtfertigen die Riefen denn einen neuen Motor?

Nach meinen Erfahrungen wird die Versicherung die Schadensregulierung nur mit Gerichturteil vornehmen.

Im Rechtsstreit wird dann alles mögliche vorgebracht (u.a. Garantiebestimmungen nicht eingehalten, Ölintervalle überzogen, mit zu hoher Motortemparatur gefahren usw.). Ob das Verfahren zu gewinnen ist, kann dir niemand seriös sagen. Auch kein Anwalt.

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