Öllampe geht ständig an, Öl auf Minimalstand ! - 318i Touring, 2005

BMW 3er E46

Hallo,

habe einen 318i Touring Schaltwagen von 2005 vom BMW Händler gekauft. 157.000 km. Nun musste er schon direkt nach dem Kauf, nach wenigen 100 km , zurück zum Händler, weil der Ölstand stark gefallen war und die Öllampe auf ORANGE leuchtete. Man habe nun alles geprüft (angeblich) und Öl aufgefüllt. Nach nun weiteren guten 800 km wieder Öllampe an. Wieder Minimalstand! Er verliert so erstmal kein Öl augenscheinlich. Er raucht auch nicht massiv. Er ruckelt wohl etwas beim Fahren.
Eine Ventildeckeldichtung wäre wohl vor kurzem gewechselt worden!

Nun soll der Wagen wieder in die Werkstatt. BMW-Fachwerkstatt. Habe wieder schriftlich alles festgehalten und sie drauf hingewiesen, dass das der zweite Nachbesserungsversuch innerhalb von 3 Wochen ist. Und dass sie dringend mal vorsorglich die Kurbelwellengehäuseentlüftung kontrollieren sollten! Und das der Wagen ruckelt. Fotos vom jeweiligen Leuchten der Warnlampe mit KM-Stand und laufendem Motor habe ich natürlich auch gemacht!

Was habt Ihr für Erfahrungen: Wo bleibt das Öl? Fahre zu 80 Prozent Landstaße: 12 km hin und 12 km zurück!

Wagen wurde vor 3-4 Wochen gekauft!

Danke!

Beste Antwort im Thema

Vermutlich, wie bei vielen N42 motoren, sind die VSD (ventilschaftdichtungen) verschlissen.
Fahr ihn mal warm und laß ihn dann ein paar minuten im standgas laufen.
Wenn er dann anfängt ausm auspuff bläulich zu qualmen, zb beim losfahren, dann ist das ein indiz dafür.

Die KGE ist natürlich auch ein kandidat.

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@1023.532gmail.com schrieb am 4. September 2015 um 11:47:42 Uhr:

Zitat:

Das ist ein sogenannter "verdeckter Mangel = arglistige Täuschung des Käufers = Betrug"

Ein verdeckter Mangel allein ist noch keine Arglist. Und dass arglistige Täuschung nicht strafbar und ein Begriff aus dem Zivlrecht ist, während Betrug eine strafrechtliche Relevanz und z.T. auch andere Voraussetzungen hat, sollte auch klar sein.

Darüber hinaus will das Gesetz nur sicherstellen, dass der Käufer eine mangelfreie Kaufsache erhält. Es will nicht sicherstellen, dass die Kaufsache während der gesamten Gewährleistungzeit auch mangelfrei bleibt. Denn dass die Sache aufgrund des Gebrauchs Verschleißerscheinungen zeigt, ist nicht Risiko des Verkäufers, sondern des Käufers.

Mehr will ich dazu gar nicht sagen, als "Hobbyjurist" habe ich ja eh keine Ahnung.

Die Sache darf natürlich nicht schon mit Mängeln übergeben worden sein. Das steht auch fest.

Zitat:

@Micha30952 schrieb am 4. September 2015 um 15:42:06 Uhr:



@1023.532gmail.com schrieb am 4. September 2015 um 11:47:42 Uhr:

Zitat:

@Micha30952 schrieb am 4. September 2015 um 15:42:06 Uhr:



Zitat:

Das ist ein sogenannter "verdeckter Mangel = arglistige Täuschung des Käufers = Betrug"

Ein verdeckter Mangel allein ist noch keine Arglist. Und dass arglistige Täuschung nicht strafbar und ein Begriff aus dem Zivlrecht ist, während Betrug eine strafrechtliche Relevanz und z.T. auch andere Voraussetzungen hat, sollte auch klar sein.

Darüber hinaus will das Gesetz nur sicherstellen, dass der Käufer eine mangelfreie Kaufsache erhält. Es will nicht sicherstellen, dass die Kaufsache während der gesamten Gewährleistungzeit auch mangelfrei bleibt. Denn dass die Sache aufgrund des Gebrauchs Verschleißerscheinungen zeigt, ist nicht Risiko des Verkäufers, sondern des Käufers.

Mehr will ich dazu gar nicht sagen, als "Hobbyjurist" habe ich ja eh keine Ahnung.

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