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öldruck, Motor stop, Klage Produzentenhaftung

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 24. Juli 2012 um 18:43

Hallo Zusammen, uns scheint es jetzt auch erwischt zu haben, 11.06, 06.07 zugelassen, 2.0 tdi rund 100000km. Ein Teil der Familie ist in Schweden unterwegs, Display Öldruck, Motor Stop, angehalten, nach kurzer Zeit gestartet, Hinweis aus, KLang des Motors ungesund. Also abgeschleppt. Die KDF-Fabrik hat die Mobilität mit dem Hinweis auf eine Wartung außerhalb verweigert. Letzte Wartung bei KDF 2009. Kulanz ist verweigert, jetzt Zitat: hätten Sie den Wagen bei uns weiter warten lassen, wäre der Fehler behoben worden. Ende Zitat Also wir werden klagen, unserer Auffassung nach, hätte man uns benachrichtigen müssen, wozu bekomme wir den Hinweis, den Zahnriemen zu wechseln, (bei 150000km) wenn man garnicht hinkommt. Mir scheint die meisten hier haben sich lämmern lassen, hat schon jemand mal erst gemacht? An Betroffende mal die Bitte, soweit wie ich verstanden habe, war die erste Version ein Modul das durch eine Kette angetrieben wurde, die zweite mit Stirnrädern, herausragend war aber das Problem mit dem Antriebssechskant, Mir geht es um das Auftauchen, welche Laufleistung mit welchem Antrieb.

Für Eure Unterstützung Danke ich im Voraus, Beste Grüße Anne Marie

Beste Antwort im Thema

KDF - Kunden Dienst Folter ^^

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Den Beschwerdebrief/Kulanzantrag nochmal sachlich zu den KDF-lern nach Fallersleben schicken.

Und zwar in vollständigen, lesbaren und vor allem strukturierten Sätzen. Und Ausdrücke ala "KDF" dabei vermeiden. :D

KDF ?? Was ist das?

am 24. Juli 2012 um 19:21

Ich habe nicht wirklich verstanden, um was es wo und wann geht.

...letzte Wartung 2009? Das ist drei Jahre her! Na ja Hauptsache poltern...

Naja die letzte Wartung bei der Marke wo mal der KDF-Wagen gebaut wurde war wohl 2009.

KDF ist bekanntermaßen "Kraft Durch Freude", gewissermaßen ein Vorgänger von Freude am Fahren. ;) Und für diese KDF-Organisation durfte dann vor einigen Jährchen der Ferdinand Porsche einen zuverlässigen und bezahlbaren Volkswagen entwickeln. auch als Käfer bekannt. Aber das weiß hier ja hoffentlich ohnehin jeder. :)

 

Wenn es nicht gerade um defekte PDE geht frage ich mich jedenfalls, was man bei einem 5 Jahre alten Wagen mit 100.000km noch für Ansprüche herleiten will, die man dann sogar noch einklagen könnte. 

 

 

KDF - Kunden Dienst Folter ^^

Themenstarteram 24. Juli 2012 um 19:59

Hallo Zusammen, die Leute die es betrifft, verstehen das Problem, um Hinweise auf die Struktur geht es hier nicht. KdF heißt Kraft durch Freude, ein Hinweis auf den Geburtsgrund

der Freunde in Wolfsburg. Wir werden uns dort auch nicht anbiedern. Die Wartung wurde nach Anzeige durchgeführt, also auch nach 2009. Die letzte Wartung 2011. Wirklichkeit ist: Es gibt offensichtlich mit dem Antrieb der Einheit seit Jahren Probleme, diese haben wegen der Informationspolitik massive Folgen für die Eigentümer dieser Fahrzeuge, bei Bekanntgabe

wäre ein massiver Schaden zu vermeiden gewesen. Meine Kenntnis reicht soweit, die Leute die ein Motor des Typs BMP 02.05 bis 02.08 2.0 TDI PD verbaut haben, sollten sich vorsorglich, wegen der offensichtlichen Konstuktiosmängel des Ölpumpenausgleichsmoduls bzw. dessen Antriebes auf das Pferd setzen und die Händler detailiert um Auskunft bitten, mit Brief und .. . Insbesondere die Art des Ausfall, oft ist der Motor schon defekt, wenn der Hinweis erscheint;Öldruck Motor Stop, macht die Sache hinterhältig. Hier scheint derzeitweilige Antrieb des Moduls, dafür zu sorgen, daß der Öldruck oberhalb der Kontrollauslösung noch vorhanden ist,aber für die drehzahlangepasste Versorgung nicht ausreicht.

 

Beste Grüße Anne Marie

Ich warte auch nur darauf, dass ich den Fehler bekomme, aber ehrlich gesagt ist eine Klage nur möglich, wenn sich mindestens 1000 Leute daran beteiligen. Und selbst dann sind die Chancen schlecht. Geld habe ich dafür auch nicht, da baue ich lieber den Motor auf CR um und komme billiger bei weg. Habe nun schon 175tkm runter und da ist der Wagen für VW abgeschrieben...

Gerade kurzstrecken versauen den 6 Kant.

Die UNterschrift würde ich setzen. Eine sammelklage wäre das einzige was helfen kann (Aber nicht muss).

Glaube das wurde in der ADAC Statistik mal mit aufgenommen, aber passiert ist trotzdem nichts.

/EDIT: Wenn dein Wagen nicht lückenlos bei VW war, hast du IN DEINEM FALL schlechte Karten, da deine Beweishistorie Lücken enthält. Weshalb man immer bei VW warten sollte. Ansonsten hat man halt kein Anspruch auf Kulanz.

Wegen was soll hier geklagt werden?!?!

Unzufriedenheit ist noch kein Klagegrund.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftung bei Sachmängeln von 2 - in Worten - ZWEI - Jahren.

Innerhalb der ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. In dieser Zeit muss der Verkäufer beweisen, dass ein Mangel bei Übergabe der Ware NICHT bestand. Danach muss der Käufer nachweisen, dass bei Übergabe der Ware ein Mangel bereits bestand.

Um das Ganze etwas zu vereinfachen, gibt es eine Garantie seitens des Herstellers. Ansonsten wäre der einzig und alleinige Ansprechpartner in Sachen Haftung bei Sachmängeln nämlich der Verkäufer - also das Autohaus - und nicht die Volkswagen AG.

Ist die Garantie abgelaufen und es geht am Fahrzeug etwas kaputt hat man in der Regel rechtlich gesehen einfach Pech gehabt und fertig.

Volkswagen weiß natürlich auch, dass die Kunden in der Regel bei entsprechend gravierenden Problemen, die ggf. auch nicht nur vereinzelt auftreten ganz schön verärgert reagieren können und bietet deshalb nach Einzelfallprüfung oder auch für bestimmte Vorkommnisse generell eine Kulanzregelung an.

Die Gewährung der Kulanz ist allerdings eine rein freiwillige und nicht einklagbare Leistung des Herstellers. Er kann diese an ganz beliebige und willkürliche Bedingungen knüpfen, wobei meienr Erfahrung nach die Bedingungen gar nicht so extrem oder willkürlich sind. Man sollte halt gewisse Alters- und Laufleistungsgrenzen noch nicht überschritten haben und generell die vorgeschriebenen Serviceintervalle pünktlichst und bei einem Volkswagen-Vertragspartner durchgeführt haben.

Für Leute, die sich vor groben Überraschungen schützen wollen, gibt es nach Ablauf der Werksgarantie die Möglichkeit eine Garantieverlängerung abzuschliessen und dafür pro Jahr einen steigenden Beitrag zu entrichten, unabhängig davon, ob etwas kaputt geht oder nicht.

Wieso glaubst Du jetzt also, dass Du mittels einer evtl. vorhandenen Rechtsschutzversicherung günstiger wegkommen solltest als jemand, der für die von Dir einzuklagende Leistung des Herstellers Jahrelang richtig viel Kohle in Garantieverlängerungen investiert?

DAS solltest Du mir nochmal erklären.

Ach ja und übrigens: Selbst die Absteller bei den Piezo-PDEs sind für das Kraftfahrtbundesamt kein Grund eine Rückrufaktion anzuordnen.

Also was genau willst Du einklagen? Sicherlich hast Du bisher noch nicht mal mit einem Rechtsanwalt über das Thema gesprochen bevor Du hier versuchst 'ne Welle zu machen...

 

P.S.: Sammelklage

Eine Klage fände ich auch aussichtslos nach dem Alter und der Laufleistung. Habe 6-Kant damals auch vorsorglich tauschen lassen bei Bekanntwerden dieser Umstände (der sah nämlich auch nicht mehr so super aus). Dann noch einen Kulanzantrag hinterher weil niemand wusste wie die Aufnahme des 6-Kantes aussah und letzlich (nach 2 bösen E-Mails (weil auch erst Absage) und Gesprächen an/mit VW) auch noch 50% Kulanz auf eine neues Modul samt Einbau bekommen. Wohlgemerkt, das war bei einem km-Stand von ca. 62.000 km ! Aber da gibt es hier im Forum 2 größere Threads dazu, darin steht wie, was, genau... da bei Dir aber das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, und Du schon eine Absage (seitens des Autohauses ?) bekommen hast, würde ich nochmal persöhnlich eine Mail an VW schreiben. Das tat ich damals auch als ich eine sofortige Absage der Kulanz durch meinen Freundlichen bekam, da bei mir ja noch "kein richtiger Motorschaden" entstanden war. Man verweigerte mir diesbezüglich sofort die Mobilitätsgarantie, sollte demnächst was mit dem Modul oder Ölpumpe sein, jetzt wo man wusste wie es um den alten 6-Kant bestellt war. Man legte mir daher nahe, doch das komplette Modul zum Selbstkostenpreis tauschen zu lassen um wieder volle Mob.-Garantie zu erlangen. Ich ließ vorerst nur den 6-Kant tauschen und war natürlich sehr verärgert. Das schrieb ich alles in die Mail an VW mit rein, dass es für mich ein Unding war VW darauf aufmerksam machen zu müssen (der Freundliche wollte den 6-Kant erst nicht wechseln weil von VW nicht vorgesehen) und es erst auf meinen ausdrücklichen Wunsch hin zum Wechsel kam mit der obigen Diskussion mit dem Freundlichen. VW gab mir dann offensichtlich zum Teil Recht, dass der Ablauf als solches wohl nicht so super war und beteiligte sich an den Kosten für den nachfolgenden Komplettaustausch (klar, die haben erstmal alles abgelehnt, aber Härte zeigen lohnt sich).

P.S. Da mein B6 damals schon aus der Garantie raus war und es keine Chance gab seitens VW in sowas einzusteigen, hatte ich eine Rep.-Kostenversicherung abgeschlossen um evtl. weitere Defekte mit hohen Kosten abzufedern. Sowas ist dann laufleistungsgebunden mit entsprechender Kostenerstattung in Prozent. Für die Kosten von ~200,-€ pro Jahr erschien mir das ein günstiges Angebot. Je nach Modell (DEVK oder GA) bis 150.000 oder 180.000 km buchbar.

Themenstarteram 25. Juli 2012 um 12:08

Hallo Zusammen,

@neo eine sogenannte Sammelklage gibt es in Deutschland nicht, es geht mir auch nicht darum, irgendjemanden mit in eine Klage zu bringen. Ich muß dem Gericht aufzeigen, daß

es massenhaft Fälle gibt und diese Fälle beschreiben. D.h. welcher Fehler liegt vor, bei welcher Laufleistung tritt er in der Regel auf und wie wurde darauf reagiert.

Ich stelle noch mal klar, ein Ölpumpenantrieb kenne ich nicht als Verschleißteil, wenn mir also jemand den Hinweis auf den Wechsel des Zahnriemens bei 150 000 km gibt, ist klar das ist die Nutzungsdauer. Ich habe noch kein Auto erlebt, wo Leute sich um einen Ölpumpenantriebab 60 000 km kümmern müssen, nächstens müssen bei KdF noch die Radbolzen alle 10 000 km erneuert werden. Gerade wegen der Höhe des Schadens und dessen Auslöser, das kein Verschleißteil ist, muß man informiert werden. Ich werde jetzt die Karre verkaufen, defekt und den Differenzbetrag zum gleichen Auto ohne Motorschaden einklagen. Also etwa 4000 € möchte ich von denen. Irgendwer hat noch den Einwand Zusatzgarantie gebracht, der KdF Wagen hat über 50 000,-€ gekostet und auch heute von der Sache 1a, wenn mir bei einem solchen Ding Teile verrecken, die in keinem Autowartungsprogramm der Welt enthalten sind, geht es nicht um Garantie, es ist schlicht ein Konstruktionsfehler und man bittet die Kunden in die Werkstatt. Ich bin der Überzeugung, die kannten das Problem und haben eine einfache Rechnung aufgemacht. Sie behalten auch bei den meisten Recht. Soweit ich gesehen habe ist nicht einer hier bei Motortalk mal hin und hat die Sache durchgeklagt. Wie weit man schon zum Affen dieser sogen. das auto gewurden ist, zeigt diese ganze Rederei über Garantie, Verschleiß bei einem Ölpumpenantrieb. Ein Nachbar erzählte mir gerade, er hatte mal einen Lada, da wurde die Ölpumpe und der Verteiler von einen Teil angetrieben, da machte sich die Feinverzahnung rund. Fazit: KdFler und meine Wenigkeit passen nicht zusammen, 200 000 km muß die Substanz halten, ohne solchen Mumpitz. Beste Grüße Anne Marie

ich hoffe nur du kaufst dir nicht wieder ein KFZ aus dem VAG Konzern!

Als Kunden möchte ich Dich auch nie haben! :D:D:D

 

***ach, Mercedes fährste ja auch nicht mehr! ***

Themenstarteram 25. Juli 2012 um 12:43

@alfamat156 Vielen Dank für Deine Nachricht, es ist durchaus im Rahmen wenn solche Fehler

bei der Konstruktion passieren, ich könnte mir sogar vorstellen, daß der Fehler bei Anlauf der Produktion schon bekannt war. Eine Umorganisation braucht Zeit, zumal ähnlich wie bei Daimler eine Art Überhitzung in den Modellwechseln stattfand, um 2000 mit katastrophalen Folgen für die Qualität. Ich erwarte jedoch, wie in der Produzentenhaftung beschrieben, daß das Produkt nach Verkauf beobachtet wird und der Kunde über solche kapitalen Sachen informiert wird. Selbst wenn man schreibt, der beschriebende Antrieb muß überprüft werden, da eine Haftung für Schäden nur bei Überprüfung gilt. Lieber 300,- bei der letzten

Wartung. Das Kapitel ist beendet, ich versuche das einzuklagen. Ich habe mir gerade ein 211

Kombi (Mercedes E Klasse Vorgänger) 4matic 320 Benzinmotor 2004 geholt, mit 95 000 km 2. Hand, sieht fast ungenutzt aus, war auch beim Daimler zum Check. 11 000,-€ habe ich gegeben Schliesse noch ein Rep.-Versicherung ab. Damit ist der Drops geluscht. Beste Grüße Anne Marie

Themenstarteram 25. Juli 2012 um 13:00

@schwarz, jetzt wieder, ich dachte damals schlimmer geht es nicht mehr, es ging. Ich werde mich jetzt mal in dem vom mir gekauften Feld halten. Man regt sich nicht mehr auf, die Dinger sind lange am Markt. Ja Herr Schwarz, mal gute Fahrt bis zur nächsten Innenkotflügelwartung. Beste Grüße anne Marie

Zitat:

Original geschrieben von anne marie

Hallo Zusammen, uns scheint es jetzt auch erwischt zu haben, 11.06, 06.07 zugelassen, 2.0 tdi rund 100000km. Ein Teil der Familie ist in Schweden unterwegs, Display Öldruck, Motor Stop, angehalten, nach kurzer Zeit gestartet, Hinweis aus, KLang des Motors ungesund. Also abgeschleppt. Die KDF-Fabrik hat die Mobilität mit dem Hinweis auf eine Wartung außerhalb verweigert. Letzte Wartung bei KDF 2009. Kulanz ist verweigert, jetzt Zitat: hätten Sie den Wagen bei uns weiter warten lassen, wäre der Fehler behoben worden. Ende Zitat Also wir werden klagen...

Hallo Anne Marie!

Ich finde eine Klage wäre maßlos übertrieben und deine Argumentation würde vor keinem Gericht Zuspruch finden. Die sogenannte Mobilitätsgarantie ist eine "freiwillige Leistung" des VW Konzerns. Und eben nur dann, wenn das Auto in einer VW autorisierten Werkstätte regelmäßig gewartet wurde. Wird das Auto zB. bei A.T.U gewartet, kann VW freilich keine Garantie auf eine ordnungsgemäße Funktion des Fahrzeugs geben, das müsste dir dann folglich die Fa. A.T.U. bescheinigen, was diese aber generell nicht macht. Dafür kostet die Wartung dem Kunden um Einiges weniger!

Kurz gesagt:

eine freiwillige Leistung ist niemals einklagbar. Um Kosten zu sparen hast du das letzte Service in einer billigeren Werkstätte durchführen lassen und hast daher auf die Mobi-Garantie selbst verzichtet. VW verrechnet dir somit zu Recht die Kosten für die Abschleppkosten.

Ich als einer, der sein Auto stets in der VW-Werkstätte teu(r)er warten lässt, würde es zumindest nicht einsehen, dass du eine Mobilitätsgarantie einfach so mal geschenkt bekommen würdest, und ich denke das sehen viele andere auch so.

Sorry for bad news!

LG und alles Gute

Chris

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