ForumGolf 1, 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. NSL als Bremsleuchte nutzen?

NSL als Bremsleuchte nutzen?

Themenstarteram 19. September 2007 um 10:01

Hallo Leute,

wollte mal nachfragen, ob es denn möglich wäre die NSL in gedimmter Form und auf beiden Seiten als Bremslicht mitzunutzen? Es sollte dabei jedoch die normale Funktionalität der NSL erhalten bleiben.

Sprich: Ist die NSL aktiviert müsste diese dann auch durchgängig in normaler Helligkeit leuchten.

Jemand sowas vielleicht schon umgesetzt?

Sollte ja soweit legal sein, da ja an der lichttechnischen Einrichtung nichts verändert wird und die Funktionalität der NSL erhalten bleibt.

MfG

Ähnliche Themen
39 Antworten
am 19. September 2007 um 10:03

da wuerd ich mich erstmal beim TÜV erkundingen ob du sowas machen darfst.

Legal wird das sicher nicht sein, ließe sich aber mit 2-3 Dioden in Reihe leicht realisieren. Hatte mein Bruder schon vor 15 Jahren in seinem Golf "Sky"...

Themenstarteram 19. September 2007 um 10:23

An was würde es denn scheitern? Anzahl der Bremsleuchten, oder was genau? War halt nur so eine Idee, vielleicht auch einfach zu naiv :)

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Fabulous69

Sollte ja soweit legal sein, da ja an der lichttechnischen Einrichtung nichts verändert wird und die Funktionalität der NSL erhalten bleibt.

Das sicher nicht, da an der lichttechnischen Einrichtung natürlich was verändert wird: zum einen möchtest Du eine Lichtquelle, die eine Zulassung (nur) als NSL hat, (auch) als Bremslicht verwenden. Zum anderen möchtest Du sie dimmen, was in Deutschland immer ein heikles Thema ist, vgl. die Diskussionen um modifizierte Taglichtschaltungen.

Möglich ist sowas, so was hatte ein Kumpel von mir im 1er GTI: mit einem kleinen dreifach-Schalter ließ sich schalten, ob die NSL nur NSL, nur Bremslicht oder beides sein sollte. Ist mir heute allerdings noch schleierhaft, wie er das gedreht hat, daher kann ich keine sachdienlichen Informationen zur Umsetzung bieten.

Arvin S.

am 19. September 2007 um 10:51

Also ich würde die Finger davon lassen, n Kumpel von mir hat dafür 3 Punkte auf sein HappyDiggits Konto in Flensburg.

Der hat also ordentlich einen aufn Deckel bekommen. Finger weg !

Zitat:

Original geschrieben von Fabulous69

... Sollte ja soweit legal sein, da ja an der lichttechnischen Einrichtung nichts verändert wird und die Funktionalität der NSL erhalten bleibt. ...

Ich glaube, die entscheidenden Stellen (TÜV, Gutachter, Polizei) "sehen" das eher so (klick mich, ich bin ein Link!). Überhaupt dürfte der ganze Thread etwas "Licht ins Dunkel" bringen - wenn auch kein Bremslicht. ;) (Den Kalauer konnte ich mir jetzt einfach nicht verkneifen ... :D).

Schönen Gruß

Themenstarteram 19. September 2007 um 12:40

Die Rückleuchte hat ein Gutachten, richtig.

Die Veränderung soll sich ja auch nicht auf die Rückleuchte beziehen.

Im Prinzip sollte die Schaltung dann eher so funktionieren wie der Umbau auf Relaisschaltung, hierbei wird auch nichts an den Scheinwerfern verändert ;)

Oder lässt sich das jetzt nicht vergleichen? Die einzigste Veränderung direkt an den Rückleuchten wäre eine zusätzliche Birne für die linke Seite :)

MfG

Zum einen lässt sich das m. E. nicht vergleichen, da ja mehr Lampen leuchten sollen und nicht die vorhandenen heller, zum anderen wäre die zusätzliche Birne rechts...

Ja, aber ... du veränderst ja dann die ganze Funktion der Nebelschlußleuchte (sie leuchtet eben nicht mehr nur noch bei Nebel und einer Sichtweite unter 50 m und nur ausserhalb geschlossener Ortschaften) und damit auch der Rückleuchte insgesamt und damit ... (Apropos: Du redest doch von der in der Rückleuchte des Golf II integrierten NSL, oder?)

Ich meine schon, dass das etwas anderes ist, als mit einer Relaisschaltung die letzten möglichen Prozent an Helligkeit aus einem Scheinwerfer rauszukitzeln, was ja ähnlich der Maßnahme ist, eine (zugelassene) Birne mit höherer Leuchtkraft (z. B. Philips Extreme Power mit 180-%-Lichtstrom) einzusetzen.

Schönen Gruß

legal ist es nicht machbar den das feld ist auf funktion NSL geprüft udn net auf bremslicht was eine andere lichtgeometrie hat. wnen man ein lichttechsnisches gutachten macht ist es nur legal

Themenstarteram 19. September 2007 um 13:42

OKay, ich gebe mich geschlagen. Werde die Finger davon lassen :)

MfG

Im Prinzip nicht zulässig, da das Lichttechnisches Gutachten erlischt.

Wenn du die Sache aber so anschließt, dass es "Normal" aussieht,.. sollte es ja nicht auffallen.

Mit Dioden ist die Sache realisierbar.

Zu prüfen wäre nur noch, ob die Leuchtstärken jeweils identisch sind.

Beim Golf 2 auf der Fahrerseite ist die NSL vorgesehen und ein Reflektor verbaut. Auf der Beifahrerseite an selbige Stelle (Spiegelung in der Fahrzeugmitte) jedoch nicht! Daher vermute ich, dass die Leuchtstärke, bzw das Erscheinungsbild unterschiedlich ist.

Von daher würde es auffallen, ergo, ich würd es sein lassen ;)

 

Bei den US Rückleuchten jedoch, fällt es nicht auf. Dort sind alle 4 Kammern (statt 6) gleich, und es existiert keine NSL.

Jedoch habe ich diese nachgerüstet, an selbiger Stelle, wie beim deutschen Modell, indem ich eine Bremslichtansteuerung auch als NSL Ansteuerung nutze.

US Rückleuchten haben kein E Prüfzeichen und sind daher ebenso illegal. Dadurch, dass ich das NSL aber nachgerüstet habe, fällt es keinem weiter auf.

Zitat:

Original geschrieben von pOOh

Beim Golf 2 auf der Fahrerseite ist die NSL vorgesehen und ein Reflektor verbaut. Auf der Beifahrerseite an selbige Stelle (Spiegelung in der Fahrzeugmitte) jedoch nicht! Daher vermute ich, dass die Leuchtstärke, bzw das Erscheinungsbild unterschiedlich ist.

Ich hab das mal probiert, das hat von der Helligkeit keinen erkennbaren Unterschied gemacht.

Viel interessanter fände ich nach Vorbild von Mercedes die Ersatzlichtschaltung.

Zieht eine Bremsleuchte trotz anliegender Spannung keinen Strom, wird die NSL dafür angesteuert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. NSL als Bremsleuchte nutzen?