Neuwagenkauf - Sonderrabatt von 15% bei Gehbehinderung

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo zusammen,

die Überschrift soll kein Scherz sein. Weiß jemand etwas darüber, dass VW pauschal 15% auf jeden Neuwagen gibt, wenn eine Person mit Gehbehinderung (Behindertenausweis mit Kennbuchstabe G) einen Neuwagen kauft ?

Ich bin zwar nicht gehbehindert, hätte aber eine 94-jährige Großmutter mit Behindertenausweis, die mir gerne einen Gefallen tun und einen Wagen für mich kaufen würde.

Kann jemand was dazu sagen, ob die "normalen" Prozente des Händlers da noch oben drauf kommen oder ob 15% das Maximum sind ?

Gruß

Martin

43 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von GolfV-Starter


Sorry, meinte mit Zwischenhändler Vermittler.

Bei deinem Link gibts auch 15% auf den Golf.

Habt Ihr keine negativen Erfahrungen gemacht, dass, wenn Ihr ein Fahrzeug woanders kauft und dann damit zum Händler vor Ort fahrt, dass er Euch komisch anguckt und anders "behandelt", als wenn Ihr den Wagen dort gekauft hättet.

Hab nämlich keine Lust auf Grund des "Fremdkaufs" beim Händler vor Ort Kunde 2. Wahl zu sein.

Gruß

Martin

nein mann wird auch gut behandelt,

1. will mann den freinen kundne für seine werkstatt gewinnen

2. will mann ihm das nächste auto verkaufen

Zitat:

Original geschrieben von GolfV-Starter


Kannst Du genaueres zu "Sonderkunde/Abnehmer" sagen ?

Gruß

Martin

Nein, genaueres kann ich auch nicht mehr zufügen.

Kann ja nur berichten,wie es mir erging.

Und da ich es als "Normalkunde", dann ja "besser" hatte,

wollt ich ja nicht mehr "Sonderkunde" sein.😁

Gruß Bonko

Zitat:

Original geschrieben von GolfV-Starter


Warum müsste meine Oma denn keine KFZ-Steuer zahlen ? Das höre ich heute zum ersten Mal.

Wegen der Versicherung müsste ich noch mal genau kalkulieren.

Gruß

Martin

1.) zahlt Oma genau so Kfz Steuer wie jeder andere auch ... außer man hat den Behidertenstatus Pflegestufe 3 , da kann man wählen ob Steuerbefreiung fürs Kfz oder erhöhte Freibeträge bei der Lohn/Einkommensteuer. Das wird aber bei einer 50%igen Gehbehinderung mit Sicherheit nicht der Fall sein.

2.) kannst Du bei der Versicherung ganz normal als Versicherungsnehmer auftreten , Deine Omma muß lediglich ( minimum 6 Monate ) der Halter sein.

Zitat:

Original geschrieben von GolfV-Starter


Kannst Du genaueres zu "Sonderkunde/Abnehmer" sagen ?

Gruß

Martin

Klar ist Omma ein Sonderkunde. In meinem Fall konnte halt nicht die aktuelle 1,9 % Finanzierung dazu gewählt werden , ich bekam 2,9 % angeboten . Das muß je nach aktueller situation und gerade verfügbaren Sonderaktionen aktuell nachgefragt werden.

Ach ja ... einen Phaeton darf Omma auch nicht bestellen.

Meine ( Mutter, 81) fährt gerade einen 4F , einen TTR und einen Golf Plus.

Mehr als 2 Bestellungen / Kalenderjahr gehen auch nicht.

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Deine Mutter hat ja einen ganz schön großen Fahrzeugpark 😁

Finanzierung ist kein Thema, meine Großmutter wäre Barzahlerin. Mehr als der Golf wird nicht über sie gekauft. Für die Ersparnis bei der KFZ-Steuer ist sie auch noch viel zu fit.

Das mit dem Versicherungsnehmer hatte ich ja schon auf der 2. Seite geschrieben. Wollte nur wissen, ob die dort genannte Vorgehensweise tatsächlich funktionieren würde.

Was mich halt noch interessiert ist, ob bei einem Halterwechsel das Kennzeichen erhalten bleiben kann und ob die Versicherungsprozente meiner Mutter noch so einfach wie früher auf mich überschrieben werden können ?

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von GolfV-Starter



Was mich halt noch interessiert ist, ob bei einem Halterwechsel das Kennzeichen erhalten bleiben kann und ob die Versicherungsprozente meiner Mutter noch so einfach wie früher auf mich überschrieben werden können ?

Gruß

Martin

Kennzeichen behalten ist (zumindest in Bayern) seit ca 6 Monaten kein Thema mehr . Das alte Kennzeichen kann entweder auf dem Fahrzeug verbleiben ( Besitzumschreibung) oder auf das neue Fahrzeug mitgenommen werden . Wenn das "kennnzeichengebende" Fahrzeug verkauft wird und die Lieferung des neuen auf sich warten läßt , muß das alte Kennzeichen reserviert werden , es gilt dann quasi als Wunschkennzeichen .

Ich sorge so schon mit 2 Fahrzeugen mit den Exkennzeichen ( also eigentlich mit 4 Fahrzeugen) in der Werkstatt für Verwirrung : wieso ist das ein TTR , das ist doch ein A4 Cabby ?? 😁 .

Versicherungsprozente kannst Du von Deiner Mutter soviele übernehemen , wie Du auch selbst "erfahren" haben könntest . Ich denke , das wird bei den meisten Gesellschaften gleich gehandelt und hat sich nicht geändert.
Beispiel : Mutter SF25 als "Vertragsübergeber" , Du als Fahrer 22 Jahre = max. 4 schadensfreie Jahre = x % , aber nicht SF 25.

Danke für die Info. Das mit der Prozenteübergabe werde ich bei meiner Versicherung abchecken.

Zum Kauf des Fahrzeuges habe ich mir auch noch mal Gedanken gemacht.

Ich werde den 15% Sonderrabatt wohl nicht in Anschpruch nehmen. Es gibt nämlich keine rechtliche Grundlage bei VW, wenn der Rabattnehmer innerhalb der ersten 6 Monate verstirbt. Das kann bei einer 94-jährigen Großmutter aber schon mal unangekündigt von heute auf morgen passieren.

Mein 🙂 vor Ort hat mir zudem einen sehr guten Preis, sowohl für den Neuwagen, als auch für den Gebrauchten (incl. 1000€ Bonus) gemacht, so dass ich nur knapp an den 15% vorbei schramme. Für die Differenz lohnt sich der ganze Aufwand mit Ummelden, Versicherungtheater etc nicht. Außerdem muss ich mich nicht selber um den Verkauf meines gebrauchten Polos kümmern.

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von GolfV-Starter


Zum Kauf des Fahrzeuges habe ich mir auch noch mal Gedanken gemacht.
Ich werde den 15% Sonderrabatt wohl nicht in Anschpruch nehmen. Es gibt nämlich keine rechtliche Grundlage bei VW, wenn der Rabattnehmer innerhalb der ersten 6 Monate verstirbt. Das kann bei einer 94-jährigen Großmutter aber schon mal unangekündigt von heute auf morgen passieren.
Gruß
Martin

Hallo ,

diese Gedanken habe ich mir auch schon gemacht . Das Problem ist eigentlich ein anderes.

Wenn Omma während der Lieferzeit verstirbt ist das ( entschuldigung für die Pietätlosigkeit) deutlich ärgerlicher , da man dann liefertechnisch im Niemandsland steht. Es ist keiner mehr da ist , auf den das Fahrzeug zugelassen werden könnte. Dann ist nachverhandeln angesagt .

Bei Tod während der 6 monatigen Haltedauer kann das Fahrzeug steuer- und zulassungstechnisch noch zwischen 3 und 6 Monaten auf den "Exbesitzer" angemeldet bleiben. Lt. Auskunft meines 🙂 gab es noch keinen Fall , daß die 6 monatige "Überlebenszeit" von VW geprüft wurde.

Nochmals sorry für die "lockere Schreibe".

Du hast völlig recht, mit dem, was du schreibst. So einfach muss man das halt ausdrücken. Geht ja nicht um z.B. 100€, die man zurückzahlen müsste, sondern deutlich mehr eben.

Ich werde den ganz normalen Weg mit Inzahlungnahme des Gebrauchten und Neukauf des Golf V gehen. Dazwischen schlecke ich mir noch die 1000€ VW Bonus 😁

Außerdem muss ich mir dann nicht anhören, dass Oma mir einen Gefallen getan hat.

Gruß

Martin

Hallo,

kann mir jemand sagen wie aktuell die Regelung ist?

Ist zusätzlich zu den 15% Behinderten-Rabatt beim Golf noch mehr drin? Gilt für den Behinderten-Rabatt auch die Inzahlungnahmeprämie von 1.000 €? Wie sind Eure Erfahrungen?

Zitat:

Original geschrieben von Fixefaxe


Hallo,

kann mir jemand sagen wie aktuell die Regelung ist?

Ist zusätzlich zu den 15% Behinderten-Rabatt beim Golf noch mehr drin? Gilt für den Behinderten-Rabatt auch die Inzahlungnahmeprämie von 1.000 €? Wie sind Eure Erfahrungen?

kann keiner meine Frage beantworten?

Sind dir 15% nicht genug???
Du bekommst keine 1000Euro Prämie, weil du dann als Großkunde zählst und da bekommt man keine anderen Aktionen.
Als ich meinen gekauft habe war die Aktion mit 0,9% Finanzierung, bekam ich auch nicht, nur 1,9% war möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Fixefaxe



Zitat:

Original geschrieben von Fixefaxe


Hallo,

kann mir jemand sagen wie aktuell die Regelung ist?

Ist zusätzlich zu den 15% Behinderten-Rabatt beim Golf noch mehr drin? Gilt für den Behinderten-Rabatt auch die Inzahlungnahmeprämie von 1.000 €? Wie sind Eure Erfahrungen?

kann keiner meine Frage beantworten?

Hallo,

die Regelung ist aktuell, die 15 % kannst du ohne Verhandlung erzielen, allerdings nur bei GdB ab 50 % und Merkzeichen G, aG, H, Gl, B oder Blind.

Konditionen, die evtl. darüber hinaus gehen, solltest du beim jeweiligen Händler erfragen.

Grüße,
Spy

Zitat:

Original geschrieben von SpyGe



Zitat:

Original geschrieben von Fixefaxe


kann keiner meine Frage beantworten?

Hallo,

die Regelung ist aktuell, die 15 % kannst du ohne Verhandlung erzielen, allerdings nur bei GdB ab 50 % und Merkzeichen G, aG, H, Gl, B oder Blind.

Konditionen, die evtl. darüber hinaus gehen, solltest du beim jeweiligen Händler erfragen.

Grüße,
Spy

Die 1000 Euronen bekommen auch die Behinderten und Blinden.....

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