Neuwagenkauf - Sonderrabatt von 15% bei Gehbehinderung

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo zusammen,

die Überschrift soll kein Scherz sein. Weiß jemand etwas darüber, dass VW pauschal 15% auf jeden Neuwagen gibt, wenn eine Person mit Gehbehinderung (Behindertenausweis mit Kennbuchstabe G) einen Neuwagen kauft ?

Ich bin zwar nicht gehbehindert, hätte aber eine 94-jährige Großmutter mit Behindertenausweis, die mir gerne einen Gefallen tun und einen Wagen für mich kaufen würde.

Kann jemand was dazu sagen, ob die "normalen" Prozente des Händlers da noch oben drauf kommen oder ob 15% das Maximum sind ?

Gruß

Martin

43 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Wech


...
Das Auto würde ich nicht auf meine 94jährige Oma anmelden wollen, da gibts nachher nur Stress mit den Erben und vielleicht sogar noch Erbschaftssteuer oben drauf.
...

Stress mit Erben kann es nicht geben, da ich sozusagen der Alleinerbe wäre, Erbschaftssteuer kommt auch nicht in Frage, weil man ein Auto ja auch schenken kann. Da entfällt ja dann die Erbschaftssteuer 😁

Der Wagen muss nur 6 Monate auf meine Großmutter zugelassen sein. Dann kann sie ihn mir schenken oder ich kauf ihn ihr ab.

EDIT: Letztendlich vertraue ich da eher meiner Großmutter als einem Autohändler, geschweige denn einem Internet-"Zwischenhändler".

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von Wech


@FUBU

wurdest du auch den Händler in Wun*dingsbums* vermittelt ?😁

wunsiedel beim könig, aber logo hehe

Zitat:

Original geschrieben von GolfV-Starter 


 
EDIT: Letztendlich vertraue ich da eher meiner Großmutter als einem Autohändler, geschweige denn einem Internet-"Zwischenhändler".
 
 

 Bei NEUWAGEN-Schnäppchen handelt es sich lediglich um einen Vermittler und nicht um einen Zwischenhändler !

Wenn man sich mal die Mühe macht, die AGB zu lesen, stellt man fest, dass die Bezahlung nicht im voraus, sondern

bei Fahrzeugabholung stattfindet !

Gib mal hier in der Suche --->APL<--- ein ....

Ach ja, einen hab ich noch

Klick

Hummel, Hummel

Sorry, meinte mit Zwischenhändler Vermittler.

Bei deinem Link gibts auch 15% auf den Golf.

Habt Ihr keine negativen Erfahrungen gemacht, dass, wenn Ihr ein Fahrzeug woanders kauft und dann damit zum Händler vor Ort fahrt, dass er Euch komisch anguckt und anders "behandelt", als wenn Ihr den Wagen dort gekauft hättet.

Hab nämlich keine Lust auf Grund des "Fremdkaufs" beim Händler vor Ort Kunde 2. Wahl zu sein.

Gruß

Martin

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Sind die 15% auf den reinen Fahrzeugpreis gerechnet und kommen die Überführrungskosten extra oder habt ihr die % auf den Listenpreis bekommen und war die Überführung dann mit inbegriffen?

Zitat:

Original geschrieben von GolfV-Starter


Stress mit Erben kann es nicht geben, da ich sozusagen der Alleinerbe wäre, Erbschaftssteuer kommt auch nicht in Frage, weil man ein Auto ja auch schenken kann. Da entfällt ja dann die Erbschaftssteuer 😁

Der Wagen muss nur 6 Monate auf meine Großmutter zugelassen sein. Dann kann sie ihn mir schenken oder ich kauf ihn ihr ab.

Na dann hau rein und lass deine Oma kaufen, aber ACHTUNG: Nachher lässt sie dich nicht mehr fahren und legt selber los 😁

PS: KFZ-Steuer müsste deine Oma eigentlich auch nicht zahlen und wenn du alleinerbe ist, würde ich den Wagen nach den 6 Monaten auch nicht ummelden,da wäre mir der Wertverlust zuhoch, wenn du den Wagen nicht 10 Jahre fahren willst. Bei einigen Versicherungen hast du dann als Zweitbesitzer auch nachteile.

Zitat:

Original geschrieben von snickers2006


Sind die 15% auf den reinen Fahrzeugpreis gerechnet und kommen die Überführrungskosten extra oder habt ihr die % auf den Listenpreis bekommen und war die Überführung dann mit inbegriffen?

 Listenpreis -15% +ÜF

Ich wollte den Wagen schon 10 Jahre fahren. Sonst lohnt sich der Hifi-Ausbau nicht 😁

Warum müsste meine Oma denn keine KFZ-Steuer zahlen ? Das höre ich heute zum ersten Mal.

Wegen der Versicherung müsste ich noch mal genau kalkulieren.

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von GolfV-Starter


Ich wollte den Wagen schon 10 Jahre fahren. Sonst lohnt sich der Hifi-Ausbau nicht 😁

Warum müsste meine Oma denn keine KFZ-Steuer zahlen ? Das höre ich heute zum ersten Mal.

Wegen der Versicherung müsste ich noch mal genau kalkulieren.

Gruß

Martin

Hifi-Ausbau ? Hat deine Oma kein Hörgerät ? ist doch billiger 😛

sry, 50% Ermässigung sind es ja "nur" 😉

Zitat:

Steuerermäßigung von 50 %


Die Kfz-Steuer wird um 50 % für Schwerbehinderte ermäßigt, die durch einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen „G“ (gehbehindert) nachweisen, dass sie in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Seit dem 01.01.1987 reicht für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung der Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck ohne zusätzliche Merkzeichen aus. Diesen Ausweis erhalten Steuerpflichtige, die die Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 S. 1 des 9. Buches SBG erfüllen.
Die Steuerermäßigung hängt davon ab, dass der Schwerbehinderte auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung verzichtet. Es besteht hier ein Wahlrecht des Behinderten. Eine Bindung an die getroffene Wahl besteht jedoch nicht, es kann jederzeit von der Steuerermäßigung zur Freifahrtberechtigung und umgekehrt gewechselt werden.
Um sicherzustellen, dass nicht gleichzeitig die Freifahrt und die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden, vermerkt das Finanzamt eine Steuerermäßigung im Behindertenausweis bzw. in dem von den Versorgungsämtern ausgestellten Ausweis-Beiblatt.

Zitat:

Original geschrieben von peter2meter

Zitat:

Original geschrieben von peter2meter



Zitat:

Original geschrieben von snickers2006


Sind die 15% auf den reinen Fahrzeugpreis gerechnet und kommen die Überführrungskosten extra oder habt ihr die % auf den Listenpreis bekommen und war die Überführung dann mit inbegriffen?
 Listenpreis -15% +ÜF
 
 

Danke! Dann ist ja alles fein🙂

Zur Steuerermäßigung von 50 % muss meine Großmutter aber immer dabei sein, wenn ich mit dem Wagen fahre. Dann lieber die Steuern voll zahlen und ne süße Blondine auf dem Beifahrersitz 😁

Um mal konkret zu werden; ich hatte mir das so vorgestellt:

- Großmutter kauft den Wagen mit meinem Geld = 15% Rabatt auf den Listenpreis
- Meine Mutter überschreibt mir ihre Prozente= 30% Beitragssatz z.B. bei der HUK24, da über 24 Jahre unfallfrei
- Da ich in den ersten 6 Monaten nicht Besitzer des Fahrzeuges bin, zahle ich einen leicht erhöhten Beitragssatz
- Nach 6 Monaten "schenkt" mir meine Großmutter den Wagen
- Der Wagen wird auf mich umgemeldet (kann ich eigentlich dabei das Kennzeichen behalten; was kostet ummelden ca. ?)
- Der Wagen gehört mir und ich ändere die bestehende Versicherung z.B. bei der HUK 24 auf Versicherungsnehmer=Besitzer

So sollte ich doch den Wagen 15% günstiger bekommen haben, zahle 6 Monate leicht erhöhte Beitragssätze und nach 6 Monaten gehört der Wagen mir und ich zahle die normalen Beitragssätze als wenn nichts gewesen wäre, oder ?

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von GolfV-Starter



- Meine Mutter überschreibt mir ihre Prozente= 30% Beitragssatz z.B. bei der HUK24, da über 24 Jahre unfallfrei

Wie lange hast du denn schon deinen Führerschein???

Nicht falsch verstehen, meine Mutter ist fahrzeugtechnisch 24 Jahre unfallfrei. Ich habe meinen Führerschein seit 31.08.1992.

Gruß

Martin

Dann erkundige dich erstmal, ob "Omi" mit ihrem
Schwerbehindertenrabatt, nicht als Sonderkunde/Abnehmer
behandelt wird???
So hab ich das eigentlich kennengelernt.
Und als "Sonderabnehmer" haste andere Zinsen (bei Finanzierung)
und evtl. andere Garantiebedingungen.
Und bekommst halt die 15%, auf den reinen Listenpreis,
des Auto´s und sonst (in der Regel) nichts, da der
VW-Verkäufer nur als Vermitler auftritt und die
Prozente direkt von VW gewährt werden.
Auf dem "normalen Handelweg" stehste vielleicht besser da
und Omi hat "ihre Ruh".
So hatte ich (beim Freundlichen, 40km weg vom Wohnort)
Listenpreis + Überführung - 16% = Endpreis
plus Sorglospaket (0,9%Zins + 4J Garantie+3Inspektionen)
recht gute Inzahlungnahme des Altwagens.
Das wäre so alles nicht möglich gewesen, wenn ich
den Behindertenrabatt (15%) inanspruch genommen hätte.
Also....genau aufpassen und durchrechnen und nicht
glauben, "Omi macht das schon"!!!
Gruß Bonko

Danke für die Info 🙂

Leasing/Finanzierung kommt bei mir nicht in Frage. Das Sorglospaket habe ich schon, wenn ich den Wagen, außer zur 1.Inspektion, nicht mehr für zusätzliche Wartungen in die Werkstatt bringe. 😁 Die Werkstätten warten nämlich auch ganz gerne Teile von denen sie keine Ahnung haben, bzw. Teile, die man gar nicht warten kann.

Mein Polo ist mitlerweile 10 Jahre alt. 1 mal im Jahr Ölwechsel (mache ich selbst), 1x Steuerriehmen & 2x Kupplung erneuert (0815-Werkstatt um die Ecke) - das wars. Nicht ein mal liegengeblieben !

Den Golf 3 von meinen Eltern damals hat die Werkstatt kaputt gewartet. Bei meinem Polo haben sie versucht an der Motorsteuerung rumzustellen, obwohl sie durch den Digi-Tec Chip gar keinen Zugriff darauf hatten. Die ersten Chips von Digi-Tec waren gesperrt, damit keiner von ihnen abkupfern konnte.

Kannst Du genaueres zu "Sonderkunde/Abnehmer" sagen ?

Gruß

Martin

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